www.karlhuberfotodesign.com Der Landkreis Calw im Fokus des EU-Beihilferechts Folie 1
Musterprozess des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.v. gegen den Landkreis Calw wegen unlauteren Wettbewerbs Landrat Helmut Riegger Folie 2
Agenda 1. Der Landkreis Calw 2. Die Kreiskliniken Calw und Nagold 3. Ursachen der Krankenhausdefizite 4. Position Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.v. 5. Position Landkreis Calw Folie 3
Der Landkreis Calw Landkreis Calw Landkreis Calw Schwarzwaldregion Calw www.fotolia.com Landkreis Calw Landkreis Calw Dieter Poschmann/www.pixelio.de Landkreis Calw Tourist-Information Seebach Landkreis Calw www.karlhuberfotodesign.com Landkreis Calw www.karlhuberfotodesign.com Folie 4
Geografische Lage Folie 5
Eckdaten Region Nordschwarzwald unmittelbare Nähe zu Großstädten Stuttgart und Karlsruhe rund 151.000 Einwohner 25 Städte und Gemeinden, darunter 2 Große Kreisstädte wirtschaftlich geprägt durch Tourismus und mittelständische Unternehmen, darunter zahlreiche Weltmarktführer Landkreis Calw Folie 6
Infrastruktur gute Erreichbarkeit durch die Bundesautobahnen A 8 und A 81 Anbindung an die ICE Bahnhöfe in Karlsruhe und Stuttgart Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe Landkreis Calw ist Teil des Naturparks Schwarzwald Folie 7
Musterprozess Musterprozess zur kommunalen Krankenhausmitfinanzierung mit dem Ziel einer höchstrichterlichen Entscheidung Sollte der BDPK Recht bekommen, sind nicht nur die Kreiskliniken Calw und Nagold, sondern weit darüber hinaus viele kommunale Krankenhäuser in ganz Deutschland massiv in ihrer Existenz bedroht. Im Kern geht es um die entscheidende Frage, ob auch im ländlichen Raum künftig eine gute stationäre medizinische Versorgung wohnortnah möglich ist. Folie 8
Ergebnisse der GuV aller Krankenhäuser in Baden-Württemberg Verluste Überschüsse 48% 44% 8% ausgeglichenes Ergebnis Quelle: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) Folie 9
Die Kreiskliniken Calw ggmbh Ein Plankrankenhaus mit zwei Betriebsstätten Nagold Calw Folie 10
Die Kreiskliniken Calw ggmbh Folie 11
Die Kreiskliniken Calw ggmbh Kontinuierliche Fallzahlen- und Casemixpunktesteigerung Folie 12
Die Kreiskliniken Calw ggmbh Entwicklung der Jahresergebnisse 2006 bis 2013 (Verlustausgleich durch den Landkreis ab 2012) 0-1 0 0 0 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013-0,5-2 -3-4 -3,3-5 -4,6-6 -6,2-7 In Mio. Folie 13
Die Kreiskliniken Calw ggmbh Folie 14
Ursachen der Krankenhausdefizite (1) Bund und Länder praktizieren eine kalte Umstrukturierung des Krankenhaussektors in Deutschland Reduzierung der Krankenhausstandorte Reduzierung der Krankenhausbetten Das Land Baden-Württemberg fördert Krankenhausinvestitionen nur noch mit rd. 40%. Die Folge sind hohe Ergebnisbelastungen durch Abschreibungen und Zinsen. Die Schere zwischen Kosten und Erlösen geht immer weiter auseinander, weil die DRG snicht ausreichend an die Kostenentwicklung angepasst werden. Folie 15
Ursachen der Krankenhausdefizite (2) Die duale Krankenhausfinanzierung funktioniert nicht mehr: Der Rückgang der Fördergelder von Bund und Länder zwingt zum Einsatz von Betriebsmitteln oder von Trägerzuschüssen Andernfalls gefährdet der Substanzverlust die Zukunftsfähigkeit eines Krankenhauses 1. Säule Betriebskosten Krankenkassen 2. Säule Investitionskosten Bund und Länder Folie 16
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft Folie 17
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft Folie 18
Ursachen der Krankenhausdefizite (3) Die Vergütung der Grund-und Basisversorgung deckt die tatsächlichen Kosten nicht Finanziell lukrativ ist die Behandlung von komplexen Krankheitsbildern, die nur an Standorten mit entsprechend hohen Fallzahlen angeboten werden können Die Schwerpunktbildung ist im ländlichen Raum schwierig, weil die Patienten lieber gleich in Spezialkliniken in den nahen und gut erreichbaren Ballungsräumen gehen Rosinenpickereider privaten Kliniken: Auswahl von hoch spezialisierten, elektiven und gut vergüteten Behandlungen Folie 19
Position Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.v. (BDPK) (1) Der Ausgleich von Verlusten (seit 2012) der Kreiskliniken und die Gewährung von Bürgerschaften sei mit dem europäischen Beihilferecht nicht vereinbar ( unlauterer Wettbewerb ) Diese Leistungen seien staatliche Beihilfen, die geeignet seien, den Wettbewerb mit den im Umfeld liegenden privaten und freigemeinnützigen Krankenhäusern erheblich zu verzerren Die Beihilfen dürften nur gewährt werden, wenn sie der EU-Kommission angemeldet bzw. von dort genehmigt seien Die Gewährung der Beihilfen verstoße auch gegen das deutsche Wettbewerbsrecht Folie 20
Position Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.v. (BDPK) (2) Die Kreiskliniken erfüllten nicht die Voraussetzungen der Freistellungsentscheidung der EU-Kommission, weil den Kreiskliniken keine (besonderen) Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) übertragen worden seien Der Betrauungsakt sei formell und materiell rechtswidrig Zur Begründung verweist der BDPK insbesondere auf das Urteil des Europäischen Gerichts vom 07.11.2011 Die Gewährung staatlicher Beihilfen an öffentliche Krankenhäuser sei unionsrechtlich ebenso unzulässig wie in Belgien Folie 21
Position Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.v. (BDPK) (3) Die duale Krankenhausfinanzierung sei abschließend und gelte für allekrankenhäuser, eine ergänzende Finanzierung durch den Träger sei nicht vorgesehen und verzerre deshalb die Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Krankenhausträgern Folie 22
Position Landkreis Calw (1) Der Verlustausgleich und die Gewährung von Bürgschaften sind keine notifizierungspflichtigen Beihilfen, da die Voraussetzungen der EU- Freistellungsentscheidung gegeben sind Die Kreiskliniken Calw ggmbh ist ein DAWI- Unternehmen Der Betrauungsakt ist formell und materiell rechtmäßig. Die Kreiskliniken Calw und Nagold sind im Landeskrankenhausplan ausgewiesen Folie 23
Position Landkreis Calw (2) Stadt-und Landkreise sind gesetzlich verpflichtet, Krankenhäuser zu betreiben, wenn es keinen anderen Träger gibt (Sicherstellungsauftrag) Sie müssen sie dann auch betreiben, wenn sie aufgrund der Rahmenbedingungen unwirtschaftlich sind (Daseinsvorsorge) Stadt-und Landkreise haben im Gegensatz zu privaten Krankenhausbetreibern kein Marktaustrittsrecht Folie 24
Kommunale Krankenhausversorgung EU-Beihilferecht Der Musterprozess ist richtungsweisend für die Krankenhausfinanzierung in Deutschland! Folie 25
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 26