Einzelunternehmung <---> Gesellschaft



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Transkript:

Einzelunternehmung <---> Gesellschaft Einzelunternehmung Gesellschaft nur eine natürliche Person vollständige Entscheidungskompetenz trägt gesamtes Risiko haftet unbeschränkt mit Geschäftsund Privatvermögen mindestens zwei Personen vertragliche Verbindung Anstreben eines gemeinsames Zieles Zielerreichung mit gemeinsamen Kräften und Mitteln

Rechtsformen Gesellschaften Rechtsgemeinschaften Körperschaften Einfache Gesellschaft Genossenschaft Verein Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Aktiengesellschaft Kommandit-AG Gesellschaft mbh

Rechtsformen Gesellschaften Körperschaften Einfache Gesellschaft Genossenschaft Aktiengesellschaft Verein Gesellschaft mbh Kommandit-AG Personengesellschaften Mischformen Rechtsgemeinschaften Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Kapitalgesellschaft

Handelsgesellschaften Gesellschaften Einfache Gesellschaft Genossenschaft Handelsgesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft Kommandit-AG Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Gesellschaft mbh

Grundsätze der Firmenbildung Nach Zahl der Geschäftsinhaber Nach Wortlaut Personenfirma Einzelfirma Ernst Keller R. Huber Gesellschaftsfirma F. Ruf & Co. Meier Söhne AG Sachfirma Phantasiefirma Firmen ohne Personennamen nicht zulässig Teppich GmbH Zürcher Ziegeleien Mövenpick Rodina AG Firmenwahrheit Firmenausschliesslichkeit

Publizitätswirkung HR-Eintrag Positive Publizitätswirkung Negative Publizitätswirkung Alles Eingetragene gilt als bekannt! Nicht Eingetragenes muss nicht bekannt sein!

Handelsregister-Eintrag HR-Eintrag Konstitutive Wirkung Deklaratorische Wirkung Genossenschaft Aktiengesellschaft Gesellschaft mbh Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft

Einzelunternehmung A Einzelunternehmung

Einfache Gesellschaft A Einfache Gesellschaft B C Vertragliche Beziehung

Haftung bei einfacher Gesellschaft A Regress X B Gläubiger Regress Gesellschaftsvermögen C Primäre Haftung: persönlich, unbeschränkt, solidarisch

Die Kollektivgesellschaft A Kollektivgesellschaft B C

Haftung bei Kollektivgesellschaft A Regress X B Gläubiger Regress Primäre Haftung: Gesellschaftsvermögen C Subsidiäre Haftung: Persönlich, unbeschränkt, solidarisch

Die Kommanditgesellschaft A Kommanditgesellschaft B Unbeschränkt haftend = Komplementär C Beschränkt haftend = Kommanditär

Haftung bei Kommanditgesellschaft X Regress A B Komplementäre: Subsidiäre Haftung: Persönlich, unbeschränkt, solidarisch Gläubiger Primäre Haftung: Gesellschaftsvermögen Regress C Kommanditäre: Subsidiäre Haftung: Persönlich, beschränkt, solidarisch

Die Aktiengesellschaft AG A B C Aktionäre

Organisation der AG Generalversammlung Oberstes Organ wählt Verwaltungsrat Geschäftsführendes Organ Revisionsstelle Rechnungsrevisoren Mögliche Delegation Direktoren, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte

Gründung einer AG Mindestens 3 Personen als Gründer: Einfache Gesellschaft 1. Festlegung der Statuten 2. Kapital bereitstellen 3. Aktien zeichnen 4. Wahl der 3 Organe Öffentliche Beurkundung Errichtungsakt Handelsregistereintrag (konstitutiv) Entstehungsakt Neu gegründete Aktiengesellschaft

Haftung bei der AG A X B Gläubiger Alleinige Haftung: Gesellschaftsvermögen C Keine persönliche Haftung der Aktionäre

Erwerb von Aktien Erwerb von Aktien Originärer Erwerb Derivativer Erwerb Gründung einer AG Kapitalerhöhung Rechtsgeschäft Zwangsvollstreckung Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht

Aktien Aktienarten Inhaberaktien Namenaktien Stimmrechtsaktien Inhaberpapier Orderpapier Blosse Besitzübergabe Besitzübergabe + Indossament Wertpapierarten

Rechte und Pflichten des Aktionärs Aktionärsrechte Vermögensrechte Mitwirkungsrechte Bezugsrecht Schutzrechte Dividende Liquidationsanteil Mitgliedschaft Teilnahme GV Stimmrecht Meinungsäusserung Information Auskunft Sonderprüfung Einzige Pflicht: Liberierung seiner Aktien

Bilanzverlust Schutz AK Bilanzverlust Kapitalverlust Überschuldung Aktiven Passiven Aktiven Passiven Aktiven Passiven UV FK UV FK UV AV FK AV EK AV EK Bilanzverlust Bilanzverlust Bilanzverlust EK BV < 50% EK AV + UV > FK BV > 50% EK AV + UV > FK BV > 100% EK AV + UV < FK

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH A B C Gesellschafter

Organisation der GmbH Gesellschafterversammlung Oberstes Organ bildet auch kann wählen Geschäftsführung Alle Gesellschafter gemeinsam Kontrollstelle Fakultatives Organ Mögliche Delegation Einzelne Gesellschafter, Direktoren, Prokuristen

Haftung bei der GmbH A X B Gläubiger Primäre Haftung: Gesellschaftsvermögen C Falls keine volle Liberierung: subsidiäre persönliche und solidarische Haftung für Differenz

Rechte des Gesellschafters Gesellschafterrechte Vermögensrechte Mitwirkungsrechte Bezugsrecht Schutzrechte Dividende Liquidationsanteil Regress bei Haftung Mitgliedschaft Teilnahme GV Stimmrecht Geschäftsführung Kontrolle Aufsicht Gleichbehandlung

Pflichten des Gesellschafters Gesellschafterpflichten Bzgl. Vermögen Liberierung Stammanteil Ev. Nachschuss Ev. Nebenleistungen Sonstige Pflichten Geschäftsführung und Vertretung Konkurrenzverbot

Die Genossenschaft Genossenschaft A B C Genossenschafter

Organisation der Genossenschaft Generalversammlung oder: Delegiertenversammlung / Urabstimmung wählt Verwaltung Geschäftsführendes Organ Kontrollstelle Rechnungsrevisoren Mögliche Delegation Direktoren, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte

Haftung bei der Genossenschaft A X B Gläubiger Alleinige Haftung: Gesellschaftsvermögen C Statutarisch: subsidiäre persönliche Haftung

Der Verein Verein A B C Vereinsmitglieder

Organisation des Vereins Vereinsversammlung Oberstes Organ wählt kann wählen Vorstand Ausführendes Organ Revisoren Fakultatives Organ

Vereinsstatuten Statuten = Grundordnung des Vereins Name, Sitz und Zweck Vereinsorganisation und -struktur Rechte und Pflichten der Mitglieder Finanzen des Vereins

Rechte und Pflichten im Verein Vereinsmitglied Rechte Pflichten Mitbestimmungsrechte Beitragspflicht Benutzungsrechte Evtl. Nachschusspflicht Schutzrechte Treuepflicht

Haftung im Verein A X B Gläubiger Primäre Haftung: Vereinsvermögen C Beitragspflicht; evtl. nach oben offene Nachschusspflicht

Konzern Muttergesellschaft Konzern Tochtergesellschaft 1 Tochtergesellschaft 2 Tochtergesellschaft 3 Rechtlich selbstständige Gesellschaften unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung

Voraussetzungen Fusion Voraussetzungen für eine Fusion Kompatibilität der rechtlichen Strukturen Schutz der Interessen der Gläubiger Kontinuität des Vermögens Kontinuität der Mitgliedschaft

Fusionsarten Kombination Absorption UG 1 UG 2 UG 1 UG 2 Neue UG UG 1

Spaltungsarten Aufspaltung Abspaltung Alte UG UG 1 UG 1 UG 2 UG 1 UG 2