Zusatzmodul: Pfändung

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Transkript:

Zusatzmodul: Pfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1615 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Brutto- oder Nettomethode 3.2. Schlüsselung der Lohnarten 3.3. Erfassen der Pfändungen 4. Details 4.1. Ablauf bei Pfändungen 4.2. Vorgehensweise bei erhöhter Pfändungsschuld 4.3. Anzeige der Pfändungsschuld auf Abrechnung unterdrücken 4.4. Pfändung manuell anlegen 5. Beispiele 5.1. Wie ermittelt sich das Nettoeinkommen? 5.2. Wie ermitteln sich die abziehbaren KV/PV Beiträge bei privater oder freiwilliger Krankenversicherung 5.3. Beispiel nur mit pfändbaren Bezügen (keine Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettomethode notwendig) 5.4. Beispiel mit unpfändbaren Bezügen (Bruttomethode) 5.5. Beispiel mit unpfändbaren Bezügen (Nettomethode) 2 2 2 3 4 6 8 9 9 10 10 11 12

Seite 2 1. Ziel Mit dem Zusatzmodul»Pfändung«wird bei Lohnpfändungen der pfändbare Betrag von bis zu drei Pfändungen mit unterschiedlichen Rangfolgen ermittelt. Bei Unterhaltspfändungen findet die Pfändungstabelle keine Anwendung. Das Zusatzmodul»Pfändung«kann in diesen Fällen nicht verwendet werden. Stattdessen müssen Sie die Pfändung manuell anlegen 8. 2. Voraussetzungen Voraussetzungen Zur Pfändungsberechnung benötigen Sie das Zusatzmodul»Pfändung«. Sofern das Zusatzmodul»Pfändung«nicht lizenziert ist, erhalten Sie eine Hinweismeldung bei Auswahl der Komforterfassung <Pfändung> (siehe 3.3 6 ). Wenn Sie das Modul lizenzieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit Agenda auf: Telefon: 08031 2561 423 E-Mail: sales@agenda-software.de 3. Vorgehensweise Überblick 1. Brutto- oder Nettomethode 3 2. Schlüsselung der Lohnarten 4 3. Erfassen der Pfändungen 6

Seite 3 3.1. Brutto- oder Nettomethode Bruttomethode Bei der Bruttomethode werden die unpfändbaren Bezüge, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern vom Bruttoeinkommen abgezogen. Das bedeutet, dass die auf die unpfändbaren Bezüge entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zweimal in Abzug gebracht werden. Nettomethode Bei der Nettomethode werden zunächst die unpfändbaren Bezüge vom Bruttoeinkommen abgezogen. Anschließend werden aus dem verbleibenden Betrag (Pfändungsbrutto) die Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben fiktiv ermittelt und dann abgezogen. Mit Urteil vom 1.4.2013, 10 AZR 59/12 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass als zutreffende Berechnungsweise die sogenannte Nettomethode gilt. In Agenda LOHN sind allerdings beide Pfändungsmethoden möglich. Sie steuern über die Personaldaten, ob das pfändbare Einkommen nach der Brutto- oder Nettomethode ermittelt wird. Soll mit der Nettomethode gerechnet werden aktivieren Sie das Kontrollkästchen: Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges <Pfändung nach der Nettomethode ermitteln>. Wenn das Kontrollkästchen deaktiviert ist, wird mit der Bruttomethode gerechnet.

Seite 4 3.2. Schlüsselung der Lohnarten Aufgrund organisatorischer arbeits- oder tarifvertraglicher Besonderheiten kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten von Agenda vorgenommen werden. Deshalb sind sämtliche individuelle und von Agenda ausgelieferten Lohnarten hinsichtlich der Behandlung bei Pfändung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Für die Schlüsselung gelten folgende Faustregeln: Voll pfändbar Der Begriff des pfändbaren Arbeitseinkommens umfasst unabhängig von der Bezeichnung alle Vergütungen, die dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis zustehen. Auch der Wert der Sachbezüge wird dem Arbeitseinkommen zugerechnet, wenn sie neben dem Geldeinkommen bezogen werden (z. B. freie Unterkunft und Verpflegung bei landwirtschaftlichen Arbeitnehmern und Hausangestellten). Nicht pfändbar Nicht pfändbar sind das zusätzliche Urlaubsgeld, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder (z. B. Jubiläumszuwendungen), Aufwandsentschädigungen und Auslösungen für eine auswärtige Tätigkeit (Reisekosten, Umzugskosten), Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen sowie Heirats- und Geburtsbeihilfen. Achtung Eine beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis gezahlte Urlaubsabgeltung und die Lohnfortzahlung während des Urlaubs (Urlaubsentgelt) - nach Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes - ist dagegen pfändbar.

Seite 5 Halb pfändbar Halb pfändbar ist insbesondere die Hälfte der Gesamtvergütung für die Überstunden (Grundvergütung und Zuschlag). Teilweise pfändbar Teilweise pfändbar sind Weihnachtszuwendungen. Unpfändbar ist das Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zu 500 Euro. Die Ermittlung der Höchstgrenze erfolgt durch Agenda LOHN. VWL Überweisungsbetrag Für vermögenswirksame Leistungen gilt folgende Besonderheit: Zahlungen, die der Arbeitgeber zur Vermögensbildung des Arbeitnehmers erbringt, sind ebenso unpfändbar, wie die Teile des Einkommens des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber zur vermögenswirksamen Anlage vereinbarungsgemäß unmittelbar dieser Anlage gutschreibt ( 2 Abs. des 5. VermBG). Die Vereinbarung muss vor der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner getroffen worden sein. Andernfalls ist die Vereinbarung dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Die Schlüsselung ist wie folgt vorbelegt und muss ggf. individuell angepasst werden: VWL 1/2/3 Überweisungsbetrag VWL-Überweisungsbetrag VWL Arbeitgeberzuschuss voll pfändbar Die weiteren Schlüssel dienen nur für die von Agenda-ausgelieferten Lohnarten bzw. Systemlohnarten und sind für den Anwender deshalb nicht von Bedeutung.

Seite 6 3.3. Erfassen der Pfändungen In den»personaldaten Festbezüge«können je Mitarbeiter bis zu drei Pfändungen mit unterschiedlichen Rängen erfasst werden. Wählen Sie die erste noch nicht erfasste Pfändung aus und geben Sie die notwendigen Daten ein. Anzahl Unterhaltsberechtigte Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen hat der Arbeitgeber festzustellen. In Betracht kommen: der Ehegatte, der frühere Ehegatte, Verwandte (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern) die Mutter eines nichtehelichen Kindes Pfändung 1 Schuld Gesamtschuld laut Pfändungsbeschluss. Pfändung 1 Rate Durch eine Eingabe in diesem Feld kann der ermittelte Betrag begrenzt werden. Bankverbindung und Überweisung Bankverbindung des Gläubigers. Hinweis Pfändungen müssen lückenlos erfasst werden. Das heißt, in die Pfändungen mit Rang 2 oder 3 darf nur etwas eingegeben werden, wenn die Pfändungen mit niedrigeren Rangstufen bereits belegt sind.

Seite 4. Details Überblick 1. Ablauf bei Pfändungen 2. Vorgehensweise bei erhöhter Pfändungsschuld 3. Anzeige der Pfändungsschuld auf Abrechnung unterdrücken 4. Pfändung manuell anlegen 8 4.1. Ablauf bei Pfändungen Agenda LOHN erkennt, wenn die Schuld getilgt ist. LOHN stellt den Abzug der Pfändungsraten und die damit verbundenen Zahlungen automatisch ein. Die Pfändung sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Verarbeitungsgeschwindigkeit aus den Personaldaten gelöscht werden. Besteht eine weitere Pfändung mit einem höheren Rang, so ist diese manuell in die nun freie Pfändung mit einem niedrigeren Rang zu übertragen. In diesem Fall ist die Restschuld der verbleibenden Pfändung als Schuld einzutragen. Die ursprüngliche Pfändung mit dem höheren Rang ist zu löschen. 4.2. Vorgehensweise bei erhöhter Pfändungsschuld In diesem Fall ist lediglich die ursprüngliche Schuld zu löschen und die neue Pfändungsschuld als Schuld zu erfassen. 4.3. Anzeige der Pfändungsschuld auf Abrechnung unterdrücken Standardmäßig wird die verbleibende Restschuld auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge ausgewiesen. Ist dies nicht gewünscht, so kann der Ausdruck durch den Anwender unterdrückt werden. Anzeige Pfändungsschuld unterdrücken 1.»Stammdaten Lohnarten«. 2. Aktivfilter deaktivieren. 3. Suche nach Lohnart: P10S für Pfändung 1 P20S für Pfändung 2 P30S für Pfändung 3 4. LSt-Karte Option <Kein Ausdruck auf der Abrechnung>.

Seite 8 4.4. Pfändung manuell anlegen Bei Unterhaltspfändungen findet die Pfändungstabelle keine Anwendung. Deshalb kann eine Abrechnung nicht mit dem Zusatzmodul»Pfändung«erfolgen. Der festgesetzte pfändbare Betrag muss in diesen Fällen als Nettoabzug angelegt werden. Das Vollstreckungsgericht legt im Pfändungsbeschluss den pfandfrei bleibenden Betrag fest. Pfändungsbetrag manuell anlegen 0280»Pfändungsabzug (manuell)«0281»unterhaltspfändung (man.)«pfändungsschuld drucken Die Pfändungsschuld kann zusätzlich mit einer statistischen Lohnart monatlich angedruckt werden. 1. Lohnart 0160»Überstunden«kopieren. 2. Kopierte Lohnart wie im Bild gezeigt anpassen. 3. Statistische Lohnart als Festbezug anlegen + Restschuld monatlich ändern.

Seite 9 5. Beispiele Überblick 1. Wie ermittelt sich das Nettoeinkommen? 9 2. Wie ermitteln sich die abziehbaren KV/PV Beiträge bei privater oder freiwilliger Krankenversicherung 10 3. Beispiel nur mit pfändbaren Bezügen (keine Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettomethode 10 notwendig) 4. Beispiel mit unpfändbaren Bezügen (Bruttomethode) 5. Beispiel mit unpfändbaren Bezügen (Nettomethode) 11 12 5.1. Wie ermittelt sich das Nettoeinkommen? Bruttomethode Bruttoeinkommen - unpfändbare Bezüge - gesetzliche Abzüge (mit Steuer- und SV-Beiträge der unpfändbaren Bezüge wie z. B. Weihnachtsgeld) = Nettoeinkommen Nettomethode Bruttoeinkommen - unpfändbare Bezüge = Pfändungsbrutto - gesetzliche Abzüge (ohne Steuer- und SV-Beiträge der unpfändbaren Bezüge wie z. B. Weihnachtsgeld) = Nettoeinkommen

Seite 10 5.2. Wie ermitteln sich die abziehbaren KV/PV Beiträge bei privater oder freiwilliger Krankenversicherung Privat versichert Basistarif KV/PV - Arbeitgeber-Zuschuss KV/PV = Vom Pfändungsbrutto abziehbare KV/PV-Beiträge Freiwillig versichert Gesamtbeitrag KV/PV - Arbeitgeber-Anteil KV/PV = Vom Pfändungsbrutto abziehbare KV/PV-Beiträge 5.3. Beispiel nur mit pfändbaren Bezügen (keine Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettomethode notwendig) Beispiel Lohnsteuerklasse I, rk, Gesamtschuld laut Pfändungsbeschluss 2.500,00 Euro, Verdienst für November 2014: Gehalt: Gesetzliche Abzüge LSt, SolZ, KiSt: Gesetzliche Abzüge SV: 4.500,00 1.049, 866,3 Lösung mit drei unterhaltsberechtigten Personen Bruttoeinkommen - gesetzliche Abzüge gesamt - unpfändbare Bezüge (Bruttobetrag) = Nettoeinkommen 4.500,00 1.916,14 0,00 2.583,86 Im Monat November 2014 sind 211,03 Euro vom Auszahlungsbetrag einzubehalten und gemäß Pfändungs- und Überweisungsbeschluss weiterzuleiten.

Seite 11 5.4. Beispiel mit unpfändbaren Bezügen (Bruttomethode) Beispiel Lohnsteuerklasse I, rk, Gesamtschuld laut Pfändungsbeschluss 2.500,00 Euro, Verdienst für Januar 2015: Gehalt: Weihnachtsgeld: Gesetzliche Abzüge LSt, SolZ, KiSt: Gesetzliche Abzüge SV: 4.500,00 500,00 1.236,01 91,48 Lösung mit drei unterhaltsberechtigten Personen Bruttoeinkommen - gesetzliche Abzüge gesamt - unpfändbare Bezüge (Bruttobetrag) = Nettoeinkommen 5.000,00 2.20,49 500,00 2.292,51 Im Monat Januar 2015 sind 124,03 Euro vom Auszahlungsbetrag einzubehalten und gemäß Pfändungs- und Überweisungsbeschluss weiterzuleiten.

Seite 12 5.5. Beispiel mit unpfändbaren Bezügen (Nettomethode) Beispiel Lohnsteuerklasse I, rk, Gesamtschuld laut Pfändungsbeschluss 2.500,00 Euro, Verdienst für Januar 2015: Gehalt: + Weihnachtsgeld: = Bruttoeinkommen: - unpfändbare Bezüge: = Pfändungsbrutto: 4.500,00 500,00 5.000,00 500,00 4.500,00 Die gesetzlichen Abzüge werden bei der Nettomethode nur aus den pfändbaren Bezügen (Pfändungsbrutto) ermittelt. Gesetzliche Abzüge LSt, SolZ, KiSt: Gesetzliche Abzüge SV: 1.039,66 80,85 Lösung mit drei unterhaltsberechtigten Personen Bruttoeinkommen - gesetzliche Abzüge gesamt - unpfändbare Bezüge (Bruttobetrag) = Nettoeinkommen 5.000,00 1.910,51 500,00 2.589,49 Im Monat Januar 2015 sind 211,03 vom Auszahlungsbetrag einzubehalten und gemäß Pfändungsund Überweisungsbeschluss weiterzuleiten.