Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr.
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- Jacob Gerhardt
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1 Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien
2 Inhalt Zulassung - Vergleich Primärherstellung Recycling Stoffdefinition unter REACH Stoffdefinition im Fall von Recycling Beispiele
3 Ziel der Zulassung Ziel der Zulassung ist die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe, mindestens aber die ausreichende Beherrschung der von diesen Stoffen ausgehenden Risiken Artikel 55 REACH
4 Gegenstand der Zulassung Gegenstand der Zulassung ist nicht die Herstellung, bzw. der Prozess des Recycling, sondern die Endanwendung eines Stoffes einschließlich der notwendigen Vorbereitungshandlungen z.b.: Verwendung von Automatenstahl in der Zerspanungstechnik oder die Verwendung von DEHP als Weichmacher in PVC für die Produktion von Fußböden, einschließlich des Ab- und Umfüllens und der Lagerung
5 Recycling und Primärproduktion Gegenstand der Zulassung ist daher sowohl bei der Primärproduktion als auch beim Recycling die Endanwendung Insofern besteht eine Gleichbehandlung bei primär hergestellten Stoffen und zurück gewonnenen Stoffen Fraglich ist, welcher Stoff Gegenstand der Zulassung ist Stoffbegriff
6 Was ist ein Stoff? Artikel 3 Nr. 1 REACH Stoff chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, Realstoff einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;
7 Was ist ein Stoff? mono-constituent substance Realstoff Idealstoff Bestandteil 80 % Verunreinigungen
8 Was ist ein Stoff? multi-constituent substance Realstoff Idealstoff A 10 % B 10 % C 10 % Verunreinigungen
9 Was ist ein Stoff? UVCB*-Stoff Realstoff Idealstoff A %?? % B % C? %?? % *Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials
10 Was ist ein Gemisch? Gemische werden absichtlich aus Realstoffen zusammengemischt, ohne dass die Stoffe miteinander reagieren Gemisch Realstoff A = 50 % E = 5 % B = 20 % C = 15 % D = 10 %
11 Stoffe und Gemische Stoffe sie sind das Ergebnis eines Herstellungsprozesses (Realstoff) Gemische werden aus Realstoffen formuliert, ohne dass diese miteinander reagieren Chemikalienrechtlich bleiben Stoffe in Gemischen als eigener Regelungsgegenstand erhalten
12 Registrierungspflicht für Stoffe Unter REACH sind Stoffe registrierungspflichtig, entweder als solche oder in Gemischen Recyclingprivileg: Keine Registrierungspflicht für zurückgewonnene Stoffe, wenn diese bereits registriert wurden, Art. 2 Abs. 7 Buchstabe d) Zurückgewinnung = Herstellung Problem: Die wiedergewonnen Stoffe sind in vielen Fällen chemisch nicht mit den primär produzierten identisch (insbesondere komplexe Stoffe)
13 Beispiel für die Rückgewinnung Registrierung von Schmieröle, CAS-Nr , EINECS-Nr Komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten aus Lösungsmittelextraktion und Entwachsungsverfahren. Besteht vorrangig aus gesättigten Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen im Bereich von C15 bis C50. Nach Verwendung des Stoffes Rückgewinnung. Ist der zurück gewonnene Stoff identisch mit dem registrierten Stoff?
14 Lösung Abfallleitfaden : Das Stoffgemisch, das als Ergebnis des Recycling anfällt, wird chemikalienrechtlich nicht als Stoff sondern als Gemisch angesehen und nach bestimmten Regeln aufgeteilt. Die Stoffe im Gemisch sind in der Regel identisch mit bereits registrierten Stoffen.
15 Zulassungspflicht Abfallleitfaden Ergebnis Recycling: Material mit einem Bestandteil 80% = Stoff Material mit mehreren Bestandteilen jeweils 20% = Gemisch Bestandteil < 20% = Verunreinigung Bestandteil < 20% mit eigener Funktion = Stoff Zulassungspflicht Verwendung von Stoffen als solchen oder in Gemischen
16 Stoff Hauptbestandteile Realstoff Verunreinigungen A = 50 % E = 8 % D = 3 % B = 30 % C = 9 %
17 Recycling Stoff Gemisch Stoffe Gemisch Verunreinigungen A = 50 % E = 8 % D = 3 % B = 30 % C = 9 %
18 Zulassungspflicht Folge: Anhang XIV-Bestandteil 80% = Stoff Zulassungspflicht für Anhang XIV-Stoff Anhang XIV-Bestandteil 20% = Gemisch Zulassungspflicht für Anhang XIV-Stoff Anhang XIV-Bestandteil < 20% = Verunreinigung keine Zulassungspflicht Anhang XIV-Bestandteil < 20% mit eigener Funktion = Stoff in Gemisch Zulassungspflicht für Anhang XIV-Stoff
19 Beispiel 1: Pb Annahme: Blei in Anhang XIV 1. Szenario: Recycling von bleihaltigem Stahl Verwendung als Automatenstahl: essentielle Funktion von Blei Recyclingprodukt: Gemisch aus Fe, Mn, P Pb (1%) Folge: Pb mit eigener Funktion Zerspanbarkeit des Stahls Zulassungspflicht für Pb bei der Verwendung von Automatenstahl
20 Beispiel 1: Pb Annahme: Blei in Anhang XIV 2. Szenario: Recycling von bleihaltigem Zinkschrotten Blei keine Funktion, nicht beabsichtigt enthalten Recyclingprodukt: Stoff Zink mit Verunreinigung Pb (1%) Folge: Pb keine eigene Funktion: Verunreinigung Keine Zulassungspflicht für Blei (Verunreinigung) oder Zink mit Verunreinigung Blei
21 Beispiel 2: DEHP DEHP in Anhang XIV Recycling von DEHP-haltigem PVC 1. Szenario: DEHP-Gehalt 5% Ziel: Hart-PVC möglichst mit geringem (Ziel 0%) DEHP Gehalt Ergebnis: Recyclingprodukt: PVC mit Verunreinigung DEHP (ohne eigene Funktion) Keine Zulassungspflicht
22 Beispiel 2: DEHP 2. Szenario: DEHP-Gehalt 18% Ziel: Weich-PVC mit möglichst hohem DEHP Gehalt Ergebnis: Recyclingprodukt: Gemisch aus PVC und DEHP (Funktion: Weichmacher) Zulassungspflicht für DEHP für die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Weich-PVC
23 Zusammenfassung Stoffdefinition unter REACH: Realstoff Registrierung: Recycling-Privileg für zurück gewonnene Stoffe Zulassung: Verwendung von Anhang XIV-Stoffen Gleichbehandlung von Primärstoffen und zurück gewonnenen Stoffen Nachteil Recycler: Oft kein Einfluss auf die Zusammensetzung des Abfalls und damit des zurückgewonnenen Stoffes Keine Zulassungspflicht für Verunreinigungen (Ausnahme: Funktion) EU-Diskussion
24 Fragen? Tel.: Fax: (Montag bis Freitag 8:00 16:30 Uhr) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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