Kongress GESÜNDER ARBEITEN IN NIEDERSACHSEN 07.10.2015 - Hannover



Ähnliche Dokumente
Überblick über die novellierte Betriebssicherheitsverordnung

BetrSichV (Fassung vom ): Eine Gegenüberstellung Stand:

Überblick über die novellierte Betriebssicherheitsverordnung Veranstaltung am in Osnabrück

Überblick über die novellierte Betriebssicherheitsverordnung Veranstaltung am in Osnabrück

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

Betriebssicherheitsverordnung

Die neue Betriebssicherheitsverordnung: Welche Änderungen sind zu Erwarten?

Weiterentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung

Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand

Die Bedeutung der novellierten Betriebssicherheitsverordnung für die Praxis

Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

2.6 Lastenhandhabungsverordnung

INDUSTRIE SERVICE. Die neue Betriebssicherheitsverordnung. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19

Betriebssicherheitsverordnung

Befähigte Personen Voraussetzungen und Qualifikationen

V orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 17

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV)

Explosionsschutz als Teil des Anlagenbetriebes

Arbeitsmittel. Dipl.-Ing. Pemp ArbMRAKLBG0504. Niedersächsisches Sozialministerium 1

Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen. Sichere Arbeitsmittel!

Auswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren!

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung

dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 Das Arbeitsbuch mit Erläuterungen für die Praxis

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neues aus dem Regelwerk

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung. auf den Betrieb von Abwasseranlagen

Die neue BetrSichV Die Zeit rennt!

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

BetrSichV 2015 Fassung (Auszug Ex-Anlagen) Übergangsvorschriften

Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1. Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22.

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Aufzugsanlagen

BetrSichV (2015) Allgemein. Neue Begriffe

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

Die Betriebssicherheitsverordnung

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit Februar 2012

Gefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen

Explosionsschutz. Kommentar zur ExVo und BetrSichV

Tag der Arbeitssicherheit Anforderungen an Aufzugsanlagen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas

Die neue Betriebssicherheits- Verordnung, im 1. Monat nach Inkrafttreten

Eckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Inhaltsverzeichnis 1/3

Inhaltsverzeichnis 1/3

1.5 Downloadverzeichnis

Neues vom technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung

Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen

Ergonomie in den Verordnungen ein Impuls für mehr Ergonomie im Betrieb

Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag Mai 2013

Landesamt für Arbeitsschutz

Regierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015

Band 1. 1 Wegweiser. 2 Grundlagen des Brandschutzes. Band 2

Prüfen von Anlagen in. explosionsgefährdeten Bereichen

Explosionsschutz. Kommentar zur ExVo und BetrSichV

Die neue BetrSichV Die Zeit rennt!

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

1.2 Inhaltsverzeichnis

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Prüfvorschriften für Krananlagen im Lichte der Änderungen in der BetrSichV

GSG-Novelle Anpassung an EG-Recht. Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen

TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit

Arbeitssicherheitsrelevante Prüfungen

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Anforderungen an Kälteanlagen nach DIN EN378 und VDMA 24020

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS)

Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*

Gefährdungsbeurteilung

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung. Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen

GUV-I Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

Transkript:

Neues Recht im Arbeitsschutz Betriebssicherheitsverordnung Kongress GESÜNDER ARBEITEN IN NIEDERSACHSEN 07.10.2015 - Hannover Ministerialrat Dipl.-Ing. Stefan Pemp LL.B. Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung; Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Agenda Novelle Gründe und Hintergründe Änderung der Gliederung Geänderte Begrifflichkeiten Änderung von weiteren Kernbestimmungen Umgang mit neuen Unklarheiten Ausblick Pemp 2

Novelle Gründe und Hintergründe Pemp

Ziele aus Sicht der Bundesregierung Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, dem Arbeitgeber, insbesondere den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen zu erleichtern und den Arbeitsschutz zu verbessern, Berücksichtigung besonderer Unfallschwerpunkte (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen), Aufnahme von Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung sowie zu ergonomischen und psychischen Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, Pemp 4

Ziele aus Sicht der Bundesregierung -2 Angleichung an andere moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere an die Gefahrstoffverordnung, Allgemeine Anforderungen finden sich im verfügenden Teil, spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel in den Anhängen, Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln werden als Schutzziele beschrieben, Prüfungen als wichtiges Element im Arbeitsschutz werden deutlich aufgewertet. Pemp 5

Den Ländern besonders wichtige Aspekte Beibehaltung des Prinzips, dass Prüfung an Überwachungsbedürftigen Anlagen vorrangig durch (unabhängige und benannte) Zugelassene Überwachungsstellen auszuführen sind und nur ausnahmsweise durch befähigte Personen erfolgen dürfen, Beibehaltung der Änderungserlaubnis, Beschränkung der Ausnahmesachverhalte auf die Schutzanforderungen, Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen nur, wenn dies sicherheitstechnisch angezeigt ist und Beibehaltung des Schutzniveaus bei überwachungsbedürftigen Anlagen im Explosionsschutz. Pemp 6

Änderung der Gliederung Pemp

Änderung -Teil Betriebssicherheitsverordnung 2002 Betriebssicherheitsverordnung 2015 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Abschnitt 4 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften Pemp 8

Was heißt das? Abschnitt 2 gilt nunmehr für alle überwachungsbedürftigen Anlagen. Einzige Ausnahme ist, dass, wenn keine Beschäftigten vorhanden sind, bei Aufzügen keine Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss ( 3 Abs. 1 Satz 2 der Novelle). Weitere Ausnahmen für Betreiber ohne Beschäftigte gibt es nicht mehr. Nunmehr baut der Abschnitt 3 für alle Anlagen auf Abschnitt 2 auf. Pemp 9

Änderungen - Anhänge Betriebssicherheitsverordnung 2002 Betriebssicherheitsverordnung 2015 Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 Anhang 2: Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln Anhang 3: Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche Anhang 4: A. Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können B. Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen Anhang 5: Prüfung besonderer Druckgeräte nach 17 8, 9 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen; Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln 8, 9 (s.o.) soweit für alle Arbeitsmittel Anhang 1 (zu 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Überführt in die Gefahrstoffverordnung (Artikel 2 der Novelle) Überführt in die Gefahrstoffverordnung (Artikel 2 der Novelle) Anhang 2 (zu 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Anhang 3 (zu 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Pemp 10

Anhänge - Was ist wesentlich? Schutzzielbestimmung nicht immer gelungen. Schutzziele (-anforderungen) jetzt auch für Aufzüge und Druckanlagen; für Aufzüge z.b. Notfallplan und funktionierendes Kommunikationssystem. Mit der Novelle erhält der Anhang ein sehr viel stärkeres Gewicht. Alle Detailregelungen zur Prüfung finden sich nunmehr hier! Regelungen zur regelmäßigen Prüfung von Kranen, Flüssiggasanlagen und mechanischen Anlagen der Veranstaltungstechnik werden hiermit erstmalig in das staatliche Regelwerk aufgenommen. Pemp 11

Geänderte Begrifflichkeiten Pemp 12

Normadressaten Betriebssicherheitsverordnung 2003 Arbeitgeber Betreiber Betriebssicherheitsverordnung 2015 Arbeitgeber den Arbeitgebern gleichgestellte ( 2 Abs. 3 Satz 2) Pemp 13

Geschützte Betriebssicherheitsverordnung 2003 Beschäftigte Dritte Betriebssicherheitsverordnung 2015 Beschäftigte auch Schüler, Studenten und sonstige Personen, sofern sie Arbeitsmittel verwenden *) ( 1 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 4) Andere Personen *) sind bei allen Arbeitsmitteln zu schützen Pemp 14

Änderung Die Begriffe Änderung und wesentliche Veränderung bei überwachungsbedürftigen Anlagen (in der bestehenden Betriebssicherheitsverordnung 2 Abs. 5 und 6) werden nicht mehr definiert. In 2 Abs. 9 der Novelle findet sich nur noch der Begriff der prüfpflichtigen Änderung. Pemp 15

Änderung von weiteren Kernbestimmungen Pemp 16

Gefährdungsbeurteilung Mit der Novelle werden die Bestimmungen zur Gefährdungsbeurteilung erweitert und konkretisiert. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass der Arbeitgeber zu dokumentieren hat, wie die Anforderungen dieser Verordnung eingehalten werden, wenn von den bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen abgewichen wird. Novelle: 3 Pemp 17

Schutzniveau Darüber hinaus wird bezüglich der Gefährdungsbeurteilung verdeutlicht, dass das anzustrebende Sicherheitsniveau durch ein Zusammenspiel von mitgebrachter Sicherheit (Beschaffenheit) und betrieblichen Maßnahmen (Verwendung) erreicht werden muss. Mit dieser Betrachtung soll auch die oft geführte Bestandsschutzdebatte gelöst werden. Bundesrat Drucksache 400/14; 28.08.14; Begründung, B, zu 3 Abs. 7 Pemp 18

Eigenherstellung Mit 5 Abs. 3 der Novelle wird eingeführt, dass Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen müssen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt. Pemp 19

Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Mit 7 wird ein vereinfachtes Verfahren für Arbeitsmittel eingeführt, die den aktuellen Inverkehrbringensregeln entsprechen und vorschriftsmäßig eingesetzt, instand gehalten sowie geprüft werden. Pemp 20

Unfallschwerpunkte In 10 der Novelle werden neue Regelungen für die Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln getroffen. Damit soll den erkannten Unfallschwerpunkten Rechnung getragen. Pemp 21

Unterweisung 12 der Novelle schreibt u.a. die mindestens jährliche Unterweisung vor. Pemp 22

Erlaubnis 18 der Novelle schreibt die Erlaubnis fort. Dabei wird die Erlaubnis auf eine verlässliche rechtliche Grundlage gestellt und die notwendigen Verfahrensregeln werden getroffen. Nunmehr wird einheitlich geregelt, dass mit dem Antrag ein Prüfbericht einer Zugelassenen Überwachungsstelle einzureichen ist. Durch die Änderungen im Bundesrat bleibt auch die Änderungserlaubnis erhalten. Pemp 23

Anzeige in Schadensfällen In 19 Abs. 1 der Novelle wird die Anzeigepflicht in Schadensfällen auf Krane, Flüssiggasanlagen und Veranstaltungstechnik (gem. Anhang 3 Novelle) erweitert. Pemp 24

Ausnahmen Mit 19 Abs. 4 der Novelle können die zuständigen Behörden Ausnahmen von den materiellen Schutzbestimmungen machen. Damit sollen unverhältnismäßige oder gar unmögliche Anforderungen vermieden werden. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil nicht in allen Fällen die Formulierung von Schutzzielen gelungen ist. Vielmehr sind in verschiedenen Fällen Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, bei denen Ausnahmen möglich sein sollten. Pemp 25

Mängelanzeige durch ZÜS Alt 20 BetrSichV In der Novelle nicht mehr enthalten, da BMAS keine Ermächtigungsgrundlage für den Bund sieht. Auf die Verordnungen über Zugelassene Überwachungsstellen der Länder ist hinzuweisen. Pemp 26

Ordnungswidrigkeiten 22 der Novelle enthält einen deutlich erweiterten Katalog von Ordnungswidrigkeiten. Pemp 27

Berücksichtigung (anderer) Prüfungen Durch das Bundesratsverfahren sind in den Anhang 2 gleiche Formulierungen für die Berücksichtigung anderer Prüfungen eingefügt worden. Danach sollen gleichwertige Prüfungen berücksichtigt werden. Die Gleichwertigkeit ist laut Begründung auf den Prüfinhalt und auf den Prüfer zu beziehen. Pemp 28

Aufzugsprüfungen Alle überwachungsbedürftigen Aufzüge sind vor ihrer Inbetriebnahme zu prüfen. Die Höchstprüffrist für die Hauptprüfung beträgt jetzt einheitlich zwei Jahre. Die elektrische Prüfung ist so geregelt, dass der mit der TRBS 1201-4 gefundene Kompromiss beibehalten werden kann Pemp 29

Prüfung bei Explosionsgefährdungen Bei erlaubnisbedürftigen Anlagen wird auch der Brandschutz geprüft und die Prüfung erfolgt durch eine Zugelassene Überwachungsstelle. So soll den Gefahren durch erlaubnisbedürftige, überwachungsbedürftige Anlagen Rechnung getragen werden. Pemp 30

Prüfgruppen Druckgeräte Der neue Abschnitt 4 des Anhanges 2 definiert die Prüfgruppen von Druckgeräten nunmehr eigenständig ohne Rückgriff auf die EU-Richtlinie. Pemp 31

Anforderung an zur Prüfung befähigte Personen Anhang 2 der Novelle enthält verbindliche Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen, z.b. notwendige Dauer der beruflichen Erfahrung, die bisher nur in Technischen Regeln mit der Möglichkeit der Abweichung, beschrieben waren. Pemp 32

Explosionsschutzdokument Bisher 6 BetrSichV Jetzt 6 Abs. 8 und 9 sowie 15 der Gefahrstoffverordnung Pemp 33

Umgang mit neuen Unklarheiten Pemp 34

Antworten der Länder http://lasi-info.com/fileadmin/user_upload/15-06-01_vollzugsfragen_zur_novellierten_betriebssicherheitsvo.pdf Pemp 35

Wesentliche Themen Länderantworten Prüffristermittlungen bei allen Aufzügen Bei Prüfung durch ZÜS Vorlagepflicht technischer Unterlagen, nicht der Gefährdungsbeurteilung Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei ZÜS-Prüfung Technische: Eignung und Funktion Organisatorische: Eignung Prüfanforderungen nach Anhang 2 Abschnitt 4 Ziffer 6 sind ergänzend zu den Anforderungen in Ziffer 4 und 5 Aufzüge in Großwindanlagen sind keine Fassadenbefahranlagen Pemp 36

Änderung der Novelle BetrSichV durch Artikel in der Novelle GefStoffV Im Zuge der Novelle der GefStoffV (bis Ende des Jahres 2015) ist mit Klarstellungen in der BetrSichV zu rechnen. Pemp 37

Wesentliche mögliche Änderungsthemen Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei ZÜS-Prüfung (s.o.) 19 (4) Ausnahmen; Ergänzung, dass bei überwachungsbedürftigen Anlagen auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar 24 Übergangsvorschriften; Ergänzung Abs. 3 für neue Maschinenaufzüge Kommunikationssystem bis 31.12.2018 Ergänzung Umfang der Zwischenprüfung zur Klarstellung; etwa entsprechend des bisher praktizierten Umfanges; Formulierung offen Pemp 38

Wesentliche mögliche Änderungsthemen -2 Anhang 2 Abschnitt 4 Druckanlagen Ziff. 3 a Zulassung einer anderen für die vorgesehene Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation ; Ziff. 3 b die Forderung nach einjähriger Erfahrung soll nach Ansicht der Länder erhalten bleiben. Ggf. Ausnahmen für Bestandsprüfer (z.b. Feuerlöscher) Ziffer 5: Korrektur der Tabellen (Prüfungszuordnung) wird erwogen. Ziffer 6 bestimmte Druckanlagen (-teile): Klarstellung, dass ergänzend zu Ziffern 4 und 5 anzuwenden. Pemp 39

Mögliche Übergangsvorschriften Anlagenart Nach Inbetriebnahme Falls vor dem Bis spätestens Regelung in beabsichtigt Ex-Anlagen 6 Jahre 01.06.2012 in Betrieb 01.06.2018 Anhang 2 Abschnitt 3 Ziff. 5.1 Druckanlagen oder Wiederholungsprüfung 10 Jahre 01.06.2008 zuletzt geprüft 01.06.2018 Anhang 2 Abschnitt 4 Ziff. 5.3 Kälte- und Wärmepumpe nanlagen Dto. 01.06.2008 zuletzt geprüft 01.06.2017 Anhang 2 Abschnitt 4 Ziff. 6.2.1 Maschinenaufzüge Erste Prüfung nach novellierte BetrSichV vier Jahre nach Erstmaliger- oder Wiederholungsprüfung 24 Abs. 3 neu Pemp 40

Umgang mit Klarstellungen Wenn die Verordnung mit den Klarstellung öffentlich zugänglich ist, ist beabsichtigt mit den Ländern abzustimmen wie in der Zeit bis zur Verabschiedung vollzogen wird. Tendenz: Kein Vollzug, wenn die aktuellen Regelungen den beabsichtigten Klarstellungen widersprechen. Pemp 41

Personen- Umlaufaufzüge Quelle Focus 25/2015 (Paternoster) Pemp 42

Personen- Umlaufaufzüge (Paternoster) Quelle Focus 25/2015 Pemp 43

Ausblick Auf mittlere Sicht scheint eine generelle Novelle einschließlich der gesetzlichen Grundlage notwendig. Die Verortung der Ermächtigungsgrundlage im Produktsicherheitsgesetz wird vielfach als Anachronismus empfunden. Außerdem besteht grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf, u.a. wegen: nicht mehr genutzter Ermächtigungen weiterer Anpassung der Ermächtigungen an den technischen Fortschritt und zum Abgleich mit anderen Rechtsgebieten (insbesondere Bau- und Umweltrecht). Pemp 44

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Pemp