Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen



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Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Dr. Andreas Priebe HBS - Fachgespräch Prekäre Arbeitsverhältnisse www.boeckler.de

Ein paar Basics zum Einstieg 2003 = 5,53 Mio. 2010 = 7,27 Mio. davon 2,66 Mio. Männer und 4,62 Mio. Frauen Minijob als Nebenjob in 2,38 Mio. Fällen Jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis ist ein Minijob auf 28 Mio. sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kommen 7,27 Mio. Minijobs 40% aller Minijobber verteilen sich auf drei Branchen Groß- und Einzelhandel Restaurants, Hotels, Gaststätten Gesundheits- und Sozialwesen Immer mehr Rentner üben Minijobs aus 2

Rechtliche Grundlagen der Minijobs 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit kontinuierliche 400-Euro-Jobs kurzfristige Minijobs (höchstens 2 Monate / 50 Arbeitstage) Anmeldung der Minijobs durch den AG bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft) AG zahlt alle anfallenden Sozialversicherungsbeiträge AN können Rentenversicherungspflicht begründen, indem sie den AG-Beitrag aufstocken Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte gem. 2 Abs. 2 TzBfG. Somit ist das TzBfG anwendbar 3

4 Abs. 1 TzBfG (Verbot der Diskriminierung) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. 4

Rechte von Minijobbern Minijobber haben grds. die gleichen Rechte wie alle anderen Beschäftigten (vgl. Diskriminierungsverbot in 4 Abs. 1 TzBfG) Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Beschäftigten Anspruch auf Erholungsurlaub Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Anspruch auf schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen Aktives und passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen Anwendbarkeit des KSchG 5

Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR - Übersicht Unterrichtungsanspruch ( 80 BetrVG) Personalplanung und Beschäftigungssicherung ( 92, 92a BetrVG) Ausschreibung von Arbeitsplätzen ( 93 BetrVG) Personelle Einzelmaßnahmen ( 99 BetrVG) Einstellungen und Eingruppierungen Ausgewählte Zustimmungsverweigerungsgründe des 99 Abs. 2 BetrVG Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ( 87 BetrVG) Problem: Harte Mitbestimmungsrechte sind begrenzt 6

Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR I Personalplanung ( 92, 92a BetrVG) AG muss den BR darüber unterrichten, in welchem Umfang und für welche Aufgaben zukünftig Minijobber beschäftigt werden sollen. Zwar grds. nur Unterrichtungsanspruch, keine harte Mitbestimmung, aber BR kann dem AG Vorschläge machen. Im Falle des 92a (Beschäftigungssicherung) hat BR ein Beratungsrecht. Hier kann ggf. ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit hinzugezogen werden. 7

Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR II Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen ( 99 BetrVG) Der AG hat den BR auch bei Neueinstellungen von Minijobbern zu unterrichten. Der AG hat dem BR alle relevanten Unterlagen vorzulegen. Der BR kann aus den Gründen des 99 Abs. 4 BetrVG die Zustimmung verweigern. Der AG muss auch Minijobber in eine im Betrieb existierende Vergütungsgruppe einordnen. Der BR kann der Einstellung zustimmen, die Zustimmung zur Eingruppierung aber verweigern. 8

Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR III Ausgewählte Zustimmungsverweigerungsgründe ( 99 Abs. 2 BetrVG) Verstoß gegen Benachteiligungsverbot des 4 Abs. 4 TzBfG (z.b. schlechtere Bezahlung oder Arbeitsbedingungen) Verstoß gegen AGG (2/3 der Minijobber sind Frauen) Gefahr der Kündigung oder Nachteilserleidung von im Betrieb beschäftigen AN (weil Minijobber günstiger sind als sozialversicherungspflichtige AN) 9

Onlineangebot der Hans- Böckler-Stiftung In unserem Internetauftritt finden Sie verschiedene Praxisblätter zum Thema Prekäre Arbeitsverhältnisse. Das Angebot an Praxisblättern wird ständig ergänzt. www.boeckler.de http://www.boeckler.de/37859.htm Damit ist die Diskussion freigegeben!!! 10