1. Genehmigung der Niederschrift-Nr. 15/2011 über die Sitzung am (öffentlicher Teil)

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Transkript:

Niederschrift-Nr. 28/2011 über eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss am Dienstag, dem 29.11.2011, im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Harsum. Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:20 Uhr Anwesende: Ratsfrau Ursula Kanne, Ausschussvorsitzende Ratsfrau Birgit Beulen Ratsherr Josef Stuke i.v. f. Ratsherrn Alfred Feise Ratsherr Ulrich Gentemann Ratsherr Volker Lipecki Ratsherr Andreas Rasch Ratsherr Reinhard Wirries Ratsherr Christian Knieke (beratendes Mitglied) Von der Verwaltung: Bürgermeister Kemnah GAR in Klingebiel VFA Miehe, zugl. Protokollführerin Zuhörer: 5 Ratsfrau Gentemann Ratsherren Arlt, Engelhardt und Sander Mitarbeiterin d. Verwaltung Fr. Kunkel Ausschussvorsitzende Kanne begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die Tagesordnung wird wie nachstehend aufgeführt einstimmig angenommen. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift-Nr. 15/2011 über die Sitzung am 24.05.2011 (öffentlicher Teil) 2. Mitteilungen der Verwaltung und der Vorsitzenden 3. Hauptsatzung der Gemeinde Harsum, Landkreis Hildesheim - Vorlage-Nr. 68/2011 -

- 2-4. 5. Ergänzungssatzung zur Satzung der Gemeinde Harsum über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Harsum - Vorlage-Nr. 78/2011-5. 13. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Harsum über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) - Vorlage-Nr. 62/2011-6. 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Harsum (Wasserabgabensatzung) hier: Senkung der Wasserbenutzungsgebühr für den Abrechnungszeitraum 2011 - Vorlage-Nr. 60/2011-7. 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Harsum (Wasserabgabensatzung) hier: Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für die Erhebungszeiträume 2003, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 - Vorlage-Nr. 77/2011-8. Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Entlastung des Bürgermeisters gem. 101 Abs. 1 NGO - Vorlage-Nr. 59/2011-9. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (Haushaltsüberschreitungen) gem. 117 NKomVG (Nieders. Kommunalverfassungsgesetz) - 1. Ergänzungs-Vorlage-Nr. 33/2011-10. Anfragen und Anregungen Im Anschluss an die öffentliche Sitzung haben die Einwohnerinnen und Einwohner bis zu 30 Minuten die Möglichkeit, Fragen an den Ausschuss zu richten.

- 3 - Ergebnis der Beratung: Zu TOP 1: Genehmigung der Niederschrift-Nr. 15/2011 über die Sitzung am 24.05.2011 (öffentlicher Teil) Ratsherr Stuke fragt an, ob die Niederschrift von dem neu zusammen gesetzten Ausschuss genehmigt werden kann oder nicht der Verwaltungsausschuss zuständig wäre. Laut Bürgermeister Kemnah gibt es für die Ausschussprotokolle keine genaue Regelung. Bei den Ratsprotokollen ist dieses der Fall. Wenn der Ausschuss sich nicht in der Lage sieht, zu genehmigen, könnte man diesen Tagesordnungspunkt absetzen. Der Ausschuss hält die Genehmigung für nicht durchführbar, daher erfolgt keine Beschlussfassung. Zu TOP 2: Mitteilungen der Verwaltung und der Vorsitzenden 2.1. a) GAR in Klingebiel teilt mit, dass sich bei den Gewerbesteuererträgen Mehreinnahmen in Höhe rd. von 2,1 Mio ergeben, diese aber nach dem jetzigen Stand schon Mehraufwendungen in Höhe von 250.000 bei der Gewerbesteuerumlage verursacht haben. Eine Abrechnung der Gewerbesteuerumlage erfolgt in 2011. b) Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ergeben sich für 2011 Mehreinahmen von rd. 361.000 und c) bei der Konzessionsabgabe Mehreinnahmen von rd. 62.000. Bezüglich der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer bedeutet dieses Mehrausgaben an Kreisumlage und Mindereinnahmen bei den Finanzausgleichszahlungen für die nächsten Jahre. Zu TOP 3: Hauptsatzung der Gemeinde Harsum, Landkreis Hildesheim - Vorlage-Nr. 68/2011 - Ratsherr Stuke verweist auf bereits zwei vorliegende Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Darüber hinaus weist er auf folgende Änderungen im Text der Hauptsatzung hin: Im 1 Abs. 2 müsste es aus den Ortschaften heißen, im Abs. 3 in einer Ortschaft. Weiter möchte er wissen, wann Maßnahmen investiv sind und ob die Wertgrenze in Höhe von 460 richtig ist. Nach Auskunft von GAR in Klingebiel wurde diese Entscheidungsgrenze geschaffen für die Entscheidungszuständigkeit der Ortschaften. Darüber hinaus werden alle investive Ausgaben sei es durch die Verwaltung, sei es durch die Ortsräte erfasst. Von daher kann die neue Grenze so vertreten werden.

- 4 - Der Rat der Gemeinde Harsum beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Harsum, Landkreis Hildesheim in der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Fassung. Zu TOP 4: 5. Ergänzungssatzung zur Satzung der Gemeinde Harsum über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Harsum - Vorlage-Nr. 78/2011 - GAR in Klingebiel erläutert die Vorlage. Ratsfrau Beulen stellt sich die Frage, ob es für die Gemeinde wirtschaftlich ist, die Friedhöfe zu betreiben. Sie bittet im Namen der SPD-Fraktion um einen Vergleich zwischen kommunalen und kirchlichen Friedhöfen vorzunehmen, um die Wirtschaftlichkeit zu bestimmen. Eine Abfrage anderer Gemeinden im Umkreis wäre dazu sinnvoll (Bsp. Sarstedt, Nordstemmen). Weiter wäre zu überlegen, ob die Beauftragung von Fremdfirmen günstiger wäre als der Bauhof. Bezüglich des Öffentlichkeitsanteils sollte überlegt werden, ob der Prozentsatz von 2 % ausreiche. Das Ergebnis soll bis spätestens zur Ratssitzung im Juni 2012 vorliegen. Bürgermeister Kemnah zeigt einige Unterschiede zwischen dem kommunalen Friedhofsträger und dem kirchlichen Friedhofsträger auf; beispielsweise nimmt die Kirche keine Müllentsorgung vor, auch seien die Kosten für die Beseitigung der Grabeinfassungen und der Grabsteine nach Ablauf der Ruhezeit von den Nutzungsberechtigen zu trage. Bei der Gemeinde Harsum übernimmt dieses die Gemeinde. Ratsherr Knieke ist mit der Kalkulation so nicht einverstanden. Er würde der Kalkulation so in der Ratssitzung nicht zustimmen. Er bezieht sich auf die Historie der Gebühren, wonach vor ca. 10 Jahren die Gebühren drastisch erhöht wurden, weil ein Verlustvortrag bestand, dieser dann aber schon in drei Jahren abgebaut wurde und die Gebühren nach wie vor in gleicher Höhe belassen worden sind nach Abbau des Verlustvortrages. Bürgermeister Kemnah weist darauf hin, dass die eingeplante Erhöhung von 140,00 nur für Rasengräber (ohne und mit Grabplatte) gelte, da der Bauhof lt. Friedhofssatzung für die künftige Unterhaltung und Pflege dieser Gräber unter dem grünen Rasen (ständige Erdauffüllung und Rasen mähen) zuständig sei. Ratsherr Knieke bittet um Nachweis der Überschuss- und Verlustvorträge seit 2001 (siehe Anlage 3). Bürgermeister Kemnah betont, dass trotz einiger Klärungsbedarfe der Rat in seiner Sitzung am 15.12.2011 über die Satzung beschließen müsse, da es sonst keine rechtmäßigen Gebührenbescheide gebe. Die Aufträge, die der Verwaltung erteilt werden, könnten bis zum Sommer 2012 abgearbeitet werden. Ratsherr Wirries hält die Ansätze für realistisch, die CDU-Fraktion würde der Anhebung zustimmen. Auch Ratsherr Stuke ist für die Satzungsänderung, bittet aber darum, dass in der Gebührenordnung zusätzlich zu der Genehmigung von Grabmalen auch die Prüfung der Standsicherheit als Gebührentatbestandsmerkmal aufzunehmen ist. Bürgermeister Kemnah sagt dieses zu und weist auch auf die detaillierte Darstellung zu 1.6 der Satzung hin siehe Anlage 4.

- 5 - a) Die Gebühr zu 1.6 c) und d) (Herstellen und Verfüllen einer Rasenreihen- Grabstätte mit und ohne Kennzeichnung) im Kalkulationszeitraum 2012 2014 wird von 660,00 auf 800,00 angehoben und b) unter Berücksichtigung der geringfügigen Anpassungen bei den einzelnen anderen Positionen bleiben die Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2012 2014 konstant. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, bis zur Ratssitzung im Juni 2012 zu prüfen, ob es wirtschaftlich ist, den Friedhof in kommunaler Trägerschaft zu behalten. Hierzu soll ein Vergleich der Gebühren zwischen kommunalen Trägern untereinander und kirchlichen Trägern erfolgen. Zu TOP 5: 13. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Harsum über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) - Vorlage-Nr. 62/2011 - GAR in Klingebiel erläutert die Vorlage. Ratsfrau Beulen fragt an, welche Kosten sich bei der Position 59 Fernmeldegebühren für die Kläranlage verbergen. Bürgermeister Kemnah erläutert dieses. Hierzu wird auch auf den Vermerk des Bauamtes Anlage 5 verwiesen. Ratsherr Stuke fragt, ob noch Klagen in Sachen Schmutzwassergebühren zu entscheiden sind. Nach Auskunft von GAR in Klingebiel ist dieses nicht der Fall. Ratsherr Lipecki fragt zu lfd. Nr. 15 Unterhaltung Pumpstationen-, ob bereits energieeffiziente Pumpen eingesetzt werden. Hierzu wird auf die Anlage 5 verwiesen. Ratsherr Knieke bittet um Darstellung/ Erläuterung folgender Fragen: - Wie setzen sich die Aufwendungen zu Position 74 zusammen siehe Anlage 7. - Wie hoch sind die Anlagewerte der Schmutzwasserkanalisation, die aufgelaufenen Abschreibungen, der beitragsfinanzierte Anteil und die Berechnung der Zinsvorteile aus Abschreibungen siehe Anlage 9 und10. Bezüglich der Berücksichtigung des OVG Urteils und der sich daraus ergebenen Veränderungen bei den Vorträgen wird auf die Anlage 8 verwiesen. Der Rat der Gemeinde Harsum beschließt, dass entsprechend der Anlage zur Vorlage der Gebührensatz lt. 14 a) der Entwässerungsabgabensatzung der Gemeinde Harsum vom 18.12.1997 zuletzt geändert durch die 10. Ergänzungssatzung vom 23.02.2010 von ursprünglich 2,83 /cbm um 0,13 /cbm auf 2,70 / cbm für den Kalkulationszeitraum 2012 2014 gesenkt wird.

- 6 - Zu TOP 6: 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Harsum (Wasserabgabensatzung) hier: Senkung der Wasserbenutzungsgebühr für den Abrechnungszeitraum 2011 - Vorlage-Nr. 60/2011 - GAR in Klingebiel erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass es auf der Vorlage heißen müsse 60/2011. Ratsherr Lipecki fällt auf, dass die Wasserverluste mit rund 32.000 sehr hoch erscheinen. Bürgermeister Kemnah erwidert, dass der WV Peine jährlich Kontrollen durchführe, jedoch trotzdem schadhafte Leitungen bzw. Frostschäden nicht zu vermeiden sind. In der Gemeinde Harsum scheinen sich laut dem WV Peine die Kosten dafür in Grenzen zu halten, andere Gemeinden liegen erheblich höher. Ratsherr Knieke bittet auch hier um Erläuterung der Position " Innere Verrechnung " siehe Anlage 7. Weiterhin bittet er um Mitteilung, ob es eine Prüfungspflicht für die Wasserversorgungsanlage gebe. Die Kosten dafür in Höhe von 10.000 seien sehr hoch. AV Kanne weist darauf hin, dass es sich um einen Erstellungsbericht handele. Hinweis der Verwaltung: Ein Erstellungsbericht muss dem Finanzamt vorgelegt werden, weil es sich bei der Wasserversorgungsanlage um einen Betrieb gewerblicher Art handelt. Der Rat der Gemeinde Harsum erlässt die 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Harsum (Wasserabgabensatzung) in der vorliegenden Fassung (Gebührensenkung um 0,19 /cbm auf 1,14 /cbm einmalig für den Abrechnungszeitraum 2011). Zu TOP 7: 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Harsum (Wasserabgabensatzung) hier: Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für die Erhebungszeiträume 2003, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 - Vorlage-Nr. 77/2011 - GAR in Klingebiel weist darauf hin, dass es 11 Verwaltungsverfahren sind und nicht 6. Weiterhin muss es in Abs. 3 Gesamtheit heißen, nicht Gesamtheiten. Ratsherr Stuke erkundigt sich nach den Klagen in diesem Bereich und ob man schon die Gesamtkosten dieser Verfahren absehen kann, da diese ja in die nächste Kalkulation einfließen müssten. Laut GAR in Klingebiel sind noch Klagen bezüglich der

- 7 - Wasserbenutzungs- und Niederschlagswassergebühren beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig. Die Kosten dafür könnten noch nicht genau bestimmt werden. 1. Die Kalkulationen der Wasserverbrauchsgebühr für die Erhebungszeiträume 2003, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 werden billigend zur Kenntnis genommen. 2. Die der Vorlage als Entwurf beigefügte 11. Änderungssatzung zur Wasserabgabensatzung wird als Satzung beschlossen. Zu TOP 8: Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 a)beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b)entlastung des Bürgermeisters gem. 101 Abs. 1 NGO - Vorlage-Nr. 59/2011 - Ratsherr Stuke möchte wissen, was für Kosten für die Erstellung dieses Berichtes anfallen und ob bei der Prüfung von 2 Jahren auch die doppelte Gebühr anfällt. Er bittet die Gebühren von 2007-2010 aufzustellen und dem Protokoll beizufügen. Hinweis der Verwaltung: Folgende Kosten sind für die Jahre 2006 bis 2010 angefallen: in 2008 für 2006 = 9.932,00, in 2009 für 2007 = 10.679,50, in 2010 für 2008 = 9.884,50 und in 2011 für 2009 und 2010 = 14.952,00. Ratsfrau Beulen stellt anhand des Berichtes fest, dass die Mindestrücklage nicht mehr besteht und fragt an, ob dieses so richtig sei. GAR`in Klingebiel erläutert, dass dieses vorher mit dem RPA abgesprochen gewesen sei. Darüber hinaus gibt im neuen Haushaltsrecht keine Mindestrücklage mehr. Ratsfrau Beulen regt weiter es an, die Anmerkungen des RPA bei der Erstellung der Regenwasserkalkulation zu beachten. Weiterhin merkt sie an, dass keine Prüfungsbemerkungen vorhanden seien und dass das Rechnungsprüfungsamt sich mittlerweile als Kooperations- und Aufklärungspartner sehe. Der Rat der Gemeinde Harsum nimmt die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 und 2010 zur Kenntnis und beschließt die Jahresrechnungen.

- 8 - Dem Bürgermeister wird gem. 101 Abs. 1 NGO ab 01.11.2011 = 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz NkomVG-) die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Bürgermeister Kemnah entgegnet hierzu, dass der durchaus positive Prüfbereich nicht ohne Grund mit der Schlussfeststellung endet, dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen und er Ausfluss der guten Verwaltungsarbeit sei. Zu TOP 9: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (Haushaltsüberschreitungen) gem. 117 NKomVG (Nieders. Kommunalverfassungsgesetz) - 1. Ergänzungs-Vorlage-Nr. 33/2011 - Ratsherr Stuke und Knieke bitten um Mitteilung, ob in Pos. 59 nur die Säumniszuschläge oder ob auch der Nachversicherungsbeitrag enthalten ist. Hinweis der Verwaltung: Es handelt sich hier nur um die Säumniszuschläge. Außerdem stellt sich die Frage, welche Zahlung an Herrn Mücke gegangen ist (Pos. 45). Hinweis der Verwaltung: Die Erstattung beläuft sich nur für vier Lampen. Auf Anfrage zu Pos. 65 teilt Bürgermeister Kemnah mit, dass die Gemeinde nach SGB VIII den Differenzbetrag zwischen den Kosten eines Krippen- bzw. Kindergartenplatzes und den Kosten einer Tagesmutter zu übernehmen habe, wenn Eltern keinen entsprechenden Einrichtungsplatz bekommen bzw. mit den Arbeitszeiten den berufstätigen Eltern vereinbar sei. Dieser Betrag sei jedoch auf 4,00 / pro Stunde gedeckelt. Ratsherr Stuke bittet um Auskunft, wie viel der Nachdruck der Wahlzettel gekostet habe. Hinweis der Verwaltung: Die Kosten belaufen sich auf 396,27 und sind von der Eigenschadenversicherung ersetzt worden. 1. Die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen (unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen und solche, die keinen Aufschub dulden) werden gem. 117 NKomVG zur Kenntnis genommen (Anlage 1) 2. Die in diesem Jahr angefallenen Umbuchungen der Ansätze im Rahmen der Umstellung auf Doppik (richtige Zuordnung) werden gem. 117 NKomVG zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

- 9 - Zu TOP 10: Anfragen und Anregungen 10.1 Ratsherr Stuke bittet um Mitteilung, wie sich die Veränderungen bei den investiven Maßnahmen darstellen. Bgm. Kemnah sagt eine Aufstellung seitens des Bauamtes zu. 10.2 Der Ausschuss bittet um Versand des Berichtes über die unvermutete Kassenprüfung an alle Fraktionsvorsitzenden. Hinweis der Verwaltung: Der Bericht liegt noch nicht vor. 10.3 Ratsherr Stuke bittet um Klärung über die Verfahrensweise der Sparbücher der Ortsräte. Ausschussvorsitzende Kanne bedankt sich für die rege Teilnahme und schließt die Sitzung. Kanne Ausschussvorsitzende Kemnah Bürgermeister Miehe Protokollführerin Klingebiel Gemeindeamtsrätin