Folien 7. Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte:

Ähnliche Dokumente
Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte:

I. Grundlagen. (1) Kennzeichen einer Stellvertretung

B. Überblick über die einzelnen Prüfungspunkte

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Arbeitsteilung. Bürgerliches Vermögensrecht I. Offene Stellvertretung. Formen der Arbeitsteilung - Vertretung. Problemfälle der Offenkundigkeit

Die Stellvertretung Grundlagen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen I

Eigene WE des Vertreters (Abgrenzung zum Boten)

Zusammenfassende Übersicht zum Stellvertretungsrecht

Stellvertretung Vertretungsmacht

F. Rechtsgeschäftslehre V: Vertretung

Professor Dr. Peter Krebs

Fall 9 Sammlers Leid

Repetitorium aus Zivilrecht Allgemeiner Teil

Beispiele. S fragt, welchen Umfang in den folgenden Gestaltungen seine Vollmacht hat, V zu vertreten.

SCHULDRECHT BESONDERER TEIL VERTRAGSVERHÄLTNISSE. Der Auftrag. Christian Rabl. Christian Rabl

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II

notwendig: übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien (Angebot/Annahme) 1.) Willenserklärung des Arbeitnehmers (H) (+) kein Problem

Konversatorium zum Grundkurs im Bürgerlichen Recht I. Die Vollmacht

F. Rechtsgeschäftslehre V: Vertretung. I. Überblick (Voraussetzungen, Wirkung, Zurechnung) Insbesondere: Handeln im fremden Namen

Rechtsgeschäftslehre 6: Stellvertretung (II)

Außenvollmacht. Folie 284. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Fall 10 Immer Ärger mit dem Mann Folie

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XIII

1. Erstellen Sie ein Gutachten zu der Frage, ob V von der A & B-OHG Zahlung in Höhe von verlangen kann.

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis ; 13

A. Ansprüche T gegen G

Faulhaber Rechtskurse Handelsrecht / Stellvertretung. MMag. Dr. Michael Laminger, StB 1

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht)

Lösung. G könnte gegen A einen Anspruch auf Zahlung von 1000 EUR aus Kaufvertrag, 433 II BGB, haben.

Karteikarten 1 bis 36

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht bei privaten und öffentlichen Rechtsträgern in Österreich

Woche 1: Einführung und Vertragsschluss

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

APÜ Zivilrecht Fall 9. Univ.-Ass. Mag. Marlene Hofmair

Grunzüge des österreichischen Privatrechts

Grundzüge des Handelsrechts Prof. Dr. Michael Beurskens. Thema 4: Stellvertretung ( 164 BGB), Prokura und Handlungsvollmacht

Die handelsrechtliche Vertretung

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Seiten des Buchs. Hauptfundstellen sind hervorgehoben.

Sachverzeichnis. Die Zahlen vejweisen auf die Seiten des Buchs. Hauptfundstellen sind hervorgehoben.

Zurechnung. Rechtshandlung. Willenserklärung Wissen Verschulden Besitz. Hilfspersonen. Vertreter. Vertreter. Erfüllungsgehilfe/ ges.

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , 8/T2) Grundkurs im Bürgerlichen Recht

L ö s u n g BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9

Beispiele Willensmängel

Die Stellvertretung. Geschäftsherr. Einigung. Innenverhältnis. Vollmacht. Auftrag 662 BGB. Vertrag, z.b. 433 BGB

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 8. Dezember 2016

- Vertretungsmacht der V aus 56 HGB? V ist

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Beispiele Erlöschen. Folie 279. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. BGB Allgemeiner Teil. -Fortsetzung-

Voraussetzungen der Stellvertretung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

FALL 20 LÖSUNG DER NOTVERKAUF

APÜ Zivilrecht Fall 2. Hofmair/Pierer/Wöss

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Versicherungsmaklern

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte Prof. Dr. Stefan Chr. Saar

Rechtsgeschäftslehre 6: Stellvertretung (IV)

Inhalt. Definitionen für die Zivilrechtsklausur. 1. Lektion: BGB Allgemeiner Teil Lektion: Schuldrecht Allgemeiner Teil...

Lukas Beck Sommersemester Stellvertretung

Die Stellvertretung - Vertiefung

Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT XI

FALL 17 LÖSUNG ALLGÄUER ANTIQUITÄTEN

BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 07. Einheit

Wolfram Schnurbusch - Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter - Solingen, Grünewalder Str. 29/31. Vorlesung am

Gliederung. Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1. 1 Einleitung

16 Willenserklärungen durch und gegenüber Stellvertretern. I. Allgemeines zur bürgerlich-rechtlichen Stellvertretung 164 bis 181 BGB

Nichtigkeit/Unwirksamkeit I

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen

Stellvertretung Teil 2

Test Vertretungsrecht

Skizze: Stellvertretung

Übungen im Obligationenrecht Allgemeiner Teil Fall Nr. 5: Stellvertretung Lehrstuhl Heiss. Lösungsskizze

Anfechtung der Vollmacht (Fall 16 BGB-AT) Arg. 1: Willenserklärungen und RG sind immer anfechtbar, Ausnahme nur in 164 II BGB.

Fall 9 Sammlers Leid. Lösung

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB

Vorwort 15. Abkürzungsverzeichnis Überblick über das Recht der Stellvertretung und der Vollmacht 21

Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Wöss. 3. Fall

Vorlesung Privatrecht I (SKZ 101, 500) Vorlesungsgliederung WS 2012/2013. Lernunterlagen

E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts

19 Handelsrechtliche Vollmachten

imac S ist Werkstudent bei Unternehmer U, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der U-GmbH ist. An einem PC muss S Werbeanzeigen grafisch

Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)

Firmenbildung. 1. Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, 18 I, 30 HGB 2. Irreführungsverbot, 18 II HGB 3. Angabe der Rechtsform, 19 HGB

Die Stellvertretung - Vertiefung

Stellvertretung. Das deutsche Stellvertretungsrecht unterliegt folgenden fünf Grundprinzipien:

Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil

INHALTSVERZEICHNIS. Seite. Literaturverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis

W u V Stellvertretung I 164 ff. BGB 1

Wer unterschreibt was? Interne und externe Haftung im Unternehmen

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät

Vorlesung Privatrecht I. Vorlesungsgliederung WS 2014/2015. Lernunterlagen

Die Vertretung im Handelsrecht

Fall 5. Lösungsskizze. Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. 562 Abs. 1 BGB an den Bildern?

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I im WS 2004/2005. Lösungen zu den Fällen auf Blatt 8 Vorüberlegung

Unternehmensrecht II ::

Transkript:

VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Stellvertretung Vertragsabschluss durch Dritte: Rechtsgeschäftliches Handeln für einen anderen Direkte Stellvertretung: Handeln im Namen des Vertretenen Indirekte Stellvertretung: auf fremde Rechnung Handeln im eigenen Namen 2 Stellvertretung Vertretener (Machtgeber) Vertreter (Machthaber) Dritter 3 1

Direkte Stellvertretung Handeln im Namen des Vertretenen Vertretungsmacht: rechtsgeschäftlich (Bevollmächtigung) richterlich/gesetzlich h l h( 144, 166, 268) durch Statut zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit Offenlegung Vertretungsfähiges Rechtsgeschäft 4 Geschäftsfähigkeit Zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit ( 1018): ab sieben Jahren Beachte: Richterlich bzw gesetzlich bestellte Vertreter oder Organe einer j.p. bedürfen der vollen Geschäftsfähigkeit Irrtum über Geschäftsfähigkeit: Vollmacht gültig Nachträglicher Wegfall der Geschäftsfähigkeit: str 5 Offenlegungsgrundsatz Offenlegung in wessen Namen gehandelt wird Sonst kommt uu Geschäft mit Stellvertreter selbst zustande Vertrauenstheorieenstheorie Maßgebend ist der Empfängerhorizont! Ausnahme: sofort erfüllte Bargeschäfte, Schlüsselgewalt nach 96 ABGB. 6 2

Vertretungsfähiges Rechtsgeschäft Geschäfte, welche höchstpersönliche Entscheidungen erfordern, sind: vertretungsfeindlich Bsp: Eheschließung ( 17 EheG), letztwillige Verfügungen, Vaterschaftsanerkenntnisse ua. 7 Vertretungsmacht Vollmacht: rg eingeräumte Vertretungsbefugnis (=einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung) Wirkungen im Außenverhältnis Rechtliches Können Innenvollmacht: wird dem Vertreter gegenüber erklärt Außenvollmacht: wird auch einem Dritten gegenüber erklärt 8 Innenverhältnis Auftrag: Verpflichtung im Innenverhältnis für den Auftraggeber tätig zu werden Rechtliches Müssen Ermächtigung: im Innenverhältnis eingeräumte Befugnis für den Ermächtigenden tätig zu werden Rechtliches Dürfen Auftrag beinhaltet Ermächtigung. 9 3

Umfang und Arten der Vollmacht Spezialvollmacht Gattungsvollmacht Generalvollmacht Einzelvertretung Gesamtvertretung 1011 Untervertretung 1010 (Substitution) 10 Gesetzlich festgelegter Umfang der Vollmacht 10 Abs 1 KSchG: von einem Unternehmer erteilte Vollmacht erstreckt sich Verbrauchern gegenüber grsl auf alle gewöhnlich mit dem Geschäft verbundenen Rechtshandlungen 11 Prokura und Handlungsvollmacht Prokura: 48 53 UGB Formalvollmacht unbeschränkbar grsl alle Rechtsgeschäfte die der Betrieb des Unternehmens mit sich bringt Handlungsvollmacht: im Rahmen des Betriebs erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist 12 4

Anscheinsvollmacht Stillschweigende Bevollmächtigung ( 1027 ff) Vollmacht kraft äußeren Tatbestandes Geschäftsherr setzt Verhalten auf das Dritter vertraut hl: Vertrauen auf Vollmacht erweckendes Verhalten wird als Vollmachtkundgabe (Wissenserklärung) aufgefasst. 13 Anscheinsvollmacht 1. Verhalten des Vertretenen 2. Rechtsschein 3. Redlichkeit 14 Gesetzlich geregelte Fälle 1029 Abs 1 S 2 ABGB: Verwaltervollmacht Vermutung einer dem Auftrag entsprechenden Vollmachterteilung 1029 Abs 2: Überbringer einer Quittung ist idr zum Empfang der Leistung ermächtigt 1030 f: Ladenvollmacht: Vermutung der Inkassovollmacht und der Vollmacht für den Verkauf 15 5

Abgrenzungen Mittelbare (indirekte) Stellvertretung: Handeln im eigenen Namen 2 Verträge Treuhand: Handeln im eigenen Namen, Bindung im Innenverhältnis; Übertragung von Rechten an Treuhänder kann mehr, als er darf 16 Abgrenzungen Bote: bloßer Übermittler von Willenserklärungen Empfangsbote passive Stellvertretung Vermittler: Vorbereitung und Vermittlung von Geschäftsabschlüssen, Handelt idr im eigenen Namen. Bsp.: Makler 17 falsus procurator (Scheinvertreter) Vertretung ohne Vertretungsmacht bzw Überschreitung der Vertretungsmacht Handeln im fremden Namen ohne ausreichende Vertretungsmacht keine wirksame Vertretung Möglichkeit das Geschäft rückwirkend zu genehmigen ( 1016) 18 6

falsus procurator Haftung 1019 ABGB: Bei unterbliebener Genehmigung haftet der falsus dem Dritten auf den Vertrauensschaden, begrenzt durch das hypothetische Erfüllungsinteresse (cic) Vertrag mit Vertretenen kommt nicht zustande 19 Missbrauch der Vertretungsmacht Ausreichende Vertretungsmacht, Verstoß gegen das Innenverhältnis: Vertretung wirksam Schadenersatzpflicht dem Geschäftsherrn gegenüber Kollusion: schädigendes Zusammenwirken Vertretung unwirksam Kennen oder Kennenmüssen der Pflichtwidrigkeit 20 Erlöschen der Vollmacht durch jederzeitigen Widerruf durch Fristablauf bei befristeter Vollmacht durch Bedingungseintritt bei bedingter Vollmacht bei der Spezialvollmacht mit Abschluss des entsprechenden Geschäfts 21 7

Erlöschen der Vollmacht durch Tod des Vertreters oder Vertretenen ( siehe aber 1022 Satz 2 ABGB) 1025 ABGB: Fortsetzungspflicht für unaufschiebbare Geschäfte Ausnahmsweise: Verpflichtung durch falsus procurator 22 Insichgeschäft Selbstkontrahieren: Vertreter schließt Geschäft mit sich selbst ab Doppelvertretung: Vertreter beider Vertragsteile grsl unwirksam! Außer es besteht keine Interessenkollision 23 Insichgeschäft Keine Interessenkollusion besteht wenn: nur Vorteile für den Vertretenen bestehen der Vertretene zustimmt zum Markt oder Börsenpreis ge(ver)kauft wird Bestellung eines Kollisionskurator 24 8