Sehr geehrte Damen und Herren, die im letzten Newsletter vorgestellte SEPA-Basis-Lastschrift ist insbesondere für das Bezahlen durch Verbraucher geeignet. Größtmöglicher Verbraucherschutz ist hier gegeben. So kann der Zahlungspflichtige innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung eine Erstattung des Betrages verlangen. Dies ist bei Geschäften zwischen Unternehmen nicht immer zielführend, steht doch hier - neben einem zügigen Liquiditätszufluss - insbesondere die frühe Finalität einer Zahlung im Vordergrund des Interesses. Um diesem Bedürfnis zu begegnen, gibt es die SEPA-Firmen- Lastschrift, die angelehnt ist an den in Deutschland genutzten Abbuchungsauftrag, jedoch vom Gesetzgeber nur für Nicht-Verbraucher (also Unternehmen) zugelassen ist. Eine Übersicht der Nutzungsmöglichkeiten finden Sie im Newsletter Nr. 2 auf Seite 3. In der heutigen Ausgabe unseres SEPA-Newsletters informieren wir Sie damit über nachfolgende Themen: Die SEPA-Firmen-Lastschrift Inhaltsverzeichnis der bisherigen Ausgaben Anhang: Mustertexte für Lastschriften & Abbuchungen Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Mit freundlichen Grüßen Markus Leuker Leiter Electronic Banking Torsten Sieverding Leiter Außenhandel Kontaktinformationen Bei Fragen, zur Übermittlung weiterer Adressaten oder der Abmeldung vom SEPA-Newsletter antworten Sie einfach auf unsere E-Mail oder rufen Sie uns an unter 0180 111 5 333* * Werktags 8-19Uhr, 3,9 ct./min. aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 ct./min. 1
SEPA-Firmen-Lastschrift für den europaweiten Forderungseinzug bei Unternehmen Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Unterschiede zwischen dem deutschen Abbuchungsauftrag und der SEPA-Firmen-Lastschrift: Abb. 1: Gegenüberstellung Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Eine wesentliche Voraussetzung für den Einzug von Geldern mittels SEPA-Firmen-Lastschrift ist die Vorlage eines gültigen Mandats. Hierin erklärt der Zahlungspflichtige - der kein Verbraucher sein darf - den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung der Lastschrift. Vor dem ersten Lastschrifteinzug muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie des Mandates einreichen. Die Bank ist nicht berechtigt, eine SEPA-Firmen-Lastschrift ohne Vorlage einer gültigen Mandatskopie einzulösen. Abb. 2: 4-Ecken-Model 2
Die bisherigen Abbuchungsaufträge sind nicht für die SEPA-Firmen-Lastschrift verwendbar, es müssen also neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate eingeholt werden. Eine Umdeutung, wie bei der Einzugsermächtigung, ist nicht möglich. Die jeweils gültigen Mandatstexte finden Sie auf der Internetseite des EPC: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=the_sepa_direct_debit_mandate Wie im Newsletter Nr. 5 bereits erwähnt, ist der Mandatstext zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) zu verfassen. Einige Unternehmen erstellen Ihre grenzüberschreitenden Mandate 3-sprachig (Sprache des Zahlungspflichtigen, Englisch und Deutsch), um zu erreichen, dass die Verwendung dieser Mandate zu keinen Problemen führt. Berücksichtigen Sie bei grenzüberschreitendem Lastschrifteinzug bitte Folgendes: Nicht jede Bank bietet das SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren an. Über den Link: http://epc.cbnet.info/content/adherence_database wählen Sie unter B2B SEPA Direct Debit das Datenformat (XML, CSV oder PDF) aus. Die aufgerufene Tabelle enthält in alphabetischer Reihenfolge (Ländersortierung) die Banken, die SEPA-Firmen-Lastschriften verarbeiten können. 3
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Geschäftspartner auf, um in Erfahrung zu bringen, mit welcher Bank eine Geschäftsbeziehung besteht. Bei positiver Rückmeldung kann ein Mandatsaustausch erfolgen. Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift gelten folgende Einreichungsfristen: Erst-, Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tag* vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen => daher Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET-Tage* vor Fälligkeit * Bei TARGET-Tagen handelt es sich um europaweite Bankarbeitstage. Die Erreichbarkeit der Banken erhöht sich dadurch, dass neben Samstagen und Sonntagen lediglich 6 einheitliche Feiertage existieren: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag WICHTIG Prüfen Sie unbedingt zeitnah, ob von Ihnen Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern getroffen wurden und entscheiden Sie, wie damit zukünftig umgegangen wird. Kommt die Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift in Frage oder sind alternative Zahlungsmethoden wie z. B. die Akzeptanz von Kreditkarten denkbar? Wir beraten Sie gerne. In der Anlage zu diesem Newsletter stellen wir Ihnen als aktivem Nutzer (Einreicher) des Abbuchungsauftragsverfahrens gerne zwei Musteranschreiben zur Verfügung, mit denen Sie die neuen SEPA-Basis- bzw. SEPA-Firmen-Lastschriftmandate einholen können. Bevor Sie als Zahlungspflichtiger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat unterzeichnen, beachten Sie die hiermit verbundenen Risiken. Das Mandat enthält keinerlei Betragsbeschränkung (analog zum heute genutzten Abbuchungsauftrag)! 4
In diesem und dem vorherigen Newsletter haben wir Ihnen die Funktionsweisen der SEPA- Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift erläutert. Wesentliche Merkmale sind Ihnen bereits aus den seit langem genutzten Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftrags- Verfahren bekannt. Man hat sich bei beiden neuen Verfahren eng an die deutschen Gegebenheiten gehalten - dies ist auch ein Verdienst der Volks- und Raiffeisenbanken, die ihren Einfluss über entsprechende Gremien genutzt haben. 5
Glossar Abkürzung / Begriff AWV ggf. englische Bezeichnung Übersetzung Außenwirtschaftsverordnung B2B Business to Business Unternehmen an Unternehmen B2C Business to Consumer Unternehmen an Verbraucher BIC Bank Identifier Code Internationale Identifizierungsschlüssel für Kreditinstitute (internationale Bankleitzahl) CI Creditor Identifier Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger ID) D Due Date Fälligkeitsdatum Debitor Debtor Zahlungspflichtiger EBICS EPC IBAN Electronic Banking Internet Communication Standard European Payments Council International Bank Account Number Neuer IP-basierter Electronic Banking-Standard Gremium der europäischen Bankindustrie für Zahlungsverkehrsfragen mit Entscheidungsrecht Internationale Kontonummer Kreditor Creditor Zahlungsempfänger Mandat Mandate Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Pre-Notification Pre-Advice for a SDD - SEPA Direct Debit Vorabinformation an den Bezogenen mit den Daten des SEPA-Lastschrifteinzuges PSD Payment Service Directive Zahlungsdiensterichtlinie SCT SEPA Credit Transfer SEPA-Überweisung SDD SEPA Direct Debit SEPA-Lastschrift SDD B2B SEPA Direct Debit - Business to Business SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SDD Core SEPA Direct Debit - Core SEPA-Basis-Lastschriftverfahren SEPA Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum STP SWIFT XML Straight-through-processing Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication Extensible Markup Language Direktverarbeitung der Zahlungsverkehrstransaktionen ohne manuelles Eingreifen Globaler Netzbetreiber der Banken für Finanztransaktionen Datenformat mit festen Regeln zur Strukturierung von Daten 6
Inhalte der bisherigen SEPA-Newsletter Ausgabe 1 Mai 2012 Gültigkeitsbereich der SEPA (Länderübersicht) Zusammenhang SEPA / PSD (Payment Service Directive) Welche Länder und welche Währungen fallen unter die PSD? Ausgabe 2 Juli 2012 Welche Zahlungen sind von der PSD betroffen? Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Anhang: Musterbrief für die Ankündigung der Umdeutungslösung Ausgabe 3 August 2012 Unterschied Richtlinien / Verordnungen Ausführungsfristen / Laufzeiten Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen Welche Bereiche in einem Unternehmen sind von SEPA betroffen? Verabschiedung der EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Europäischen Parlament am 14.02.2012 Sonderregelung für das elektronische Lastschriftverfahren / Übergangsregelung für Verbraucher IBAN / BIC Ausgabe 4 November 2012 SEPA-Überweisungen (SCT) Glossar Ausgabe 5 Januar 2013 SEPA-Lastschriftverfahren: Die Neuerungen (Gläubiger-ID, SEPA-Lastschriftmandate, Due Date, Pre-Notification) Ausgabe 6 Februar 2013 Die SEPA-Basis-Lastschrift Umdeutungslösung 7
Anhang: Mustertexte Test AG - Teststr. 123-54321 Stadttest Privatkunde Privatmann Musterstraße 123 12345 Musterstadt Bestehende Abbuchungsaufträge Sehr geehrter Geschäftspartner, wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wird der deutsche Zahlungsverkehr (DTA-Verfahren) mittelfristig auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 01.02.2014 verkündet. Diese Umstellung hat gravierende Auswirkungen, insbesondere auf den Lastschrifteinzug. Bislang wurden in unserer Zusammenarbeit die anstehenden Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsverfahren von uns eingezogen. Dieses Verfahren ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zukünftig allerdings nur zwischen Nicht-Verbrauchern erlaubt. Bei Verbrauchern darf der Nachfolger des Abbuchungsauftragsverfahrens die SEPA-Firmen-Lastschrift nicht mehr verwendet werden. Anstelle der Abbuchungsaufträge werden wir daher offene Forderungen zukünftig mit Hilfe des SEPA- Basis-Lastschriftverfahrens ausgleichen. In der Anlage erhalten Sie daher ein entsprechendes SEPA-Basis- Lastschrift-Mandat, vergleichbar mit der Ihnen sicherlich bekannten, häufig genutzten Einzugsermächtigung welches Sie uns bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. Wir freuen uns auf eine weiterhin angenehme Zusammenarbeit. Sollten Sie Fragen bzgl. der Umstellung haben, sprechen Sie uns bitte an. Freundliche Grüße Test AG 8
Test AG - Teststr. 123-54321 Stadttest Muster GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Sehr geehrter Geschäftspartner, wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wird der deutsche Zahlungsverkehr (DTA-Verfahren) mittelfristig auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 01.02.2014 verkündet. Diese Umstellung hat gravierende Auswirkungen, insbesondere auf den Lastschrifteinzug. Bislang wurden in unserer Zusammenarbeit die anstehenden Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsverfahren von uns eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens tritt zukünftig das SEPA- Firmenlastschrift-Verfahren (B2B). Eine Umwandlung des bisher geltenden Abbuchungsauftrages in ein SEPA-Mandat ist nicht erlaubt. Wir haben das neue SEPA-Firmenkunden-Lastschriftmandat vorbereitet und diesem Schreiben beigefügt. Bitte ergänzen Sie die nicht ausgefüllten Felder, unterschreiben es rechtsverbindlich für Ihr Haus und geben das Original an uns zurück. Eine Kopie dieses Mandats ist von Ihnen bei Ihrer Bank einzureichen. Mit dieser Vereinbarung werden die Anforderungen des EPC (European Payment Council) an die Nutzung des Lastschrifteinzuges zwischen Unternehmen erfüllt. Wir freuen uns auf eine weiterhin so angenehme Zusammenarbeit zwischen unseren Häusern. Sollten Sie Fragen bzgl. der Umstellung haben, sprechen Sie uns bitte an. Freundliche Grüße Test AG 9