Familienpflegezeitgesetz Was ist das eigentlich?
Was ist das Ziel des Gesetzes? Bessere Vereinbarkeit von Betreuung (Pflege) naher Angehöriger in häuslicher Umgebung und Beruf Weiterer Schritt zu einer modernen Sozialpolitik Devise: ambulant statt stationär! 07.10.2013 Joachim Korf 2
Wie wird dieses Ziel erreicht? Reduzierung der Arbeitszeit (bis auf ein Minimum von durchschnittlich 15 Wochenstunden) Aufstockung des reduzierten Bruttolohns durch ein Darlehen 07.10.2013 Joachim Korf 3
Ein Beispiel: 40 35 30 25 20 Aufstockung Gehalt Arbeitszeit 15 10 5 0 Vollzeit Pflegephase 07.10.2013 Joachim Korf Nachpflegephase 4
Exkurs fiktive Aufstockung Beispiel: Zur Erzielung eines höheren Einkommens während der Pflegephase kann der Aufstockungsbetrag über eine fiktiv höhere Wochenarbeitszeit berechnet werden. Konsequenz: Die Arbeitszeit muss in der Nachpflegephase der fiktiven Arbeitszeit vor der Pflegephase entsprechen! 07.10.2013 Joachim Korf 5
Wer ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Familienpflegezeitgesetz? Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Referat 405 50964 Köln www.familien-pflege-zeit.de 07.10.2013 Joachim Korf 6
Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es bisher? Rechtsanspruch nach Pflegezeitgesetz Vorteil: Kurzzeitige Verhinderungspflege (maximal 10 Tage) Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung bis zu 6 Monate (bei mehr als 15 Beschäftigten) Nachteil: ggf. vollständiger Verlust des Einkommens Anspruch besteht nur einmal 07.10.2013 Joachim Korf 7
Haben Beschäftigte Anspruch auf Familienpflegezeit? Rechtsanspruch besteht nicht Erforderlich: schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in 07.10.2013 Joachim Korf 8
Welchen Inhalt muss die Familienpflegezeitvereinbarung haben? Umfang der Arbeitszeit vor und während der Pflegephase Name, Geburtsdatum, Adresse und Angehörigenstatus der zu pflegenden Person Dauer der Familienpflegezeit Rückkehrzeitpunkt zur ursprünglichen Arbeitszeit bei vorzeitiger Beendigung der Pflegephase 07.10.2013 Joachim Korf 9
Welche Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt? Familienpflegezeitvereinbarung (Formular) Entgeltbescheinigungen mit Wochenstundenzahl der letzten 12 Monate Nachweis über die Pflegebedürftigkeit (Mindestens Pflegestufe 1) Nachweis eines Abschlusses zur Familienpflegezeitversicherung oder Antrag auf Aufnahme in die Gruppenversicherung BAFzA 07.10.2013 Joachim Korf 10
Wozu dient die Familienpflegezeitversicherung? Absicherung der Rückzahlung bei: Berufsunfähigkeit oder Tod Zertifizierung der Versicherung durch BAFzA 07.10.2013 Joachim Korf 11
Wie erhalten Pflegende eine Familienpflegezeitversicherung? Versicherungsabschluss durch: Arbeitnehmer/in oder Arbeitgeber oder Aufnahme in die Gruppenversicherung BAFzA 07.10.2013 Joachim Korf 12
Gruppenversicherung Gruppenvertrag mit der Cardif-Versicherung Versicherungsprämie: 1,99% des abzusichernden monatlichen Betrages Berechnungsgrundlage: Brutto-Aufstockungsbetrag und Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag 07.10.2013 Joachim Korf 13
Welche Besonderheiten hat die Familienpflegezeitversicherung? Laufzeit ist genau definiert, daher ist keine Kündigung notwendig (keine automatische Verlängerung) Verkürzung der Laufzeit ist möglich Prämienhöhe ist nicht veränderlich 07.10.2013 Joachim Korf 14
Wer kann gepflegt werden? Beschränkung auf nahe Angehörige: Großeltern, Eltern und Schwiegereltern Ehegatten, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Geschwister Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder (auch von Ehegatten, Lebenspartnern, etc.) 07.10.2013 Joachim Korf 15
Wo erhalten Sie den Nachweis über die Pflegebedürftigkeit? Pflegekasse bzw. Medizinischer Dienst der Krankenkasse MEDICPROOF GmbH für Kunden einer privaten Pflegeversicherung 07.10.2013 Joachim Korf 16
Für welchen Zeitraum kann die Familienpflegezeit beansprucht werden? Maximaler Zeitraum der Pflegephase 24 Monate Ausnahmen bei: Auszubildenden befristeten Beschäftigungsverhältnissen 07.10.2013 Joachim Korf 17
Welche Vorteile haben Arbeitgeber durch die Familienpflegezeit? Knowhow und Erfahrung bleiben dem Betrieb erhalten Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb/ Planungssicherheit Mitarbeiter bleiben in Arbeitsteams integriert Gehaltsaufstockung kann zinslos refinanziert werden Rechtssicherheit durch gesetzliche Ausfallgarantie Versicherungsschutz durch Familienpflegezeitversicherung 07.10.2013 Joachim Korf 18
Kann das Arbeitsverhältnis während der Familienpflegezeit gekündigt werden? Grundsätzlich besteht Kündigungsschutz Ausnahme: Kündigung mit Zustimmung der für Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde (z. B. Betriebsschließung) 07.10.2013 Joachim Korf 19
Wie verhält sich die Familienpflegezeit zur Rente? Ansprüche steigen mit Höhe der Pflegestufe reduzierte Erwerbstätigkeit und Pflegeleistung: weitere Rentenansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung keine Berücksichtigung: Pflege von Personen mit Pflegestufe 1 und weniger als 14 Wochenstunden Weitere Auskünfte über Rentenversicherungsträger. 07.10.2013 Joachim Korf 20
Vorzeitiges Ende der Familienpflegezeit Wegfall bei nur einer Voraussetzung für die Darlehensgewährung Tod der/des Angehörigen oder Unterschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden* oder Zahlung der monatlichen Raten wird eingestellt oder Beschäftigte/r nimmt vorherige Arbeitszeit wieder auf (der Ersatzkraft kann mit Frist von 2 Wochen gekündigt werden) * außer bei Kurzarbeit 07.10.2013 Joachim Korf 21