Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Inklusion gemeinsam Leben! Marian Indlekofer, Soziologe M.A. Referent für die Belange von Menschen mit Behinderung Sozialverband VdK Bayern Mittwoch, 26. September 2012 Gliederung 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Schwerpunkt des Vortrags: Inklusion & UN-BRK 3. Inklusion & Integration eine Begriffsbestimmung 4. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 5. Die verpflichtende Umsetzung der UN-BRK 6. Inklusion und Bildung ein Anwendungsbeispiel 7. Herausforderungen und Ziele 8. Thematischer Standpunkt des VdK Bayern 9. Fragen (Plenum) 1
Arbeitsschwerpunkte in der VdK- Sozialakademie VdK und Schule Arbeitsmappe Inklusion. Ideen und Materialien für Schule und Freizeit. Ausbildung von ehrenamtlichen VdK-Schulbeauftragten Bereich Familie und Jugend Leitung integrativer/inklusiver Kinder- und Jugendfreizeiten Seminare, Vorträge und Betreuer/-innen Schulungen Inklusion von Menschen mit Behinderung Ansprechpartner zum Thema Behinderungen mit Schwerpunkt Integration, Inklusion in der Gesellschaft Inklusion im Blickfeld von Theorie und Praxis (Bestandsaufnahme) 3 Inklusion als Leitbild Der Weg zu einer humaneren Gesellschaft für alle Menschen ohne Ausgrenzungen, beschreibt der Begriff inklusive Gesellschaft. Inklusion ist ein Konzept für das menschliche Zusammenleben. 2
Die Begriffe Integration und Inklusion Integration beschreibt das Hereinnehmen eines Menschen in ein bereits existierendes System (z.b. Schule) der Mensch muss sich anpassen und das System ändert sich dabei nicht substantiell. Inklusion hingegen will von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen ohne Ausgrenzung und Stigmatisierung. Das soziale System passt sich dabei dem Menschen an und wertschätzt die Vielfalt und Unterschiedlichkeit jedes Individuums. Im Gegensatz zur Integration beschäftigt sich die Inklusion damit, wie Ausgrenzung von vorneherein vermieden werden kann. Inklusion nur ein neues Wort? Die Integration will eine Außengruppe in eine bestehende Gemeinschaft mit aufnehmen und fordert von der neuen Gruppe eine Anpassung an das vorherrschende System. Das bedeutet nicht jeder ist integrierbar sondern es wird entschieden wer rein darf und wer draußen bleiben muss. Integriert wird jemand, der nicht dazugehört. Inklusion und Integration sind nicht das gleiche! Die Inklusion erkennt die Heterogenität der Menschen normativ an. Jeder Mensch ist willkommen! Wenn man Menschen besondert behandelt und aus der Gemeinschaft ausschließt, nennt man das Exklusion. 3
7 Integration vs. Inklusion? Integration kann das Denken in der zwei Gruppen Theorie verschärfen. Normale und Behinderte. Integration wird oft als Fürsorgemaßnahme verstanden. Bei Inklusion ist die Angst, dass im bestehenden System Inklusion nicht möglich ist und gerade Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden. 8 4
Integration und Inklusion! Im Moment wird versucht, durch die Integration, der bestehenden Ausgrenzung von Menschen entgegen zu wirken. Wenn man Integration weiterentwickelt und optimiert ist das Ergebnis die Inklusion. Inklusion will erreichen, dass es gar nicht erst zur Ausgrenzung kommt. 9 10 5
Rechtliche Lage in Deutschland Seit 1994 im Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (GG Art. 3 Abs. 3) Das 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) von 2001 enthält allgemeine Regelungen für den Schutz und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung (z.b. persönliches Budget, Rehabilitation). Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen von 2002 (BGG) beinhaltet die Gleichstellung im öffentlichen Bereich (z. B. Barrierefreiheit, Gebärdensprache wurde offiziell anerkannt). Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gegen Diskriminierung von 2006 (AGG) regelt unter anderem die Gleichstellung im Bereich des Zivilrechts. Nach dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) am 26. März 2009 ist diese nun geltendes (Völker-) Recht in Deutschland. 11 Auftrag der UN-BRK Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. (Artikel 1, UN-BRK) 12 6
Die Geschichte der UN-BRK Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. (Art. 1 Menschenrechtscharta von 1948) Als Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus wurde eine Einigung aller Staaten auf die universelle Geltung der Menschenrechte gefordert und am 24. Oktober 1945 die Vereinten Nationen (UN) gegründet. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 geht von der unbedingten moralischen Gleichheit aller Menschen aus. Die Menschenrechtserklärung gilt uneingeschränkt für jeden Menschen weltweit. Es handelt sich bei der Behindertenrechtskonvention um keine Bemühungsverpflichtung, sondern um eine Menschenrechtskonvention. Die Menschenrechtskonventionen wurden beschlossen um besonders gefährdete Menschengruppen die gleichen Rechte wie allen anderen zu sichern und speziell darauf aufmerksam zu machen. 13 Menschenrechte in der UN-BRK Sehr wichtig in diesem Kontext ist die Feststellung, dass es sich nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderung bei der Behindertenrechtskonvention handelt. Es handelt sich um Konkretisierungen der UN- Menschenrechtscharta von 1948. Menschen mit Behinderung waren bei der 5jährigen Verhandlung aktiv dabei! 14 7
Bis dato haben 160 Staaten die UN-BRK ratifiziert 15 Grundsätze des Übereinkommens (Artikel 3) 1. Die Achtung vor der Würde und der individuellen Autonomie des Menschen, einschließlich der Freiheit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen 2. Verurteilung und Verbot von Diskriminierung 3. Eine gleichberechtigte und volle Teilhabe an der Gesellschaft 4. Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen, als Teil der menschlichen Vielfalt 16 8
Grundsätze des Übereinkommens (Artikel 3) 5. Chancengleichheit und Mitbestimmung für alle Menschen 6. Herstellung der Barrierefreiheit 7. Gleichberechtigung von Mann und Frau 8. Respekt vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer speziellen Identität 17 Warum eine neue Konvention? Grundlage war die Frage, wo und wodurch Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen verletzt werden und welche spezifischen Regelungen man benötigt, um die Rechte von Menschen mit Behinderung in vollem Umfang zu schützen und zu verwirklichen. => Vom Fürsorgegedanke zur Selbstbestimmtheit Vielfältige Bereiche des täglichen Lebens werden thematisiert: Frühkindliche Erziehung, Schule, Ausbildung / Arbeitsleben, Wohnen / Freizeit, Politik Mobilität /Barrierefreiheit usw. Es soll eine gesellschaftliche Entwicklung stattfinden, die Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger anerkennt. Die UN-BRK ist der Inklusionsmotor! 18 9
Sprache ist mächtig und bildet Bewusstsein! Behindertenpolitisch markiert die UN-BRK einen Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen Modell von Behinderung. Das medizinische defizitorientierte Modell von Behinderung klassifiziert Menschen als Besonders und stigmatisiert diese. Behinderung ist ein Phänomen und hauptsächlich durch soziale Inszenierungen wird man behindert und oft abgestempelt. Man sollte von Versorgung und Fürsorge als Vokabeln in diesem Bereich Abstand nehmen und die Selbstbestimmtheit der Menschen achten. => Assistenz statt Hilfe! 19 Definition von Behinderung SGB IX Nach 2 SGB IX liegt bei Menschen dann eine Behinderung vor, wenn sie in ihren körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder ihrer seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate eingeschränkt sind und dabei von jenem Allgemeinzustand abweichen, der für das Lebensalter als typisch angesehen wird. 20 10
Definition von Behinderung in der BRK Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern können. (Artikel 1 UN-BRK) 21 Recht auf Bildung in der UN-BRK Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben (UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24b / Bildung) 22 11
Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, unterteilt in sieben Förderschwerpunkte: - Sehen (Blinde, Sehbehindert) - Hören (Gehörlos, Schwerhörig) - Körperliche und motorische Entwicklung - Lernen - Sprache - Emotionale und soziale Entwicklung - Geistige Entwicklung Inklusion und Schule Ungefähr 480.000 Schülerinnen und Schüler haben in Deutschland einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf, d.h. ca. 6% aller Schüler in Deutschland! Bundesweit bleiben davon über 76 Prozent der Schüler mit Förderbedarf ohne Hauptschulabschluss! Eine Mitbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft sollte gefördert und nicht gebremst werden. Seit dem in Kraft treten der UN-BRK in Deutschland haben alle Kinder einen verbindlichen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen 24 12
Bildung ist elementar Fast jedes dritte Kind unter 18 Jahren wächst in sozialen, finanziellen oder/und kulturellen Risikolagen auf => ungünstige Bildungschancen In Deutschland gibt es rund 6,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kindern unter 15 Jahren. Der sozioökonomische Status der Eltern und die soziale Herkunft ist nachweislich noch immer ein Hauptgrund für die Richtung des Bildungsweges der Kinder. 150.000 junge Menschen mit Beeinträchtigungen starten jährlich ohne Ausbildungsabschluss ins Berufsleben Problem: Es entstehen der Gesellschaft Kosten von 1,5 Milliarden Euro pro Altersjahrgang Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte fehlen, durch geringe Lohnsteuerzahlungen bzw. gar keine Fachkräfte werden für den Arbeitsmarkt benötigt 25 Handlungsbedarf besteht! Durch die bildungspolitische Besonderung von Menschen mit Behinderung, entstehen kostspielige Scheiternsbiographien die sich im Arbeitsmarkt und weiterem Leben fortsetzen. Der Schonraum der Sonderschule wird oft zu einer Brücke ins berufliche und soziale Abseits. Parallelwelten bestehen auf allen Ebenen und Menschen mit Behinderung werden noch immer separiert. Wenn Kinder in der Schule nicht lernen, dass Menschen verschieden sind wann dann? 26 13
Folgekosten Problematik 150.000 junge Menschen starten jährlich ohne Ausbildungsabschluss ins Berufsleben Problem: Es entstehen der Gesellschaft Kosten von 1,5 Milliarden Euro pro Altersjahrgang Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte fehlen, durch geringe Lohnsteuerzahlungen bzw. gar keine Fachkräfte werden für den Arbeitsmarkt benötigt 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen 27 Was kostet uns die Inklusion? Inklusion rechnet sich nur als gesellschaftliche Investition, nicht als betriebswirtschaftliche Investition. Das Gemeinwesen und die Solidarität sind wesentliche Eckpfeiler unseres Zusammenlebens und müssen erhalten werden. Entsolidarisierung und demographischer Wandel als zunehmendes Faktum Inklusion bedeutet zunächst einmal den Mehrverbrauch von Ressourcen. 28 14
Wie sieht die Praxis aus?! Es wird keine allgemeingültige Definition für Inklusion / inklusiv geben können, man muss sich jeweils die Praxis ansehen und dann urteilen, wie inklusiv z.b. ein integrativer Kindergarten schon ist oder welche Formen eine inklusive Schule angenommen hat. Inklusion wird nicht am grünen Tisch geplant, sondern entsteht in der Aktion aber man muss eben damit beginnen. Private Träger und andere Länder haben schon sehr lange gute Erfahrungen mit inklusiven Einrichtungen gemacht. Inklusion ist gelebte Realität: Jakob Muth Preis Leichte Sprache ist auch Barrierefreiheit, für z.b. Menschen mit Lernschwierigkeiten Studiengänge und Professuren für Inklusive Pädagogik (Uni Rostock) werden eingerichtet Informationen überall http://www.inklusionspaedagogik.de/ Durch multiprofessionelle Klassenteams entsteht ein Schulklima das auf fordern und fördern aufbaut und jeden Einzelnen dabei mitnimmt. Die Klassengröße ist kleiner und der Betreuungsschlüssel ist für alle Kinder (mit und ohne Behinderung) somit höher. 29 Einige Ziele und Forderungen Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft willkommen heißen! => Es ist normal verschieden zu sein! Ein Miteinander leben, statt getrennt - dazu gehört ein inklusives Bildungssystem von Anfang an! Gleichberechtigte Teilhabe, statt Ausschluss und Separation Barrierefreiheit in der Gesellschaft gewährleisten und ausbauen Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen Zur Verwirklichung der UN-BRK sind Aktionspläne mit zwingenden Handlungs- und Zeitvorgaben in den Ländern notwendig 15
Was hat der VdK damit zu tun? Verbände im Bereich der Behindertenpolitik und der Interessensvertretung sind in der zivilgesellschaftlichen Verantwortung (Pflicht) die Umsetzung zu fördern und zu überwachen. Das Ziel ist es als VdK die Initiative zu ergreifen und darüber zu informieren und sich zu positionieren. Des Weiteren arbeitet der VdK auch direkt an der Inklusion mit. Der Sozialverband VdK hat stets die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten. Laut Satzung will der VdK darauf hinwirken, dass eine optimale soziale Eingliederung der von ihm vertretenen Personenkreise in die Gesellschaft erfolgt (VdK Satzung 3 d). 31 Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer. (Seneca) 32 16