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WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer nicht lösen!!! Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Name: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Vorname: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Matrikel-Nr.: _ _ _ _ _ _ Unterschrift: Bitte ankreuzen! BA Wirtschaft TFM (80 Min.) CALA EBP Bitte nachfolgende Felder nicht ausfüllen! Punktzahl in den Teilaufgaben 1 2 3 4 10 10 12 8 Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d. Dozenten Allgemeine Hinweise zur Klausur: Sie erhalten vier Aufgaben, die zwingend zu bearbeiten sind. Der Lösungsweg ist jeweils aufzuzeigen und unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen zu erläutern. Berechnungsergebnisse sind in die vorgesehenen Felder einzutragen. Hilfsmittel: Steuergesetze, geräuschloser Taschenrechner Es werden nur Lösungen auf den dafür vorgesehenen Blättern gewertet.

Aufgabe 1 (10 Punkte) Der ledige A betreibt in 2010 ein gewerbliches Einzelunternehmen. Das vorläufige Steuerbilanzergebnis 2010 beträgt 110.000. Dabei sind Gewerbesteuer- Vorauszahlungen in Höhe von 12.000 aufwandswirksam gebucht worden. Weiterhin sind Privatentnahmen (Waren) in Höhe von 10.000 bisher nicht erfasst/gebucht worden. A hat in 2010 im Rahmen seines Gewerbebetriebs Zinsaufwendungen in Höhe von 75.000, Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 45.000 sowie Mieten für sein Betriebsgrundstück in Höhe von 110.000 als Aufwand gebucht. Lösungsweg: Bitte hier Lösung eintragen! Vorläufiges Ergebnis lt. Steuerbilanz 110.000 + Gewerbesteuer-VZ 4 Vb EStG + 12.000 Privatentnahme bedarf keine Korrektur Buchung: Privatentnahme an Waren = Gewerbliche Einkünfte 122.000 Ausgangsgröße 7 S. 1 GewStG + Hinzurechnungen 8 Nr. 1 GewStG a) Zinsen 75.000 d) Mieten bewegliche WG 45.000 x 1/5 = 9.000 e) Mieten unbewegliche WG 110.000 x ½ = 55.000 Zwischensumme 139.000./. Freibetrag - 100.000 Summe 39.000 x 1/4 9.750 = Gewerbeertrag vorläufig 131.750 Abrundung auf volle 100, 11 I EStG 131.700./. Freibetrag, 11 I Nr. 1 EstG - 24.500 = Gewerbeertrag endgültig 107.200 x Steuermeßzahl 3,5 % 11 II GewStG = Gewerbesteuermeßbetrag 3.752 2

Ermittlung endgültiger Steuerbilanzgewinn: Gewerbesteuermeßbetrag 3.752 x Hebesatz (Annahme 400%) = Gewerbesteuer 15.008 vorläufiger Steuerbilanzgewinn 110.000 + Gewerbesteuer-VZ 12.000./. Gewerbesteuer 15.008 = endgültigen Steuerbilanzgewinn 106.992 Wie hoch ist der Gewerbesteuermessbetrag des A in 2010? Wie hoch sind die gewerblichen Einkünfte des A in 2010? Wie hoch ist der endgültige Steuerbilanzgewinn des A in 2010? 3.752 122.000 106.992 3

Aufgabe 2 (10 Punkte) Fortsetzung des Sachverhaltes aus der Aufgabe 1. Neben den gewerblichen Einkünften erzielt A Einkünfte aus Vermietungen in Höhe von - 12.000. Weiterhin hat er in 2010 13.000 steuerfreie Sozialleistungen erhalten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Seine Sonderausgaben betragen 3.000. Bitte hier Lösung eintragen! Lösungsweg: Gewerbliche Einkünfte 122.000 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -12.000 = Summe der Einkünfte/Gesamtbetrag der Einkünfte 110.000./. Sonderausgaben -3.000 = zu versteuerndes Einkommen 107.000 + steuerfreie Sozialleistungen 13.000 = fiktives zu versteuerndes Einkommen 120.000 Fiktive tarifliche Einkommensteuer: 32 a I Nr. 4 EStG: 120.00 x 0,42 8.172 = 42.228 Fiktiver durchschnittlicher Steuersatz: 42.228/120.000 = 35,19% Tatsächliche tarifliche Einkommensteuer: 107.000 x 35,19% = 37.653,30 Festzusetzende Einkommensteuer: 37.653,30 3,8 x 3.752 = 23.395,70 Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen des A in 2010? Wie hoch ist die tarifliche Einkommensteuer des A in 2010? Wie hoch ist die festzusetzende Einkommensteuer des A in 2010? 107.000 37.653,30 23.395,70 4

Aufgabe 3 (12 Punkte) Der verheiratete B erzielt in 2010 einen Gewinn aus seinem gewerblichen Einzelunternehmen laut endgültiger Steuerbilanz in Höhe von 70.000. In diesem Betrag sind folgende Größen enthalten: Bitte hier Lösung eintragen! Dividenden aus der AB-GmbH (Beteiligung 30 %) in Höhe von 24.000. Für die Finanzierung der Beteiligung sind Zinsaufwendungen in Höhe von 12.000 entstanden, die mit den Dividenden in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Als Aufwand gebuchte Gewerbesteuer in Höhe von 10.000. Die Ehefrau des B erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 55.000. An Sonderausgaben und weiteren Abzugsbeträgen sind für die Eheleute in 2010 insgesamt 3.500 zu berücksichtigen. Der Gewerbesteuermessbetrag des Einzelunternehmens des B beträgt 2.200. B stellt für einen Teilbetrag seiner gewerblichen Einkünfte in Höhe von 15.000 einen Antrag nach 34a EStG. Lösungsweg: Gewinn lt. endgültiger Steuerbilanz 70.000./. Dividenden 3 Nr. 40a EStG, TEV 40% steuerfrei 40% x 24.000 = 9.600-9.600 + Aufwendungen, 3 c II EStG 40% x 12.000 = 4.800 + 4.800 + Gewerbesteuer, 4 Vb EStG + 10.000 = Einkünfte aus Gewerbebetrieb 75.200 + Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit + 55.000 = Summe der Einkünfte/Gesamtbetrag der Einkünfte 130.200./. Sonderausgaben - 3.500 = zu versteuerndes Einkommen 126.700 5

Tarifliche Einkommensteuer: 32 a I Nr. 4 EStG: (126.700 15.000) = 111.700 Da Zusammenveranlagung: ½ x 111.700 x 0,42 8.172 = 15.285 2 x 15.285 = 30.570 32a I Nr. 4 EStG 30.570,00 34a I EStG 15.000 x 28,25% + 4.237,50 = gesamte tarifliche ESt 34.807,50./. 35 EStG 3,8 x 2.200-8.360,00 = festzusetzende ESt 26.447,50 x 5,5% Solz 1.454,61 Wie hoch ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eheleute? 126.700 Wie hoch ist die tarifliche Einkommensteuer der Eheleute? 34.807,50 Wie hoch ist der festzusetzende Solidaritätszuschlag der Eheleute? 1.454,61 6

Aufgabe 4 (8 Punkte) Seit 2009 kommt für Einkünfte aus Kapitalvermögen statt des Normaltarifs grundsätzlich die Abgeltungssteuer zur Anwendung. Erläutern Sie, inwieweit die Einführung der Abgeltungssteuer bei Zinserträgen und bei Dividendenerträgen zu einer Entlastung für die Steuerpflichtigen geführt hat. Nennen Sie die wesentlichen Einflussfaktoren. Folgende Lösung ist nicht abschließend. Je Entlastungsargument 2 Punkte. Zinserträge: (Begünstigtes Kapital im BV: 20 VIII EStG) Begünstigtes Kapital im PV: Pauschaler Steuersatz von 25% statt ind. Steuersatz nach 32a EStG Entlastung von Veraltungsarbeit und Nachweispflichten Entlastung für Steuerpflichtige, die einen höheren ind. Steuersatz haben (in Abhängigkeit von der Höhe des z.v.e.) Durch Günstigerprüfung nach 32d VI EStG keine Belastung für Steuerpflichtige, die einen geringeren individuellen Steuersatz haben, Sparerfreibetrag, Normaltarif Entlastung durch Sparerpauschbetrag bei Steuerpflichtige ohne oder mit sehr geringen WK Belastung bei sehr hohen Aufwendungen Keine Begünstigung/Entlastung, wenn Gläubiger und Schuldner nahestehende Personen sind (ab 10% Beteiligung), kein Sparerfreibetrag, Normaltarif, 32d II Nr. 1a EStG Dividendenerträge: (Begünstigte Aktien im BV: TEV für Dividendenerträge, 60% steuerpflichtig, Normaltarif) Begünstigte Aktien im PV: Pauschaler Steuersatz von 25% statt ind. Steuersatz nach 32a EStG Entlastung von Veraltungsarbeit und Nachweispflichten Entlastung für Steuerpflichtige, die einen höheren ind. Steuersatz haben (in Abhängigkeit von der Höhe des z.v.e.) Durch Günstigerprüfung nach 32d VI EStG keine Belastung für Steuerpflichtige, die einen geringeren individuellen Steuersatz haben, Sparerfreibetrag, Normaltarif Entlastung durch Sparerpauschbetrag bei Steuerpflichtige ohne oder mit sehr geringen WK Belastung bei sehr hohen Aufwendungen Auf Antrag können Steuerpflichtige, die zu 25% an Gesellschaft beteiligt oder 1% beteiligt und beruflich für die Gesellschaft tätig sind, unter Anwendung des TEV den Normaltarif anwenden, 32d II Nr. 3 EStG (Antrag bei möglicher Entlastung ggü. AbgSt) 7