APÜ Zivilrecht Fall 2. Hofmair/Pierer/Wöss
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- Gerhardt Felix Keller
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1 APÜ Zivilrecht Fall 2 Hofmair/Pierer/Wöss
2 Geschäftsfähigkeit I Geschäftsfähigkeit? 865 ABGB»Bloß zum Vorteil gemachtes Versprechen»Außer Fall des 170 Abs 3 ABGB»Vorschriften des 3. Hauptstücks des 1. Teils des ABGB ( 170) 170 ABGB»Abs 1: allgemeine Regel»Abs 2: Mündigkeit»Abs 3: Wurstsemmelparagraph 2
3 Geschäftsfähigkeit II 170 Abs 3 ABGB»Minderjähriges Kind»Rechtsgeschäft, von dieser Altersklasse üblicherweise geschlossen»geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens 170 Abs 2 ABGB»Erreichte Mündigkeit ( 21 Abs 2 ABGB)»Einkommen aus eigenem Erwerb»Sofern Befriedigung der Lebensbedürfnisse nicht gefährdet 3
4 AGB I Konkludente Willenserklärung gem 863 ABGB»welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen FitMaxGmbH: wenn du schweigst, stimmst du zu, den Vertrag zu verlängern Gefahr durch Erklärungsfiktion 4
5 AGB II Einbeziehungskontrolle Geltungskontrolle Inhaltskontrolle KSchG anwendbar?»unternehmer»verbraucher Klauselkatalog, 6 Abs 1 Z 2 KSchG 5
6 6
7 Anspruch C gegen FitMaxGmbH auf Zahlung von EUR ,00 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Whirlpool gem 1062 ABGB 7
8 warum?»fitmax GmbH will nicht zahlen»fitmax GmbH hat die Sache noch nicht erhalten»verkäufer muss idr Zug-um-Zug die Ware leisten (anbieten), Achtung: regelmäßig keine Abnahmepflicht des Käufers, nur in Ausnahmefällen 8
9 Anspruch richtet sich gegen die FitMax GmbH»GmbH rechtsfähig ( 26 ABGB, vglauch 1 AktG), jedoch nicht geschäftsfähig»fall der organschaftlichen Vertretung»Rechtsgrundlagen jeweils in den Materiengesetzen»Etwa 125 UGB, 19 ff GmbHG, 71 AktG»Nach außen hin nicht beschränkbar (vgletwa 20 Abs 2 GmbHG) 9
10 Kommt Vertrag zwischen C und der FitMaxGmbH zusammen? Grundsatz: jeder handelt nur für sich selbst, außer im Fall der wirksamen Stellvertretung Problem: Vornahme der Handlungen durch L 10
11 Voraussetzungen»Vertretungsfähiges Geschäft»(ausreichende) Vertretungsmacht»Offenlegung»Zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit 11
12 Vertretungsfähiges Geschäft unproblematisch»kaufvertrag Offenlegung unproblematisch»l sagt, die Rechnung solle an die FitMaxGmbH geschickt werden, B ruf C im Namen der FitmaxGmbH an und bespricht die Angelegenheit Zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit des Vertreters»Keine gegenteiligen Anzeichen im Sachverhalt 12
13 Problem der ausreichende Vertretungsmacht (Vollmacht)»Hier: rechtsgeschäftliche Vollmacht»Vollmacht betrifft das Außenverhältnis»Hier: passendes Model jedoch nur wenn 10% Rabatt gewährt wird»b spricht dies jedoch nur L gegenüber aus, ggüc nur, dass L kommen wir und irgend einen Whirlpool kaufen wird => Problem Außen/Innenvollmacht 13
14 Außenvollmacht Innenvollmacht 14
15 Vollmacht wurde nach außen erteilt (Anruf des B an C), jedoch innen beschränkt (Kauf nur dann, wenn 10% Rabatt gewährt würde) Grds reicht Innenvollmacht»Überschreitung: kein Vertrag mit dem Vertretenen (Ausnahme Anscheins-/Dulldungsvollmacht,..) Vertreter ist falsusprocurator: Haftung cic( 1019 ABGB) Außenvollmacht (Umfang der Vollmacht Vertragspartner gegenüber bekanntgeben)» Überschreitung im Innenverhältnis geht zu Lasten des Vertretenen 15
16 Hier Außenvollmacht im Innenverhältnis beschränkt Vertragspartner schutzwürdig, Überschreitung musste C auch nicht offenbar auffallen Folge: Vollmachtsübertretung geht zu Lasten der FitMax GmbH Kaufvertrag zwischen FitMaxGmbH und C besteht wirksam zustande gekommen 16
17 Anspruch C gegen FitMaxGmbH auf Zahlung von EUR ,00 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Whirlpool gem 1062 ABGB besteht zu Recht 17
18 Rückgriff auf L? Anspruch FitMaxGmbH gegen L auf Zahlung von EUR 1.500,00 gem 1012 ivm 1293 ff ABGB 18
19 Schaden: FitMax GmbH hätte EUR 1500,00 Rabatt erhalten Kausalität: Hätte L gefragt, hätte die FitMaxGmbH nicht mehr bezahlt Rechtswidrigkeit: Verstoß gegen Auftragsbedingungen im Innenverhältnis ( 1009 ABGB) Verschulden: 1298 ABGB, Lenny hat fahrlässig vergessen ABER: DHG 19
20 L ist Dienstnehmer der FitmaxGmbH > Anwendungsbereich eröffnet ( 1 DHG) Mäßigungsmöglichkeit des Gerichtes nach Billigkeit, wenn Schaden durch ein Versehen entstanden ( 2 Abs 1 S 1 DHG) bzw Entfall bei minderen Grad des Versehens (leiche Fahrlässigkeit) Hier wohl grobe Fahrlässigkeit, dh kein gänzlicher Entfall möglich Kriterien für den Umfang der Mäßigung in Abs 2 leg cit(richtet sich an das entscheidende Gericht) 20
21 Rückgriff auf L? Anspruch FitMaxGmbH gegen L auf Zahlung von 1500,- gem 1012 ivm 1293 ff ABGB besteht grundsätzlich zu Recht Jedoch: Richter wird mäßigen 21
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