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N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Montag, 10.12.2001 Sitzungsort: Kannawurf, Schenkenpl. 87 Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 21:15 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind. Genehmigt und wie folgt unterschrieben: Vorsitzender: Schriftführer: Urkundsperson: Siegel Datum Sitzungsniederschrift: 10.12.2001 Niederschrift erstellt am: 2003-07-04

T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S Sitzung am: 10.12.2001 Sitzungsort: Kannawurf, Schenkenpl. 87 Sitzungsteilnehmer Funktion Bemerkungen Fraktion Anwesend von - bis Holger Trümper Dietmar Schmidt Günter Kinast Klaus Völlger Ralph Herdler Karlheinz Henße Sieglinde Fritsche Fred Berghof WG TSV 1912 19:30-21:15 WG TSV 1912 19:30-21:15 WG TSV 1912 19:30-20:00 bis TOP 3 Beigeordneter WG TSV 1912 19:35-21:15 ab TOP 2 WGHV 19:30-21:15 PDS 19:30-21:15 Bürgermeister WG TSV 1912 19:30-21:15 WG TSV 1912 19:30-21:15 Manfred Knauf Berichterstatter 19:30-21:15 Angelika Dietrich Berichterstatterin/ Schriftführerin 19:30-21:15 Entschuldigt fehlten Bemerkungen Uwe Völlger Unentschuldigt fehlten Bemerkungen Zuhörer:

V E R Z E I C H N I S D E R T A G E S O R D N U N G S P U N K T E Sitzung am: 10.12.2001 Sitzungsort: Kannawurf, Schenkenpl. 87 Öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr. 01-206/0174) 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2001 (Vorlagen-Nr. 01-206/0175) 3. Beschlussfassung zum Vergabevorschlag zur Betriebsführung der Kläranlage Kindelbrück (Vorlagen-Nr. 01-206/0176) 4. Beschlussfassung zur Vergabe der Fäkalienentsorgung, Kanalreinigung, Havariedienst und TV- Diagnose für die Stadt Kindelbrück und der Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben (Vorlagen-Nr. 01-206/0177)

Kannawurf Datum: 10.12.2001 Tagesordnungspunkt 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr. 01-206/0174) Sach- und Rechtslage: Im 35 Abs. 4 und 5 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, i.d.f.v. 14.04.1998, zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 18.07.2000 (GVBl. S. 177) ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Beschlussvorschlag: Der beschließt die Annahme der vorliegenden Tagesordnung. Aussprache: Zur vorliegenden Tagesordnung gab es keine Änderungen oder Ergänzungen. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7 Davon stimmberechtigt: 7 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: 140-22-01-206 Vollzug in Abt.: I Seite 260

Kannawurf Datum: 10.12.2001 Tagesordnungspunkt 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2001 (Vorlagen-Nr. 01-206/0175) Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, i.d.f. v. 14.04.1998, zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 18.07.2000 (GVBl. S. 177) sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den genehmigen zu lassen. Beschlussvorschlag: Der beschließt die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2001. Aussprache: Es wurde von den Mitgliedern des es die Feststellung getroffen, dass der Jugendclub nicht mit der Zustimmung des es abgerissen worden ist. Vielmehr musste sich entsprechend den gegebenen Sicherheitsbestimmungen und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken einer Notwendigkeit gebeugt werden, weil auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Restaurierung der Einrichtung durch die Gemeinde nicht aufzubringen waren. Zwischen Henße und Herrn Knauf wurde ein Gesprächstermin in der Verwaltung zur Einsichtnahme in Planungs und Bauunterlagen vereinbart. Angesprochen wurde nochmals das Problem der Genehmigung von Sickergruben. Dazu gab das smitglied Henße Informationen an den. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8 Davon stimmberechtigt: 8 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: 141-22-01-206 Vollzug in Abt.: I Seite 261

Kannawurf Datum: 10.12.2001 Tagesordnungspunkt 3. Beschlussfassung zum Vergabevorschlag zur Betriebsführung der Kläranlage Kindelbrück (Vorlagen-Nr. 01-206/0176) Sach- und Rechtslage: Der Vertrag zur Betriebsführung der Kläranlage Kindelbrück zwischen der Stadt Kindelbrück, den Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben und dem Kyffhäuser-Abwasser- und Trinkwasserverband Artern läuft am 31.12.2001 aus. Damit die ordnungsgemäße Betreibung der Kläranlage nach dem 31.12.01 aufrecht gehalten werden kann, wurde sie neu ausgeschrieben. An der Ausschreibung haben sich 3 Unternehmen beteiligt. Nach Auswertung der Angebote sowie der Bietergespräche wird dem vorgeschlagen, die Betriebsführung der Kläranlage Kindelbrück an die Wasserwerke Südharz Sangerhausen zu vergeben. Diese Vergabeempfehlung der Betriebsführung der Kläranlage erfolgte auch durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kindelbrück. Beschlussvorschlag: Der Kannawurf beschließt die Betriebsführung der Kläranlage Kindelbrück an die Wasserwerke Südharz Sangerhausen zu vergeben. Aussprache: Erläuterungen wurden durch den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Knauf, gegeben. Folgende Schwerpunkte wurden angesprochen: - Auslaufen des Vertrages zum Betreiben der Kläranlage zwischen dem KAT Artern und den 3 Gemeinden, - KAT und Gemeinden wollten keine automatische Verlängerung, deshalb war erneute Ausschreibung erforderlich, - bei der Abforderungen von Angeboten wurde durch die Verwaltung entsprechend der bisher erreichten Erfahrungen Aufgabenstellungen formuliert, - Nach der Abgabe der Angebote wurden Bietergespräche geführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Firma Hess, die sich ebenfalls beworben hatte, nicht in die Angebotsvergabe einbezogen werden konnte, da die Firma keine Erfahrung in der Betriebsführung einer Kläranlage hat und zur Zeit auch kein ausreichend geschultes Personal angestellt hatte. - Firma Wasserwerke Südharz und BEWA Sömmerda haben ähnliche Angebote abgegeben, - Südharz hat in seinem Angebot 1000m³ Entwässerung von Nassschlamm inklusive, während bei der BEWA alle Schlammentwässerungen gesondert bezahlt werden müssen. - Angesprochen wurde das Problem der Anfahrtswege. - Ab 1.1.2002 keine weitere Einleitung von Fremdfäkalien, Fassungsvermögen des Schlammsilo ca. 800m³ bis 850 m³. - Für die Beprobung des Klärschlammes ist ein unabhängiges Labor erforderlich, da dieses von den entsprechenden Umweltämtern gefordert wird. - Geprüft werden soll auch die Ausbildung und der Einsatz eines Klärwärters in der Verwaltung. Seite 262

Auf die Anfrage nach den bisherigen Kosten des Betreibervertrages wurde dargestellt, dass die Kosten für den reinen Wartungsvertrag ca. 100.000,-- DM und die Kosten für zusätzliche Leistungen, die durch den KAT in Rechnung gestellt werden, ca. 35.000,-- DM betragen. Vom Henße wurde darauf hingewiesen, dass nach seiner Ansicht ein 100%iger Abwasserzweckverband der drei Orte die bessere Lösung wäre, aber durch den Vorschlag eines Teilverbandes und den damit verbundenen Problemen dieser Weg derzeitig nicht offen sei. Es wurde auch angeregt, dass sich eine Arbeitsgruppe Abwasser aus den drei Orten bilden sollte, um die Abwasserproblematik gemeinsam zu beraten. (Ab 20.00 Uhr war das smitglied Kinast nicht mehr anwesend) Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7 Davon stimmberechtigt: 7 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: 142-22-01-206 Vollzug in Abt.: III Seite 263

Kannawurf Datum: 10.12.2001 Tagesordnungspunkt 4. Beschlussfassung zur Vergabe der Fäkalienentsorgung, Kanalreinigung, Havariedienst und TV-Diagnose für die Stadt Kindelbrück und der Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben (Vorlagen-Nr. 01-206/0177) Sach- und Rechtslage: Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt Kindelbrück und den Gemeinden Kannawurf und Bilzingsleben und der Fa. Weimann Rohr- und Kanalreinigung Obertopfstedt ist zum 02.09.2001 ausgelaufen. Eine Kündigung des bestehenden Vertrages erfolgte zum 30.05.2001. Aufgrund der nur teilweise vorliegenden Abrechnung der Kosten zur Einleitung auf der Kläranlage und der Absicherung einer ordnungsgemäßen Entsorgung konnte der vertraglich vereinbarte Kündigungstermin zum 01.03.2001 nicht eingehalten werden. Aufgrund von Forderungen der Stadt- und Gemeinderäte wurden o.g. Leistungen neu ausgeschrieben. An der Ausschreibung haben sich 4 Firmen beteiligt. (siehe Anlage) Nach Auswertung der Angebote und den geführten Bietergesprächen mit den beteiligten Firmen unterbreiten wir den Vorschlag, die ausgeschriebenen Leistungen an die Fa. Weimann Rohr- und Kanalreinigung aus Obertopfstedt zu vergeben. Das Angebot der Fa. Weimann stellt sich als das wirtschaftlichste und kostengünstigste Angebot dar. Aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit schätzen wir ein, dass die Fa. Weimann in der Lage ist die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht durchzuführen. Beschlussvorschlag: Der Kannawurf beschließt die Vergabe der Fäkalienentsorgung, Kanalreinigung, Havariedienst und TV-Diagnose an die Fa. Weimann Rohr- und Kanalreinigung aus Obertopfstedt zum genannten Angebotspreis. Aussprache: Auch hier wurden entsprechende Erläuterungen durch Herrn Knauf mit folgenden Schwerpunkten gegeben: - keine Fremdeinleitungen und Einleitung aus den drei Orten nur unter Aufsicht des neuen Betreibers, - Firma Hess zwar preislich günstiger, aber unter der Bedingung der straßenweisen Abfuhr, keine eigene Kamera zur Befahrung, - Hinweis auf bestehenden Vertrag mit Firma Weimann, - Firma Weimann hat ebenfalls günstigeren Preis angeboten, Kompromiss bei Laufzeit des Vertrages wurde gefunden, in dem ein Vertrag über zwei Jahre angeboten wird, weil die Abfuhrmengen mit der Erhöhung des Anschlussgrades geringer werden. - Vertragsentwurf wird vor endgültiger Unterzeichnung den Bürgermeistern der drei Orte zugeleitet. Von Seiten des es wurde dargelegt, dass bisher die Leistungen der Firma Weimann zufriedenstellend waren und auch in der Zukunft eine perfekte Leistung vom Entsorger erwartet wird. Im Anschluss an die Tagesordnungspunkte wurde nochmals das Problem der Satzungsänderung im Abwasserbereich angesprochen und der Forderung Nachdruck verliehen, dass die alte Entwässerungssatzung und die Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der nur geändert und den gesetzlichen Bedingungen angepasst werden solle.

Seite 264 Gegenwärtig hat der den Eindruck, dass mit dem eingebrachten Satzungsentwurf nur die Verwaltung ihre Vorstellungen durchsetzen wolle. Hier erfolgte von Seiten der Verwaltung der Hinweis, dass es sich bei dem eingebrachten Satzungsentwurf um die Mustersatzung des Landes Thüringen handele, in dem die Besonderheiten der so weit als möglich berücksichtigt worden sind. Als weiteres Problem wurde die Flächenermittlung bei den Grundstücken der Gärtnerei Voigt angesprochen. Von Seiten der Verwaltung wurden die smitglieder nochmals darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung des Antrages von Herrn Hartmut Kinast in der nächsten Sitzung getroffen werden muss. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7 Davon stimmberechtigt: 7 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: 143-22-01-206 Vollzug in Abt.: III Seite 265