Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat (Kostenübernahme für zugelassenen Pflegedienst) 0 kein Anspruch bis zu 231 1 bis zu 468 bis zu 689 2 bis zu 1.144 bis zu 1.298 3 bis zu 1.612 bis zu 1.612 Die Kombination von Sach- und Geldleistung ist möglich. Tages-/Nachtpflege pro Monat Ohne eingeschränkte 0 kein Anspruch bis zu 231 1 bis zu 468 bis zu 689 2 bis zu 1.144 bis zu 1.298 3 bis zu 1.612 bis zu 1.612 Diese Leistung ist nur für pflegebedingte Kosten in dafür zugelassenen Pflegeeinrichtungen einsetzbar. Die Leistung kann zusätzlich zur Pflegesachleistung bzw. zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden. 1
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen pro Monat ohne eingeschränkte mit im erhöhten Maße eingeschr. 0 kein Anspruch 104 208 1, 2, 3 104 104 208 Die Kosten für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen über zugelassene Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden von der Pflegekasse erstattet. Wenn die vorrangige Pflegesachleistung im betrachteten Monat nur bis zu max. 60% ausgeschöpft wurde, können die verbleibenden 40% zusätzlich zu den oben genannten Beträgen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewidmet und von der Pflegekasse erstattet werden. Technische Pflegehilfsmittel r Erforderliche technische Pflegehilfsmittel werden auf Antrag und nach Überprüfung durch die Pflegekasse gewährt und in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Hausnotruf r In der Regel ist für die Leistungsgewährung Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person alleinlebend und sturzgefährdet ist. Wenn der Anspruch besteht, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag einmalig 10,46 für die Anschlussgebühr und monatlich 18,36 für die laufenden Gebühren. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel pro Monat r 0 kein Anspruch 40 1, 2, 3 40 40 z.b. Kostenerstattung für Einweghandschuhe, Bettschutzunterlagen, Desinfektionsmittel 2
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen pro Jahr Die Pflegekasse kann auf Antrag bauliche Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen erhöhen bezuschussen (z.b. bodengleiche Dusche, Verbreiterung von Türen). Ohne eingeschränkte 0 Kein Anspruch bis zu 4.000 1, 2, 3 bis zu 4.000 bis zu 4.000 Ersatz- bzw. Verhinderungspflege pro Jahr Voraussetzung: Vorpflegezeit beträgt mindestens 6 Monate! - durch nahe Angehörige: 0 kein Anspruch bis 184,50 1 bis 366 bis 474 2 bis 687 bis 817,50 3 bis 1.092 bis 1.092 Die Leistung wird für Zeiten der Verhinderung einer privaten Pflegeperson gewährt, jedoch für maximal 6 Wochen pro Jahr. Sie kann auch als stundenweise Verhinderungspflege bewilligt werden. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Verhinderungspflege weitergezahlt. Neben den oben stehenden Beträgen können zusätzlich nachgewiesene Aufwendungen bis insgesamt 1.612 geltend gemacht werden (z.b. Fahrtkosten und Verdienstausfall). - durch sonstige Personen oder Dienste: 0 kein Anspruch bis zu 1.612 bis 1, 2, 3 bis zu 1.612 bis zu 1.612 Der grundsätzlich zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 1.612 kann um den nicht in Anspruch genommenen hälftigen Anteil der Kurzzeitpflege (806 ) aufgestockt und damit auf insgesamt bis zu 2.418 erhöht werden. 3
Kurzzeitpflege pro Jahr 0 kein Anspruch 1.612 (bzw. 3.224 ) 1, 2, 3 bis zu 1.612 (bzw. bis 3.224 ) bis zu 1.612 (bzw. 3.224 ) Grundsätzlich besteht der Anspruch für bis zu 8 Wochen und 1.612. Er kann um weitere 1.612 aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Kurzzeitpflege weitergezahlt. Rentenversicherungsbeiträge und beitragsfreier Unfallversicherungsschutz für private Pflegepersonen mit und r 0 Kein Anspruch 1, 2, 3 Anspruch möglich Voraussetzung für die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen ist ein Pflegeaufwand von mind. 14 Std. pro Woche und Erwerbstätigkeit der Pflegeperson von weniger als 30 Std. pro Woche. Für Pflegepersonen, die Altersbezüge erhalten, gilt diese Regelung nicht. Vollstationäre Pflege pro Monat 0 kein Anspruch 231 * 1 1.064 1.064 2 1.330 1.330 3 1.612 1.612 *es besteht kein eindeutiger gesetzlicher Anspruch. Rücksprache mit der Pflegekasse empfehlenswert. Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der Kosten. Die sogenannten Hotelkosten (Essen und Übernachtung) sind privat zu tragen. Wohngruppenzuschlag 4
Voraussetzung: Mindestens 3 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung wohnen in gemeinsamer Wohnung mit selbst organisierter häuslicher pflegerischer Versorgung. r 0 kein Anspruch 205 1, 2, 3 205 205 Förderung der Gründung von Wohngruppen r Zur Förderung der Neugründung privat organisierter ambulant betreuter Wohngruppen gewährt die Pflegekasse pro Anspruchsberechtigten 2.500. Jede Wohngruppe kann mit maximal 10.000 gefördert werden. Eine Wohngruppe muss aus mindestens drei leistungsberechtigten Personen bestehen. Hinzu kommen ggf. Ansprüche für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 pro Bewohner und maximal 16.000 pro Wohngruppe. 5