Die SEPA- Migrationsverordnung



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Transkript:

Herzlich Willkommen. SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt 06.03.2013 Die SEPA- Migrationsverordnung Seite 2 1

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Seite 3 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich (inkl. Überseegebiete) Griechenland Großbritannien Irland Italien Island Liechtenstein Lettland Litauen Luxemburg Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern Teilnehmende Länder Seite 4 2

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird bald Wirklichkeit! Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) seit 01.11.2010 in Deutschland flächendeckend eingeführt 3. Schritt Zahlungen in Europa werden zu einem Großteil mittels der SEPA-Zahlungsverfahren abgewickelt. * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 5 Die Abschaltung nationaler Zahlungsverkehrsverfahren ist beschlossen. 16. Dezember 2010: Vorlage eines Verordnungsentwurfs Festlegung von Restlaufzeiten für nationale Überweisungs- und Lastschriftverfahren Erreichbarkeitspflicht der Zahlungsdienstleister für SEPA-Verfahren Festschreibung der zu verwendenden Datenformate Befristete Ausnahmen für Nischenprodukte und karteninitiierte Lastschriften Die Verordnung trat am 31. März 2012 in Kraft und ist damit Gesetz. Seite 6 3

Die Abschaltung nationaler Zahlungsverkehrsverfahren ist beschlossen. Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung technischer Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro Verordnung tritt in Kraft Ablösung der nationalen Überweisungen und Lastschriften Ausnahmeregelungen laufen aus Zeitplan Dez. 2010 März 2012 Feb. 2014 2016 Seite 7 Konsequenzen der Verordnung: Spätestens ab 1. Februar 2014 Nutzung der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift Abschaltung der von der Verordnung erfassten nationalen ZV-Verfahren Einsatz eines auf internationalen Normen basierenden Datenformats (XML, ISO20022) Abschaltung des DTA-Verfahrens für Überweisungen / Lastschriften Nutzung der IBAN zur Kontoidentifikation Seite 8 4

SEPA betrifft nicht nur den Zahlungsverkehr, sondern auch Diverse weitere Bereiche Mitgliederverwaltung Überweisung Lastschrift Abrechnungen, Umlagen Briefbögen, Mitgliedsanträge Flyer, Seite 9 Die SEPA-Verfahren im Überblick Seite 10 5

Die SEPA-Überweisung für den Geldtransfer in Deutschland und Europa Zusammenfassung der Leistungsmerkmale: Nutzbar für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums Ausführung auf Basis IBAN und BIC des Begünstigten bzw. des Auftraggebers Gutschrift des Überweisungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsempfängers am Geschäftstag nach Zugang der Überweisung bei der Sparkasse Bei beleghafter Auftragserteilung verlängert sich die Ausführungsfrist um einen Tag. keine Betragsbegrenzung Seite 11 Das neue SEPA-Lastschriftverfahren das europaweite Verfahren für Lastschrifteinzüge Fälligkeitsdatum löst Einlösung bei Sicht ab Neue komplexere Zeitzyklen erfordern neue Logiken und Prozesse in der Abwicklung Das neue SEPA-Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger und den Zahlungsdienstleisters des Zahlers zur Durchführung der Lastschrift und zur Abbuchung des Einzugsbetrags SEPA-Mustermandate liegen vor Vorhandene Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate umgedeutet werden Voraussetzung: Die Einzugsermächtigung wurde wirksam (=schriftlich) eingeholt Erweiterung des Datensatzes um mandatsbezogene Daten Einzug einer SEPA-Lastschrift nur mit neuer, eindeutiger Identifizierungsnummer (Gläubiger-ID) des Einreichers Seite 12 6

Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschrift Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung) Festgelegte Einreichungsfristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (i.d.r. 6 Geschäftstage bei Erst-/ Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften) Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung Seite 13 Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 14 7

Was ist konkret zu tun? Seite 15 1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: Länderkennzeichen DE Prüfziffer 2-stellig 87 Bankleitzahl 8-stelllig 66450050 Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) 0012343121 BIC Business Identifier Code/ Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut BIC der Sparkasse Offenburg/Ortenau SOLADES1OFG! IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 16 8

2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN (und BIC) umstellen Ab 1. Februar 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften nur noch mit IBAN und BIC ausgeführt werden Übergangsregelungen zur Weiternutzung von Kontonummer/ BLZ bis 1. Februar 2016 gelten nur für Verbraucher Tipp: Falls Ihr Vereinsverwaltungsprogramm keine Umrechnungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, können Sie den SEPA Account Converter der Sparkassen-Finanzgruppe nutzen Seite 17 3. Einreichungswege überprüfen Ist Handlungsbedarf notwendig? Beleghafte Lastschriftaufträge bzw. beleghafte Sammelüberweisungsaufträge sind nicht mehr möglich SEPA-Zahlungen auf Datenträgern (CD, Diskette, USB ) werden nicht entgegen genommen. Für die Einreichungen stehen komfortable elektronische Verfahren zur Verfügung: Nutzung einer Electronic Banking-Software / Vereinsverwaltungs-SW Upload-Möglichkeit in der Internet-Filiale der Sparkasse (ab Mitte 2013) Onlinebanking-Zugang vorhanden? Seite 18 9

4. SEPA-Überweisung nutzen Die SEPA-Überweisung ist funktional identisch mit der inländischen Überweisung Die Länge des Verwendungszwecks ist auf 140 Zeichen beschränkt, zzgl. 35 Zeichen Einreicher-Referenz - bisher max. 14 Zeilen á 27 Zeichen Seite 19 5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Adresse: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Seite 20 10

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Antrag unter http://glaeubigerid.bundesbank.de stellen Dateneingabe: Angaben zur Person/Firma, Registernummer und Ort (z.b. Handels-, Vereinsregister) Ausweisnummer ausstellende Behörde und Ort benötigt E-Mail mit der Aufforderung zur Freischaltung des Antrages von der Deutschen Bundesbank Freischaltung des Antrags durch den Antragsteller Mitteilungsschreiben mit Gläubiger-ID per E-Mail von der Deutschen Bundesbank Seite 21 5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Aufbau: ZZZ : individuelle Belegung möglich, jedoch nur sinnvoll bei größeren Vereinen Bitte beachten: Ein Ausdruck des Bestätigungsschreibens der Bundesbank ist der Sparkasse bei Abschluss der SEPA-Inkassovereinbarung vorzulegen. Seite 22 11

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Inkassovereinbarung abschließen Die für den Einzug von Lastschriften im nationalen Verfahren mit der Sparkasse abgeschlossenen Inkassovereinbarungen sind für SEPA- Lastschrifteinzüge nicht mehr gültig. Neue Inkassovereinbarungen müssen rechtzeitig vor dem erstmaligen Einzug von SEPA-Lastschriften abgeschlossen werden -Kopie der GläubigerID Sparkasse- Die Inkassovereinbarungen regeln die Modalitäten, die bei Nutzung der SEPA-Lastschrift zu beachten sind Einholung von Mandaten Einreichungsfristen Aufbewahrungsfristen Seite 23 5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Wurden Einzugsermächtigungen wirksam erteilt? Aufgrund der Änderung der Lastschriftbedingungen zum 9. Juli 2012 können wirksam erteilte Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate im SEPA Basis- Lastschriftverfahren umgedeutet werden. Wirksam erteilt = schriftlich erteilt Seite 24 12

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Schema zur Mandatsreferenzierung klären Gläubiger-ID und Mandatsreferenz identifizieren ein Mandat eindeutig? Wie soll die Mandatsreferenz aufgebaut werden? je Vertrag (Einzelmandat)? je Zahler (Rahmen-/ Globalmandat)? Auswirkungen bei Sperren/ Mandatswiderrufen durch den Zahler sind zu beachten Die Mandatsreferenz ist bei den Mitgliederdaten zu hinterlegen Lösungsmöglichkeit: Nutzung der Mitgliedsnummer (zzgl. einer lfd. Nummer) Seite 25 5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Zahler über die Verfahrensumstellung informieren Vor Wechsel vom Einzugsermächtigungsverfahren zum SEPA Basis- Lastschriftverfahren sind dem Zahler die Gläubiger-ID die eindeutige Mandatsreferenz mitzuteilen Als Datum der Unterzeichnung des Mandats wird das Datum der Zahlerinformation angenommen - ist auch Bestandteil des SEPA-Lastschrift-Datensatzes und muss in der Mitgliederverwaltung hinterlegt werden! Die erste SEPA-Lastschrift auf Basis der umgedeuteten Einzugsermächtigung erfolgt als Erstlastschrift (FRST) mit der entsprechenden Einreichungsfrist Seite 26 13

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Anmerkungen zur Verfahrensumstellung (1/2) Sichere Lösungen zur Mitteilung der notwendigen Daten (Gläubiger- Identifikationsnummer und Mandats-Referenz): Einzugsermächtigung liegt vor: persönliches Anschreiben an die Mitglieder Übermittlung der Daten im Rahmen des letzten Lastschrifteinzugs im DTA-Verfahren Einzugsermächtigung liegt nicht vor: ein neues SEPA-Mandat einholen Seite 27 5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Anmerkungen zur Verfahrensumstellung (2/2) Weitere denkbare Lösung: Unterrichtung der Mitglieder über die Verfahrensumstellung im Rahmen der Mitgliederversammlung (Beschlussfassung): Protokollierung der Gläubiger-Identifikationsnummer Information, dass die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwendet wird (ggf. ergänzt um eine lfd. Nummer) Voraussetzung: Einzugsermächtigungen wurden schriftlich erteilt die Mitgliedsnummer (zzgl. lfd. Nummer) wird als Mandatsreferenz verwendet Seite 28 14

5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Verfahren zur Vorabinformation festlegen (1/2) Die SEPA-Regelwerke und die Inkasso-Vereinbarungen sehen vor, dass der Zahler vor dem Einzug der Lastschrift über den genauen Fälligkeitstermin und den genauen Betrag des Einzugs informiert wird Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Information spätestens 14 Kalendertage vor einem Lastschrifteinzug erfolgen - sie kann aber auch gesammelt für mehrere Einzugstermine erfolgen (bspw. zum 1. des jeweiligen Monats ) Die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist möglich, nicht jedoch der generelle Verzicht auf die Vorabinformation Die Vorabinformation muss bestimmte Informationen enthalten Seite 29 5. SEPA-Lastschrift vorbereiten Verfahren zur Vorabinformation festlegen (2/2) Die Vorabinformation enthält folgende Daten: die Gläubiger-Identifikationsnummer die jeweilige Mandatsreferenz den Fälligkeitstermin (die Fälligkeitstermine) den genauen Einzugsbetrag Seite 30 15

Fazit Seite 31 Fazit Die Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren ist seit dem 31. März 2012 Gewissheit SEPA-Verfahren werden ab 1. Februar 2014 das Bild des Zahlungsverkehrs in Deutschland und den Euro-Staaten prägen AlleZahlungsdienstnutzer müssen sich den Herausforderungen stellen Die Verfahrensumstellung ist insbesondere für Lastschrifteinreicher ein engagiertes Projekt Seite 32 16

Nützliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-offenburg.de/sepa Seite 33 Softwareinformationen Seite 34 17

Wie setzt ihre Software die Anforderungen um? Sfirm 32 Geeignet für Vereine, welche damit den reinen Zahlungsverkehr (Beitragserhebung, Überweisungen) durchführen möchten Seite 35 Wie setzt ihre Software die Anforderungen um? SPG-Verein Unser Vereinsprogramm SPG-Verein Seite 36 18

Wie setzt Ihre Software die Anforderungen um? ComMusic Seite 37 SEPA Umstellung mit ComMusic Information und Vorbereitung Die SEPA Umstellung wird im Menü Programme / SEPA - Umstellung aufgerufen. Informieren Sie sich im Menü SEPA-Umstellung Anleitung zu den neuen Begriffen (Gläubiger ID, Fälligkeiten, Vorabmitteilungen u. s. w.) 19

SEPA Umstellung mit ComMusic Test der Bankdaten Testen Sie Ihre BLZ und Kontonummern auf Aktualität. Ein Protokoll zeigt Ihnen evtl. vorhandene Fehler, die Sie bitte korrigieren. SEPA Umstellung mit ComMusic IBAN und BIC eintragen Die letzten Hinweise vor der Umstellung. Nach OK wird eine Datensicherung erstellt, die es Ihnen ermöglicht, die SEPA-Umstellung zu wiederholen. 20

SEPA Umstellung mit ComMusic DTA Bankdaten in Personen SEPA Umstellung mit ComMusic Protokoll 21

Wie setzt ihre Software die Anforderungen um? Wiso Mein Verein Buhl Data Service GmbH ServiceCenter Tel 02735 909699 kundenbetreuung@buhl.de Neunkirchen 29.01.13 Die SEPA-Lastschriften werden in die Software integriert. Wann dies erfolgen wird, liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Alle Informationen zur Software erhalten Sie auf der folgenden Internetseite http://www.buhl.de/produkte/alle/wisomein-verein/product.html.? Umsetzung noch offen! Seite 43 Wie setzt ihre Software die Anforderungen um? Winner Vereinsverwaltung ab Ab Version 7.1 3. Quartal 2013 IBAN und BIC sind ab der Version 7.0 erfassbar. Zahlungen und Lastschriften im SEPA-Format sind mit der WINNER Vereinsverwaltungab der Version 7.1 (erscheint im 3. Quartal 2013) möglich. Februar 2013, Ihr WINNER Entwicklungsteam www.winner7.de/news.html Seite 44 22

Online-Einreichung der erstellten Abrechnungsdatei Seite 45 23

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Ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau Electronic Banking Team E-Mail: electronic.banking@sparkasse-offenburg.de Telefon: 0781-200 13 33 Telefax: 0781-200 13 69 Seite 51 Sparkasse Gut. Für Deutschland und Europa und die Region. Seite 52 26