Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule Darmstadt, students@work 20.04.2016
Was möchte ich euch berichten? 1. Sozialversicherung - Was ist das? 2. Was müssen Studierende beim jobben besonders beachten? 3. Welche Folgen hat ein Nebenjob für andere Leistungen? 2
Systeme der Sozialversicherung Soziale Sicherheit 3 Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenvers. Pflegeversicherung Grundsicherung - Sozialhilfe
Die gesetzliche Krankenversicherung Absicherung gegen Krankheit, Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft Wer ist versichert? Seit 2007 allgemeine Versicherungspflicht Was kostet das? = Allgemeiner Beitragssatz 14,6% (Paritätisch finanziert je 7,3% Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen) + Kassenabhängiger Einkommensbezogener Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer (im Schnitt 1,1%) (+ Zuzahlungen) 4
Krankenversicherung und Studierende Wie kann man sich versichern? gesetzlich oder privat Einmaliger Wechsel in die private Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn Die Entscheidung ist für das gesamte Studium verbindlich Achtung beim Wechsel in die private Krankenkasse: Wer nach dem Studium selbständig oder freiberuflich arbeitet kann später nicht in die gesetzliche Krankenkasse 5
Familienversicherung über die Eltern/Ehepartner/Lebenspartner Die Familienversicherung ist beitragsfrei! Gibt es nur in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Familienversicherung über die Eltern bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahrs + Zeiten des Freiwilligendienst von max. 12 Monaten möglich Familienversicherung über Ehegatten oder Lebenspartner Einkommensgrenze bei der Familienversicherung beachten: geringfügige Beschäftigung (max. 450 ) oder 415 (2016) Beachte: Ausnahmen bei unregelmäßigen Einkommen 6
Studentische Krankenversicherung Bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters - ohne Urlaubssemester Maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs Ausnahmen auf Antrag möglich: wegen Art der Ausbildung familiäre /persönliche Gründe einmaliges Nichtbestehen einer Abschlussprüfung Hochschulzugang über zweiten Bildungsweg Dienstpflichtzeiten Freiwilligendienste Bei Ablehnung einer Ausnahme ist Widerspruch möglich Abgesenkter Beitragssatz 10,22% (2016) pro Monat = 61,01 + Zusatzbeitrag ca. 6-8 Achtung bei Beitragsschulden: Keine Immatrikulation 7
Freiwillige Krankenversicherung für Studierende Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 15. Fachsemester Übergangstarif für 6 Monate in der Studienabschlussphase möglich wenn nicht mehr als 968,33 Einkünfte im Monat dann 98,96 + Zusatzbeitrag (2016) Grundsätzlich ermäßigter Beitragssatz von 14% + Zusatzbeitrag = 135,57 + X (2016) Grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld 8
Pflegeversicherung Teilabsicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit Wer ist versichert? Alle Personen die Krankenversichert sind Beitragshöhe 2,35% (je 1,175% AN und AG) Ab 24 Jahre ohne Kinder +0,25% (Ausnahme in Sachsen) Was gilt für Studierende 2016: monatlich 14,03 bzw. 15,52 (ohne Kinder) 9
Gesetzliche Rentenversicherung Absicherung von Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung Wer ist versichert? Abhängig Beschäftigte und einige Selbständige Was sind die Voraussetzungen für einen Anspruch: medizinische Rehaleistungen bei sechs Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren Wie hoch ist der Beitrag? 18,7% (je 9,35% AN und AG) Was gilt für Studierende: Keine Versicherung im Studium und bei vorgeschriebenen Praktika 10
Arbeitslosenversicherung Absicherung gegen Arbeitslosigkeit Wer ist versichert? Abhängig Beschäftigte Wie hoch ist der Beitrag? 3% (AG und AN je 1,5%) Wichtige Voraussetzungen für einen Mindestanspruch sind 12 Monate Beiträge in den letzten zwei Jahren Was gilt für Studierende: Keine Versicherungspflicht während der Dauer des Studiums 11
Was möchte ich euch berichten? 1. Sozialversicherung - Was ist das? 2. Was müssen Studierende beim jobben besonders beachten? 3. Welche Folgen hat ein Nebenjob für andere Leistungen? 12
Geringfügige Beschäftigung - Minijob Voraussetzung: Insgesamt regelmäßig nicht mehr als 450 Monatsentgelt ( 8 Abs1 SGB IV) Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet Anmeldung bei der Minijobzentrale durch den Arbeitgeber Steuerpflichtig, aber die Arbeitgeberin kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal mit 2% übernehmen Bei kurzfristigen Minijobs 25% Pauschalsteuer möglich 13
Geringfügige Beschäftigung - Minijob Rentenversicherung: Arbeitnehmerin versicherungspflichtig (Beitrag 3,7%), Arbeitgeberin Pauschalbeitrag von 15% Achtung: Befreiung auf Antrag sollte gut überlegt sein! Krankenversicherung: Arbeitnehmerin versicherungsfrei Arbeitgeberin zahlt 13% Pauschalbeitrag für dauerhaft geringfügig Beschäftigten, wenn diese bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind 14
Mehr als geringfügige Beschäftigung Regelmäßig mehr als 450,00 pro Monat Steuerpflichtig - > Achtung Steuererklärung machen: Grundfreibetrag (2016): 8.652,00 Rentenversicherung: Versicherungspflichtig In der Gleitzone von 450,01 bis 850,00 o/monat reduzierte Rentenbeiträge für Arbeitnehmer Aufstockung auf vollen Beitragsanteil kann beantragt werden 15
Krankenversicherung bei mehr als geringfügiger Beschäftigung Versicherungsfreiheit wenn das Studium im Vordergrund steht! Grundsätzlich nicht mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet Ausnahmen von der 20-h Regel: Gilt nicht in den Semesterferien bei kurzfristiger Beschäftigung Arbeitszeiten am Wochenende oder Abendstunden 26-Wochen Regelung im Beschäftigungsjahr 25-Fachsemester je Studiengang Krankenkasse entscheidet über die Ausnahmen 16
Kurzfristige Beschäftigung Voraussetzung: Dauert nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage (bis 31.12.2018) Dauer vertraglich festgelegt oder nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt und nicht berufsmäßig ausgeübt wird Steuerpflichtig Rentenversicherung: versicherungsfrei Krankenversicherung: versicherungsfrei (Auch wenn mehr gearbeitet wird und die Tätigkeit ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit begrenzt ist) Achtung: Familienversicherung besteht nur bis zu einem Einkommen der Studierenden von monatlich maximal 415 Euro (Stand: 2016) 17
Beispiel Der Student N arbeitet vom 15. April 2016 bis 30. Juni 2016 pro Woche 40 Stunden und verdient 1 900 Euro im Monat. Der Aushilfsjob war von Beginn an auf diesen Zeitraum festgelegt. Weitere Aushilfsjobs hat er in diesem Kalenderjahr nicht. N zahlt keine Sozialversicherungsabgaben 18
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BAföG und Jobben? Es gibt eine Einkommensgrenze für die Anrechnung Einkommen im Bewilligungszeitraum nicht Kalenderjahr betrachten Wer ohne Kind oder Ehepartnerin auf den gesamten Bewilligungszeitraum verteilt bis zu 4.880 Euro brutto (5.400 Euro ab 01.08.2016) verdient, muss nicht mit BAföG- Abzügen rechnen! Freibetrag für Vermögenswerte 5.200 (7.500 ab 1.8.2016) 21
Was ist beim Kindergeld zu beachten? Kindergeld wird bis 26 Jahre gezahlt Abzweigungsantrag auf Kindergeld möglich Keine Verdienstgrenze Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium keine Beschränkung Kinder mit Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium nur Kindergeld bei unschädlicher Beschäftigung: Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20h oder Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis (z.b. Referendariat) oder Einkommen aus geringfügiger oder kurzzeitiger Beschäftigung handelt 22
Hinweise und weitere Informationen: www.hochschulinformationsbuero.de/mitte 23 www.hochschulinformationsbuero.de