Psychologen und Steuern



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Transkript:

WIRTSCHAFTSTREUHAND WÖRGL STEUERBERATUNGSGMBH ERHARTER & PARTNER Psychologen und Steuern Was Sie über Steuern wissen sollten

THEMEN Einkommensteuer EA Rechung Ausgaben, Belegwesen PKW, Reisekosten Umsatzsteuer Sozialversicherung Sonderfragen Dienstleister

Welche laufenden Steuern betreffen Psychologen Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) Kapitalertragsteuer Dienstnehmer Lohnsteuer, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag, Sozialversicherung Umsatzsteuer Andere Steuern Gebühren (Mietvertrag, Kreditvertrag) Tourismusabgabe Grunderwerbsteuer Sozialversicherung

Wie berechnet sich die Einkommensteuer Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen Einkommen = 7 Einkunftsarten (abzgl. Sonderausgaben u außergew. Belastungen) Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben 1. Einkünfte aus Land u. Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte

Einkommensteuertarif Einkommen in < 10.000 25.000 51.000 > 51.000 ESt 0,00 5.750,00 17.085,00 % 0,00 % 23,0 % 33,5 % 50,0 % Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte bis 730/ Jahr steuerfrei Berechnung der Einkommensteuer Einkommen Einkommensteuer in Euro über 10.000 Euro bis 25.000 Euro [(Einkommen 10.000) x 5.750] / 15.000 über 25.000 Euro bis 51.000 Euro [(Einkommen 25.000) x 11.335] / 26.000 + 5.750 über 51.000 Euro (Einkommen 51.000) x 0,5 + 17.085

Methoden der Gewinnermittlung Einnahmen- und Ausgabenrechung Buchführung (Bilanzierung) Psychologen sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig freiwillig möglich (Verluste) bzw. bei GmbH zwingend Pauschalierung der Betriebsausgaben Grundsätzlich: keine Buchung/Ausgabe ohne Beleg!

Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einnahmen- / Ausgabenrechnung Zufluss / Abfluss Prinzip Betriebseinnahmen: Honorare Sonstige Einnahmen Betriebsausgaben: Material, Fremdgutachten Löhne und Gehälter Sozialabgaben Strom, Gas, Beheizung Miete Telefon, Internet Porto Geringwertige Wirtschaftsgüter < 400 Euro Sonstige Betriebsausgaben Gesetzlich u freiwillig Beiträge (BÖP) Pflichtversicherung Abschreibung lt. Anlageverzeichnis

ABC der Betriebsausgaben Voraussetzungen Betriebliche Veranlassung Wirtschaftlichkeit oder Notwendigkeit unbeachtlich Angemessenheitsgrenze PKW Luxusgüter (Teppiche, etc.) Betriebsausgaben Abschreibung Einrichtung, Apparate Computer (3 Jahre Abschreibung) Praxiswert bei Übernahme Aus- u. Fortbildung, Fachliteratur Pflichtbeiträge KV, UV, PV, Beiträge Miete, Heizung, Strom etc. Finanzierungskosten (Zinsen), Bankspesen Reisespesen Betriebssteuern Steuerberater

Pauschalierung pauschale Betriebsausgaben Voraussetzung: Umsatz (Betriebseinnahmen) nicht mehr als 220.000 Betriebsausgaben 6% (max. 13.200) für vortragende u wissenschaftliche Tätigkeiten 12% (max. 26.400) allgemein Zusätzliche (nicht pauschalierte) Betriebsausgaben Ausgaben für Waren (Bedarf) Löhne und Lohnnebenkosten Fremdlöhne Sozialversicherungsbeiträge Pflichtbeiträge der Kammern Abpauschaliert (Abschreibungen, Miete, Reisekosten, ) Rechts- und Beratungskosten als Sonderausgaben

Studienreisen und Kongresse Aus- und Fortbildungskosten Fahrtkosten (Flug, Pkw, Zug) Taggeld, Nächtigungskosten Kursgebühren Kursunterlagen Steuerliche Anerkennung Allgemeine Voraussetzungen für eine Reise erfüllt Betrieblicher Zusammenhang Lehrgangsmäßige Organisation Nur für Fachpublikum interessant Rahmenprogramm nur im Rahmen der üblichen Freizeit Mitreisender Ehepartner? Urlaub anhängen?

Reisekosten Fahrkosten Taggeld - 2,20 pro angefangene Stunde - Max. 26,40 pro Tag (ab 11 Std.) - Auslandstaggeld nach Ländern unterschiedlich hoch Nächtigungsgeld - Tatsächliche Höhe - Ohne Nachweis 15,00 Wann liegt eine Reise vor 25 Kilometer Entfernung Inlandsreise länger als 3 Stunden Auslandsreise länger als 5 Stunden Kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit: - 5 Tage durchgehend am gleichen Ort (alle 6 Monate neu) - 15 Tage wiederkehrend am gleichen Ort (pro Kalenderjahr) Bewirtungskosten/ Repräsentationsaufwendungen

PKW und Kombi Betriebsvermögen oder Privatvermögen Überwiegen entscheidet (50% Grenze Fahrt Wohnung Ordination gilt als betriebliche Fahrt Betriebsvermögen > 50% Tatsächliche Kosten (Abschreibung, Treibstoff, Service, ) Privatanteil herausrechnen (Fahrtenbuch oder Schätzung) Betriebsvermögen < 50% Kilometergeld ( 0,376/km) oder tatsächliche Kosten Vorteilhaftigkeit von Anschaffungs- und Betriebskosten abhängig

Umsatzsteuer Neue Selbständige als Unternehmer im Sinne des UStG Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird selbständig ausgeübt Nachhaltige Tätigkeit Umfang der Tätigkeit (haupt- oder nebenberuflich) ist unbeachtlich Was unterliegt der Umsatzsteuer? Lieferung und sonstige Leistungen Im Inland Gegen Entgelt Im Rahmen eines Unternehmens

Umsatzsteuerbefreiung laut Berufsumschreibung 3 Psychologengesetz 1. die klinisch-psychologische Diagnostik hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmalen, Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen sowie sich darauf gründende Beratungen, Prognosen, Zeugnisse und Gutachten 2. die Anwendung psychologischer Behandlungsmethoden zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Einzelpersonen und Gruppen oder die Beratung von juristischer Personen sowie die Forschungs- und Lehrtätigkeit auf den genannten Gebieten und 3. die Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte Steuerbefreit jedoch nur therapeutische Tätigkeiten Umsätze von Psychotherapeuten befreit und entsprechende therapeutische Tätigkeiten von Psychologen (auch Konfliktbearbeitung). Dies betrifft die selbständig ausgeübte Tätigkeit der Gesundheitspsychologen und der klinischen Psychologen

Keine befreiten Umsätze aus psychologischer Tätigkeit Beratungstätigkeit Lehrtätigkeit Forschungstests z.b. Durchführung psychologischer Tauglichkeitstests zur Berufsfindung, Firmenberatung etwas Betriebs- oder Organisationspsychologe, Abhaltung von Seminaren, Fortbildung, Supervision stellen selbst keine Heilbehandlung dar -> fallen nicht unter die Steuerbefreiung nach 6 (1) Z 19 UStG

Kleinunternehmer ist, wenn Umsatz im Kalenderjahr höchsten 30.000,00 netto beträgt, d.h. kein Ausweis der Umsatzsteuer in Rechung somit auch kein Vorsteuerabzug möglich Ermittlung der Jahresumsatzgrenze: laut Honorarnoten erhaltene Beträge (vor Abzug allfälliger Ausgaben); Umsätze aus Hilfsgeschäften (Bsp. Verkäufe) bleiben außer Ansatz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Dienstverhältnis) spielen für diese Grenze keine Rolle Bei Überschreiten der Umsatzgrenze ist man mit dem gesamten Jahresumsatz umsatzsteuerpflichtig Optionsmöglichkeit für Kleinunternehmer bindet Unternehmer auf fünf Jahre

Bestandteile einer steuerpflichtigen Rechnung Name und Anschrift des Psychologen Name und Anschrift des Patienten (Verweis auf Patientenkartei für eigene Rechnungskopie) Leistung, Leistungszeitraum Entgelt Hinweis auf Steuerbefreiung bzw. Steuersatz und Steuerbetrag Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer UID-Nummer (wichtig bei Vorsteuerabzug des Empfängers) Tipp: Mehrere Rechnungskreise Hinweis auf Zahlungsart ACHTUNG! Nur jene Rechnungen, die den angeführten Formerfordernissen entsprechen, berechtigen den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug

Musterrechnung Seminar mit USt

Musterrechnung Kleinunternehmer

Musterrechnung Psychologische Beratung

Prüfung der Versicherungspflicht ASVG Echter Dienstnehmer Freier Dienstnehmer -Überwiegen persönlicher Leistungserbringung -Überwiegender Verwendung fremder Betriebsmittel 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt 4. Schritt GSVG Gewerbetreibender mit Gewerbe- Berechtigung oder Freiberufler, dessen Tätigkeit die Zugehörigkeit zur Kammer begründet Neuer Selbständiger Mit Einkünften gemäß 22 EStG und/oder 23 EStG

Definition Neuer Selbständiger Selbständig erwerbstätige Personen, die auf Grund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb erzielen, wenn aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits Pflichtversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz eingetreten ist. Psychologen und Psychotherapeuten sind bei Überschreiten bestimmter einkommensabhängiger Versicherungsgrenzen im Rahmen der gewerblichen Sozialversicherung als Neue Selbständige pflichtversichert Wenn Sie diese Tätigkeit selbständig ausüben und nicht in einer Organisation oder in einer Krankenanstalt angestellt sind, müssen bei Übersteigen dieser Versicherungsgrenzen Beiträge bezahlt werden. Bleibt das Einkommen unter diesen Grenzen, so besteht kein Versicherungspflicht aber es besteht die Möglichkeit einer freiwilligen gewerblichen Krankversicherung.

Meldepflichten Beginn der Versicherung beginnt mit dem Tag der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit Ende der Versicherung endet mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die Beendigung der betrieblichen Tätigkeit erfolgt Meldepflichten Aufnahme sowie Beendigung ist binnen 1 Monats bei der GSVG zu melden. Neue Selbständige haben die Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit auch dann zu melden, wenn die Versicherungsgrenze nicht überschritten wird (Strafzuschlag). Folgen nicht fristgerechter Meldungen eine verspätete oder gar nicht gemeldete Kranken- und Pensionsversicherung beginnt rückwirkend mit dem Anfang des Kalenderjahres, in dem die maßgebliche Versicherungsgrenze überschritten worden ist. Achtung: keine Leistungsansprüche für die Zeit vor Einlagen der Meldung

Wie entsteht die Pflichtversicherung Durch Erklärung des Versicherten (Versicherter erklärt Einkünfte über Grenze zu erzielen, nachträglich drunter bleibt Versicherung aufrecht) Keine Erklärung des Versicherten (Grenze wird überschritten 9,3% Strafzuschlag) Widerruf der Erklärung des Versicherten Kranken- und Unfallversicherung Opting IN In der KV und UV kann ein Opting IN beantragt werden, wenn die Einkünfte (voraussichtlich) unter der Versicherungsgrenze bleiben

Versicherungsgrenzen Einkünfte Jahreseinkünfte Grosse Versicherungsgrenze Ausschließlich selbständig 6.453,36 Kleine Versicherungsgrenze Bei anderen Erwerbseinkünften 4.093,92 Vorläufige Beitragsgrundlagen bei Neuzugängen ist die vorläufige Mindestbeitragsgrundlage heranzuziehen ansonsten die für das drittvorangegangene Kalenderjahr festgestellte Beitragsgrundlage Endgültige nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides

Versicherungsbeiträge Monatlich Vorläufige MBGrl/ HBGrl Vorl. Beiträge/ HBGrl Grosse Grenze 537,78 129,61 1.555,32/Jahr Kleine Grenze 323,46 77,95 935,40/Jahr Höchstbeiträge 4.480,00 1.102,08 13.224,96/Jahr PV KV UV 15,5% 9,1% 7,48/Monat

Dienstvertrag Wird zwischen Dienstgeber und dem Dienstnehmer abgeschlossen Typisch ist, dass der Dienstnehmer in einem Verhältnis persönlicher und Wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird. - Persönliche Abhängigkeit: Die Arbeit des Dienstnehmer erfolgt unter Weisung des Dienstgebers. Dienstgeber schreibt Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsablauf vor. - Wirtschaftliche Abhängigkeit: Die Arbeit wird mit den Betriebsmitteln des Dienstgebers ausgeführt, da man selbst über keine eigenen Betriebsmittel verfügt. - Entgeltanspruch: Ist der Anspruch auf den Betrag, der gesetzlich, kollektivvertraglich oder durch Vereinbarung für die Tätigkeit zusteht Wird ein echter Dienstvertrag abgeschlossen, so genießt man den vollen arbeitsrechtlichen Schutz, d.h. z.b. Anspruch auf Mindestlohn, Urlaubs- u. Weihnachtsgeld

Freier Dienstvertrag Der freie Dienstvertrag unterscheidet sich vom echten Dienstvertrag, da die Dienstnehmer - nicht in den Betrieb eingegliedert sind - weitgehend frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens sind - eine wiederkehrende Arbeitsleistung erbringen - an keine Weisungen des Dienstgebers gebunden sind - keine eigenen Betriebsmittel verwenden - bei der Erbringung der Leistung im Wesentlichen selbständig tätig sind + Der freie Dienstnehmer hat keinen Anspruch auf Urlaub, Fortzahlung des Gehaltes im Krankheitsfall, Abfertigung und Arbeitslosenversicherung Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die Sozialversicherung abgeliefert. Die Beiträge liegen bei 13,85% Der Unterschied zwischen echtem und freiem Dienstvertrag ist wichtig, da sie zu unterschiedlichen Sozialversicherungspflichten führen!

Werkvertrag Beim Werkvertrag arbeitet der Werkunternehmer - Selbständig - Nicht in den betrieblichen Ablauf des Arbeitgebers eingebunden - An keine Weisungen gebunden - Arbeitet mit eigenen Betriebsmitteln - Darf sich vertreten lassen - Es wird ein konkreter Erfolg geschuldet Bei Vertragsabschluss darauf achten, dass die oben angegebenen Merkmale tatsächlich gegeben sind. Arbeitgeber neigen in der Praxis dazu, Werkverträge abzuschließen um sich u.a. Dienstgeberabgaben in der Sozialversicherung zu ersparen!

Beispiel: Beratungsleistungen Bsp1 : Arbeit an einem Institut 20h pro Woche, jeden Tag von 8-12 Uhr, Anwesenheit um 8 Uhr der Tagesablauf wird besprochen - wo und welche Beratungen durchzuführen sind. Nach der Beratung erfolgt auf Weisung die Rückkehr in das Institut. Es liegt ein echtes Dienstverhältnis vor (Weisungsgebunden bezüglich Arbeitsablauf, Zeit u. Ort) Bsp 2: Es werden mehrere Beratungen für das Institut über einen längeren Zeitraum gemacht. Wo und wann kann selbst entschieden werden, die Auswertung der Beratung erfolgt selbständig, die Betriebsmittel werden vom Institut bereitgestellt. Es liegt ein freier Dienstvertrag vor (wiederkehrende Arbeit, nicht weisungsgebunden, selbständig) und es besteht eine Versicherungspflicht als freier Dienstnehmer Bsp 3: Betriebsmittel werden nicht vom Institut bereitgestellt Laptop wurde für Auswertungen extra gekauft. Eine Vertretung ist möglich! Es liegt ein freier Dienstvertrag vor, in der GSVG als Neuer Selbständiger versichert

Beispiel: Beratungsleistungen Bsp 4: Es wurde mit dem Institut ein Vertrag abgeschlossen für einen bestimmten Auftrag. Die eigenen Betriebsmittel werden verwendet, die Einteilung der Arbeitszeit ist nicht vorgegeben, an den Ablauf des Institutes ist man nicht gebunden, man kann sich vertreten lassen Es liegt ein Werkvertrag vor, in der GSVG als Neuer Selbständiger versichert Bsp 5: Die Tätigkeit wird am Markt angeboten, die Arbeit erfolgt selbständig, alle dazu erforderlichen Voraussetzungen werden erfüllt Es liegt eine selbständige Tätigkeit vor, in der GSVG als Neuer Selbständiger versichert

Anforderungen an den Steuerberater Führung der Buchhaltung: selber oder durch den Steuerberater Zeitreserven -> Kernkompetenzen Überblick über die Geschäftsentwicklung Beratung Aufgabenauslagerung an einen Steuerberater Buchführung, Steuererklärung Personalverrechnung Monatliche Erfolgsrechnung Wirtschaftliche Beratung (Kostenrechnung, Organisationsberatung )

Kriterien für den richtigen Steuerberater Know-How Persönliche Ebene Kreative Gestaltung im Rahmen der Gesetze Technische Qualität - Digitales Belegwesen - Integrierte Software - Elektronisches Kassabuch

Kontakt Wirtschaftstreuhand Wörgl SteuerberatungsgmbH Erharter & Partner Wildschönauer Straße 4 A-6300 Wörgl Leopoldstrasse 39 6020 Innsbruck Telefon: 05332/70290 Fax: 05332/70290-70 wtw@wtw.cc, www.wtw.cc