Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1
Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur Windenergienutzung Naturräumliche Voraussetzungen in der Planungsregion Landshut Planerische Steuerungsmöglichkeiten für Windkraftanlagen Ausschlusskriterien für Konzentrationsflächen von Windkraftanlagen Mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen 2
Aktuelle Daten und Fakten zur Windenergienutzung Ab einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 5 m/s können Windkrafträder in der Regel profitabel betrieben werden (z.t. auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten) Leistung neuer Anlagen: 2-3 MW, besten Anlagen 7,5 MW Doppelte Windgeschwindigkeit bedeutet 8-fachen Ertrag einer Windkraftanlage Auf 47% der Fläche Bayerns herrschen in 140 m Höhe Windgeschwindigkeiten von 5 m/s oder mehr vor (in der Planungsregion Landshut auf 19% der Fläche) Gesamte installierte Leistung der Windräder 2010: 27.214 MW (in Bayern: 521 MW) => Ausbau der Windenergie wird politisch weiter forciert Windenergie ist eine sehr günstige Form der Stromerzeugung 3
Naturräumliche Voraussetzungen Auszug aus dem bayerischen Windatlas (Höhe 140 m) Regionaler Planungsverband Landshut 4
Naturräumliche Voraussetzungen Windgeschwindigkeiten von 5m/s in 140m Höhe Regionaler Planungsverband Landshut 5
Planerische Steuerungsmöglichkeiten für Windkraftanlagen Ausgangslage (keine Steuerung): Windkraftanlagen sind nach 35 BauGB privilegierte Anlagen Ab einer Höhe von 50m ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich Dem Bau einer Anlage können nur öffentliche Belange entgegenstehen: Flächennutzungsplan Orts- und Landschaftsbild Artenschutz Funk- und Radaranlagen Schädliche Umwelteinwirkungen: Lärm Optik (Faustregel: Höhe der Anlage mal 2,5 ist der minimale Abstand zur nächsten Wohnbebauung) Schattenwurf 6
Planerische Steuerungsmöglichkeiten für Windkraftanlagen Steuerung über den F-Plan: Flächen für die Nutzung von Windkraftanlagen können im F-Plan als Sondergebiet ausgewiesen werden Das ganze Gemeindegebiet muss untersucht werden Möglich ist eine reine Angebotsplanung oder die Ausweisung von Konzentrationsflächen mit Ausschlusswirkung Es darf keine Verhinderungsplanung stattfinden => kein Totalausschluss, keine objektiv ungeeigneten Standorte Ausschlusswirkung: Windkraftanlagen sind nur noch in den Sondergebieten zulässig 7
Planerische Steuerungsmöglichkeiten für Windkraftanlagen Steuerung über den Regionalplan: Nur raumbedeutsame Anlagen können gesteuert werden (Ansatz: >50 m oder mehr als 3 Anlagen) Steuerung durch die Ausweisung von Vorranggebieten (Mindestgröße für ein VR: 10 ha) VR als Angebotsplanung VR mit Ausschlusswirkung (kein Bau von raumbedeutsamen Windkraftanlagen außerhalb dieser Gebiete möglich) VR mit Ausschlusswirkung und weiße Flächen Überregionale Steuerung: In einzelnen Gemeinden kann es zu einem Totalausschluss für Windkraftanlagen kommen Änderungen nur durch Fortschreibung des Regionalplans möglich 8
Planerische Steuerungsmöglichkeiten für Windkraftanlagen Grundsätzlich ist auch eine Kombination beider Steuerungsinstrumente denkbar => Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan. Darüber hinaus existieren weiße Flächen zu denen keine Aussage getroffen wird. Durch ein eigenes Konzept auf Gemeindeebene können im Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen ausgewiesen werden (kleiner 10 ha, Entsprechung der Ausschlusskriterien, evtl. niedrigere Windgeschindigkeiten). 9
Ausschlusskriterien für Konzentrationsflächen von Windkraftanlagen Abstände zu Siedlungen (Wohnbauflächen: 800 m, gemischten Bauflächen: 500 m, Wohnnutzung im Außenbereich 500 m, gewerblichen Bauflächen: 300 m, Sonderbauflächen: Einzelfall bezogen) Abstände zu Hochspannungsfreileitungen: 100 m Flächenhaft werden ausgenommen: Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete (hängt von der LSG-Verordnung ab) flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile Wasserschutzgebiete (Zonen I u. II) Überschwemmungsgebiete (vorläufig gesicherte, amtlich festgesetzte Gebiete und Vorranggebiete) Militärische Anlagen (z.b. noch aktive Truppenübungsplätze) [kursiv geschriebene Bereiche wurden nachfolgend noch nicht berücksichtigt] Erholungs- und Schutzwälder (Wälder mit Sonderfunktionen nach Waldfunktionsplan) Vorranggebiete zum Abbau von Bodenschätzen SPA-Gebiete (plus Puffer 200 m) Ramsar-Gebiete (plus Puffer 200 m) 10
Abwägungskriterien für Konzentrationsflächen von Windkraftanlagen Naturparke FFH-Gebiete landschaftliche Vorbehaltsgebiete (bei Wald evtl. Ausschluss) Wald Wasserschutzgebiete der Zone III, Vorbehaltsgebiete zum Abbau von Bodenschätzen (Ausschluss) Landschaftsbild Trenngrün Freizeitanlagen und ähnliche Einrichtungen im Außenbereich (Campingplätze plus Puffer) Abstände zu Verkehrsflächen (Straße, Bahn 150 m, BAB 300 m) 11
Mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen Siedlungsbereiche (blau), windhöffige Gebiete (rot) 12
Mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen Verschneidung aller Ausschlusskriterien in der Region Landshut (blau) 13
Mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen Verschneidung Ausschlusskriterien mit Windgeschwindigkeiten von 5m/s in 140m Höhe 14
Mögliche Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen Mögliche Konzentrationsflächen mit einer Windgeschwindigkeit von 5m/s in 140m Höhe 15
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Fazit Regionaler Planungsverband Landshut Bezüglich der Windgeschwindigkeit ist die Planungsregion Landshut für die Nutzung von Windkraftanlagen geeignet Für großflächige Konzentrationsflächen bleiben in der Region nur relativ wenig geeignete Flächen übrig Eine planerische Steuerung erscheint grundsätzlich sinnvoll (F-Planung; Regionalplanung; Kombination RP+F-Plan) Erhöhung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch Einbindung der Bürger (Bürger an Windkraftanlagen beteiligen) => Windkraft ist in der Planungsregion rentabel und umsetzbar. Die Anzahl der geeigneten Flächen ist aber gering. Die Zersiedelung der Landschaft erschwert die Nutzung der Windkraft erheblich. 17
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18