SEPA Single Euro Payments Area 13.06.2013 Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-0-
SEPA Single Euro Payments Area Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele - grenzenloses Bezahlen in ganz Europa (33 Staaten) durch einheitliche Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards -einfach, schnell und kostengünstig wie inländische Zahlungen -Vollendung des gemeinsamen europäischen Binnenmarkts Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-1-
SEPA Single Euro Payments Area Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Staaten Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Liechtenstein Litauen Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Teilnehmende Länder Luxemburg Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-2-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-3-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-4-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-5-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-6-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-7-
Exkurs: IBAN und BIC IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im Binnenmarkt. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto bzw. ein Kreditinstitut. Mit der internationalen Bankkontonummer IBANkönnen Zahlungsverkehrskonteninsbesondere in der EU genau identifiziert werden. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben, d.h. wenn Ihre Firma mehrere Konten hat, wird jedes in eine eigene IBAN umgewandelt. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-8-
Exkurs: IBAN IBAN für Konten in Deutschland In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich folgendermaßen zusammen: 2-stelliges 2-stellige 8-stellige 10-stellige Länderkennzeichen DE, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer. Kontonummern, die weniger als 10 Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgeführt. So sieht z. B. eine IBAN für ein Konto der aus: DE59770500000810123456 Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-9-
Exkurs: BIC die weltweite Bankkennung Die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den BIC Business Identifier Code. Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC hat 11 oder 8 Stellen und besteht aus folgenden Teilen: 4-stelliger Bank-Code, 2-stelliger Länder-Code, 2-stelliger Orts-Code, 3-stelliger Code für Filiale oder Abteilung Der BIC der lautet BYLADEM1SKB IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem Kontoauszug und im Bereich des Online-Bankings Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-10-
Die SEPA-Überweisung Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-11-
Die SEPA-Überweisung Hintergrund und Entstehung: Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard-Überweisung, mit der seit 28. Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Ab 2014 ist die SEPA-Überweisung verpflichtend zu benutzen. Die bisherigen nationalen Verfahren entfallen dann. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-12-
Die SEPA-Überweisung Merkmale Überweisungen auf Konten in Deutschland und den anderen 32 Teilnehmerländern. Anstelle von Konto-Nr. + Bankleitzahl ist IBAN + BIC zu verwenden. Nur beim Onlinebanking werden i. d. R. Konto-Nr. + Bankleitzahl in IBAN + BIC automatisch konvertiert. IBAN-only erst ab Februar 2014 für Deutschland / EU-weit ab 2016. Transaktionswährung ist immer Euro. Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt. Der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen (4 x 35) begrenzt. Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts. SEPA-Format (XML) anstelle bisheriges DTAUS-Format (TXT). Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-13-
Die neuen Lastschriftverfahren Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-14-
TARGET2-Kalender der Deutschen Bundesbank Feiertage in Deutschland im Jahr 2013 TARGET 2-Feiertage, gültig für alle TARGET2-Teilnehmerstaaten 1. Januar Neujahr / 29. März Karfreitag / 1. April Ostermontag / 1. Mai Tag der Arbeit / 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag / 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag Feiertage, gültig für die gesamte Bundesrepublik 1. Januar Neujahr / 29. März Karfreitag / 1. April Ostermontag / 1. Mai Tag der Arbeit / 9. Mai Christi Himmelfahrt / 20. Mai Pfingstmontag / 3. Oktober Tag der Deutschen Einheit / 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag / 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag Zusätzliche Feiertage, gültig für einzelne Bundesländer 6. Januar Heilige Drei Könige / 30. Mai Fronleichnam / 15. August Mariä Himmelfahrt / 31. Oktober Reformationstag / 1. November Allerheiligen / 20. November Buß-und Bettag Zusätzliche geschäftsfreie Tage der Deutschen Bundesbank 24. Dezember Heiligabend / 31. Dezember Silvester Das Hausbankverfahren ist grundsätzlich nur an den TARGET2-Feiertagen geschlossen. Der EMZ (Elektronischer Massenzahlungsverkehr) ist an bundesweit einheitlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember grundsätzlich geschlossen. An regionalen Feiertagen ist der EMZ bundesweit in Betrieb. Da jedoch die Bundesbank-Filialen im Feiertagsbereich geschlossen sind, sind beleghafte Ein-/Auslieferungen bzw. Datenträgerein-/auslieferungen nicht möglich. An Wochenenden sind sowohl TARGET2 als auch die Filialen der Deutschen Bundesbank geschlossen. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-15-
Das SEPA-BASIS-Lastschriftverfahren (CORE) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in EURO. Verwendungszweck umfasst 140 Zeichen Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat(entspricht der heutigen Einzugsermächtigung). Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen, und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen, Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatumzur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftlichevorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (mind. 14 Tage vorher durch z. B. Rechnung oder Vertrag) Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-16-
Das SEPA-BASIS-Lastschriftverfahren (CORE) Festgelegte Vorlagenfristenmüssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (6Geschäftstage bei Erst-/Einmallastschriften und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrechtdes Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monatenach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Statt dem DTAUS-Format wird mit SEPA das XML-Format genutzt. Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online oder per Programm). Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-17-
Das SEPA-FIRMEN-Lastschriftverfahren (B2B) Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch Verbraucher (Privatpersonen) sind nicht zugelassen Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich zwei Tage Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-18-
SEPA-Lastschrift beim Zahlungspflichtigen (Onlinebanking) Muster: Vorgemerkter Umsatz beim Onlinebanking: Muster: Vormerkposten beim SFirm: Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-19-
Das SEPA-Lastschriftmandat Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-20-
Das Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie Bankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-21-
Das Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: -Name und Adresse - Gläubiger-Identifikationsnummer - Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) -Kennzeichnung für wiederkehrende / einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: - Name und Anschrift des Kontoinhabers -IBAN und ggf. BIC - Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit SEPA-Firmenlastschriftmandat: -Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-22-
Das Lastschriftmandat ( ) Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-23-
Weiternutzung der Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden (AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger- ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Briefoder über den Verwendungszweckim Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-24-
Für bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträgekönnen nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmenlastschrift- Mandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen.! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucherals Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-25-
Das Kombimandat Bei Abschluss oder Änderung von Verträgen mit Bezahlung mittels Lastschrift sollte das Kombimandat genutzt werden. Vorteile: Das Kombimandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA- Lastschriftmandat für die SEPA-Basis-Lastschrift Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt Es erlaubt einen unbürokratischen Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-26-
Das Kombimandat (der ) Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-27-
Die Gläubiger-Identifikationsnummer Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-28-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-29-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-30-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-31-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-32-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-33-
Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-34-
Die Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mailmit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Die Gläubiger-ID wird auf der Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschrift eingetragen. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-35-
Die Gläubiger-ID Aufbau Die Gläubiger-ID für Deutschlandist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-36-
Gläubiger-ID Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-37-
Die Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge(max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zur Kundennummer Bezug zum Vertrag Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-38-
Die Vorabankündigung Pre-Notification Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen Lastschrift-Einzug,...), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Diese Vorabankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-39-
Die Vorabankündigung Pre-Notification Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Gebühreneinzüge...) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in Form: " wird monatlich zum 16. abgebucht..."oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht... Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetragändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorabankündigung muss spätestens 14 Tagevor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-40-
Die Vorabankündigung Pre-Notification Ist eine SEPA-Lastschrift ohne Pre-Notification autorisiert? Eine SEPA-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert. Daher gilt eine SEPA-Lastschrift ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung einzuhalten. Eine vertragliche Vereinbarung, die gänzlich auf die Vorabinformation verzichtet, ist nach dem SEPA-Rulebook nicht zulässig. Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, die Versendung einer Pre-Notification zu prüfen, da diese Verpflichtung rein das Verhältnis zwischen dem Einreicher und dem Zahlungspflichtigen betrifft. Die Benachrichtigung ermöglicht dem Zahlungspflichtigen rechtzeitig für die notwendige Deckung auf seinem Konto zu sorgen bzw. bei Unstimmigkeiten sich um eine Klärung mit dem Zahlungsempfänger bemühen zu können, um hieraus entstehende Rücklastschriften zu vermeiden. Die Zustellungsart ist zwar nicht vorgeschrieben (Möglichkeiten: Rechnung, Avis- Brief, Telefax, E-Mail, SMS, Mitteilung im Verwendungszweck eines vorherigen Datensatzes etc.), mögliche Folgen aus einer unterlassenen oder hinterher nicht beweisbaren Vorabankündigung müssen vom Zahlungsempfänger beachtet werden (höhere Wahrscheinlichkeit einer Rücklastschrift, Reputationsschaden etc.). Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-41-
Die Vorabankündigung Pre-Notification Was ist die Vorabankündigung? Vor Einreichung der Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Be-zogenen die Abbuchung kenntlich machen. Dies kann durch eine Rech-nung, eine Bestätigung (z.b. Versicherung) oder Abschlagsplan (z.b. Versorger) spätestens 14 Tage vor Belastung erfolgen, die Frist kann individuell durch die AGB des Kunden verkürzt werden. Die vereinbarte Vorabinformationsfrist darf nicht kürzer sein, als die jeweiligen Vorlauf-fristen für die Dateieinreichung bei der Bank des Zahlungsempfängers! Eine Vorabankündigung muss neu erstellt und an den Zahlungspflichtigen erneut versendet werden, wenn sich (z.b. auf Grund von technischen Schwierigkeiten) der Fälligkeitszeitpunkt oder Betrag ändert. Ändern sich im Laufe des Jahres die Höhe der einzelnen Beiträge, oder die Fälligkeitstermine, so ist jedes Mal eine erneute Vorabinformation mit Angabe der geänderten Daten erforderlich. Selbiges gilt dafür, wenn sich aufgrund einer Teilrückgabe einer Warensendung der Betrag einer Folgelastschrift ändert. Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Unterrichtung des Debitors vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine und der vereinbarten Einzugsbeträge aus. Die Fälligkeitsangaben können als periodische Zeitangabe ( jeweils zum 1. Arbeitstag eines Monats, beginnend ab Monat/ Jahr) oder auch als konkretes Kalenderdatum ( jeweils zum TT.MM.JJJJ, TT.MM.JJJJ usw. ) angegeben werden. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-42-
Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst- und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: Aufbewahrungsfrist spätestens 14 Tagevor dem Fälligkeitstag 6 Tage vor Fälligkeit (Core) / 2 Tage (B2B) Vorlagetermin bei der Zahlstelle () 3 Tage vor Fälligkeit (Core) / 2 Tage (B2B) Vorlagetermin bei der Zahlstelle () 2Tagenach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochennach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit 14 Monate für ein Mandat Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-43-
Fristen Wegfall von beleghaften Lastschriften und Datenträgern ab 01.01.2014entfällt: -die Verarbeitung von Datenträgern, z. B. Disketten, CD/DVD, USB-Sticks, o. ä., für Überweisungen und Lastschriften. ab 01.02.2014 entfällt: - die Einreichung von Lastschriftbelegen. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-44-
SEPA-Projekt In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld betroffen von der Umstellung sind: Finanzbereich Andere betroffene Abteilungen Rechnungsstellung(IBAN/BIC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) Buchhaltung(Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen(Kundenanfragen) Treasury(Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen) Vertrieb/Einkauf(Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung(insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.b. Call Center) Informationstechnologie Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-45-
SEPA-Projekt Wichtige Handlungsfelder zur Umsetzung der SEPA-Migration: - Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen / Rechnungen -Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen - Organisation und Abläufe anpassen - Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA- Datenformat anpassen - Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten - Lastschrifteinreichungen sind nur noch beleglos möglich - Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Konvertierungstools zur Verfügung. Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-46-
SEPA-Projekt Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich: - Entscheidung, ob SEPA-Basis-Lastschrift und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll - Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen -SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen -Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-47-
Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen insbesondere Sie als Firmenkunden vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Ihre begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit.! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungsbedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichern eine reibungslose SEPA-Migration. Wer es bis 01. Februar 2014 versäumt, den Übergang auf SEPA zu vollenden, riskiert Zahlungsausfälle, Liquiditätsengpässe und andere organisatorische Störungen! Dies gilt auch für den inländischen Zahlungsverkehr! Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-48-
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihre
Fazit Ihr Ansprechpartner für SEPA sowie zur Onlinebanking- Freischaltung ist Ihr Berater der. Fragen zum Programm SFirm beantworten Ihnen: Christine Hennemann Markus Burkard Werner Ruff Servicetelefon: 0951/1898-1660 E-Mail: sfirm@sparkasse-bamberg.de Veranstaltung für Firmenkunden 13.06.2013-50-