56. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 31. August 2015

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 09.09.2015 Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten V A 5 Wt Telefon: 9(0)228-705 E-Mail: Finn.Weuthen@kultur.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Hochbau MG 03 Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten Titel 70122 Bauhausarchiv, Erweiterungsbau sowie Sanierung und Funktionsanpassung Bestandsgebäude Rote Nummer: 1900 Drucksache Nr. 17/2400 Kult: 0204 Vorgang: 56. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 31. August 2015 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: 0 T laufende Haushaltsjahr: 500 T kommende Haushaltsjahr : 2.500 T Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0 T Verfügungsbeschränkungen: 0 T aktuelles Ist: 29 T Gesamtkosten: 56.200 T Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Wir bitten um die Vorlage des Bedarfsprogramms sowie um die Vorlage von Kostenund Terminplanung. Wir bitten um Ausführungen im Bezug darauf, wie die antizipierte Entwicklung des Baupreisindex (z. B. Rote Nummer 1786 A, S. 7) in die Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen einbezogen worden ist. Seite 1 von 6

Wir bitten um Stellungnahme zur anteiligen Finanzierung des Bundes bzw. zum Verhandlungsstand sowie eine Aussage dazu, ob das Land Berlin wahrscheinliche Kostenrahmenerhöhungen wieder allein tragen muss oder ob der Bund hier einen relativen Anteil zur Förderung festgelegt hat? Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: 1. Kurzdarstellung des Projektes Das 1979 fertig gestellte Bauhaus-Archiv wird den gestiegenen Anforderungen an ein Museum mit Archiv und den stetig wachsenden Besucherzahlen nicht mehr gerecht. Die für die 70er Jahre typische Bauweise z.b. ohne ausreichende Dämmung weist erhebliche bauphysikalische und betriebswirtschaftliche Mängel auf. Ziel ist es, das Bestandsgebäude unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes baulich, technisch und energetisch für Archiv-, Bibliotheks- und Verwaltungsnutzung sowie als Veranstaltungsort zu ertüchtigen. Der Erweiterungsbau soll das Museum für Gestaltung inklusive Besucherservice, Shop und Museumspädagogik aufnehmen. 2. Ausgangssituation / Planungsstand Die Baumaßnahme Bauhausarchiv, Erweiterungsbau sowie Sanierung und Funktionsanpassung Bestandsgebäude, wurde trotz noch nicht vorliegenden Bedarfsprogramms aufgrund der Dringlichkeit in Bezug auf die im Verbund mit Weimar und Dessau geplanten Jubiläumsfeiern 100 Jahre Bauhaus nach 24 Abs. 3 LHO im Doppelhaushalt 2014/2015 veranschlagt. Die Verwendung der Ausgaben wurde unter den Vorbehalt gestellt, dass die vom Bund in Aussicht gestellte anteilige Finanzierung (50 %) sichergestellt wird. Das Bedarfsprogramm wurde unter der Federführung des Bedarfsträgers, der Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten (Skzl-Kult), in Zusammenarbeit mit dem Nutzer Bauhaus-Archiv / Museum für Gestaltung (Bauhaus), der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) als Baudienststelle und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) in ihrer Funktion als Verantwortliche für das Facilitymanagment und Eigentümervertreterin sowie externen Planern aufgestellt. Den geschätzten Gesamtkosten von 44.000.000 lag die Überlegung zugrunde, die neben dem Erweiterungsbau (Neubau) erforderliche Instandsetzung und Modernisierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes lediglich auf die von der Funktionsneuordnung betroffenen Bereiche zu beschränken (teilweise Instandsetzung und Modernisierung). Auf dieser Basis wurde die erste Fassung des Bedarfsprogramms im Juni 2014 unter Federführung der Skzl-Kult abgestimmt. Dies hätte jedoch bedeutet, dass die gleichwohl erforderliche Instandsetzung und Modernisierung der von der Maßnahme nicht erfassten übrigen Teile des Bestandsgebäudes zu einem späteren Zeitpunkt gesondert und ausschließlich mit Landesmitteln hätte finanziert werden müsste. Seite 2 von 6

Im Rahmen weiterer Abstimmungen u.a. zur Kofinanzierung gelang es, den Bund für eine umfassende und nachhaltige Instandsetzung und Modernisierung des Bestandes zu gewinnen. Durch diese Haltung kann nunmehr das gesamte Bestandsgebäude mit hälftiger finanzieller Beteiligung des Bundes umfassend instand gesetzt und im erforderlichen Umfang modernisiert werden. Es erfolgte die Überarbeitung des Bedarfsprogramms in enger Abstimmung der Beteiligten, der Maßnahmenkatalog sowie die Kostenermittlung für das Bestandsgebäude wurden dementsprechend angepasst. Das auf dieser Grundlage überarbeitete Bedarfsprogramm wurde im November 2014 baufachlich genehmigt und die Gesamtkosten der Maßnahme auf 56,3 Mio. festgesetzt. Rückfragen des Zuwendungsgebers Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), bzw. des Bundesministerium der Finanzen (BMF) führten zu punktuellen Korrekturen im Raumprogramm, sodass eine leichte Absenkung der Nutzfläche und eine leichte Anhebung der Ausstattungsqualität vereinbart wurde. Das dahingehend korrigierte Bedarfsprogramm wurde mit Schreiben vom 14.04.2015 baufachlich von SenStadtUm bestätigt. 3. Zusammenfassung der Inhalte des Bedarfsprogramms Die Vorlage des kompletten Bedarfsprogramms inkl. Kosten- und Terminplanung ist aufgrund des großen Umfangs an Unterlagen nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen im Kulturausschuss zu leisten. Daher erfolgt an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung der Inhalte. Folgender Aufbau liegt dem Bedarfsprogramm zugrunde: (1) Vorbemerkung (2) Nutzerkonzept / Bestätigung Raumbedarf (3) Formblätter zum Bedarfsprogramm (4) Bestandsunterlagen (5) Raumbedarf- und Einpassplanung (6) Funktionsschema (7) Kosten und Flächen (8) Risikoeinschätzung und Begutachtungsempfehlung (9) Rahmenterminplan (10) Energiekonzept (11) Protokolle (12) Anlagen (Gutachten und Untersuchungen) Das Bauhaus verfügt über die weltweit umfangreichste Sammlung zur Geschichte des Bauhauses und zu allen Aspekten seiner Arbeit. Bereits bei seiner Eröffnung 1979 war der von Walter Gropius konzipierte Museumsbau den umfangreichen und vielfältigen Anforderungen in Ermangelung ausreichender Service- und Ausstellungsflächen nur eingeschränkt gewachsen. So vermag das Bauhaus nur ein Drittel dessen zu zeigen, was es in einer Dauerausstellung präsentieren könnte. Ein Großteil der Bibliotheksbestände muss inzwischen im Keller ausgelagert werden. Im Dokumentenarchiv steht das Bauhaus vor einem Annahmestopp weiterer Seite 3 von 6

Materialien. Zahlreich eingehende Nachfragen für Veranstaltungsräume müssen negativ beschieden werden. Weder ein Besucherdienst noch eine adäquate museumspädagogische Betreuung können angeboten werden. Um zukünftig einen modernen Museums- und Archivbetrieb zu gewährleisten, ist der zusätzliche Bedarf an Funktions- und Ausstellungsflächen durch Errichtung eines Neubaus sowie Funktionsanpassungen im Bestandsgebäude zu realisieren. Das Entwicklungskonzept sieht vor, die beiden Funktionen der Einrichtung (Archiv und Museum) in getrennten Gebäuden unterzubringen: (1) Bestandsgebäude mit ca. 3.900 m² Bruttogrundfläche / BGF für: a) Archiv mit Depots b) Studiensammlung mit Bibliothek c) Büros d) Museumspädagogik (2) Neubau mit ca. 6.300 m² Bruttogrundfläche / BGF für: a) Flächen für Dauer- und Wechselausstellungen (mit höheren technischen Anforderungen) b) Lobby mit Besucherservice (Kassen, WC, Schließfächer etc.) c) Kunstgutanlieferung d) Pack- und Temperräume e) Restaurierung f) Werkstatt g) Bauhaus-Shop / -Café 4. Kostenermittlung im Bedarfsprogramm Es wurden mehrere Berechnungsmethoden angewandt, um zu einem angemessenen Kostenrahmen zu gelangen. Neben der Aufschlüsselung des Raumprogramms in unterschiedlich kostenintensive Flächenarten erfolgte auch der Abgleich über Kennwerte zur Kubatur und Nutzfläche unter Berücksichtigung standortspezifischer Besonderheiten sowie der Vergleich mit anderen Referenzobjekten. Für den Altbau ergeben sich demnach folgende Kosten: Kostengruppe Bedarfsprogramm geprüft ( ) 100 Grundstück - 200 Herrichten u. Erschließen 150.000,- 300 Bauwerk u. Baukonstruktion 7.570.000,- 400 technische Anlagen 4.440.000,- 500 Außenanlagen 465.000,- 600 Ausstattung und Kunst 1.105.000,- 700 Baunebenkosten 5.140.000,- Unvorhergesehenes und Rundung 2.630.000,- Gesamtsumme 21.500.000,- Seite 4 von 6

Für den Neubau ergeben sich demnach folgende Kosten: Kostengruppe Bedarfsprogramm geprüft ( ) 100 Grundstück - 200 Herrichten u. Erschließen 650.000,- 300 Bauwerk u. Baukonstruktion 400 technische Anlagen 21.600.000,- 500 Außenanlagen 300.000,- 600 Ausstattung und Kunst 3.330.000,- 700 Baunebenkosten 6.840.000,- Unvorhergesehenes und Rundung 1.980.000,- Gesamtsumme 34.700.000,- Die Gesamtkosten des Projektes (Altbau und Neubau) belaufen sich somit auf 56,2 Mio.. 5. Rahmenterminplanung Gemäß Rahmenterminkonzept mit Bearbeitungsstand Vorabzug vom 14.08.2015 soll die Eröffnung des Bauhaus-Archivs / Museum für Gestaltung im 4. Quartal 2021 erfolgen. Die wichtigen Planungs- und Bauphasen sind demnach wie folgt terminiert: 1. Planungswettbewerbe und Vergabeverfahren sowie Beauftragungen Jul 2015 Dez 2015 2. Vorplanung inkl. Prüfung / Freigabe Jan 2016 Nov 2016 3. Entwurfsplanung inkl. Prüfung / Freigabe Dez 2016 Aug 2017 4. Zustimmungs- / Genehmigungsverfahren Jul 2017 Sep 2017 5. Ausführungsplanung / Ausschreibung / Vergabe Okt 2017 Jul 2019 6. Bauausführung Mai 2018 Nov 2020 7. Inbetriebnahmephase (Einjustierung / Ausstattung / Museumseinrichtung) Okt 2020 Sep 2021 8. Eröffnung 4. Quartal 2021 Im Rahmen des Bauhaus-Jubiläums im Jahre 2019 ist vorgesehenen, die Baustelle mit einer temporären Aktion / Ausstellung zu bespielen. Die Konsequenzen daraus werden im Zuge der Vorplanungsphase untersucht und eingearbeitet. 9. Entwicklung des Baupreisindex Eine antizipierte Entwicklung des Baupreisindex ist nicht in die Aufstellung der Verpflichtungsermächtigungen einbezogen worden, da eine vergleichbare Regelung gemäß 24 Abs. 5 Landeshaushaltsordnung (LHO) auf Bundesebene nicht existiert. Seite 5 von 6

10. Anteilige Finanzierung des Bundes Eine Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung und Durchführung der Maßnahme zwischen Bund und Land wurde am 08.06.2015 unterzeichnet. Danach stellen Bund und Land jeweils 28,1 Mio. für die Baumaßnahme zur Verfügung (Gesamtkosten 56,2 Mio. ). Die Beteiligung des Bundes ist als Festbetragsfinanzierung festgelegt. Eine Beteiligung an Finanzierungsrisiken, bzw. Mehrkosten war aufgrund massiven Widerstandes insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen nicht verhandelbar. Michael Müller Regierender Bürgermeister Seite 6 von 6