1. Bürgermeister Manfred Porsch



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Transkript:

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf - öffentlicher Teil - Tag und Ort Vorsitzender Schriftführer/in am 28.02.2011 im Sitzungssaal des Rathauses 1. Bürgermeister Manfred Porsch Maria Kaußler Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Anwesend Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sind 18 anwesend: 1. Bürgermeister Herr Manfred Porsch 2. Bürgermeister Herr Rudolf Heier 3. Bürgermeister Herr Hans Schmid abwesend zu TOP 10.1 Mitglieder Gemeinderat Herr Günther Bauer Herr Edmund Bruckner Herr Manfred Dorsch Frau Claudia Fischer Herr Dr. Wolfgang Hübner Frau Sybille Neuner Herr Christian Porsch Herr Fritz Schindler abwesend zu TOP 10.1 Frau Lydia Schlöger Herr Markus Seitz Herr Roland Steininger Frau Manuela Uhr Herr Günther Vogel Herr Gerd Zetlmeisl Herr Martin Zimmermann Ortssprecher/in Herr Johann Landgraf Frau Edeltraut Poisel Schriftführerin Frau Maria Kaußler Es fehlen entschuldigt: Mitglieder Gemeinderat Herr Rudolf Kirchberger Herr Norbert Veigl Frau Simone Walter

2 Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. 1. Bürgermeister Porsch begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sowie die Vertreter der Presse und eröffnet die Sitzung. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 07.02. und 14.02.2011 2. Antrag von Herrn Konrad Engelbrecht auf Wiederaufnahme des Verfahrens zum Erlass einer Ortsabrundung für einen südlichen Teilbereich in Windischenlaibach an der Nairitzer Straße 3. Antrag des Vereins "Die Hochstapler Speichersdorf e.v." auf Bezuschussung der Fahrt zur Weltmeisterschaft im Speed Stacking in Dallas, Texas 3.1. Neuanmeldung einer GmbH & Co. KG mit der Firma Bioenergie Speichersdorf GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Speichersdorf in das Handelsregister Anschrift: Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf; Beschluss zur Beteiligung der Gemeinde Speichersdorf an der neu zu gründenden Firma Bioenergie Speichersdorf GmbH & Co. KG mit Sitz in Speichersdorf als Kommanditistin mit einer Hafteinlage von 10.000 und Beauftragung des 1. Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages als auch zur Unterzeichnung der Anmeldung der Gesellschaft in das Handelsregister 4. Bekanntgaben 4.1. Eröffnung der "fruchtbar" des KJR Bayreuth 5. Sonstiges 5.1. Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger in Höhe des neuen Einkaufsmarktes in der Weidener Straße 5.2. Kostenvergleich der Telefon- und Mobilfunkverträge (Verwaltung, Bauhof) 5.3. Sachstand zum Thema Mobilfunk in Speichersdorf 5.4. Auswechseln eines Leuchtmittels in Wirbenz 5.5. Öffnung der Wartehalle am Bahnhof Kirchenlaibach Öffentlicher Teil GR Dr. Hübner stellt Antrag auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes 3 in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Abstimmung: 10 : 8

3 1 Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 07.02. und 14.02.2011 Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 07.02. und 14.02.2011 werden genehmigt. Abstimmung: 18 : 0 2 Antrag von Herrn Konrad Engelbrecht auf Wiederaufnahme des Verfahrens zum Erlass einer Ortsabrundung für einen südlichen Teilbereich in Windischenlaibach an der Nairitzer Straße 1. Bgm. Porsch zeigt die Situation auf einem Lageplan mittels Overheadprojektor auf. Herr Konrad Engelbrecht hat mit Schreiben vom 14.2.2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens zum Erlass einer Ortsabrundungssatzung beantragt. In der GR-Sitzung am 20.10.2010 hat der Gemeinderat durch Beschluss das Verfahren eingestellt, weil sich die Grundeigentümer auf der Ostseite der Nairitzer Straße gegen die Ortsabrundungssatzung ausgesprochen hatten. Aufgrund einer Vorsprache des Herrn Konrad Engelbrecht im Landratsamt würde das LRA nun auch einer einseitigen Ortsabrundung entlang der Nairitzer Straße zustimmen. Eine Rücksprache mit Herrn Zapf am 28.2.2011 hat dies bestätigt. Seiner Meinung nach könne man nun auch einer einseitigen Ortsabrundung zustimmen, weil damit zu rechnen ist, dass die gegenüberliegende Seite auch irgendwann bebaut werden wird. Auf Nachfrage von GR Seitz hinsichtlich weiterer entstehender Bauplätze in diesem Verfahren kommt zum Ausdruck, dass es sich nur um einen Bauplatz auf der Flnr. 249 (entlang der Nairitzer Straße) handelt, da im Bereich des Grabens das Erdreich sehr vernässt ist. Kanal- und Wassererschließung erfolgt von der Nairitzer Straße aus. Dem Antrag des Herrn Konrad Engelbrecht wird zugestimmt. Der Gemeinderat beschließt deshalb für einen südlichen Teilbereich in Windischenlaibach mit den Flächen bzw. Teilflächen aus den Grundstücken mit den FlNrn. 28, 247, 249, 251 und 252/1 der Gemarkung Windischenlaibach, eine Satzung zu erlassen, in welcher die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festgelegt und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, nach 13 BauGB die notwendige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

4 Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Abstimmung: 17 : 1 3 Antrag des Vereins "Die Hochstapler Speichersdorf e.v." auf Bezuschussung der Fahrt zur Weltmeisterschaft im Speed Stacking in Dallas, Texas Der TOP wird zur Behandlung in die nicht öffentliche Sitzung verschoben. 3.1 Neuanmeldung einer GmbH & Co. KG mit der Firma Bioenergie Speichersdorf GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Speichersdorf in das Handelsregister Anschrift: Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf; Beschluss zur Beteiligung der Gemeinde Speichersdorf an der neu zu gründenden Firma Bioenergie Speichersdorf GmbH & Co. KG mit Sitz in Speichersdorf als Kommanditistin mit einer Hafteinlage von 10.000 und Beauftragung des 1. Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages als auch zur Unterzeichnung der Anmeldung der Gesellschaft in das Handelsregister Bgm. Porsch erläutert, dass der bereits gefasste Beschluss zur Beteiligung der Gemeinde Speichersdorf an der zu gründenden Bioenergie Speichersdorf GmbH & Co. KG nicht die Beauftragung des 1. Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages sowie auch die Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister enthalten habe und deshalb der neue Beschluss mit dem entsprechenden Umfang zu fassen ist. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Gemeinde Speichersdorf an der neu zu gründenden Firma Bioenergie Speichersdorf GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Speichersdorf als Kommanditistin mit einer Hafteinlage von 10.000 Euro zu. Komplementärin der Gesellschaft ist die Firma KEWOG Beteiligungsgesellschaft mit dem Sitz in Tirschenreuth. Zweck der Gesellschaft ist der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmeund Stromversorgung von Speichersdorf. Dies soll zum einen durch die Errichtung und den Betrieb von Nahwärmenetzen zur Wärmeversorgung von öffentlichen und privaten Liegenschaften im Gemeindegebiet der Gemeinde Speichersdorf erfolgen. Die Wärmeerzeugung soll hierzu hauptsächlich aus erneuerbaren Energien wie z.b. Solarthermie, Biomasse und Biogas erfolgen. Zum anderen soll die Stromversorgung schwerpunktartig auf erneuerbare Energien wie z.b. Photovoltaik und Biogas umgestellt werden. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, sowohl den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen als auch die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister vorzunehmen. Abstimmung: 17 : 1

5 4 Bekanntgaben 4.1 Eröffnung der "fruchtbar" des KJR Bayreuth Bgm. Porsch informiert über die offizielle Eröffnung der fruchtbar des KJR Bayreuth (alkoholfreie Cocktailbar), die von den Vereinen bzw. Organisationen gemietet werden kann. GR Porsch Chr. erläutert dazu, dass am Samstag, 26.03., ein Schulungstermin im Jugendtreff Speichersdorf von 14.00 16.30 Uhr angeboten wird; in der Regel finden diese Schulungen im Landratsamt statt. Die Mietkosten für das Ausleihen der fruchtbar belaufen sich für Mitglieder auf 50, für Nichtmitglieder auf 80. Die Anmeldungen für die Schulung im Jugendtreff nimmt er entgegen. 5 Sonstiges 5.1 Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger in Höhe des neuen Einkaufsmarktes in der Weidener Straße 2. Bgm. Heier regt an, in der Weidener Straße in Höhe der neuen Märkte für Fußgänger eine sichere Straßenüberquerung zu schaffen (z.b. durch Markierung oder Beleuchtung). 1. Bgm. Porsch unterstützt dies und ergänzt, dass dazu auch Antrag von Senioren vorgebracht wurde. Ergebnis: Besichtigung durch den Bauausschuss 5.2 Kostenvergleich der Telefon- und Mobilfunkverträge (Verwaltung, Bauhof) 2. Bgm. Heier regt des weiteren an, aus Wirtschaftlichkeitsgründen Kostenvergleiche bzw. Alternativangebote der Telefon- und Handyverträge für Verwaltung, Bauhof, Schule etc. einzuholen. 1. Bgm. Porsch erläutert dazu, dass hierfür über den Bayer. Gemeindetag Sonderverträge für Kommunen abgeschlossen werden konnten mit besonders günstigen Konditionen. Verschiedene Anbieter, die bei der Gemeinde bezüglich einer Angebotsunterbreitung nachgefragt haben, konnten bisher mit den bestehenden Tarifen nicht mithalten. 5.3 Sachstand zum Thema Mobilfunk in Speichersdorf Zu der Erkundigung von 2. Bgm. Heier nach dem Sachstand bezüglich des Mobilfunkmastes in Speichersdorf, nachdem zum 31.03. der Vertrag für den Mobilfunkantenne auf dem Kirchturm der Kath. Kirche ausläuft, führt 1. Bgm. Porsch aus, dass derzeit die Klage der Telekom gegen die Verän-

6 derungssperre läuft und der Gerichtstermin abzuwarten sei. Seitens der Telekom bestehe momentan keine Kommunikation mit der Gemeinde. Zum Verweis von GR Dr. Hübner hinsichtlich einem etwaigen längeren Verbleiben der Antenne auf dem Kirchturm der kath. Kirche bis zur endgültigen Klärung sagt 1. Bgm. Porsch, dass es Überlegungen der kath. Kirche gebe, jedoch nur mit bestätigter Kündigung der Sendeanlage und in stets widerruflicher Weise für einen beschränkten Zeitraum, die Mobilfunkantenne auf dem Kirchturm zu belassen. 5.4 Auswechseln eines Leuchtmittels in Wirbenz GRin Neuner verweist darauf, dass das Leuchtmittel der Straßenlaterne beim Anwesen Brunner in Wirbenz ausgetauscht werden müsse. 1. Bgm. Porsch wird dies zur Erledigung an die Bauverwaltung weitergeben. 5.5 Öffnung der Wartehalle am Bahnhof Kirchenlaibach GR Dr. Hübner bringt vor, dass bei den derzeit wiederum starken Minusgraden die Wartehalle am Bahnhof entgegen der Zusage nicht geöffnet war. Bgm. Porsch sagt, dass er diesbezüglich keine Kenntnis hatte. Er werde den Bauhof davon informieren, so dass eine weitere Öffnung der Wartehalle in der kalten Jahreszeit gewährleistet wird. Für die Richtigkeit der Niederschrift: P o r s c h 1. Bürgermeister Kaußler Schriftführerin