Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Recy & DepoTech 2016 Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagment Rechtlich-technische Aspekte Christian Pfeisinger IT-Dienstleistungen für Umwelt und Wirtschaft Leoben, 9. November 2016
Einleitung Motivation der Abfallwirtschaft in der EU: Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Etablierung einer Kreislaufwirtschaft Umsetzung von EU-Richtlinien in die nationalen Gesetzgebungen PRODUKT - ABFALL - PRODUKT Motivation für die Produkt-Gesetzgebung in der EU: Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt EU-Verordnung 1907/2006 betreffend Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und der Beschränkung von CHemikalien REACH PRODUKT LEBENSZYKLUS
Was behandelt REACH? Die Ziele von REACH im Detail Diese Verordnung sollte ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherstellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessern (Präambel 1) SCHUTZ der MENSCHLICHEN GESUNDHEIT und der UMWELT Der gemeinschaftliche Binnenmarkt für Stoffe kann nur dann wirksam funktionieren, wenn die Anforderungen an Stoffe in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht wesentlich voneinander abweichen. (Präambel 2) Dem EU-BINNENMARKT VERPFLICHTET
Was behandelt REACH? Die Ziele von REACH im Detail Ein wichtiges Ziel... besteht darin, darauf hinzuwirken und in bestimmten Fällen sicherzustellen, dass besorgniserregende Stoffe letztendlich durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden, soweit geeignete, wirtschaftlich und technische tragfähige Alternativen zur Verfügung stehen (Präambel 12) BESORGNISERREGENDE STOFFE ERSETZEN Durch diese Verordnung werden Informationen über Stoffe und ihre Verwendung gewonnen. (Präambel 14) AUFBAU einer INFORMATIONSKETTE
Wer ist betroffen? Wer ist von REACH betroffen In dieser Verordnung werden die jeweiligen Pflichten und Auflagen für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen als solchen, in Gemischen, und in Erzeugnissen festgelegt. Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass die Industrie Stoffe mit einer solchen Verantwortung und Sorgfalt herstellen, einführen, verwenden oder in den Verkehr bringen sollte, wie es erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt unter vernünftigerweise absehbaren Verwendungsbedingungen nicht geschädigt werden. (Präambel 17) Hersteller Importeure Nachgeschaltete Anwender RECYCLING- UNTERNEHMEN?
Was ist betroffen? Welche Materialien sind von REACH betroffen Stoff: chemisches Element oder seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingter Verunreinigungen, ; Gemisch: Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffe bestehen; ABFALL? Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt; (REACH, Artikel 3, Def. 1-3) REACH, ARTIKEL 2, (2) IST AUSGENOMMEN!
Wie wird REACH umgesetzt? Die INSTRUMENTE von REACH ORGANISATION EUROPEAN CHEMICAL AGENCY ECHA REGISTRIERUNG Die Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften und Verwendungen der Stoffe, die sie in Mengen von über einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, zu sammeln. Ferner müssen sie die Gefahren und möglichen Risiken, die von diesem Stoff ausgehen, beurteilen. Diese Informationen werden der ECHA in einem Registrierungsdossier übermittelt, (ECHA-Homepage) PRODUKT ABFALL PRODUKT REGISTRIERUNG NOTWENDIG?
Wie wird REACH umgesetzt? Die INSTRUMENTE von REACH ZULASSUNG Das Zulassungsverfahren soll sicherstellen, dass die von besonders besorgniserregenden Stoffen, Substances of Very High Concern, SVHC, ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden, und dass diese Stoffe bei gleichzeitiger Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des EU-Binnenmarktes schrittweise durch geeignete Alternativen ersetzt werden. (ECHA-Homepage) Substances of Very High Concern SVHCs: Karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe (CRM) Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (Anhang XIII) im Einzelfall identifizierte Stoffe, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen haben
Wie wird REACH umgesetzt? Die INSTRUMENTE von REACH ZULASSUNG Nach einem aus zwei Schritten bestehenden Regulierungsprozess können SVHC in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen und zulassungspflichtig werden. Diese Stoffe dürfen ab einem bestimmten Datum nicht in Verkehr gebracht oder nicht mehr verwendet werden, es sei denn, für ihre spezifische Verwendung wurde eine Zulassung erteilt oder die Verwendung wurde von der Zulassungspflicht ausgenommen. (ECHA-Homepage) PRODUKT ABFALL PRODUKT ZULASSUNG NOTWENDIG?
Definition von Polymeren REACH, Artikel 3, (5) Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind, : (a) eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit mindestens drei Monomereinheiten, die zumindest mit einer weiteren Monomereinheit bzw. einem sonstigen Reaktanten eine kovalente Bindung eingegangen sind; (b) weniger als einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit demselben Molekulargewicht. Polymere sind nicht zu registrieren, sehr wohl aber die enthaltenen Monomerarten (Artikel 6, (3))
Kunststoff-Abfall und REACH Quelle: WKO, modifiziert
Recycling von Kunststoffen Das RECYCLING von KUNSTSTOFFEN wurde ursprünglich von REACH nicht berücksichtigt -> ARTIKEL 2, 7 (d) wurde nachträglich eingefügt Es gibt zwei Ausnahmen für Rezyklate: Identisch: es werden 20% an Verunreinigungen akzeptiert, aber diese Verunreinigungen dürfen keine Funktion haben. (ECHA, Leitlinie zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen) Dem die Rückgewinnung durchführenden Unternehmen stehen die in Artikel 31 oder 32 erforderlichen sicherheitsbezogenen Informationen zu den Monomerstoffen zur Verfügung. Alle verfügbaren Informationen zu den Komponenten des zurückgewonnenen Materials sind zu berücksichtigen.
Aber Recycling von Kunststoffen Übergangsfristen für Phase-in-Stoffe laufen 2018 aus: Mit 1. Juni 2018 sind alle Phase-in-Stoffe ab einer pro Jahr hergestellten Tonne zu registrieren. um ein aus Rezyklat bestehendes Kunststoff-Produkt am Markt zu platzieren, muss die Informationskette wieder aufgebaut werden. es ist keine Registrierung für Erzeugnisse nötig (Def. REACH), wenn ein Produkt direkt aus Kunststoff-Granulat extrudiert wird. Die Produkthaftung ist allerdings zu beachten.
Zulassung Recycling von Kunststoffen REACH, Artikel 2, (7), d gilt nur für die Registrierung. Wenn die Behörden zeigen können, dass ein SVHC im Kunststoff enthalten ist, ist eine Zulassung nötig. Die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe wird laufend erweitert und Grenzwerte werden gesenkt. Eine Zulassung ist für geringe Mengen in Relation teuer Für eine Jahresproduktion von 5 Tonnen liegen die Kosten bei etwa 10.000 Euro oder 2.000 Euro pro Tonne Bei 10.000 Tonnen Jahresproduktion eines zulassungspflichtigen Stoffes, sinken die Kosten auf 500 Euro pro Tonne
Recycling von Kunststoffen Wirtschaftlicher Wettbewerb Der EU-Binnenmarkt zwischen Recycling-Unternehmen funktioniert nur bedingt, da es unterschiedliche Definitionen des Abfallendes in den nationalen Gesetzgebungen der EU- Mitgliedsstaaten gibt Grundsatz von REACH ist (Artikel 5): KEINE DATEN, KEIN MARKT Entweder vollständige Laboranalyse - auf welche Stoffe (z.b. für Spot- Market-Abfälle) oder Rückgriff auf verfügbare Wissen (Post-Consumer-Abfälle) und damit positive Kenntnis, ob ein Stoff im Input-Material vorgelegen hat plus der Stoffe der Nach-Additivierung minus der quantitative Abreicherung beim Recycling-Prozess. (Ökopol)
Schlussfolgerungen Herausforderungen für Recycling-Unternehmen: Mit dem Auslaufen der Übergangsregeln für Phase-in-Stoffe kann laut WKO damit gerechnet werden, das mehrheitlich kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein werden. Recycling-Unternehmen müssen die Historie ihres Kunststoffabfalles kennen. Es müssen Logistik-Ketten zur Verfügung stehen, die garantieren, die zu einem hohen Grad an homogenen Kunststoff-Abfall führen. In den letzten zwei, drei Dekaden steigt der Anteil von Kunststoffen mit einem langen Produkt-Lebens-Zyklus stätig. Somit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Stoffe in die werkstoffliche Recycling- Linie kommen, die eine Zulassung durch die ECHA brauchen. Es gibt mittlerweile dafür internationale Datenbanken.
Schlussfolgerungen Herausforderungen für Recycling-Unternehmen Eine Zulassung ist bei geringen Stoffmengen in Relation zu großen Mengen teuer. Das Zulassungsverfahren ist aufwendig, Vereinfachungen werden diskutiert. (SIEF) In REACH gibt es eine Menge an Ausnahmen. Die Recycling- Unternehmen müssen ein gutes Verständnis für die Anforderungen von REACH haben. Es gibt einen geringen Konnex zwischen der EU-Chemikalien- Gesetzgebung und den nationalen Gesetzgebungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die EU sieht eine Harmonisierung in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten. Der Wettbewerb wird für die Recycling-Unternehmen schwieriger werden, da Mitbewerber genau auf die Stoffzusammensetzung sehen.
DANKE! Dr. Christian Pfeisinger, MBA Dipl. Wirtschaftstechniker IT-Dienstleistungen für Umwelt und Wirtschaft A- 1020 Vienna, Austria e-mail: christian.pfeisinger@gmx.at Berufserfahrung mobil-phone: +0043 / 676 / 30 400 36 Projektmanager und Business-Analyst in den Branchen Chemie, Banken, Versicherungen und Telekommunikation als Schnittstelle von IT und Geschäftsbereichen, mehr als 20 Jahre Erfahrung Ausbildung Chemie, Universität Wien, Forschungsarbeit über die Kinetik der radikalischen (Co-)- Polymerisation von Polystyrol und PMMA in Mikroemulsionen Post-Graduate General Management, Technische Universität Wien, Donau-Universität Post-Graduate Ressourcen- und Verwertungsmanagement, Montanuniversität Leoben, Masterarbeit Werkstoffliches Recycling von Polyolefinen