Nachberechnung Bezüge



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Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen 2.3. Nachzahlung von steuer- und sozialversicherungsfreien Bezügen 2.4. Nachzahlung für im aktuellen Jahr ausgetretene Mitarbeiter 2.5. Nachzahlung für im Vorjahr ausgetretene Mitarbeiter 3. Details 3.1. Auswertungen 3.2. Mögliche Zeiträume für die Nachberechnung der Bezüge 3.3. Ausweis der Lohnarten STCP und STEP 2 2 2 4 5 6 7 8 8 9 9

Seite 2 1. Ziel Über die Funktion»Nachberechnung Bezüge«erfassen Sie die steuerpflichtigen bzw. sozialversicherungspflichtigen Bezüge, die geändert werden müssen. Und zwar: nachträglich (für eine abgeschlossene Periode) erfasst, oder nachträglich (in abgeschlossener Periode, weil zu viel bzw. zu wenig gezahlt). Steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge, die nachträglich erfasst oder geändert werden müssen, können im aktuellen Monat mit einem entsprechenden Abrechnungstext in der Dialog- oder der Stapelerfassung hinterlegt werden. Weitere rückwirkende Änderungen: Nr. 1682»Nachberechnung Personaldaten«Nr. 1663»Eintritt/Austritt ändern oder stornieren«2. Vorgehensweise Müssen Bezüge nachträglich geändert werden (zu viel bzw. zu wenig gezahlt), so erfassen Sie in der Nachberechnung nur die Differenzen! Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Vorgehensweise. 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge Beispiel Aktueller Monat Mai. Der Mitarbeiter erhält rückwirkend ab März eine Gehaltserhöhung. Gehalt alt: 3.000 Euro. Gehalt neu: 3.200 Euro. 1. Festbezüge in den Personaldaten anpassen Mit Gehaltshistorie 1. Bestehenden Festbezug über 3.000 Euro öffnen und im Feld»Ablauf«2/2013 erfassen. 2. Neues Gehalt mit Beginn 03/2013 erfassen.

Seite 3 In der Übersicht der Festbezüge sehen Sie die Entwicklung des Gehalts: Ohne Gehaltshistorie Festbezug öffnen und einfach die Betragshöhe ändern. Achtung: Die Änderung des Festbezugs in den Personaldaten löst noch keine Nachberechnung aus! 2. Nachberechnung erfassen 1.»Bearbeitung I Nachberechnung Bezüge«. 2. Erfassen Sie die Differenz zum bereits gezahlten Gehalt in der Nachberechnung nacheinander für März für April

Seite 4 3. Auswertungen Korrigierte Lohn- und Gehaltsabrechnung Nach der Vorab- oder Monatsberechnung erhalten Sie Korrekturabrechnungen für März und April, auf der Sie das ursprüngliche Gehalt und die in der Nachberechnung erfassten Differenzen sehen. Die Differenzen zu den ursprünglichen Auszahlungsbeträgen werden auf die Abrechnung des aktuellen Monats in den Bereich der Netto-Bezüge/Netto-Abzüge übertragen und mit dem aktuellen Auszahlungsbetrag verrechnet. Buchungsliste/Lohnsteuer-Anmeldung/Beitragsnachweise/Lohnjournal usw. Die Nachberechnung ist in den aktuellen Auswertungen enthalten. Es gibt keine Korrekturauswertungen für die Vormonate! 2.2. Nachzahlung von Bezügen Beispiel Aktueller Monat Mai. Der Mitarbeiter erhält für März nachträglich eine Überstundenvergütung 120 % für 10 Überstunden. 1. Überstunden in der Nachberechnung erfassen 1.»Bearbeitung I Nachberechnung Bezüge«. 2. Überstundenvergütung für 10 Überstunden für den Monat März mit der entsprechenden Lohnart erfassen.

Seite 5 2. Auswertungen Korrigierte Lohn- und Gehaltsabrechnung Nach der Vorab- oder Monatsberechnung erhalten Sie die Korrekturabrechnungen für März, auf der Sie die ursprünglich erfassten Bezüge und die Überstundenvergütung sehen. Die Differenz zum ursprünglichen Auszahlungsbetrag wird auf der Abrechnung des aktuellen Monats in den Bereich der Netto-Bezüge/Netto-Abzüge übertragen und mit dem aktuellen Auszahlungsbetrag verrechnet. Buchungsliste, Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweise, Lohnjournal usw. Die Nachberechnung ist in den aktuellen Auswertungen enthalten. Es gibt keine Korrekturauswertungen für die Vormonate! 2.3. Nachzahlung von steuer- und sozialversicherungsfreien Bezügen Beispiel Aktueller Monat Juni. Mitarbeiter erhält ab Januar nachträglich einen Kindergartenzuschuss in Höhe von 50 Euro. Dieser Kindergartenzuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei. 1. Kindergartenzuschuss im aktuellen Monat in den Festbezügen hinterlegen 1.»Stammdaten I Personaldaten I Festbezüge«. 2. Da es sich um einen wiederkehrenden festen Bezug handelt, hinterlegen Sie den Kindergartenzuschuss in den Festbezügen mit dem Beginn-Datum 01/2013. Achtung: Diese Erfassungsart löst keine Nachberechnung aus, sondern hat einen rein informativen Charakter.

Seite 6 2. Kindergartenzuschuss für die vorhergehenden Monate erfassen 1.»Stammdaten I Personaldaten I Dialog«. 2. Für steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge ist keine Nachberechnung notwendig. Erfassen Sie den kumulierten Bezug (Januar bis Mai) im Dialog mit einem abweichenden Text. Somit vermeiden Sie die Korrekturabrechnungen für die abgeschlossenen Perioden. 3. Lohn- und Gehaltsabrechnung Juni 2.4. Nachzahlung für im aktuellen Jahr ausgetretene Mitarbeiter Beispiel Aktueller Monat Juni. Mitarbeiter ist zum 31.5.2013 ausgetreten. Er soll nachträglich für Mai noch eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.000 Euro erhalten. 1. Nachberechnung erfassen 1.»Bearbeitung I Nachberechnung Bezüge«. 2. Urlaubsabgeltung für den Monat Mai erfassen.

Seite 7 2. Auswertungen Lohn- und Gehaltsabrechnung Nach der Monatsberechnung erhalten Sie eine Korrekturabrechnung für Mai. Auf dieser sehen Sie die ursprünglich bezahlten Bezüge und die Urlaubsabgeltung. Zusätzlich erhalten Sie eine Juni-Abrechnung, auf der nur der Differenzbetrag zwischen»alten Auszahlungsbetrag Mai und neuen Auszahlungsbetrag Mai«ausgewiesen wird. Dieser Betrag ist im aktuellen Monat im Zahlungsverkehr enthalten, sofern Sie die Zahlungen an AGENDA ZAHLUNG übergeben. Buchungsliste, Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweise, Lohnjournal usw. Die Nachberechnung ist in den aktuellen Auswertungen enthalten. Es gibt keine Korrekturauswertungen für die Vormonate! Sozialversicherungsmeldung Nach der Monatsberechnung erhalten Sie eine Storno-Meldung mit dem bereits gemeldeten sozialversicherungspflichtigem Entgelt sowie eine neue Abmeldung mit dem neuen sozialversicherungspflichtigem Entgelt. Lohnsteuerbescheinigung Nach der Monatsberechnung erhalten Sie einen Hinweis von LOHN, dass für ausgetretene Mitarbeiter eine Korrektur durchgeführt wurde und deshalb die Lohnsteuerbescheinigung erneut übergeben werden muss. Übermitteln Sie diese an das Finanzamt. Die bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung wird vom Finanzamt nach Erhalt der neuen Lohnsteuerbescheinigung ignoriert. 2.5. Nachzahlung für im Vorjahr ausgetretene Mitarbeiter 1. Personaldaten erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten«. 2. Register»Adresse«Ändern Sie das Austrittsdatum falls notwendig. 3. Register»Steuer«Schlüsseln Sie den Mitarbeiter auf Lohnsteuerklasse VI. 4. Register»Steuer«Erfassen Sie den voraussichtlichen Jahresverdienst des aktuellen Jahres, falls dieser bekannt ist.

Seite 8 2. Bezüge nachberechnen 1.»Bearbeitung Nachberechnung Bezüge«. 2. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr. Auswertungen Sie erhalten Korrekturabrechnungen der im Vorjahr angesprochenen Monate: Berechnung der Sozialversicherung nach dem Entstehungsprinzip. Sie erhalten eine Abrechnung für den aktuellen Monat: Die Lohnsteuer für die Bezüge des Vorjahres wird im aktuellen Monat als Einmalbezug abgerechnet (Zufluss- und Abflussprinzip). Sie erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung für das aktuelle Jahr. Sie erhalten die Stornierung der bereits übermittelten und eine korrigierte Sozialversicherungsabmeldung. Der Arbeitnehmer wird nicht für ELStAM gemeldet, da das Eintritts-/Austrittsdatum in der Vergangenheit bleibt. Exkurs In LOHN ist eine Korrektur der Lohnsteuer für das Vorjahr generell nicht möglich, da die Lohnsteuerbescheinigungen beim Monatsabschluss Dezember erzeugt werden. Daher gilt in LOHN ausschließlich das Zufluss- und Abflussprinzip. Rechtlich gesehen dürfen Lohnsteuerkorrekturen für das Vorjahr durchgeführt werden, sofern die Lohnsteuerbescheinigungen für diesen Zeitraum noch nicht übermittelt wurden. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet. Rechtsgrundlagen: 41c Abs. 1 EStG 41c Abs. 3 EStG und R 41c.1 Abs. 6 LStR. 41c Abs. 1 Satz 2 EStG 3. 3.1. Details Auswertungen Sämtliche Auswertungen der erfassten Nachberechnung finden Sie nach der Monatsberechnung in den Allgemeinen Auswertungen im aktuellen Monat. Die Beträge aus der Nachberechnung sind in diversen Listen des aktuellen Monats enthalten: Buchungsliste, Personalkosten-Chef, Lohnjournal usw. In einigen Auswertungen wird die Nachberechnung gesondert ausgewiesen: Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Sie erhalten eine Abrechnung für den Nachberechnungsmonat mit Hinweis auf den Korrekturmonat. Im Bereich der Bezüge wird der erfasste Differenzbetrag ausgegeben. Außerdem wird der Text»NACHBERECHNUNG«mit angedruckt.

Seite 9 Auf der Abrechnung des aktuellen Monats wird die Korrektur im Bereich der Netto-Bezüge/Netto-Abzüge ausgegeben. Beitragsabrechnung Die Beiträge aus der Nachberechnung werden für jeden Zeitraum, für den eine Nachberechnung erfasst wurde, ausgewiesen. Dies wird in der Spalte»Monat«durch das Kennzeichen»N«angezeigt. Lohnkonto Auf dem Lohnkonto des Mitarbeiters wird für den Nachberechnungsmonat eine weitere Spalte mit der Gesamtsumme des Nachberechnungsmonats ausgegeben. Die Spalte ist mit dem Kennzeichen»SN«versehen. 3.2. Mögliche Zeiträume für die Nachberechnung der Bezüge Die Nachberechnung ist generell bis Januar des Vorjahres möglich. 3.3. Ausweis der Lohnarten STCP und STEP Der Ausweis der Lohnarten STCP und STEP entsteht durch eine Nachberechnung ins Vorjahr: 1. Korrektur Abrechnung für das Vorjahr: Kein Ausweis der Steuer im Bereich der steuerlichen Abzüge. Lohnart STCP: Hinweis, dass die Steuer im Folgejahr berechnet wird. 2. Abrechnung aktueller Monat: Die steuerlichen Abzüge werden auf der Abrechnung des aktuellen Monats als sonstiger Bezug berücksichtigt. Lohnart STEP: Hinweis auf Besteuerung mit Jahrestabelle im aktuellen Jahr.