Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

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Transkript:

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 18.11.2014 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 19:30 Uhr 22:39 Uhr Stimmberechtigte Stadtverordnete: 33 davon anwesend: 26 Stadtverordnetenvorsteher L. Schumacher begrüßt die Anwesenden und eröffnet um 19:38 Uhr die Sitzung. Einwendungen gegen Ladung und Tagesordnung werden nicht erhoben. 1. Bericht des Magistrats Bürgermeister Uffeln berichtet aus dem Magistrat. Der Bericht ist am Ende der Niederschrift von Seite 1603 bis Seite 1612 enthalten. 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadtwerke Steinau an der Straße (Bereiche Wasser / Abwasser / Energieerzeugung) geprüft durch das Büro Priller, Reinhard & Coll. GmbH, Fulda Bürgermeister Uffeln erläutert die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnetenversammlung wird die Vorlage vom 20.10.2014 bekannt gegeben. Nach Beratung beschließt die Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss 2013, geprüft durch das Büro Priller, Reinhard & Coll. GmbH, Fulda festzustellen und a) den Jahresverlust 2013 der Wasserversorgung in Höhe von -35.314,67, b) den Jahresgewinn 2013 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 76.120,13 und c) den Jahresverlust 2013 der Energieerzeugung in Höhe von -1.417,06 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Beschlussvorschlags der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung. - 25 Stimmen dafür- - keine Stimme dagegen- - 1 Stimmenthaltung-

3. Bauleitplanung der Stadt Steinau an der Straße 7. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahrens gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB Entwurfs- und Offenlagebeschluss 3(2) BauGB Bgm Uffeln erläutert die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnetenversammlung wird die Vorlage vom 18.09.2014 bekannt gegeben. Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst: (1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße beschließt, nach inhaltlicher Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Steinau an der Straße. (2) Die 7. Flächennutzungsplanänderung betreffend a) Kernstadt Steinau an der Straße Bereich Friedhof b) Kernstadt Steinau an der Straße Bereich Gaststätte Tropfsteinhöhle c) Stadtteil Uerzell Bereich Schmidtmühle d) Stadtteil Bellings Bereich südlich Höllgarten e) Stadtteil Sarrod Bereich nördlich Salztalstraße wird als Entwurf beschlossen sowie die Begründung dazu. (3) Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Offenlage erfolgt gleichzeitig mit Einholung der Stellungnahmen gemäß 4 Abs. 2 BauGB. (4) Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen. Der Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung empfiehlt die Beschlussfassung zum Teil Absatz 2 Buchstabe a) bis d) der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung. Der Teil Absatz 2 Buchstabe e) wird nicht zur Beschlussfassung empfohlen. Die Abstimmung erfolgt hinsichtlich Absatz 2 getrennt nach einzelnen Bereichen wie folgt: zu a) -15 Stimmen dafür- zu b) -26 Stimmen dafür (einstimmig)- -keine Stimmenthaltung- zu c) -27 Stimmen dafür (einstimmig)- -keine Stimmenthaltung-

zu d) -17 Stimmen dafür- -2 Stimmen dagegen- -8 Stimmenthaltungen- zu e) -keine Stimme dafür- -17 Stimmen dagegen- 4. Erlass einer Abweichungssatzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen hier: Wendehammer der Straße An der Tränk Bürgermeister Uffeln erläutert die Vorlagen zu TOP 4 und TOP 5 gemeinsam. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt beide Beschlussvorschläge der Stadtverordnetenversammlung einstimmig zur Beschlussfassung. Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße beschließt die im Entwurf vorliegende Abweichungssatzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen. ergibt: -26 Stimmen dafür- -2 Stimmenthaltungen- (Die Abweichungssatzung ist am Ende der Niederschrift von Seite 1613 bis Seite 1614 enthalten). 5. Planersetzende Entscheidung gemäß 125 Abs. 2 BauGB betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage "Wendehammer" der Straße An der Tränk Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das Abwägungsprotokoll betreffend die Herstellung des Wendehammers der Straße An der Tränk zur Kenntnis und beschließt, dass der Ausbau den in 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht und somit erschließungsrechtlich zulässig ist. ergibt: -28 Stimmen dafür (einstimmig)- -keine Stimmenthaltungen- 6. Anfrage der CDU-Fraktion vom 03. November 2014 hier: Kanalanschluss Erlebnispark Steinau GmbH Bürgermeister Uffeln beantwortet die Anfrage wie folgt: - zu 1): keine

- zu 2) Im Haushalt 2014 ist eine Auszahlung nicht berücksichtigt sondern im NT eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Im Entwurf für 2015 sind Mittel entsprechend eingestellt. 2 Zusatzfragen hinsichtlich von Beweggründen des Betreibers und zur Thematik Beplanung wurden behandelt. 7. Beratung und Beschlussfassung a) des Investitionsprogramms der Stadt Steinau an der Straße für den Planungszeitraum 2013 bis 2017, b) der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Stadt Steinau an der Straße für das Haushaltsjahr 2014, c) des Finanzplans der Stadtwerke Steinau an der Straße für den Planungszeitraum 2013 bis 2017, d) des 1. Nachtragswirtschaftsplans der Stadtwerke Steinau an der Straße für das Wirtschaftsjahr 2014. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu a) nicht zur Beschlussfassung zu b) nicht zur Beschlussfassung zu c) mehrheitlich zur Beschlussfassung zu d) mehrheitlich zur Beschlussfassung Die SPD- und UBL-Fraktionen stellen folgenden Antrag: Der Haushaltsansatz von 10.000 EUR bei Haushaltsstelle 5710101 im Teilergebnishaushalt für weitere Beratungen zum Mobilfunkkonzept wird mit einem Sperrvermerk belegt. Der Sperrvermerk kann von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss aufgehoben werden, wenn durch den Bürgermeister als Vorsitzender des Magistrates eine rechtskräftige Vereinbarung gemäß der Selbstverpflichtung der Betreiber von Mobilfunknetzen zwischen den Mobilfunkbetreibern, Grundstückseigentümern der Mobilfunkstandorte in Steinau und dem Planungsträger im Sinne des vorliegenden Mobilfunkkonzeptes vorgelegt wird. Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Sitzung von 20.24 Uhr bis 20.44 Uhr unterbrochen. Die CDU-Fraktion stellt den Ergänzungsantrag: Der Bürgermeister wird beauftragt einen Runden Tisch mit den Beteiligten einzuberufen. Die Abstimmung über den ergänzten Antrag ergibt: Die SPD- und UBL-Fraktionen stellen folgenden Antrag: -28 Stimmen dafür (einstimmig)- -keine Stimmenthaltung- Der Haushaltsansatz von 20.000 EUR bei Haushaltsposition 1110901 Projekt 11-004 im Teilfinanzhaushalt als erste Rate für den Ankauf des Geländes der ehemaligen Grundschule Ürzell wird mit einem Sperrvermerk belegt. Der Sperrvermerk kann durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ggf. bereits in der nächsten Stadtverordnetensitzung aufgehoben werden, wenn das durch den Bürgermeister bereits zugesagte und bisher nicht abschließend beschlussfähig vorgelegte Nutzungskonzept mit Nutzungsvereinbarung in HuF

und Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird. Im Nutzungskonzept sind insbesondere aufzunehmen: die am Nutzungskonzept beteiligte Partner, die einmaligen und ggf. wiederkehrenden Kosten sowie die Träger der jeweiligen Kosten. Hierbei ist auszuweisen, welche Leistungen durch die betroffenen Vereine eingebracht werden. Der Antrag wird geändert, indem die Worte mit Nutzungsvereinbarung gestrichen werden. Die Abstimmung über den geänderten SPD-/ UBL-Antrag ergibt: Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag: -19 Stimmen dafür- -3 Stimmen dagegen- -6 Stimmenthaltungen- Der Magistrat wird beauftragt, die Planung für den Bau der Gehwege entlang der Kinzig im Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung vorzustellen. -26 Stimmen dafür- -1 Stimmenthaltung- (Stadtverordneter Link nahm an der Abstimmung nicht teil) Folgender Beschlussvorschlag gelangt zur Abstimmung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße beschließt a) das Investitionsprogramm der Stadt Steinau an der Straße für den Planungszeitraum 2013 bis 2017 b) die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Stadt Steinau an der Straße für das Haushaltsjahr 2014 c) den Finanzplan der Stadtwerke Steinau an der Straße für den Planungszeitraum 2013 bis 2017 d) den 1. Nachtragswirtschaftsplan der Stadtwerke Steinau an der Straße für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Abstimmung zu a) ergibt: Die Abstimmung zu b) ergibt: Die Abstimmung zu c) ergibt: Die Abstimmung zu d) ergibt:

8. Erlass einer Dritten Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Steinau an der Straße Bürgermeister Uffeln erläutert die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnetenversammlung wird die Vorlage sowie die im Entwurf anliegende III. Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Steinau an der Straße vorgelegt. Nach Beratung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Erlass der III. Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS), in der die Erhöhung des Frischwassertarifes von 1,81 /m 3 (inkl. 7 % MwSt.) auf 1,99 /m 3 (inkl. 7 % MwSt.) festgesetzt wird. Die III. Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. (Die III. Nachtragssatzung ist am Ende der Niederschrift von Seite 1615 bis Seite 1616 enthalten) Der Haupt- und Finanzausschuss hat mehrheitlich die Annahme des Beschlussvorschlages empfohlen. -25 Stimmen dafür- -2 Stimmenthaltungen- 9. 4. Nachtragssatzung zur Abfallsatzung -AbfS- Bürgermeister Uffeln erläutert die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnetenversammlung wird die Vorlage vom 09.07.2014 bekannt gegeben. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die im Entwurf vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Abfallsatzung AbfS- (Die 4. Nachtragssatzung zur Abfallsatzung (-AbfS-) ist am Ende der Niederschrift von Seite 1617 bis Seite 1618 enthalten). -26 Stimmen dafür- -keine Stimme dagegen- -1 Stimmenthaltung- 10. Erlass einer Neufassung zur Satzung der Stadt Steinau an der Straße über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Steinau an der Straße (Hundesteuersatzung) Bürgermeister Uffeln erläutert die Vorlage mit dem Hinweis, dass aufgrund der Beratungen im Magistrat 7 vollständig entfallen soll:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung zur Satzung der Stadt Steinau an der Straße über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Steinau an der Straße. (Der Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Steinau an der Straße ist am Ende der Niederschrift von Seite 1619 bis Seite 1628 enthalten). Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme des Beschlussvorschlages der Stadtverordnetenversammlung nicht empfohlen. -keine Stimmen dafür- -22 Stimmen dagegen- -5 Stimmenthaltungen- 11. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Steinau an der Straße für das Haushaltsjahr 2015 Der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße wird die vom Magistrat als Entwurf festgestellte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Steinau an der Straße für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Bürgermeister Uffeln erläutert die Vorlage. Die Sitzung wird um 22:39 Uhr geschlossen. gez. Schumacher Stadtverordnetenvorsteher gez. Drechsler Schriftführer Die Übereinstimmung vorstehender Abschrift mit der Niederschrift im Beschlussbuch der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit bestätigt. Steinau an der Straße, den 19.11.2014 Der Magistrat der Stadt Steinau an der Straße Im Auftrag Drechsler