Kundeninformation "Pfändung, Abtretung, Privatinsolvenz



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Transkript:

Kundeninfrmatin "Pfändung, Abtretung, Privatinslvenz in SAP HCM Versin 1 Cpyright Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Bezeichnungen und dergleichen, die in diesem Dkument hne besndere Kennzeichnung aufgeführt sind, berechtigen nicht zu der Annahme, dass slche Namen hne weiteres vn jedem benützt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um gesetzlich geschützte Warenzeichen handeln. Alle Rechte, auch des Nachdruckes, der Wiedergabe in jeder Frm und der Übersetzung in andere Sprachen, sind dem Urheber vrbehalten. Es ist hne schriftliche Genehmigung des Urhebers nicht erlaubt, das vrliegende Dkument der Teile daraus auf ftmechanischem der elektrnischem Weg (Ftkpie, Mikrkpie, Scan u.ä.) zu vervielfältigen der unter Verwendung elektrnischer bzw. mechanischer Systeme zu speichern, zu verarbeiten, auszuwerten, zu verbreiten der zu veröffentlichen. abresa GmbH, Katharina-Paulus-Str. 8, 65824 Schwalbach am Taunus Angela Spietschka abresa GmbH 16.06.2015

Kundeninfrmatin Inhalt "Pfändung, Abtretung, Privat-inslvenz in SAP HCM Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen (In aller Kürze)... 4 2 Pflege vn Pfändungen... 5 2.1 Anlegen vn Pfändungen, IT 111... 5 2.2 IT 112 Frderung... 7 2.2.1 Maskenvariante für gewöhnliche Pfändungen... 7 2.2.2 Maskenvariante für bevrrechtigte Pfändungen... 8 2.3 IT 113 Zinsangaben... 9 2.4 IT 114 und IT 904 Pfändbarer Betrag... 10 2.4.1 Blck 1-850c... 10 2.4.2 Blck 2-850d... 11 2.4.3 Snderfälle... 11 2.4.4 VWL-Verträge... 12 2.4.5 Zusammenrechnung... 12 2.5 IT 115 Lhnanteile... 12 2.6 IT 116 Überweisung... 13 2.6.1 Generelle Aussagen... 13 2.6.2 Beispiel Unterhalt getrennt an Kind und Ehegatten... 14 2.7 IT 117 Ausgleich... 15 2.8 Abtretung... 15 2.9 Privatinslvenz... 15 2.10 Pfandfreistellung vn Umwandlungsbeträgen nach AVMG... 16 2.11 Arbeitgeberdarlehen... 16 3 Weitere Arbeitsabläufe... 17 3.1 Prüfung des Custmizing der kundeneigenen Lhnarten... 17 3.2 Drittschuldnererklärung... 17 3.3 Kntrlle der Pfändung in der Abrechnung... 17 3.4 Kntrlle des bisherigen Pfändungsverlaufs... 19 3.5 Ablauf bei Vrpfändungen... 20 3.6 Auszahlung vn Guthaben an Gläubiger der Mitarbeiter... 20 3.7 Pfändungen in der Rückrechnung... 21 3.8 Mehrere Zahlläufe... 21 3.9 Arbeitgeberksten... 21 3.10 Änderung der Frderung... 22 3.10.1 Krrektur vn Fehleingaben... 22 2 abresa GmbH Versin: 1, 16.6.2015 Angela Spietschka

Kundeninfrmatin Inhalt "Pfändung, Abtretung, Privat-inslvenz in SAP HCM 3.10.2 Mitteilung einer Restfrderung durch den Gläubiger... 23 3.10.3 Unverzinslichkeit der Restfrderung abbilden... 24 3.10.4 Mitteilung über eine Sndertilgung des Schuldners durch den Gläubiger... 24 3.10.5 Nachträgliche Ksten erfassen bei einer laufenden Pfändung... 25 3.10.6 Nachträgliche Ksten erfassen bei einer beendeten Pfändung... 25 3.10.7 Wenn nötig, Überweisung(en) anpassen... 25 3.10.8 Bei einer Privatinslvenz zeitweise die Pfändungshöhe vermindern... 25 3.11 Beendete Pfändung bearbeiten... 26 3.11.1 Pfändung auf beendet setzen... 26 3.11.2 Pfändung abgrenzen... 26 3.11.3 Pfändung in einem Schritt beenden und abgrenzen... 28 3 abresa GmbH Versin: 1, 16.6.2015 Angela Spietschka

Kundeninfrmatin "Pfändung, Abtretung, Privat-inslvenz in SAP HCM 1 Rechtliche Grundlagen (In aller Kürze) 2.1 Anlegen vn Pfändungen, IT 111 1 Rechtliche Grundlagen (In aller Kürze) Grundlage der Pfändungen ist die ZPO Grundlage der Vllstreckungsschutzbestimmungen sind die 850 bis 850k der ZPO Grundlage der Drittschuldnererklärungen ist 840 ZPO Wichtig für den Arbeitgeber: Bei Fehlern in der Abwicklung kann sich der Gläubiger an den Arbeitgeber halten. Eine Weiterbelastung an den Arbeitnehmer kann schwierig sein. Dann bleibt der Arbeitgeber auf den ausgezahlten Beträgen sitzen! Rangflge: wird festgelegt anhand des Zustellungszeitpunkts, bei Lhnabtretungen nach Wirksamkeitszeitpunkt der Abtretung. Bei Pstzustellung vn Pfändungen daher Zustellzeitpunkt nachvllziehbar festlegen! Wenn eine Lhnabtretung wirksam wird müssen ggf. schn bediente Pfändungsgläubiger benachrichtigt werden. Behandlung bezüglich LSt und SV: gepfändete Lhnanteile gelten als dem MA zugeflssen und sind daher LSt-pflichtig und SV-pflichtig LSt und SV haben Vrrang Pfändbar sind nur die Nett-Lhnanteile, als die Lhnanteile nach LSt und SV 1 Pfändbar ist das Arbeitseinkmmen = alle Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis, auch Sachbezüge. 850 bis 850k der ZPO regeln Vllstreckungsschutzbestimmungen, z.b. Ermittlungsweg: Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeit (Grundvergütung + Zulagen), Zusätzliches Urlaubsgeld (aber nicht Lhnfrtzahlung im Urlaub), Jubiläumszuwendungen, Weihnachtsgeld bis 500 EUR, VWL, sfern Vertrag vr der Pfändung abgeschlssen, Gehaltsumwandlung für betriebliche AV. Abzug LSt, KiSt, SV. Ermittlung pfändbarer Betrag aus Tabelle (gem. Nett und Unterhaltspflichten) Achtung! Im SAP ist die Tabelle nicht hinterlegt, der pfändbare Betrag wird berechnet. Unterhalt berücksichtigen für: Ehegatte, Ex-Gatten, Kinder, Enkel, Eltern, Grßeltern, Mütter nichtehelicher Kinder. Bei Unterhaltspfändung: vm Gericht festgelegten Betrag einziehen, einzige Ausnahme: vn Mehrarbeit, zus. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld muss mind. die Hälfte des nrmalerweise unpfändbaren Betrages belassen werden. Herausgabeverpflichtung für Lhnsteuerkarten: ist nach vrherrschender Ansicht der Vllstreckungsgerichte zu streichen -> ggf. aktuelle Rechtslage ggeln! 1 Durch rückwirkende Änderung der LSt der SV kann sich ein Nett unter den Freigrenzen ergeben bis zu einem Nett vn 0 (Das ist nach LSt-Richtlinien R41c.1 Abs. 4 Satz3 rechtens!). 4 abresa GmbH Versin: 1, 16.6.2015 Angela Spietschka

Kundeninfrmatin "Pfändung, Abtretung, Privat-inslvenz in SAP HCM 2 Pflege vn Pfändungen 2.1 Anlegen vn Pfändungen, IT 111 2 Pflege vn Pfändungen 2.1 Anlegen vn Pfändungen, IT 111 Grundlage: immer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Vrpfändung (kurz PB) PA30, IT 111 -> dynamische Maßnahme Art: bevrrechtigt (2)/gewöhnlich (1)/Abtretung (3) -> legt die Pfändungsart fest, diese ist nicht mehr änderbar Unterhalt an Familienangehörige (auch Rückstände) = bevrrechtigt Abtretungsvertrag der Privatinslvenz = Abtretung Rest= gewöhnlich Wenn die Art nicht gleich auf Ebene PA30 angegeben wird, erscheint die Auswahl: Gültig ab: Vreinstellung ist der Peridenbeginn. Pfändungen werden nie rückwirkend abgewickelt. Nrmalerweise gibt man das Datum an, ab dem die Pfändung wirken sll. Gültig bis: bleibt auf 31.12.9999 bis auf Privatinslvenzen siehe 2.9. 5 abresa GmbH Versin: 1, 16.6.2015 Angela Spietschka

Kundeninfrmatin "Pfändung, Abtretung, Privat-inslvenz in SAP HCM 2 Pflege vn Pfändungen 2.1 Anlegen vn Pfändungen, IT 111 Status: legt fest, wie die Pfändung im System verarbeitet wird Berücksichtigung in der Abrechnung: aktiv; aktiv hne Überweisung; Vrpfändung Pfändung wird verarbeitet und führt, wenn möglich, zu verminderter Auszahlung an den MA beendet am; beendet, Guthaben vrhanden; ruhend Pfändung wird NICHT abgerechnet die verschiedenen Ausprägungen sind nur infrmativ, nicht steuernd Pfändungen werden s lange nicht abgegrenzt, bis der Vrgang definitiv beendet ist! Berücksichtigung bei der Überweisung: aktiv: der Pfändungsbetrag wird überwiesen Vrpfändung, aktiv hne Überweisung: der Pfändungsbetrag wird nicht überwiesen, sndern als Guthaben bei AG geführt. Typisches Beispiel für aktiv hne Überweisung ist die Hinterlegung beim AG. Achtung: wenn nur Kntangaben fehlen, aber klar ist, dass später eine Überweisung erflgen sll, ist hier der Status aktiv zu wählen und im IT Überweisungen das Feld Überweisungsangaben fehlen anzukreuzen. beendet, Guthaben vrhanden: in der Abrechnung wird, wenn die nötigen Angaben vrhanden sind, das Guthaben ausgezahlt Bei Vrpfändung wird auch IT 19 (Terminverflgung) angesprungen Bsp. für Lebenslauf einer Pfändung im Status: Vrpfändung, Geld bleibt beim AG Pfändung aktiv. Überweisung: Pfändungsbeschluss ist eingetrffen, Knt für Überweisung fehlt nch Pfändung aktiv: jetzt wurde ein Knt mitgeteilt, das Guthaben wird an den/die Gläubiger gezahlt Pfändung beendet: alles ist abgezahlt, aber Nachfrderungen sind nch möglich Pfändung aktiv: Nachfrderung abwickeln Pfändung beendet: weitere Nachfrderungen werden abgewartet Pfändung wird abgegrenzt: wenn keine Nachfrderungen mehr erwartet werden. Ende der Tilgung: nur eingeben bei den Status beendet am und beendet, Guthaben vrhanden, ist dann aber Pflichteingabe Tag /Uhrzeit: bei Pfändungen Zeitpunkt der Übergabe bzw. Pstzustellung, bei Abtretung Tag des Vertragsbeginns. Diese Angaben steuern die Reihenflge der Auszahlung an gleichberechtigte Pfändungen. Bei falscher Auszahlungsreihenflge kann der übergangene Gläubiger Zahlung vm Arbeitgeber verlangen, der smit ggf. zunächst dppelt zahlt! Wenn es gleichzeitige Pfändungen gibt, wird eine entsprechende Meldung angezeigt: Besnderheit gleichzeitige Zustellung: Datengruppe gleichzeitige Pfändungen bearbeiten, zum Ansehen gleichzeitiger Pfändungen Buttn Gleichzeitige nutzen. Es wird die Meldung angezeigt. Nach Bestätigen mit 6 abresa GmbH Versin: 1, 16.6.2015 Angela Spietschka