Beschlussesantrag an die Gemeindeversammlung vom 12. Mai 2015

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- gestützt auf Art. 35 Abs. 7 Gemeindeordnung und auf den Antrag des Stadtrates vom 23. April B E S C H L I E S S T :

Transkript:

Geschäft 3 Vollmacht für den Verkauf der Parzellen Nr. 485 und 1896, Gügen, Kägiswil, zum Preis von Fr. 2'739'690.00 an die FLET Immobilien AG in Gründung, Gügen, 6056 Kägiswil, woto immobilien ag in Gründung, Gügen, 6056 Kägiswil, und Kurt Aregger, Kreuzstrasse 36, 6056 Kägiswil Sachverhalt: Die Grundstücke 485 und 1896 wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2012 von der Sport- und Freizeitzone in die Gewerbezone 1 umgezont mit dem Ziel, diese danach zu verkaufen. Diese beiden Grundstücke werden nicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt. Grundstücke Sarnen Dorf Kägiswil Flugplatz Kreuzstrasse Autobahnanschluss Sarnen Nord Abbildung 1: Übersicht Standort Der Verkauf der Grundstücke wurde öffentlich ausgeschrieben. Für die Kaufangebote wurden folgende Anforderungen formuliert: "Im Gebiet Kreuzstrasse soll die gemischte Nutzung erhalten, jedoch die Wohnnutzung nicht weiter ausgebaut werden. Die Parzellen wurden daher der reinen Gewerbezone zugeordnet. Ziel ist, eine gewerbliche Nutzung anzusiedeln, die an den Standort passt. Im Fokus stehen herstellende gewerbliche Betriebe oder handwerkliche Dienstleistungsbetriebe. Büro oder Dienstleistungsbetriebe sowie Verkaufsnutzungen welche besser an einem zentralen Standort angesiedelt sind, passen nicht an den Standort Kreuzstrasse."

Mit dem Kaufangebot musste eine Projektskizze eingereicht werden, mit der die beabsichtigte Nutzung der Parzellen aufgezeigt wird. Die Projektskizze soll die Grundlage für den zu erarbeitenden Quartierplan sein. Im Weiteren wurden Bewertungskriterien formuliert, anhand derer die Kaufangebote beurteilt werden konnten. Quartierentwicklung Beitrag zu Aufwertung Gebiet Kreuzstrasse Eignung des Standorts für die vorgesehene Nutzung Umweltverträglichkeit Arbeitsplatzentwicklung Entwicklung bereits ansässiger Unternehmen Freisetzung Entwicklungspotential am best. Standort Beitrag zu Clusterbildung / Wertschöpfungskette Schaffung von Arbeitsplätzen Der Verkehrswert der Parzellen wurde auf Fr. 250.- pro Quadratmeter geschätzt. Der Verkehrswert wurde als Richtwert für das Preisangebot bzw. als Mindestkaufpreis definiert. Mit Beschluss vom 24. November 2014 nahm der Einwohnergemeinderat Kenntnis über das einzige eingegangene Angebot zum Kauf der rund 10'000 m 2 Gewerbezone im Gebiet Kreuzstrasse. Das Angebot wurde von drei einheimischen Firmen eingereicht: - Feba Fassadenbauteile AG, Kernserstrasse 6, 6056 Kägiswil - Kurt Aregger Transporte, Kreuzstrasse 42, 6056 Kägiswil - Wolfisberg Tor-Technik AG, Steinhauserstrasse 2-4, 6056 Kägiswil Entwicklung der Gemeindefinanzen Wertschöpfungsintensität Kaufpreis Tabelle 1: Bewertungskriterien Alle Firmen sind an ihren bestehenden Standorten an die Limite gelangt und können nicht weiter ausbauen. In der Gewerbezone Gügen finden sie genügend Platz für ihre Ausbauwünsche. Abbildung 2: Ausschnitt Zonenplan Die Gemeinde führte mit den Kaufinteressenten ein Gespräch zur Bereinigung der Offerte. Das definitive Kaufangebot wurde durch den Einwohnergemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2015 zur Kenntnis genommen. Unter Vorbehalt der Zustimmung der Einwohnergemeindeversammlung wurde der Verkauf des Gemeindelandes an die drei Firmen beschlossen.

Das Kaufangebot ist mit Fr. 270.00 pro Quadratmeter vergleichbar zu anderen Grundstücken mit vergleichbarer Lage und Nutzungsmöglichkeiten. Für die total 10'147 m 2 wird somit ein Kaufpreis von insgesamt Fr. 2'739'690.00 vereinbart. Abbildung 3: Überbauungsstudie mit Aufteilung der Parzellen unter den drei Firmen 3

Erwägungen: Aufgabe bestehender Nutzung Die Parzellen werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden Pachtverträge wurden auf Ende 2015 gekündigt. Kaufverträge Mit den drei beteiligten Firmen wurde je ein separater Kaufvertrag abgeschlossen. Die Zustimmung der Einwohnergemeindeversammlung zum Verkauf wurde in den Kaufverträgen als Bedingung formuliert. Um eine spekulative Weiterveräusserung zu vermeiden, wurde der Einwohnergemeinde Sarnen auf zehn Jahre ein Gewinnbeteiligungsrecht bei einem Weiterverkauf der Parzellen eingeräumt. Weitere Kosten und Steuern Die Handänderungssteuern und Notariatskosten sind je zur Hälfte von den Parteien zu tragen. Allfällige Geometerkosten gehen zu Lasten der Käuferschaft. Veräusserung von Finanzvermögen Die Grundstücke wurden per Beschluss des Einwohnergemeinderates von Verwaltungsvermögen in Finanzvermögen umgewandelt. Damit wurde die Grundlage für die Veräusserung geschaffen. Verwendung des Gewinns Der Gewinn von rund Fr. 2.7 Millionen soll für das Hochwasserschutzprojekt Sarneraatal verwendet werden. An der Urnenabstimmung vom 28. September 2014 über die Einführung einer zeitlich befristeten Zwecksteuer wurde ausgeführt, dass bis Baubeginn ein Teilbetrag von 6 Mio. Franken aus den Einnahmen der jährlichen Erfolgsrechnungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 eingesetzt werden soll. Aus der Erfolgsrechnung 2013 wurden Fr. 2.7 Mio. und 2014 Fr. 0.6 Mio. zurückgestellt. Die restlichen Fr. 2.7 Mio. werden mit dem Erlös des vorliegenden Landverkaufs aufgebracht. Beschlussesantrag: Die Einwohnergemeindeversammlung beschliesst: 1. Dem Verkauf einer Parzelle von ca. 2'516 m 2 ab den Grundstücken Nr. 485 und 1896 (Grundbuch Sarnen) zum Preise von Fr. 270.00 pro m 2 an Kurt Aregger, Kreuzstrasse 36, 6056 Kägiswil, wird zugestimmt. 2. Dem Verkauf einer Parzelle von ca. 3'856 m 2 ab den Grundstücken Nr. 485 und 1896 (Grundbuch Sarnen) zum Preise von Fr. 270.00 pro m 2 an die FLET Immobilien AG in Gründung, Gügen, 6056 Kägiswil, wird zugestimmt. 3. Dem Verkauf einer Parzelle von ca. 3'835 m 2 ab den Grundstücken Nr. 485 und 1896 (Grundbuch Sarnen) zum Preise von Fr. 270.00 pro m 2 an die woto immobilien ag in Gründung, Gügen, 6056 Kägiswil, wird zugestimmt.

Sarnen, 12. Mai 2015 Namens der Einwohnergemeindeversammlung Sarnen Der Gemeindeschreiber Max Rötheli 5