Zwischenbilanz im Rahmen der Umsetzung des Landesradverkehrsplans Sachsen-Anhalt am 19. September 2012 in der IHK Magdeburg

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Transkript:

Zwischenbilanz im Rahmen der Umsetzung des Landesradverkehrsplans Sachsen-Anhalt am 19. September 2012 in der IHK Magdeburg Vortrag Karl-Hermann Fahsel, Abteilungsleiter Verkehr und Straßenbau im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (es gilt das gesprochene Wort) 1. Einleitung Anrede, am 18. Dezember 2006 fand an gleicher Stelle die Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Landesradverkehrsplans statt. Ich betrachte es als positives Omen, heute hier eine Zwischenbilanz im Rahmen der Umsetzung des Landesradverkehrsplans ziehen zu können und auf dieser Basis ein Evaluierungsverfahren für den Plan einzuleiten. In dem von der Landesregierung beschlossenen Landesradverkehrsplan wurden zwei Planungshorizonte zugrunde gelegt.

2 Ein kurzfristiger Zeitraum bis 2012, der mit dem Zeithorizont des Nationalen Radverkehrsplans korrespondiert und ein mittelfristiger Zeitraum bis 2017. Der erste Planungshorizont soll nunmehr sowohl mit einer Evaluation der begonnenen und bereits umgesetzten Maßnahmen, als auch unter Beachtung des fortgeschriebenen Nationalen Radverkehrsplans abgeschlossen werden, um die in den Handlungsfeldern eingeleiteten Maßnahmen zielorientiert bis zum Ende des mittelfristigen Planungshorizontes nachsteuern zu können. Ein Entwurf der Fortschreibung des Nationalen Radverkehrsplans wird zurzeit im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet. Er wird im zweiten Halbjahr 2012 vorliegen. Bei unserer heutigen Veranstaltung geht es um eine Zwischenbilanz im Rahmen der Umsetzung des Landesradverkehrsplans Die im Landesradverkehrsplan im Zeitraum ab 2010 genannten Zeiträume sind Orientierungstermine.

3 Eine tatsächliche Abrechnung der Maßnahmen und Empfehlungen aus den einzelnen Handlungsfeldern des Plans wird die Grundlage der Fortschreibung des Plans nach 2017 bilden. Wie die Auftaktveranstaltung markiert auch die heutige Veranstaltung den Start für einen Prozess, den wir von Beginn an in enger Kooperation mit allen Akteuren im Bereich des Radverkehrs gestaltet haben und es auch weiterhin so tun wollen. Viele von Ihnen, meine Damen und Herren, waren bereits seit 2006 bei der Aufstellung des Landesradverkehrsplans dabei und sind erfolgreich an der Erarbeitung von Radverkehrsplänen in den Landkreisen und kreisfreien Städten beteiligt. Wenn Sie neben Erfolgsgeschichten auch über negative Erfahrungen berichten, gehört das zur Vielzahl von Erfahrungen, auf die wir nicht verzichten können, wenn wir ein landesweites Radverkehrssystem voranbringen wollen. Es ist uns wichtig, all Ihre Erfahrungen einzubeziehen.

4 2. Rahmenbedingungen Durch den Nationalen Radverkehrsplan wurde der Radverkehr im Jahr 2002 erstmals als eigenständiges Verkehrssystem in die Verkehrspolitik einbezogen. Damit wurde das Thema Radverkehr weit über eine Betrachtung der Infrastruktur hinaus geöffnet. Zur integrierten Betrachtungsweise gehören die Verkehrssicherheit genau so, wie z. B. die Gesundheitsvorsorge und die Belange der Umwelt. Der Bedarf für radfahrbezogene Infrastrukturen wird aus unterschiedlichen Anforderungen abgeleitet, die sich aus den Nutzungsarten Alltagsverkehr, Freizeitverkehr sowie den touristischen Radverkehr ergeben. Die Notwendigkeit für Sachsen-Anhalt einen Landesradverkehrsplan aufzustellen und in der jetzigen Phase auch mit Leben zu erfüllen, ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Rahmenbedingungen: Koordinierte Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2002 2012 auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene,

5 Förderung des Radverkehrs durch die Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für das Radfahren, Stärkung der touristischen Potenziale des Radverkehrs, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Schaffung eines einheitlichen, durchgängigen Wegweisungssystems und Wegemanagements, Abbau von Defiziten, z. B. der fehlenden Vernetzung der unterschiedlichen Radwegenetze (straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen, touristische Radwege, regionale und kommunale Radwege usw.) zu einem landesweiten Radverkehrsnetz und nicht zuletzt die sparsame und effektive Verwendung von Haushaltsmitteln, An dieser Stelle ist mir daran gelegen, besonders zu betonen, dass gegenüber dem Plan keine unrealistischen Erwartungen aufgebaut werden. Insbesondere will ich bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Landesradverkehrsplan in keiner Weise ein Finanzierungsplan zur landesweiten Radverkehrsförderung ist.

6 Die Umsetzung des Planes in der gesamten Breite ist abhängig von der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltmittel für alle beteiligten Ressorts. Er, also der Plan, benennt die Ziele, nach denen im Land über Ressortgrenzen hinweg das Radverkehrssystem weiterentwickelt werden soll. Durch eine ressortübergreifende Förderstrategie soll dabei der effiziente Einsatz der verfügbaren Mittel optimiert und im Sinne der verkehrspolitischen Ziele und Grundsätze gezielt gesteuert werden. 3. Allgemeiner Stand der Radverkehrsförderung Für die Weiterentwicklung des Radverkehrs als System haben wir in den letzten Jahren Grundlagen geschaffen, die mich optimistisch stimmen. Wir können im Vergleich mit anderen Bundesländern im Bereich des Radverkehrs nicht nur Schritt halten, in einzelnen Handlungsfeldern haben wir bereits beispielhafte Lösungen entwickelt. Zu unserer soliden Basis gehört die Infrastruktur. Seit 1990 haben wir im Land rund 2.400 km touristische Radwege ausgewiesen.

7 Allein über den Elberadweg erfahren jährlich Tausende von Touristen Sachsen-Anhalt. Das trifft auch auf den Europaradweg R 1 zu, der aus Calais kommend am Nordharz entlang über Dessau, Berlin weiter nach St. Petersburg führt. Er hat den europäischen Status einer EuroVelo-Route und ist gleichzeitig Teil des bundesweiten D-Routen-Netzes. Unter Beteiligung des Wirtschafts- und des Verkehrsministeriums Sachsen- Anhalts wurde hier im ersten Halbjahr 2012 ein Pilotprojekt des Bundes abgeschlossen, in dessen Ergebnis u. a. Wege und Strategien für eine bessere Vermarktung entwickelt wurden. Ca. 1.370 km straßenbegleitende Radwege wurden seit 1990 an Bundes-, Landes- und kommunalen Straßen geschaffen. Dies ist ein unschätzbarer Beitrag zur Verkehrssicherheit, da der schnelle motorisierte Verkehr vom langsamen Radverkehr getrennt wurde. Durch eine planmäßige Mehrfachnutzung in dem Netz an rund 30.000 km land- und forstwirtschaftlichen Wegen konnte für Radfahrer ein weiteres engmaschiges Wegenetz erschlossen und das Landesradverkehrsnetz vervollkommnet werden.

8 Zu den positiven Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Sachsen-Anhalt gehört die kostenlose Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr und in einer ganzen Reihe von Bussen. Damit haben wir eine Erfolgsgeschichte mit Perspektive geschrieben und werden diesen eingeschlagenen Weg auch weiterhin fortsetzen. Sowohl im Landesradverkehrsplan als auch im ÖPNV- Plan des Landes haben wir einen abgestimmten Bezug zwischen Radverkehr und ÖPNV hergestellt. Bei der Förderung von Maßnahmen an Schnittstellen zwischen IV und ÖV werden im Zusammenhang mit dem Bau, dem Ausbau oder der Umgestaltung von Parkflächen u. a. auch Fahrradabstellanlagen und Fahrradstationen gefördert. Bei der künftigen Gestaltung von Schnittstellenmaßnahmen im ÖPNV-Landesnetz bzw. der Revitalisierung von Empfangsgebäuden wird auch geprüft, ob im Einzelfall die Einrichtung von Ladestationen u. a. für Pedelecs oder auch E-Bikes sinnvoll ist.

9 Zudem ist beabsichtigt, gemeinsam mit der DB Station&Service AG die Einführung entsprechender Bikesharing Produkte zu prüfen, wobei Buchung und Abrechnung in das aufzubauende landesweite elektronische Ticketingsystem zu integrieren wären. Mit diesen Entwicklungen wird deutlich, dass sich das Land den perspektivischen Anforderungen stellt und diese frühzeitig in seine Planungen einbezieht. Das Thema Mobilitätserziehung haben wir bereits sehr frühzeitig aufgegriffen und im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrsplans weiter vertieft. Seit einigen Jahren vermitteln wir mit Partnern aus den ÖPNV- Unternehmen Informationen zu Mobilitätsangeboten, die neben dem Auto bestehen. Das sind alle Angebote, die wir umgangssprachlich mit dem Begriff Umweltverbund zusammenfassen, also Bahn, Bus, Fahrrad und das zu Fuß gehen. In diesem Rahmen werden Fertigkeiten für eine eigenständige Mobilitätsausübung vermittelt. Hierzu gehört das Lesen eines Fahrplans ebenso, wie die Klärung von Fragen zur Verkehrssicherheit.

10 Ein wesentlicher Schwerpunkt ist dabei weiterhin die schulische Mobilitätserziehung, die in intensiver Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Landesressorts und externen Partnern wie z. B. der Landesverkehrswacht, der Unfallkasse Sachsen-Anhalt und der ÖSA um nur einige zu nennen, bereits seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert wird. Zur Beschreibung des Status Quo gehört auch der erreichte Stand der Nutzung des Fahrrades als Verkehrsmittel. Nach der Studie Mobilität in Deutschland MID 2008 liegt der Anteil des Radverkehrs in Sachsen-Anhalt bei ca. 15 %. Das sind ca. 5 % mehr als der Bundesdurchschnitt. Begünstigend wirkt hierbei natürlich auch unsere fahrradfreundliche Topografie. Positiv für diese Statistik ist sicher die Magnetwirkung des bereits genannten Elberadweges oder das fahrradfreundliche Bewusstsein in solchen traditionellen Radfahrstädten wie Dessau. Auf all dem lässt sich aufbauen. Unser Blick muss aber weiter nach vorn gehen und anspruchsvolle Zielstellungen warten auf die Umsetzung im Rahmen des Landesradverkehrsplans:

11 so z. B. die Erhöhung des durchschnittlichen Radverkehrsanteils im Land auf 20 % sowie auf ca. 30 % in einigen Städten. Zur Bilanz gehört aber auch ein unverstellter Blick auf Probleme im Rahmen der Radverkehrsförderung bzw. auch bei der Umsetzung des Landesradverkehrsplans. Unter dem Gesichtspunkt der Fortsetzung der Konsolidierung des Landeshaushaltes macht das Thema Stellenreduzierung natürlich auch nicht Halt vor dem Thema der Radverkehrsförderung. Durch die Landesregierung wurde die Einsetzung eines eigenständigen Radverkehrsbeauftragten geprüft aber nach kontroversen Diskussionen um den Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche zunächst nicht weiter verfolgt. Momentan ist das Thema des Radverkehrs in allen Ressorts eine von vielen Arbeitsaufgaben, die im Durchschnitt mit deutlich weniger als 1,0 Stellen bemessen ist. Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Stellenwertes der Radverkehrsförderung wird es in der Zukunft verstärkt darum gehen,

12 mit den vorhandenen Kapazitäten eine effiziente Bearbeitung des Themenkomplexes sicher zu stellen und qualitativ weiter zu entwickeln. Hoch erfreut bin ich, dass es uns ressortübergreifend im Juni dieses Jahres gelungen ist, gemeinsam eine Broschüre zum Stand der Radverkehrsförderung im Land zu veröffentlichen. Darauf aufbauend wird unser Bestreben darin liegen in regelmäßigen Abständen themenspezifische Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Damit erhält die Öffentlichkeitsarbeit auch auf diesem Fachgebiet einen wichtigen Stellenwert. Auch wenn uns gemeinsam wie bereits ausgeführt - seit 1990 ein großer Schritt beim Ausbau der Radwegeinfrastruktur insgesamt gelungen ist, warten noch eine Vielzahl an Maßnahmen auf ihre Umsetzung. Der im Landesradverkehrsplan abgebildete Finanzbedarf beläuft sich auf ca. 150 Mio.. Dabei fällt der Bedarf für straßenbegleitende Radwege mit ca. 105 Mio. sowie für Verbesserungsmaßnahmen im Zuge von touristischen Radrouten der Klassen 1 3 in Höhe von ca. 38 Mio. am größten aus.

13 Wen wird es angesichts solcher Zahlen und unter dem Aspekt der Konsolidierung des Landeshaushaltes wundern, dass nicht alle geplanten Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden können. Es müssen Prioritäten gesetzt werden ohne das gemeinsame Ziel der steten Verbesserung der Radverkehrsförderung im Land aus den Augen zu verlieren. Neben den nicht unerheblichen Anteilen, die durch das Land getragen werden, wird ein Großteil der Finanzierung des Radverkehrs durch die Kommunen getragen. Der Handlungsspielraum dafür ist unter dem Gesichtspunkt der Freiwilligkeit dieser Aufgabe meist deutlich eingeschränkt. Ein Schwerpunkt der dringend zu realisierenden Maßnahmen wird dabei neben dem Bau von Radwegen auch in der ständigen Erhöhung des Angebots an weiteren gut zugänglichen, witterungsgeschützten und diebstahlsicheren Fahrradabstellanlagen gesehen.

14 Neben der Schaffung von Rahmenbedingungen zur Realisierung konkreter Einzelthemen durch die Kommunen hat sich die Landesregierung u. a. auch zum Ziel gesetzt, die Gründung eines Städtenetzwerkes Radverkehr im Sinne der in verschiedenen Bundesländern bereits existierenden Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) zu unterstützen. Dieses rein kommunale Netzwerk zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Effizienzerhöhung zur Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Radverkehrsförderung soll bei Bedarf durch die Landesregierung begleitet werden. Es muss jedoch kritisch eingeschätzt werden, dass alle in der Vergangenheit seitens der Landesregierung diesbezüglich unternommenen Aktivitäten durch die kommunalen Gebietskörperschaften bisher nicht aufgegriffen wurden. In regelmäßigen Abständen werden wir auch gefragt, wie es denn um die Einführung eines Radroutenplaners in Sachsen-Anhalt steht.

15 Ja, dieses Thema ist auch Bestandteil des Landesradverkehrsplans und wir verfolgen dieses Ziel auch weiterhin. Selbstkritisch muss ich aber einschätzen, dass wir bei der Einführung bereits weiter sein wollten. Im Rahmen eines dazu laufenden Pilotprojektes haben wir für die Zukunft Erkenntnisse gewonnen, zunächst vor allem auf der organisatorischen Ebene sowie der Ebene der Datensicherheit und nicht wie erwartet zu inhaltlichen Schwerpunkten, die uns perspektivisch jedoch auch weiter bringen und den Aufbau eines komfortablen Radroutenplaners fördern. Auf der Tagesordnung stehen jedoch weitere konkrete Ausführungen zu diesem Themenkomplex, denen ich hier nicht weiter vorgreifen möchte. Bereits aus diesen Beispielen wird deutlich, dass noch eine Vielzahl an Aufgaben auf ihre Lösung warten, ohne die bis hierher bereits erreichten Erfolge schmälern zu wollen. 4. Rolle des Landesradverkehrsplans

16 Vom Landesradverkehrsplan kann in all diesen Zusammenhängen kein infrastrukturelles Wunder erwartet werden. Mit ihm liegt nicht mehr aber auch nicht weniger als ein weiterer Baustein des Landesverkehrskonzeptes vor, das alle Verkehrsarten einschließt. Der Ausgangspunkt ist die schlichte Erkenntnis, dass das Radfahren bei Planern und Nutzern im Kopf beginnt. Für diesen Prozess gibt der Plan die entsprechenden Impulse und beschreibt maßnahmebezogen die notwendigen Handlungsrahmen. Der Landesradverkehrsplan benennt Grundsätze und Ziele, die sich im Wesentlichen mit denen des Nationalen Radverkehrsplans decken. Zur planmäßigen Weiterentwicklung des Radverkehrs in Sachsen-Anhalt, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, dienen bei der Umsetzung die in den einzelnen Handlungsfeldern enthaltenen konkreten Leitlinien. Diese ressort- und aufgabenübergreifenden Leitlinien haben die Aufgabe, eine landesweit einheitliche Planung, Umsetzung und Finanzierung eines baulastträgerübergreifenden Radwegesystems zu ermöglichen.

17 Gleichzeitig wir damit die Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung erfüllt, die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung ihrer kommunalen Radverkehrskonzepte zu unterstützen. Wesentlicher Teil des Landesradverkehrsplanes ist die Klassifizierung der Radwege, mit der im Rahmen des Landesradverkehrsplans eine landesweit einheitliche Struktur vorgegeben wird. Das schließt ebenfalls die Definition von Qualitätsstandards ein. Unabhängig von der Baulastträgerschaft wird dabei ein zweigeteiltes System umgesetzt. Zum Einen ein Netz, das aus Routen mit bundesweiter bzw. mit überregionaler Bedeutung besteht sowie zum Anderen den Netzen mit regionaler und kommunaler Bedeutung. Die Routen in den kommunalen Netzen werden dabei durch die Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt.

18 Durch eine zwischenzeitlich vorgenommene konkrete Fortschreibung des Landesradverkehrsnetzes für regionale und kommunale Radrouten konnte mit Stand von Dezember 2011 eine hohe Aktualität des Radverkehrsnetzes erzielt werden, die bundesweit beispielhaft ist. Im Rahmen des Landesradverkehrsplans wurden erstmals Bedarfspläne für straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen als Planungsinstrument aufgestellt. Diese Pläne beruhen auf einem Bedarfsnachweis, der nach landesweit einheitlichen und objektiven Kriterien durch die Landesstraßenbaubehörde geführt wird. Für die Entwicklung des Landesradverkehrsnetzes insbesondere für regionale und kommunale Radrouten ist dabei auch die Berücksichtigung der Schulstandorte ein entscheidender Sachverhalt. Für die Kinder ist es nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit wichtig, dass sie gefahrlos mit dem Rad zur Schule gelangen können.

19 In einer Zeit, in der wir über Bewegungsarmut bei Kindern sprechen müssen, ist das gleichzeitig ein Teil der Gesundheitsprävention. 5. Radverkehr als Wirtschaftsfaktor Das Thema Wegemanagement und Wegweisung hat besondere Bedeutung für den touristisch motivierten Nutzer unserer Radrouten. Durch Topografie, Naturausstattung und Kulturangebote ist unser Land im besonderen Maße für den Radtourismus geeignet. Er hat in den letzten Jahren auch bei uns überdurchschnittliche Steigerungsraten erzielt und einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung geleistet. Nicht nur der Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes partizipiert an einem qualitativ hochwertigen Radwegesystem. Es geht dabei auch um den fahrradspezifischen Handel und den Dienstleistungssektor, wie z. B. Radreiseveranstalter, Radverleih, Reparaturservice etc. Durch eine Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten will das Land auf diesem Gebiet die Kommunen gezielt unterstützen, die erreichte Routenvielfalt und qualität zu erhalten und nach Möglichkeit ständig weiter ausbauen.

20 Auch wenn der Elberadweg konstant seit mehreren Jahren von den Radtouristen zur beliebtesten Radroute Deutschlands gewählt wurde, ist das kein Grund sich auf dieser positiven Einschätzung auszuruhen andere Anbieter schlafen auch nicht. Vielmehr muss dieses verdiente Lob für alle Akteure Ansporn sein, diese Einschätzung immer wieder aufs Neue zu bestätigen, noch weitere Radrouten auf dieses Niveau anzuheben und insgesamt nach Verbesserungen zu streben. Der Mehrwert, der aus dem Radtourismus generierbar ist, kommt vielen regionalen Branchen zu Gute. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch ein ganz aktuelles Beispiel der guten und intensiven ressortübergreifenden Zusammenarbeit im Sinne des Radverkehrsplans anführen. Die Landesregierung hat sich im März 2009 zu einer Bundesländer übergreifenden und Kulturlandschaften verbindenden Umsetzung der BUGA 2015 bekannt. Dazu gehört auch der Ausbau des Havelradweges in Sachsen-Anhalt. Es ist eine im ressortübergreifenden Landesradverkehrsplan enthaltene Infrastrukturmaßnahme. Dieser Radweg gliedert sich in

21 eine Vielzahl von Abschnitten, die in der jeweiligen Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft sowie des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr sowie der Gemeinden Havelberg, Schollene, Garz und Kuhlhausen liegen. Das gemeinsame Ziel der ressortübergreifenden Vorbereitung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen besteht darin, die durchgängige Befahrbarkeit in der erforderlichen Wegequalität im Jahr 2015 zu gewährleisten. Nachdem in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften zwischenzeitlich bereits alle Teilabschnitte des Havelradweges, die in der Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt liegen, umgesetzt wurden, erfolgt nunmehr ebenfalls eine schrittweise Realisierung der in der Zuständigkeit der anderen beiden Ressorts (MW, MLV) liegenden Abschnitte, so dass das gemeinsame Ziel erreicht wird.

22 6. Ausblick / Schluss Anrede Die heutige Veranstaltung ist nicht nur eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Landesradverkehrsplans, sondern auch Auftakt für die Evaluation des Plans. Unter Beibehaltung der im Landesradverkehrsplan festgelegten Systematik sollen im Rahmen der Evaluation der Umsetzungsstand der Maßnahmen und Empfehlungen ermittelt werden, ggf. bestehende Defizite heraus gearbeitet und erforderliche Lösungsansätze aufgezeigt werden. Formatiert: Links, Einzug: Links: 0 pt, Abstand Vor: 6 pt, Zeilenabstand: 1,5 Zeilen Inhaltliche Fortentwicklungen auf dem Gebiet des Radverkehrs sollen dabei einbezogen und Umsetzungsstrategien sind aufgezeigt werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist dabei ebenfalls die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Elektromobilität.

23 Hierbei sind die bundesweiten Rahmensetzungen ebenso einzubeziehen wie landesspezifische Entwicklungen (z. B. der IVS-Rahmenplan, die Landesinitiative angewandte Verkehrsforschung, der Umweltverbund Sachsen-Anhalt). Weiterhin sollen dabei auch Maßnahmen und Strategien zur Integration in das Mobilitätsportal des Landes entwickelt werden. Ich denke, daraus wird deutlich, dass wir bereits zu diesem Zeitpunkt - gleichzeitig mit der Überprüfung des Plans - auch den Fortentwicklungen auf diesem Gebiet Rechnung tragen und den Rahmen zur weiteren Integration des Fahrrades in ein modernes Verkehrssystem setzen wollen. Mit der Umsetzung des Radverkehrsplans für unser Land haben wir damit eine anspruchsvolle Zielsetzung. Ich will nochmals betonen, dass es sich dabei um einen Prozess handelt, den wir als Land gemeinsam mit den Kommunen und allen anderen Akteuren im Radverkehr gestalten müssen. Wir halten mit dem Landesradverkehrsplan keinen Finanzierungsplan

24 aber ein Steuerungsinstrument in den Händen, mit dem wir den Einsatz der begrenzten Mittel des Landes und der Kommunen so steuern können, dass wir im Radverkehr einen Qualitätssprung erreichen. Welche Bedeutung das im Rahmen der Landesentwicklung und darüber hinaus hat, lässt sich u. a. mit einem Blick in das Weißbuch der EU-Kommission über die künftige Entwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik ablesen. In ihm wird deutlich, dass es zu den Aufgaben der europäischen Verkehrspolitik gehört, bei umweltfreundlichen Verkehrsträgern Akzente zu setzen. Folgerichtig prüft Sachsen-Anhalt die Entwicklung des Radverkehrssystems auch über die jetzige bis 2013 laufende Strukturfondsperiode hinaus, für die EU-Strukturfondperiode 2014 bis 2020 als eine Maßnahme aufzunehmen. Anrede, ich will es gern noch einmal wiederholen:

25 Radverkehrsförderung beginnt in den Köpfen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine interessante und für Sachsen-Anhalt gewinnbringende Veranstaltung.