fidelis.personal / fidelis.personal.classic Veröffentlichung: Version und Abrechnungs-Version

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fidelis.personal / fidelis.personal.classic fidelis.personal Version 21.1.1.58 und Abrechnungs-Version 21.01.9.0 fidelis.personal.classic Version 21.01.3506 und Testabrechnung 21.01.9.0 (21.1.0009)

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 3 1.1 Aktuelle Release-Planung für das Jahr 2021 / 2022 3 1.2 Rundschreiben 4 1.3 SD Worx Newsletter 5 1.3.1 Newsletter vom 09.09.2021: Masterdatenimport 5 1.3.2 Newsletter vom 27.09.2021: KUG in Verbindung mit einer Jahressonderzahlung (JSZ) 5 1.3.3 Newsletter vom 01.10.2021: Wichtige.Net Information 5 2. Anpassungen Gesetzliche, Tarifliche und Sonstige 7 2.1 IfSG Quarantäne ohne Anspruch auf Entschädigung 7 2.2 Mastertarife 111 bis 118 Abweichende Texte bei Standartlohnarten 7 2.3 Mastertarif 358 APrO/DWHN 7 2.4 Mastertarif 347 KTD Ärzte 8 2.5 AVR.KW Tarifart 289 AVR.KW 8 2.6 AVR.KW Tarifart 289 8 2.7 Ergänzung der Entgeltgruppen aus den Tarifen des SuE im Stellenplan für das HHJ BW 8 3. Dialog fidelis.personal: Version 21.1.1.58 10 3.1 Neuerungen 10 3.1.1 Standardabfrage Nr. 935 Lohnarten 10 3.2 Korrekturen 10 3.2.1 rvbea GML57 Fehler beim Import 10 3.2.2 Hauptdialog Listansicht 10 3.2.3 Import Zahlstellenmeldungen der Krankenkasse Meldegrund 8 10 4. Dialog fidelis.personal.classic: Version 21.01.3506 11 4.1 Neuerungen 11 4.1.1 ClassicConnect 11 4.1.2 Standardabfrage Nr. 14 Lohnarten 11 4.2 Korrekturen 11 4.2.1 rvbea GML57 Fehler beim Import 11 5. Abrechnung fidelis.personal/fidelis.personal.classic 12 5.1 Korrekturen 12 5.1.1 Altersteilzeit und Quarantäne Leerabrechnung 12 5.1.2 EEL - Kind krank Fehlerhafte Nettoberechnung bei freiwillig Versicherten 12 5.1.3 DEÜV - Meldung Meldegrund 92 12 5.1.4 DEÜV - Meldung Fehlermeldung 13 5.1.5 DEÜV - Rapport GdA 51 13 5.1.6 DEÜV - Rapport GdA 34 13 5.1.7 Kurzarbeitergeld (KUG) 13 5.1.8 Pfändungen in Monaten mit Kurzarbeitergeld 15 Die - als Verfasserin steht das Urheberrecht an dieser Broschüre zu. Nachdruck, Vervielfältigung oder anderweitige Verwertung dieser Broschüre wenn auch nur auszugsweise ist nur mit vorheriger Genehmigung der Verfasser gestattet. Diese Broschüre enthält grundsätzliche Hinweise zu den hier dargestellten Themen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt der Broschüre wird trotz sorgfältigster Recherche nicht übernommen, da immer erst abgestimmt auf den Einzelfall eine umfassende Betrachtung erfolgen kann.

1 Allgemeine Informationen 1.1 Aktuelle Release-Planung für das Jahr 2021 / 2022 1. Allgemeine Informationen 1.1 Aktuelle Release-Planung für das Jahr 2021 / 2022 Mit der folgenden Übersicht möchten wir Sie über bevorstehende Veröffentlichungen informieren, damit Sie sich besser auf unsere Versionsauslieferungen vorbereiten können. Geplante Termine zur aktuellen Releaseplanung für fidelis.personal.classic / fidelis.personal: Release 21.1 Montag, 04.10.2021 Montag, 02.11.2021 Release 21.2 Montag, 29.11.2021 Releasewechsel auf DB-Version 21.2 Montag, 06.12.2021 Montag, 13.12.2021 Montag, 20.12.2021 Montag, 17.01.2022 Montag, 07.02.2022 Montag, 07.03.2022 Montag, 04.04.2022 Montag, 02.05.2022 Release 22.1 Montag, 30.05.2022 Releasewechsel auf DB-Version 22.1 Montag, 13.06.2022 Montag, 20.06.2022 Montag, 04.07.2022 Montag, 18.07.2022 Montag, 01.08.2022 Montag, 29.08.2022 Montag, 26.09.2022 Montag, 31.10.2022 Release 22.2 Montag, 28.11.2022 Releasewechsel auf DB-Version 22.2 Montag, 05.12.2022 Montag, 12.12.2022 Montag, 19.12.2022 Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 3

1 Allgemeine Informationen 1.2 Rundschreiben 1.2 Rundschreiben Rundschreiben 41/2021 Mit diesem Rundschreiben informieren wir über die Auslieferung der Prozentsätze für die Dynamisierung der individuellen Endstufen (Masterlohnarten 5147, 5152 und 5162, sowie zusätzlich 5226 für KAVO_NW) nach der Protokollerklärung zu 6 Abs. 4 Satz 6 TVÜ, die für die Garantiebetragsermittlung, Masterlohnart 5158 zum 01.04.2021 in den Mastertarifen TVöD, ABD und KAVO_NW im Master hinterlegt sein müssen. Rundschreiben 40/2021 Mit diesem Rundschreiben informieren wir über die Änderungen in den Mastertarifen 726, 727 und 728 VPKA zum 01.01.2021, aufgrund des Entgelttarifvertrages Nr. 10 und des Überleitungstarifvertrages vom 22.02.2021 des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern e.v. Rundschreiben 39/2021 Mit diesem Rundschreiben informieren wir über den Arbeitgeber-Zuschuss zu Entgeltumwandlungen, der ab 2022 auch für Bestandsfälle verpflichtend wird. Rundschreiben 38/2021 Dieses Rundschreiben beinhaltet Infos über die Erhöhung des Mastertarifes 291 AVO-DRS SuE zum 01.04.2021. Rundschreiben 37/2021 Mit diesem Rundschreiben informieren wir über die Umsetzung des Beschlusses der AVR Caritas, Regionalkommission Ost vom 20.05.2021 in den Mastertarifen 211, 217, 218 und 221. Die vollständigen Rundschreiben im PDF-Format finden Sie in unserem Kundenbereich unter NEWS und in der Rubrik Rundschreiben. Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 4

1 Allgemeine Informationen 1.3 SD Worx Newsletter 1.3 SD Worx Newsletter 1.3.1 Newsletter vom 09.09.2021: Masterdatenimport Beachten Sie bitte den folgenden wichtigen Hinweis: Aufgrund der Struktur der Masterdaten, die mit dem aktuellen Live-Update ausgeliefert wurden, muss der Job Masterdatenabgleich (Extras \ Jobaufträge \ Personalabrechnung) zweimal durchgeführt werden. Erst nach der zweiten Durchführung sind alle erforderlichen Daten korrekt verarbeitet. 1.3.2 Newsletter vom 27.09.2021: KUG in Verbindung mit einer Jahressonderzahlung (JSZ) Nach der tariflichen Grundregelung vermindert sich die JSZ um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach z.b. 21 haben. ( 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld sieht z.b. 20 TVöD/TV-L jedoch nicht vor, d.h. die JSZ ist um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat zu verringern, in welchem der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt (Kurzarbeit Null). Das gilt jedoch nicht, wenn aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder einer weiteren tariflichen Regelung die Kürzung der JSZ ausgeschlossen wird, so z.b. durch den TV-Covid. 5 Abs. 2 TV COVID bestimmt, dass die Jahressonderzahlung ungekürzt weitergezahlt werden soll. Somit führt selbst Kurzarbeit "Null" hier zu keiner Zwölftelung respektive Minderung der Jahressonderzahlung. Erbringt der Beschäftigte während der Kurzarbeit eine Arbeitsleistung, d.h. betrifft die Kurzarbeit nicht die volle Arbeitszeit, würde auch ohne die Ausnahmeregelung des 5 Abs. 2 TV COVID eine Zwölftelung der Jahressonderzahlung nicht eintreten. Eine automatische Verminderung der JSZ für volle Kalendermonate mit Kurzarbeit "Null" ist programmseitig nicht vorgesehen. Sofern eine Verminderung der JSZ innerhalb einer KUG- Betriebsvereinbarung nicht ausgeschlossen wurde und daher erfolgen soll, kann dies nur auf Personenebene manuell erreicht werden. Die Kürzung der JSZ um z.b. einen Monat wird erreicht, wenn in dem entsprechenden Personalfall im Dialog Bruttovergütung - Eingruppierung & Arbeitszeit - Registerkarte Zuw./Urlaub (fidelis.personal.classic) bzw. Registerkarte Zuwendung (fidelis.personal) im Feld Kürzung Zuw. 2 der Schlüssel Kürzung um 1 Monat hinterlegt wird. Bitte achten Sie darauf, dass der Schlüssel im Zeitraum von 01/2021 bis 12/2021 hinterlegt ist und entfernen Sie den Schlüssel im Zeitraum ab 01/2022 wieder. 1.3.3 Newsletter vom 01.10.2021: Wichtige.Net Information bitte leiten Sie diese E-Mail an Ihre EDV-Betreuung weiter. Ab dem Releasewechsel im Fidelis.Personal auf die Version 21.2 wird auf allen Systemen (Server und Client), die fidelis.personal bzw. fidelis.personal.classic benutzen, die Installation von Microsoft.Net Framework 4.8 benötigt. Sie finden dieses Modul auf der Seite https://support.microsoft.com/de- de/topic/microsoft-net-framework-4-8-offline-installer-f%c3%bcr-windows-9d23f658-3b97-68ab-d013- aa3c3e7495e0 (Beschreibung) bzw.: https://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=2088631 (Download Größe 118 MB für 32- und 64-Bit Systeme). Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 5

1 Allgemeine Informationen 1.3 SD Worx Newsletter.NET Framework 4.8 kann parallel mit älteren Framework-Versionen betrieben werden. Microsoft.NET Framework 4.8 (Offline-Installer) unterstützt die folgenden Betriebssysteme: Client Windows 10 ab Version 1607 Windows 8.1 Windows 7 SP1 Server Windows Server 2019 Windows Server 2016 Windows Server 2012 R2 Windows Server 2012 Sie müssen den Computer nach der Installation dieses Updates möglicherweise neu starten. Es wird empfohlen, dass Sie alle Anwendungen beenden, die.net Framework verwenden, bevor Sie dieses Update installieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseres Ticketsystem OPAL unter der Adresse opal.de@sdworx.com. Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 6

2 Anpassungen Gesetzliche, Tarifliche und Sonstige 2.1 IfSG Quarantäne ohne Anspruch auf Entschädigung 2. Anpassungen Gesetzliche, Tarifliche und Sonstige 2.1 IfSG Quarantäne ohne Anspruch auf Entschädigung Anwendung des IfSG 56 Absatz 1 Satz 4 für ungeimpfte Corona-Verdachtsfälle. Grundsätzlich besteht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei einer behördlich angeordneten Quarantäne der Anspruch auf eine Entschädigung. Dies ist aber nach dem IfSG 56 Absatz 1 Satz 4 nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können. In mehreren Bundesländern wird diese Regelung mit unterschiedlichen Start-Terminen künftig für Corona-Fälle angewendet. Eine bundeseinheitliche Regelung liegt noch nicht vor. Für ungeimpfte Beschäftigte entfällt dann bei behördlich angewiesener Quarantäne sowohl der Anspruch auf Lohnfortzahlung als auch der Anspruch auf Entschädigung nach dem IFSG. In diesem Fall ist die Quarantäne mit der Fehlzeit IU in fidelis.personal zu erfassen. Die Bezeichnung der Fehlzeit IU wurde mit diesem Live-Update von bislang "unbez. Freistellg wg. freiwilliger Absond. geändert in unbez.freistellg IfSG ohne Entschädigung. Wie bisher führt die Fehlzeit zur Kürzung der Bezüge und zur DEÜV-Abmeldung mit Grund 34 bei mehr als einem Zeitmonat, jedoch nicht zur Berechnung und Zahlung einer Entschädigung. Die Fehlzeit kann wie bisher immer dann verwendet werden, wenn aufgrund behördlicher angewiesener oder freiwilliger Absonderung in Falle einer Quarantäne kein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung besteht. 2.2 Mastertarife 111 bis 118 Abweichende Texte bei Standartlohnarten Für die Mastertarife 111 bis 118 sind die abweichenden Texte für Lohnarten (z. B. Lohnart 50 Zuwendung bei Abrechnung nach dem Landesbesoldungsgesetz Berlin Sonderzahlung) bei Abrechnung nach dem Landesbesoldungsgesetz Brandenburg Sonderzuschlag nicht berücksichtigt worden, wenn auf ein abweichendes Bundesland über den Personalstamm 1 verwiesen wurde Dies wurde mit dieser Auslieferung angepasst. 2.3 Mastertarif 358 APrO/DWHN Die Zuschläge für Nachtarbeit und Arbeit an Samstagen wurden entsprechend den Entgelterhöhungen ab 01.04.2021 angehoben. - Lohnart 2931 für Nachtarbeit ab 01.04.2021 2,70 Euro - Lohnart 2933 für Samstagsarbeit ab 01.04.2021 0,71 Euro Was ist zu tun? Für die nächste Abrechnung ist bei den betroffenen Personalfällen eine Rückrechnung auf den 01.04.2021 anzustoßen. 1 Superdialog Person, Ordner Bruttovergütung, Dialog Eingruppierung & Arbeitszeit, Register Abw. BL Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 7

2 Anpassungen Gesetzliche, Tarifliche und Sonstige 2.4 Mastertarif 347 KTD Ärzte 2.4 Mastertarif 347 KTD Ärzte Der Sonntagszuschlag wurde ab 01.09.2021 auf 40 % erhöht. 2.5 AVR.KW Tarifart 289 AVR.KW Die Schichtzulage 1963 wurde rückwirkend ab 04/2021 auf 27,22 Euro erhöht. Was ist zu tun? Für die nächste Abrechnung ist bei den betroffenen Personalfällen eine Rückrechnung auf den 01.04.2021 anzustoßen. 2.6 AVR.KW Tarifart 289 In Tarifgruppe 2 Ausb. Pflegeberufe wurden die Sonntagslohnarten 6303 bis 6305 nicht bewertet. Mit diesem Update erfolgt die Anpassung rückwirkend ab 01.01.2021. Was ist zu tun? Für die nächste Abrechnung ist bei den betroffenen Personalfällen eine Rückrechnung auf den 01.01.2021 anzustoßen. 2.7 Ergänzung der Entgeltgruppen aus den Tarifen des SuE im Stellenplan für das HHJ BW Im Stellenplan 2 für das HHJ BW wurden die Entgeltgruppen Tarifarten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst vervollständigt. Die Pflegetabelle wird im Teil C des Stellenplans abgebildet. Der Teil C Beschäftigte des Stellenplans für das Haushaltsjahr Baden-Württemberg besteht aus folgenden Layouts: - Teil C Beschäftigte I. GemVerw ohne Sondervermögen - Stellenplan Teil C Beschäftigte Ambulante Pflege - Teil C Beschäftigte II. Sonderverm. mit Sonderrech - Teil C Beschäftigte Gesamtsumme 2 Stellenberichte/Stellenplan für das Haushaltsjahr BW Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 8

2 Anpassungen Gesetzliche, Tarifliche und Sonstige 2.7 Ergänzung der Entgeltgruppen aus den Tarifen des SuE im Stellenplan für das HHJ BW Abgebildete Entgeltgruppen Folgende Entgeltgruppen wurden ergänzt: Tarifart 153 TVöD BT-B: 14 bis 16AT, P5 bis P16 Tarifart 156 TVöD BT-K: 1 bis 16 AT, P5 bis P16 Tarifart 173 TVöD BT-BO: 14, bis 16AT, P5 bis P16 Tarifart 176 TVöD BT-KO: 1 bis 16 AT, P5 bis P16 Dabei werden alle Entgeltgruppen ohne dem vorangestellten P in den Layouts - Layout Teil C Beschäftigte I. GemVerw ohne Sondervermögen - LayoutNr Teil C Beschäftigte II. Sonderverm. mit Sonderrech abgebildet. Alle Entgeltgruppen mit vorangestellten "P" werden im abgebildet. - Layout Stellenplan Teil C Beschäftigte Ambulante Pflege Für die CSV-Datei wird die Spalte AmbulPflege auf ja gesetzt, wenn es sich um die Tarifart 153,156,173 oder 176 mit einer der Tarifgruppen P5-P16 handelt. Ist keine Zuordnung zu den genannten Entgeltgruppen, also eine Zuordnung ohne vorangestellten P erfolgt, dann ist die Spalte AmbulPflege "nein". Summenbildung Für jede Organisationseinheit, die im Layout als Teilhaushalt abgebildet wird, findet eine Summenbildung in der jeweiligen Spalte statt. D. h. der Beschäftigungsumfang (BU) aller Stellen einer OE, die der selben Eingruppierung zu Grunde liegen, werden zu einer Summe zusammengefasst Für jeden Tarif wird aus den Summen der Spalten eine (Zwischen-)Summe gebildet. Wird der Bericht über Stellen angestoßen, die unterschiedlichen Tarifarten zugeordnet sind, wird jede Tarifart in einer eigenen Seite abgebildet. Es können dadurch mehrere Seiten erzeugt werden. Auf der letzten Seite werden die Summen der einzelnen Tarife zu einer Gesamtsumme für das gewählte Layout zusammengefasst. Zusätzliche Hinweise zur Filterung auf Gemeindeverwaltung oder Sondervermögen Für das Layout Stellenplan Teil C Beschäftigte Ambulante Pflege wird noch nicht auf das Feld Kern-/Gemeindeverwaltung gefiltert. Für die Layouts Layout Teil C Beschäftigte I. GemVerw ohne Sondervermögen und Layout Teil C Beschäftigte II. Sonderverm. mit Sonderrech findet aktuell eine Filterung auf das Feld Kern- /Gemeindeverwaltung statt: Im Layout Teil C Beschäftigte I. GemVerw ohne Sondervermögen werden nur Datensätze angedruckt, bei denen das Feld Kern-/Gemeindeverwaltung aktiviert wurde. Im Layout Teil C Beschäftigte II. Sonderverm. mit Sonderrech werden nur Datensätze angedruckt, bei denen das Feld Kern-/Gemeindeverwaltung nicht aktiviert wurde. Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 9

3 Dialog fidelis.personal: Version 21.1.1.58 3.1 Neuerungen 3. Dialog fidelis.personal: Version 21.1.1.58 3.1 Neuerungen 3.1.1 Standardabfrage Nr. 935 Lohnarten Die Standardabfrage Nr. 935 Lohnarten wurde um das Feld Bereich erweitert. Die Änderung wird mit diesen Masterdaten ausgeliefert. 3.2 Korrekturen 3.2.1 rvbea GML57 Fehler beim Import Durch einen Fehler in der Verteilung der rvbea GML57 Dateien konnten diese nicht importiert werden. Dementsprechend wurden keine Meldungen abgesetzt. Was ist zu tun? Verschieben Sie die Dateien seit dem 01.07.2021 in den Connect Ordner Verarbeitet. Wir verteilen die aufgelaufenen Dateien ab dem 01.07.2021 nochmals und bitten Sie diese zu importieren. 3.2.2 Hauptdialog Listansicht Die Spaltenposition in der Listansicht im rechten Bereich des Hauptdialogs wurde nicht gehalten, wenn der Teilnehmer gewechselt wurde. 3.2.3 Import Zahlstellenmeldungen der Krankenkasse Meldegrund 8 Wurde eine Meldung der Krankenkasse mit Meldegrund 8 (Ende Mitgliedschaft) importiert, wurde in den Sozialversicherungsdaten nach Ende der Mitgliedschaft ein neuer Zeitraum für die abmeldende KK angelegt und das bisherige Abzugsmerkmal von Selbstzahler auf Beitragspflichtig gesetzt. Daraufhin wurden fälschlicherweise KK-Beiträge abgeführt. Jetzt wird ein neuer Zeitraum ohne Beitragspflicht angelegt. Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 10

4 Dialog fidelis.personal.classic: Version 21.01.3506 4.1 Neuerungen 4. Dialog fidelis.personal.classic: Version 21.01.3506 4.1 Neuerungen 4.1.1 ClassicConnect Ab sofort können nur noch Replikationsdateien nach ClassicConnect hochgeladen werden. 4.1.2 Standardabfrage Nr. 14 Lohnarten Die Standardabfrage Nr. 14 Lohnarten wurde um das Feld Bereich erweitert. Die Änderung wird diesen Masterdaten ausgeliefert. 4.2 Korrekturen 4.2.1 rvbea GML57 Fehler beim Import Durch einen Fehler in der Verteilung der rvbea GML57 Dateien konnten diese nicht importiert werden. Dementsprechend wurden keine Meldungen abgesetzt. Wir verteilen die aufgelaufenen Dateien ab dem 01.07.2021 nochmals. Jedoch können noch keine Dateien importiert werden, da noch eine Anpassung des Importjobs notwendig ist. Was ist zu tun? Starten Sie den rvbea Importjob demnach vorerst nicht. Wir informieren Sie zeitnah, wenn der Job wieder einwandfrei funktioniert. Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 11

5 Abrechnung fidelis.personal/fidelis.personal.classic 5.1 Korrekturen 5. Abrechnung fidelis.personal/fidelis.personal.classic Beachten Sie: Die Darstellung erfolgt standardmäßig in fidelis.personal. Bei der Darstellung in fidelis.personal.classic wird ggf. gesondert hingewiesen. 5.1 Korrekturen 5.1.1 Altersteilzeit und Quarantäne Leerabrechnung Rückrechnungen bei Personen in Altersteilzeit konnte zur Ausgabe von Leer-Abrechnungen für Monate kommen, in denen eine Fehlzeit nach IfSG 3 vorlag. Es werden für diese Monate keine Leer-Abrechnungen mehr ausgegeben. 5.1.2 EEL - Kind krank Fehlerhafte Nettoberechnung bei freiwillig Versicherten Bei freiwillig krankenversicherten Personalfällen mit einem monatlichen beitragspflichtigen Entgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wurde das ausgefallene Nettoentgelt bei Erkrankung eines Kindes für die EEL-Meldung teilweise fehlerhaft ermittelt. Dies kam beim o.g. Personenkreis vor, wenn für diesen in den Sozialversicherungsdaten 4 folgender Schlüssel hinterlegt war: Feld Beschäftigungsart = (4) KV/PV-AG ausgezahlt aus dem tatsächlichen Entgelt In diesen Fällen wurde der Arbeitnehmeranteil zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung bei der Ermittlung des ausgefallenen Nettoentgeltes nicht in der korrekten Höhe berücksichtigt. Dies führte dazu, dass in der entsprechenden EEL-Meldung das ausgefallene Nettoentgelt betragsmäßig zu hoch bescheinigt wurde. Die Änderung wurde mit Stichtag 01.01.2021 behoben, so dass maschinelle Korrekturen ab diesem Stichtag möglich sind. Was ist zu tun? Bei den betroffenen Personalfälle ist eine Rückrechnung mit Rückrechnungskennzeichen 5 anzustoßen. 5.1.3 DEÜV - Meldung Meldegrund 92 In der DEÜV-Meldung mit Meldegrund 92 war das UV-Brutto zu gering, wenn ein Mitarbeiter mehr als einen Monat eine unbezahlte Fehlzeit hatte, und in einem dieser Monate eine UV-pflichtige Einmalzahlung erfolgte. Die DEÜV-Meldung wird mit dem nächsten Abrechnungslauf automatisch storniert und mit den korrekten Werten neu gebildet. 3 z.b. Quarantäne 4 Superdialog Person, Ordner Abzüge, Dialog Sozialversicherung, Register Sonstiges Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 12

5 Abrechnung fidelis.personal/fidelis.personal.classic 5.1 Korrekturen 5.1.4 DEÜV - Meldung Fehlermeldung Folgende Fehlermeldung erschien im DEÜV-Rapport: DBME101 Abgabegrund 34 und Entgelt Nullen größer 2 Monate Die Fehlermeldung trat bei Mitarbeitern auf, die geringfügig beschäftigt sind und unbezahlte Fehlzeiten hinterlegt haben (z.b. Elternzeit, unbezahlter Urlaub). Die Fehlermeldung tritt im DEÜV-Rapport nicht mehr auf. Es sind keine weiteren Aktionen notwendig. 5.1.5 DEÜV - Rapport GdA 51 Bei einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter, der unbezahlte Fehlzeiten und die Beschäftigungsart = 9 (geringfügig als Übungsleiter) hinterlegt hat, wurde nach einer Unterbrechungsmeldung GdA = 51 noch eine überflüssige Abmeldung mit Meldegrund = 30 erzeugt. Die Abmeldung wird mit dem nächsten Abrechnungslauf automatisch storniert. Es sind keine weiteren Aktionen notwendig. 5.1.6 DEÜV - Rapport GdA 34 Bei einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter, der aufgrund fehlendem SV-Brutto bereits korrekt mit dem Abmeldegrund 34 abgemeldet wurde erhielt beim Austritt eine überflüssige Abmeldung mit Meldegrund = 30. Die Abmeldung wird mit dem nächsten Abrechnungslauf automatisch storniert. Es sind keine weiteren Aktionen notwendig. 5.1.7 Kurzarbeitergeld (KUG) Bei bestimmten Personalfällen kam es vor, dass das KUG-Soll-Entgelt nicht richtig dargestellt wird. Das betraf Gehaltsempfänger, die sich innerhalb der Lohnfortzahlung befinden und während eines KUG-Zeitraumes 5 aus der Entgeltfortzahlung 6 fallen. Gleiches gilt für das KUG-IST-Entgelt, welches aufgrund des Restmonates nicht Null ist sondern die Differenz ausweißt, die er gehabt hätte wenn er nicht aus der Lohnfortzahlung gegangen wäre. 5 kompletter Monat, 100% Ausfall 6 Rest Erstattung durch Krankenkasse Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 13

5 Abrechnung fidelis.personal/fidelis.personal.classic 5.1 Korrekturen Beispiel: Verdienst p/m 3.000,00 Euro / mtl Std. 160 15 Tage AG (1.500,00) / 15 Tage KK (1.500,00) KUG 100 kmpl. Monat >> regulärer Verdienst 1.500 als Basis vom AG Bis dato ohne Gegensteuerung Soll 3.000 / Ist 1.500 bei 160 std/mtl Mit Gegensteuerung Soll 1.500 / IST 0,00 bei 80 std /mtl Dieses kann umgangen werden, wenn das Stundensoll des Abrechnungszeitraumes ( tarifl. Std/pm ) von den tatsächlichen gearbeiteten Stunden abweichen muss. Um die gekürzten tariflichen Stunden heranziehen zu können muss mit einer neuen Lohnart gearbeitet werden, die das tarifliche Stundensoll übersteuert. Das System rechnet ab jetzt - nur bei der manuellen Zusatzeingabe mit den gekürzten tariflichen Stunden um das KUG-SOLL entsprechend zu senken und das KUG-IST ggf. mit Null ( 0,00 Euro ) auszuweisen. Lösungsvorschlag: 1. Nehme Sie die Lohnart zb. der KUG-Ausfallstunden. 2. Kopieren Sie diese. 3. Benenne sie die Lohnart um ( zb. Übersteuerung kug soll std o.ä.) und lege einen neuen Zeitraum für die Gültigkeit ab an. 4. In fidelis.personal 7 und fidelis.personal.classic 8 ist normalerweise die Ziffer (0) Lohnart ist ohne Bedeutung für Kurzarbeit geschlüsselt. 5. Ändere Sie das Feld Stundenkennung/Std. Kennung auf den Schlüssel (3) Soll-Stunden und/oder Soll-Stundensatz für Kurzarbeit. 6. ist die Lohnart angelegt kann bei der Person unter Bruttovergütung /Zuschläge der Gesamt- Stunden-Anteil hinterlegt werden, der für den Abrechnungszeitraum /Teilmonat gelten soll. 7 Bezüge, Register Bewertung 2, Feld Stundenkennung 8 Detail, Register Bew.2, Feld Std. Kennung Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 14

5 Abrechnung fidelis.personal/fidelis.personal.classic 5.1 Korrekturen 5.1.8 Pfändungen in Monaten mit Kurzarbeitergeld Bei der Abrechnung von Pfändungen kam es zu Ungenauigkeiten in Monaten mit Kurzarbeit, wenn unpfändbare Bezüge vorhanden waren, die in den Kürzungsbetrag der monatlichen Bezüge wegen KUG 9 einflossen. Der nicht pfändbare Anteil der Kürzung aufgrund dieser Lohnarten minderte fälschlicherweise das Pfändungsbrutto. Die Summe Kzg. Mon.Bez.f.KUG wird nun bei der Abrechnung intern differenziert nach pfändbar / nicht pfändbar. Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält neben dem Tabellenentgelt von 3000,- zusätzlich eine nicht pfändbare Erschwerniszulage von 200,- Euro. In dem Monat fallen 50 % Kurzarbeit an. Das Tabellenentgelt und die Erschwerniszulage werden daher wegen KUG um 1500,- + 100,- = 1600,- Euro gekürzt. Bei der Ermittlung des Pfändungsbrutto wurden die pfändbaren Bezüge nun um den gesamten Kürzungsbetrag gemindert: 3000,- - 1600,- = 1400,- Euro. Ab diesem Update wird das Pfändungsbrutto korrekt nur um den Anteil Kürzung KUG gemindert, der aus pfändbaren Bezügen resultiert: 3000,- - 1500,-. Diese Programmänderung wurde mit Stichtag 01.10.2021 eingefügt. 9 auf der Gehaltsabrechnung Kzg. Mon.Bez.f.KUG Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein 15