Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht CE-Kennzeichnung Gefahrenanalyse Betriebsanleitung Konformitätserklärung Produkthaftung Fallbeispiele



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Transkript:

Volker Krey Arun Kapoor Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht CE-Kennzeichnung Gefahrenanalyse Betriebsanleitung Konformitätserklärung Produkthaftung Fallbeispiele CD inside

Inhaltsverzeichnis Vorwort...................................................... V Einleitung...................................................XI TEIL 1 Leitfaden.................................................... 1 1 Rechtliche Grundlagen kennen................................... 3 1.1 Einstieg in das Produktsicherheitsrecht............................. 4 1.2 Das Produktsicherheitsrecht im EU-Harmonisierungskonzept........... 7 1.3 Rechtliche Konsequenzen........................................ 13 2 Anwendung der Rechtsvorschriften prüfen....................... 21 2.1 Grundlegendes zur Anwendungsprüfung........................... 22 2.2 Vorgehen bei der Anwendungsprüfung............................. 25 2.3 Anwendung einzelner Rechtsvorschriften........................... 28 3 Sicherheits anforderungen erfüllen.............................. 37 3.1 Grundlegendes zu den Sicherheitsanforderungen.................... 38 3.2 Vorgehen bei den Sicherheitsanforderungen........................ 40 3.2.1 Normen und technische Spezifikationen recherchieren............... 40 3.2.2 Gefahrenanalyse durchführen.................................... 44 3.2.2.1 Gefahrenanalyse: Was ist zu beachten?............................. 44 3.2.2.2 Gefahrenanalyse: Was ist zu tun?.................................. 48 3.2.3 Technische Sicherheitsmaßnahmen realisieren...................... 57 3.2.4 Benutzerinformation erstellen.................................... 59 3.2.4.1 Benutzerinformation: Was ist zu beachten?......................... 59 3.2.4.2 Benutzerinformation: Was ist zu tun?...............................61 3.2.5 Technische Dokumentation zusammenstellen....................... 69 3.3 Sicherheitsanforderungen einzelner Rechtsvorschriften............... 71

VIII Inhaltsverzeichnis 4 Konformität nachweisen........................................ 77 4.1 Grundlegendes zum Konformitätsnachweis......................... 78 4.2 Vorgehen beim Konformitätsnachweis............................. 81 4.3 Konformitätsnachweis einzelner Rechtsvorschriften.................. 85 5 Produktsicherheit organisieren................................. 95 5.1 Grundlegendes zur Organisation.................................. 96 5.2 Vorgehen bei der Organisation.................................... 99 TEIL 2 Praxisbeispiel: Multilift E100g............................... 109 Übersicht und Anmerkungen zur Darstellung des Praxisbeispiels.............111 Anwendungsprüfung: Multilift E100g.....................................113 Normenrecherche: Multilift E100g........................................117 Gefahrenanalyse: Multilift E100g........................................ 121 Realisierung der technischen Sicherheitsmaßnahmen: Multilift E100g........ 133 Recherche zur Benutzerinformation: Multilift E100g........................ 135 Konzeption der Benutzerinformation: Multilift E100g....................... 145 Ausarbeitung der Benutzerinformation: Multilift E100g..................... 155 Zusammenstellung der technischen Dokumentation: Multilift E100g...........171 Konformitätsnachweis: Multilift E100g................................... 173 TEIL 3 Rechtliche Grundlagen...................................... 179 A. Das Produktsicherheitsrecht Ein Dschungel von EG-Richt linien, nationalen Gesetzen und technischen Normen?.................. 180 I. Begriffsbestimmungen......................................... 180 II. Die Harmonisierung technischer Vorschriften im europäischen Binnenmarkt.................................................. 182 III. Das sog. Neue Konzept ( new approach ) bei der Umsetzung des Binnenmarktes................................................ 182 IV. Konformitätsbewertung......................................... 184 V. EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.................. 184 VI. Der Wirkungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)....................................................... 185

Inhaltsverzeichnis IX B. Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben.................................................... 186 I. Behördliche Eingriffsbefugnisse.................................. 186 II. Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder............................. 187 1. Bußgeldtatbestände............................................ 187 2. Entzug des erwirtschafteten Gewinns mit missbräuchlicher CE-Kennzeichnung............................................. 188 III. Zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz Produkthaftung, Produzentenhaftung und Gewährleistung........... 189 1. Sachmängelgewährleistungshaftung.............................. 189 2. Die allgemeine deliktische Anspruchsnorm des 823 Abs. 1 BGB (sog. Produzentenhaftung)...................................... 190 a) Die Verkehrssicherungspflichten des Herstellers.....................191 b) Begriff des Herstellers.......................................... 194 c) Verschulden als Voraussetzung der Haftung....................... 195 d) Die Beweislast für das Verschulden............................... 196 e) Verjährung................................................... 196 3. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz......................... 196 a) Voraussetzungen der Haftung nach dem ProdHaftG................. 197 b) Hersteller..................................................... 197 c) Rechtsgutsverletzung........................................... 198 d) Fehler........................................................ 198 e) Verschulden.................................................. 199 f) Haftungsausschluss............................................ 200 g) Haftungsbegrenzung........................................... 200 h) Verjährung und Anspruchsausschluss............................ 200 IV. Strafrechtliche Verfolgung im Schadensfall........................ 201 C. Exemplarische Fälle aus Rechtsprechung und anwaltlicher Praxis. 202 TEIL 4 Fallbeispiele der Rechtsprechung............................. 203 Fall 1: Haartrockner Verbot des Inverkehrbringens gegenüber einem Händler...................................................... 204 Fall 2: Wasserrutsche Zivilrechtliche Produkthaftung.................... 206 Fall 3: Schnellspannvorrichtung Fahrrad Zivilrechtliche Produkthaftung.... 208 Fall 4: Lederschleifmaschine Zivilrechtliche Produkthaftung...............211

X Inhaltsverzeichnis Fall 5: Fußboden-Abschälmaschine Zivilrechtliche Produkthaftung........ 212 Fall 6: Motorradlenkverkleidung Zivilrechtliche Produkthaftung.......... 214 Fall 7: Kreissäge Zivilrechtliche Produkthaftung........................ 217 Fall 8: Gartenhäcksler Zivilrechtliche Produkthaftung....................219 Fall 9: Lederspray Strafrechtliche Produkthaftung....................... 220 Fall 10: Förderanlage Strafrechtliche Produkthaftung..................... 222 TEIL 5 Originaltexte der rechtlichen Bestimmungen.................. 225 Gesetz über technische Arbeits mittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheits gesetz GPSG)..................... 227 Richtlinientext Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (neu)..................... 247 Richtlinientext Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG.............315 Stichwortverzeichnis........................................ 329

1 Rechtliche Grundlagen kennen Übersicht Hier werden folgende Punkte behandelt: Einstieg in das Produktsicherheitsrecht Das Produktsicherheitsrecht im EU-Harmonisierungskonzept Rechtliche Konsequenzen

4 Teil 1: Leitfaden 1.1 EINSTIEG IN DAS PRODUKTSICHERHEITSRECHT Definition und Ziel Unter dem Produktsicherheitsrecht sollen hier alle zwingend anzuwendenden Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) verstanden werden: die an das Inverkehrbringen von Produkten bestimmte Mindestanforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Verwender bzw. Dritter stellen und deren Einhaltung von Behörden überwacht wird. Dabei geht es vor allem darum: Produkte sollen sicher sein denn: wenn Menschen Produkte verwenden, soll den Menschen (und auch der Umwelt) nichts passieren! Die nebenstehende Grafik will dies noch einmal verdeutlichen und symbolisiert dabei den Schutz des Menschen quasi durch eine rote Mütze. Produkt In diesem Sinn ließen sich alle Rechtsvorschriften des Produktsicherheitsrechts auch in einem einzigen Satz zusammenfassen: Stellen Sie sichere Produkte her! Doch so einfach macht es sich der Gesetzgeber nicht schauen wir also weiter. Umfang Das Produktsicherheitsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsvorschriften: das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) die Gesetze und Verordnungen, mit denen die sogenannten CE-Richtlinien umgesetzt werden dazu gehören zum Beispiel:

1 Rechtliche Grundlagen kennen 5 die 1. Verordnung zum GPSG (Umsetzung der EG-Niederspannungsrichtlinie) die 9. Verordnung zum GPSG (Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie) oder das Medizinproduktegesetz (Umsetzung der EG-Medizinprodukterichtlinie u. a.) sowie die zahlreichen Spezialgesetze für bestimmte Produktgattungen, wie zum Beispiel: Personenbeförderungsmittel Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände oder Arzneimittel. Und schließlich können sich auch noch aus Rechtsvorschriften, die eher anderen Rechtsbereichen wie zum Beispiel dem Umweltrecht zuzuordnen sind, einzelne sicherheitsrechtliche Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten ergeben Beispiele hierfür sind etwa das Elektrogesetz oder die REACH-Verordnung. Weiterhin sei noch angemerkt, dass in den Rechtsvorschriften des Produktsicherheitsrechts neben den Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten durchaus auch noch andere Aspekte geregelt sein können, wie zum Beispiel: die Inbetriebnahme das Betreiben oder Behandeln die Rücknahme und Entsorgung sowie die Verwendung des GS-Zeichens. Hinweis: Eine ausführlichere Übersicht zu den Rechtsvorschriften des Produktsicherheitsrechts ist in Kapitel 2 enthalten.

6 Teil 1: Leitfaden Was ist ein Produkt? Ein Produkt im Sinne des Produktsicherheitsrechts kann zunächst einmal jede hergestellte fertige oder auch unfertige Sache sein, die Menschen in irgendeiner Art und Weise verwenden, wie zum Beispiel: Gegenstände für den privaten Gebrauch technische Arbeitsmittel Stoffe und sonstige Materialien Nahrungsmittel für Menschen und Tiere Softwareprogramme, sogar Elektrizität und anderes mehr. Weiterhin kann im rechtlichen Sinn ein quasi neues Produkt entstehen, wenn man: verschiedene fertige und/oder unfertige Produkte zu einer neuen Gesamtheit zusammenfügt oder ein bestehendes Produkt wesentlich verändert oder umbaut. Was bedeutet Inverkehrbringen? Im Allgemeinen kann man unter dem Inverkehrbringen eines Produktes jedes faktische Überlassen an einen anderen verstehen, unabhängig davon, ob das Produkt verkauft, vermietet, verpachtet oder gar verschenkt wird. Letztlich definiert aber jede Rechtsvorschrift des Produktsicherheitsrechts für ihren Anwendungsbereich selbst, was dort unter Inverkehrbringen genau zu verstehen ist so kann das Inverkehrbringen etwa: nur das erstmalige Überlassen an einen anderen betreffen, wie dies bei den CE-Richtlinien der Fall ist über das erstmalige Überlassen hinausgehen und auch jedes weitere Überlassen mit einschließen, wie es das GPSG vorsieht, das damit auch gebrauchte Produkte erfasst auf eine wirtschaftliche Unternehmung, also auf ein kommerzielles Überlassen begrenzt sein das Ausstellen eines Produktes auf Messen ausschließen die Einfuhr in den Wirtschaftsraum der EU mit einbeziehen oder

1 Rechtliche Grundlagen kennen 7 auch den Eigengebrauch und die Eigenfertigung in einem Unternehmen mit einschließen, wie dies etwa bei der Maschinenrichtlinie und der Aufzugsrichtlinie der Fall ist. Wer ist Inverkehrbringer? Der Inverkehrbringer ist jede natürliche oder juristische Person, die verantwortlich ein Produkt in den Verkehr bringt im Besonderen kann dies sein: zunächst einmal der Hersteller das ist jemand, der: Produkte entwirft und herstellt Produkte wesentlich verändert oder umbaut Produkte zu einer neuen Gesamtheit zusammenfügt seinen Namen/Label auf einem fremden Produkt anbringt (sog. Quasi-Hersteller) der Importeur, der Produkte in den Wirtschaftsraum der EU einführt oder der Händler, der Produkte in der Absatzkette weiterreicht der Inbetriebnehmer, wenn er die Sicherheitseigenschaften des Produktes beeinflusst. Diese Begriffe sind in den produktsicherheitsrechtlichen Rechtsvorschriften jeweils genau, leider aber nicht immer einheitlich definiert. Eine neue, zum 02. September 2008 in Kraft getretene EU-Verordnung wird all diese Begriffe vereinheitlichen bisher entfaltet sie allerdings noch keine Rechtswirkungen. 1.2 DAS PRODUKTSICHERHEITSRECHT IM EU-HARMONISIERUNGSKONZEPT Grafischer Überblick Das Produktsicherheitsrecht soll jetzt im Kontext des EU- Harmonisierungskonzeptes betrachtet werden. Dazu will die nachstehende Grafik einen Überblick geben darü-

Stichwortverzeichnis A Anwendungsprüfung EMV-Richtlinie 34 Ausreißer 200 B Bedienungsanleitung 218 Behördliche Anordnungen 13 benannte Stellen 184 bestimmungsgemäße Verwendung 192 C CE-Kennzeichnung 184 CE-Richtlinie 181 D Detailharmonisierung 182 E EG-Richtlinie 180 EG-Richtlinien 9 F Fabrikationspflicht 192 G Gefährdungshaftung 199 Gefahrenabwendungspflicht 193 Gefahrenarten 45 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) 185 H Haftungsausschluss 200 harmonisierte Normen 9, 183 Hersteller 194 I Importeur 198 Instruktionspflicht 192, 210 Inverkehrbringen 6 K Kombinationsgefahr 216 Konformitätsbewertung 184 Konformitätsbewertungsverfahren 79 Konformitätsnachweis EMV-Richtlinie 91 Konstruktionsfehler 207, 209 Konstruktionspflicht 191 Konzept der inhärenten Sicherheit 38 M Marktüberwachungsbehörden 186 Maschinenrichtlinie 213 N Nationale Rechtsvorschrift 181 new approach 182 Normenbeispiele 41 Normenrecherche 40 Normenreihe der ISO 9000 96 Normentypen 43

330 Stichwortverzeichnis O Ordnungswidrigkeit 188 P Produkt 6 Produktbeobachtungspflicht 193, 215 Produkthaftung 14 Produkthaftungsgesetz 17, 196 Produktrückruf 218 Produktsicherheitsrichtlinie 185 Produzentenhaftung 190 823 BGB 16 Q Quasihersteller 195, 197 R Rechtsprechung 202 Rechtsvorschriften harmonisierte nicht harmonisierte 11 Überblick 23 S Sachmängelgewährleistung 189 Sachmängelhaftung Gewährleistung 14 Schadensersatz 189 Schmerzensgelder 189 Selbstanschwärzungspflicht 188 Sicherheitsanforderungen Einteilung 39 EMV-Richtlinie 75 Zweck 38 Stand von Wissenschaft und Technik 210 strafrechtliche Haftung 221 Strafrechtliche Verfolgung 19, 201 T Technische Dokumentation Aufbewahrungsfristen 70 Technische Norm 181 Technische Normen 212 V Verbraucherprodukte 185 Verjährung 196 Verkehrssicherungspflichten 191 Vermutungswirkung 183 Verschulden 195 Vertriebsverbote 187 Vollzug des Produktsicherheitsrechts 186 vorhersehbare Fehlanwendung 192, 205, 220 Z Zivilrechtliche Haftung 189 Zulieferer 194