Ihre Ansprechpartner Peter Hülstrunk und Raimund Klein Kölner Str. 6 51379 Leverkusen Tel. 02171 / 4931 231 Email hans-peter.huelstrunk@vbrhein-wupper.de Internet www.vb-rhein-wupper.de "Arbeiten mitten in Opladen": Provisionsfreie Büro-/Praxisräume Kennung 5110 Objektart Büroetage Lageart Stadtzentrum Monatliche Miete 3.406,00 Nebenkosten 1.050,00 Heizkosten in Ja Nebenkosten Stellplatzmiete 40,00 je Außenstellplatz Etage 1 Kaution 10.000,00 bar oder als Bankbürgschaft Gesamtfläche ca. 524 m² Küche vorhanden Ja Stellplatzanzahl 8 DV Verkabelung Ja Zustand Gepflegt Energieausweistyp Verbrauchsausweis Ausweis gültig bis 28.04.2024 Heizungsart Zentralheizung
Befeuerung/Energieträger Gas Energieausweisdatum 29.04.2014 Energiekennwert Strom 75,2 kwh/(m²*a) Energiekennwert Wärme 46,8 kwh/(m²*a) Energie mit Warmwasser Nein Provision Keine zusätzliche Mieterprovision
Objektbeschreibung Großzügige Gewerbefläche von ca. 524 m², die als Büro oder Praxis genutzt werden kann. Die Fläche befindet sich im 1. OG eines komplett modernisierten Geschäftshauses zentral in Leverkusen-Opladen. Die Einheit ist über einen Aufzug erreichbar. Über den Eingangsbereich gelangt man in die großzügigen Büro- bzw. Praxisflächen, die im mittleren Teil in der Art eines Großraumbüros angelegt sind. Abgeschlossene Büros liegen an den Außenseiten der Einheit. Dabei handelt es sich um 5 Einzelbüros und einen größeren Besprechungsraum. Eine Einbauküche im Pausenbereich ist vorhanden. Als sanitäre Anlagen stehen getrennte Damen- und Herren-WC zur Verfügung (jeweils 2 Stück). Daneben gibt es zusätzlich ein Behinderten-WC. In der WC-Anlage ist außerdem eine Dusche eingebaut. Ein weiteres separates Duschbad ist angrenzend an eins der Büros vorhanden. Es besteht die Möglichkeit, über einen Austritt auf eine Dachterrasse (Innenhof) zu gelangen. Stellplätze sind am Objekt oder in der unmittelbar angrenzenden Parkgarage verfügbar. Eine Bushaltestelle befindet sich vor dem Haus. Bei provisionsfreier Vermietung ist ein
Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten erwünscht. Die für den Mietbeginn zunächst reduzierte Miete wird wie folgt angepasst: 1. Jahr: 6,50 je m² 2. Jahr: 7,00 je m² 3. Jahr: 7,50 je m² ab dem 4. Jahr: 7,75 je m². Die Nebenkostenvorauszahlung beträgt zur Zeit 2,00 je m². Die Vermietung erfolgt zuzüglich Mehrwertsteuer.
Lagebeschreibung Ausstattung Zentral in Leverkusen-Opladen in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone, zum Krankenhaus St. Remigius und zum Amtsgericht Leverkusen. Alle Einrichtungen fußläufig schnell erreichbar. Ausgewählte Entfernungen: Apotheke 1 ca. 53 m Apotheke 2 ca. 110 m Apotheke 3 ca. 190 m Amtsgericht Leverkusen ca. 250 m Krankenhaus St. Remigius ca. 290 m Busbahnhof ca. 550 m Klinikum Leverkusen ca. 8 km Landgericht Köln ca. 25 km Landgericht Düsseldorf ca. 30 km Moderne, kurzfristig beziehbare Büro- oder Praxisräume mit guter Ausstattung. Aufgrund der derzeitigen Nutzung und der vorhandenen technischen Einrichtungen (z. B. klimatisierter Serverraum) ideale Fläche z. B. für Gewerbetreibende der IT- Branche. Auch eine Nutzung als Praxisfläche ist denkbar, gerade vor dem Hintergrund, dass sich derzeit eine Praxis für Allgemeinmedizin im Haus etabliert.
Objektbilder Küche / Pause WC
Objektbilder Dachterrasse (Innenhof) Treppenhaus
Objektbilder Aufzug
Bedingungen für die Immobilienvermittlung 1. Sämtliche Angebot sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. 2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden. 3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen. 4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten. 5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden. 6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen. 7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z. B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Finanzierung Sie suchen eine individuelle Finanzierungslösung für Ihre Traumimmobilie? Dann ist die für Sie der ideale Partner. Unsere Baufinanzierungsberater Frau Heidi Pohl, Tel. 02171/4931-232 und Herr Wolfgang Inderfurth, Tel. 02171/4931-234, stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Selbstverständlich finanzieren wir auch Objekte, die nicht über unser Haus erworben werden. Unser Beratungsteam v. l. Peter Hülstrunk, Heidi Pohl, Raimund Klein, Wolfgang Inderfurth
Umgebung Makro-Ansicht