Wohngebiet Lange Fuhr

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Transkript:

Baugrundstücke im Wohngebiet Lange Fuhr zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Doppelhaushälften Juli 2013 Entwicklungsträger der Stadt Remagen

Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Remagen - Süd Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Remagen-Süd werden bis zum Jahr 2015 vier Wohngebiete auf einer Fläche von ca. 20 ha geplant und erschlossen. Das Wohngebiet Lange Fuhr stellt dabei nach den Wohngebieten Cheruskerhof, Am Römerhof und Vorn am Mittelwege den vierten und letzten Realisierungsabschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Remagen-Süd dar. Die Stadt Remagen hat die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Entwicklungsmaßnahme beauftragt. Die DSK arbeitet als Treuhänder der Stadt Remagen und ist u. a. mit der Vermarktung der Grundstücke beauftragt. Die Leistungen der DSK sind für den Grundstückskäufer kostenfrei. Das Wohngebiet Lange Fuhr Zwischen den beiden Siedlungsbereichen Remagen und Remagen-Kripp werden in insgesamt drei Bauabschnitten 181 Wohnbaugrundstücke zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Doppelhaushälften erschlossen und vermarktet. Das Wohngebiet liegt im Norden von Remagen-Kripp. Die hervorragende landschaftliche Lage mit dem Rheintal im Osten, dem Naturschutzgebiet Ahrmündung im Süden des Ortes und dem Freiraum zu Remagen im Norden und Westen bietet optimale Bedingungen für hochwertiges Wohnen. Die gute Erreichbarkeit der örtlichen Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen als auch der örtlichen und überörtlichen Verkehrsinfrastruktur unterstreichen die attraktive Lage des Wohngebietes: Das Wohngebiet ist eingebunden in die gewachsene Struktur der benachbarten Wohnbebauung in der Römerstraße und der Mittelstraße. Die Anbindung erfolgt über die Römerstraße, die über die Quellenstraße eine gute Verbindung an das überörtliche Straßennetz gewährleistet. Das Wohngebiet liegt in der Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen, wie etwa Kindergarten, Lebensmittelgeschäfte, Freizeiteinrichtungen (z.b. Allwetterbad, Tennishalle/-plätze, Sportanlagen). Die Verkehrsanbindung an die B9 befindet sich in ca. 1500 m Entfernung. Die Erschließungsanlagen des Baugebietes (Straße, Kanalisation und Leitungen der Versorgungsträger) werden derzeit hergestellt, so dass nach Vorlage der Genehmigung des Bauantrages und der Mitteilung der DSK über die Fertigstellung der Grundstückserschließung mit den Bauvorhaben begonnen werden kann. Baufeldübersicht und Kaufpreis Das Grundstück wird zum sog. Neuordnungswert verkauft. Der Neuordnungswert wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Ahrweiler festgelegt und beträgt je m² Grundstücksfläche 129 /m² bzw. 142 /m². In diesem Kaufpreis sind enthalten: Erschließungskosten nach 127 BauGB Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen Kosten der Grundstücksvermessung (keine Gebäudeabsteckung/-einmessung) Dem Kaufpreis hinzugerechnet wird der einmalige Ausbaubeitrag für den Kanalanschluss (Schmutz- und Niederschlagswasser). Der Schmutzwasserbeitrag beträgt ca. 3,62 /m², der Niederschlagswasserbeitrag ca. 2,18 /m². In dem Kaufpreis sind folgende Kosten nicht enthalten: Der Revisionsschacht sowie die Herstellung des Hausanschlusses (vom Gebäude zum Revisionsschacht) sind durch den Grundstückskäufer bzw. Bauherren zu beauftragen und zu zahlen. 5176E_Lange Fuhr_Expose_01_07_2013 2 01.07.2013

Kosten für Anschlüsse an sonstige Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser, etc.): diese Anschlüsse sind vom Grundstückskäufer bzw. Bauherren bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beantragen. Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc.) Die nachfolgende Liste enthält die baufeldbezogenen Daten zu Bebaubarkeit, Kaufpreis und Kanalanschlussbeitrag. Dem darauffolgenden Lageplan können Sie die Lage der einzelnen Baufelder entnehmen. Baufeld-Nr. Größe ca. Zulässiger Bauzone Preis Kaufpreis (ca.) Haustyp [m 2 ] Kanalanschlussbeitrag (ca.) [ /m 2 ] [ ] [ ] 1.1 660 EH WA 4 129 85.140,00 3.829,72 1.2 (r) 606 EH WA 4 129 78.174,00 3.516,37 1.3 (r) 605 EH WA 4 129 78.045,00 3.510,57 1.4 (r) 613 EH WA 4 129 79.077,00 3.556,99 1.5 613 EH WA 4 129 79.077,00 3.556,99 1.6 (r) 607 EH WA 4 129 78.303,00 3.522,18 1.7 (r) 607 EH WA 4 129 78.303,00 3.522,18 1.8 (r) 733 EH WA 4 129 94.557,00 4.253,30 1.9 (r) 642 EH WA 3 129 82.818,00 3.725,27 1.10 618 EH WA 3 129 79.722,00 3.586,01 1.11 (r) 620 EH WA 3 129 79.980,00 3.597,61 1.12 (r) 629 EH WA 3 129 81.141,00 3.649,83 1.13 (r) 630 EH WA 3 129 81.270,00 3.655,64 1.14*(r) 626 EH WA 3 129 80.754,00 3.632,43 1.15** 663 EH WA 3 129 85.527,00 3.847,12 1.16 (r) 439 EH WA 3 129 56.631,00 2.547,34 1.29 (r) 631 EH WA 4 129 81.399,00 3.661,44 1.30 (r) 751 EH WA 4 129 96.879,00 4.357,75 1.34 (r) 472 EH WA 4 129 60.888,00 2.738,83 1.35 (r) 505 EH WA 4 129 65.145,00 2.930,31 1.36 (r) 501 EH WA 4 129 64.629,00 2.907,10 1.37 (r) 503 EH WA 4 129 64.887,00 2.918,71 1.46 (r) 473 EH WA 4 129 61.017,00 2.744,63 1.47 (r) 450 EH WA 4 129 58.050,00 2.611,17 1.48 (r) 442 EH WA 4 129 57.018,00 2.564,75 1.49 (r) 418 EH WA 4 129 53.922,00 2.425,49 Erläuterungen (r) = Baufeld ist reserviert * ca. 1,5 qm (entlang der südlichen Grundstücksgrenze) können erst nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen eigentumsrechtlich an den Käufer übertragen werden ** ca. 25 qm (entlang der südlichen Grundstücksgrenze) können erst nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen eigentumsrechtlich an den Käufer übertragen werden 5176E_Lange Fuhr_Expose_01_07_2013 3 01.07.2013

Zulässiger Haustyp EH = Einzelhaus, DH = Doppelhaushälfte Der zulässige Haustyp ist durch die Stadt Remagen vorgegeben. Die Stadt Remagen behält sich das Recht vor, bei entsprechender Nachfrage zwei Doppelhausgrundstücke zu vereinigen, um dort ein Einzelhaus realisieren zu können. Bauzone Der Bebauungsplan Nr. 20.16/01 Lange Fuhr sieht Bauzonen mit unterschiedlichen planungsrechtlichen vor. Auf den nachfolgenden Seiten sind die wichtigsten dargestellt. Baufeldübersicht 1. Bauabschnitt Legende 5176E_Lange Fuhr_Expose_01_07_2013 4 01.07.2013

Planungsrechtliche Vorgaben Was und wie im Baugebiet Lange Fuhr gebaut werden kann, regelt der Bebauungsplan Nr. 20.16/01 Lange Fuhr in der aktuellen Fassung der Stadt Remagen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in einem Änderungsverfahren. Diesbezüglich wird zur Vorbereitung der Bauunterlagen eine Abstimmung mit der Stadt Remagen dringend empfohlen. Der Bebauungsplan sieht u. a. folgende vor: Bauzone WA 1: Baufelder --- Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser mit 2 Vollgeschossen und max. 3 Wohneinheiten pro Wohnhaus Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,8 Firsthöhe: max. 9,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Bauzone WA 2: Baufelder --- Doppelhäuser mit 2 Vollgeschossen und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,8 Firsthöhe: max. 9,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Bauzone WA 3: Baufelder 1.9, 1.10, 1.11, 1.12, 1.13, 1.14, 1.15, 1.16, 1.17 Freistehende Einfamilienhäuser mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus Grundflächenzahl: 0,3 Geschossflächenzahl: 0,3 Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Bauzone WA 4: Baufelder 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.29, 1.30, 1.34, 1.35, 1.36, 1.37, 1.46, 1.47, 1.48, 1.49 Freistehende Einfamilienhäuser mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus Grundflächenzahl: 0,3 Geschossflächenzahl: 0,3 Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) 5176E_Lange Fuhr_Expose_01_07_2013 5 01.07.2013

Bauzone WA 5: Baufelder --- Freistehende Einfamilienhäuser mit 1 Vollgeschoss und max. 2 Wohneinheiten pro Wohnhaus Grundflächenzahl: 0,3 Geschossflächenzahl: 0,3 Firsthöhe: max. 8,5 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Die vollständigen textlichen sowie einen Auszug aus der Planzeichnung kann die Stadt Remagen Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Der Bebauungsplan kann bei der Bauverwaltung der Stadt Remagen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Grundstücksvergabe Die Vergabe und Vorplanung Haben wir Ihr Interesse am Wohngebiet Lange Fuhr geweckt? Dann bewerben Sie sich für das von Ihnen favorisierte Grundstück. Sie können sich auch gleichzeitig für mehrere Grundstücke bewerben. Hierzu füllen Sie bitte den beiliegenden Bewerbungsbogen aus und senden ihn an DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Regionalbüro Bonn Herr René Nürnberger Postfach 17 03 50 53029 Bonn Telefon: 0228.555.237-60 Telefax: 0228.555.237-91 E-Mail: rene.nuernberger@dsk-gmbh.de Die Grundstücksvergabe erfolgt nach folgenden Kriterien: 1. Eingangsdatum der Bewerbung bei der DSK (Datum des Eingangsstempels der DSK) 2. Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder (Anzahl) Die Bewerbungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bei der DSK berücksichtigt. Für den Fall, dass mehrere Bewerbungen für ein Grundstück am gleichen Tage bei der DSK eingehen, erfolgt die Grundstücksvergabe auf Grundlage der Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Sie sollten sich daher zeitnah um ein Grundstück bewerben. Sie können sich auf mehrere Grundstücke gleichzeitig bewerben und die Reihenfolge Ihrer Wunschgrundstücke angeben. Die Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder wird in dem Bewerbungsbogen abgefragt. Für Rückfragen zum Vergabeverfahren stehen wir gerne zur Verfügung. Reservierung Sollten Sie den Zuschlag für ein Grundstück erhalten, ist eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 3% des im Exposé genannten Kaufpreises zu zahlen. Dieser Betrag wird bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Das Erwerbsangebot muss innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung (Kriterium ist der Eingang bei der DSK) angenommen werden, andernfalls erhält der nächste Bewerber das Angebot zum Erwerb des Grundstückes. 5176E_Lange Fuhr_Expose_01_07_2013 6 01.07.2013

Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Annahme der Zuschlagserteilung ist der Kaufvertrag zu beurkunden. Sofern innerhalb dieser Frist keine Beurkundung erfolgt, erlischt die Zuschlagserteilung automatisch und das Grundstück wird dem nächsten Bewerber angeboten. Die Reservierungszahlung wird in diesem Fall als Entschädigung für den entstandenen Aufwand betrachtet und nicht zurückgezahlt. Allgemeine Bedingungen für die Vergabe: Vorlage eines Finanzierungsnachweises, Beurkundung des Kaufvertrages innerhalb von 3 Monaten nach Annahme der Zuschlagserteilung, Stellung eines Bauantrages spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages, Baubeginn spätestens 3 Monate nach Vorlage der Baugenehmigung und der Mitteilung der DSK über die Fertigstellung der Grundstückserschließung, Fertigstellung des Gebäudes innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages. Die Stadt Remagen behält sich bei der Vergabe von Grundstücken das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von dem beschriebenen Vergabeverfahren abzuweichen. Besondere Hinweise Bauverpflichtung Das Wohngebiet Lange Fuhr wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Remagen- Süd entwickelt. Gemäß 169 Abs.6 BauGB ist die Stadt Remagen beim Grundstücksverkauf in städtebaulichen Entwicklungsbereichen an besondere Vorschriften gebunden. Die Grundstücke dürfen nur an Bauwillige veräußert werden, die sich verpflichten, das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen. Daher wird in den Kaufverträgen eine Bauverpflichtung vereinbart, nach der sich der Käufer verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages die Bebauung des Grundstückes abzuschließen. Darüber hinaus enthält der Kaufvertrag weitere Regelungen: In einem freistehenden Einfamilienhaus bzw. in einer Doppelhaushälfte dürfen maximal zwei (in Zone WA 1 max. 3) Wohneinheiten realisiert werden. Bei der Realisierung eines Doppelhauses haben sich die beiden Bauherren hinsichtlich der Gestaltung (Bauweise, insbesondere hinsichtlich Kubatur, Geschossigkeit, Firstrichtung, Traufhöhe sowie Dachform und neigung) untereinander abzustimmen. Sofern dies im Vorfeld nicht erfolgt, richten sich die Gestaltungsvorgaben nach den Bauantragsunterlagen des ersten Antragstellers. Kampfmittelräumdienst Mit Beginn der Erdarbeiten ist Kontakt mit dem Kampfmittelräumdienst aufzunehmen. Entsprechende Kontaktdaten werden nach Kaufvertragsabschluss bekannt gegeben. 5176E_Lange Fuhr_Expose_01_07_2013 7 01.07.2013

Stadt Remagen Wohngebiet Lange Fuhr Bewerber Bewerbungsbogen zur Vergabe von Baugrundstücken Name/n Name/n Vorname/n Vorname/n wohnhaft in Straße PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail Ich / Wir habe(n) Interesse an einem Grundstückserwerb im Wohngebiet Lange Fuhr Bewerbung um folgende Grundstücke: Dauerhaft im Haushalt lebende minderjährige Kinder: Priorität Grundstücksnummer Name des Kindes Geburtsdatum 1. Stelle 2. Stelle 3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle Ich / Wir verpflichten mich / uns zum Abschluss des Kaufvertrages geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass die Finanzierung des Grundstückskaufs gesichert ist. Ich / wir werde(n) mich / uns im Rahmen des Grundstückskaufvertrages ferner verpflichten das Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben der Stadt Remagen zu bebauen. Sollte(n) ich / wir diese Frist nicht einhalten, steht der Stadt Remagen ein Rückkaufs- und Neuvergaberecht zu. Ich / Wir bestätige(n) die Richtigkeit meiner / unserer Angaben. Datum, Ort Unterschrift 5176E_Lange Fuhr_Expose_01_07_2013 8 01.07.2013