Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes

Ähnliche Dokumente
B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, MERTINGEN VORHABEN:

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ:

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn und 1165/4 Stand:

Stadt Unterschleißheim. Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. 9. Steuerkreis 30. September 2009

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Potenzialflächenfindung Morsum

Amtliche Bekanntmachungen

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. (Stand: 7. April 2016) Plangebiet

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf

Vereinfachter Umweltbericht zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Urlau Missener Straße

Gemeinde Geroldshausen Kreis Würzburg. Bebauungs- und Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet Am Bahnhof - Vorentwurf -

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße.

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

anwesend abwesend Abwesenheitsgrund

Technischer Ausschuss öffentlich. Gemeinderat öffentlich

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

HANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

Stadt Petershagen. Begründung -Teil B- zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortschaft Wietersheim -VORENTWURF-

25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 2. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister

Melben/Träufle-Hengst, Nord"

DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Uhr TAGESORDNUNG

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Stadtverwaltung Gerlingen Rathausplatz Gerlingen. Stadtbauamt Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Frau Berthold

121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 "Verbrauchermarkt Farger Straße" in Bremen-Blumenthal

Stadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

- beglaubigte Abschrift -

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Niederschrift. über die Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterrönfeld am in Kühl s Gasthof, Dorfstr. 29, Osterrönfeld

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

1. Potenzialflächenbeschreibung

Stadtteil Kerpen. 1. Planungsanlass

Anlage 3. Analyse der Photovoltaiknutzung in Sachsen-Anhalt

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Gemeinde Brodersby Eckernförde, 7. Mai 2012 Am Dienstag, dem , findet um Uhr im Strandhus in Schönhagen, Brodersby, eine öffentl

Fachtagung Ausweisung von Windkonzentrationszonen:

Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan "Alter Unteröwisheimer Weg" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)

Das örtliche Entwicklungskonzept Der Fahrplan der Siedlungsentwicklung für die nächsten 20 Jahre

Drucksache 6/637. Landtag Brandenburg

Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des Begleiterlasses

an die Stadt Werl von der Interessengemeinschaft gegen weitere Windenergieanlagen in Hilbeck

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

Strategische Umweltprüfung (SUP. Lëtzebuerg besser plangen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Arbeitshilfe. zur bauplanungsrechtlichen Zulassung von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB

1. Betreff: Bebauungsplan "Rudolph-Roth-Straße" - Billigung des Entwurfs - Auslegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO

Planungsausschuss öffentlich

Johann Wiesmaier Bürgermeister Gemeinde Fraunberg

Bürgerversammlung Bürgerwerkstatt: Verkehrspolitisches Gesamtkonzept

BEGRÜNDUNG. erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB

Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München

UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB

Stadt Bielefeld. Stadtbezirk Dornberg. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/Ba 2.1 Gellershagen / Menzelstraße

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

am: um: Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Satzung. 1 Geltungsbereich

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte für den Bereich des Schwalm-Eder-Kreises haben die in der Anlage nachgewiesenen Bodenrichtwerte zum

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW

Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach

Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 914 (Vorentwurf) - Eupener Straße, I. Rote-Haag-Weg im Stadtbezirk Aachen-Mitte

DIE VORSTEHERIN DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF VON BERLIN EINLADUNG

Transkript:

Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim 32. Änderung, des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 Wohngebiet zwischen Sportpark und Neufahrner Straße" Vorbemerkung Die Stadt Unterschleißheim verfügt über einen seit dem 02.12.2008 rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Sportplatz-West. Im Flächennutzungsplan ist im nördlichen Bereich des Ortsteils Lohhof-Süd ein Allgemeines Wohngebiet (153/WA) dargestellt. In seiner Sitzung am 20.06.2010 beschloss der Stadtrat auf der Grundlage einer Studie zur baulichen Nutzung, in diesem Bereich die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes zu schaffen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde entlang der geplanten Erschließungsstraße als Fortsetzung der Echinger Straße eine Erweiterung des ursprünglich geplanten Wohnbaugebietes nach Westen vorgesehen. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren gemäß 8 Baugesetzbucht durchgeführt. Geplantes Wohngebiet Lohhof- Süd Lage des neuen Planungsgebietes Seite 1 von 6

1. Ursprüngliche planungsrechtliche Situation 1.1 Lage und Abgrenzung des Planungsbereiches Das Planungsgebiet umfasst gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplanes eine Fläche für die Landwirtschaft nördlich des bebauten Ortsteils Lohhof-Süd. Im Süden grenzt das Planungsgebiet an die Siedlung Lohhof-Süd, während im Osten der Weg als Fortsetzung der Echinger Straße die Grenze des Planungsgebietes darstellt. Im Westen schließen sich Flächen für die Landwirtschaft an. 1.2 Anlass der Planung und ursprüngliche planungsrechtliche Situation Wie bereits in der vorausgegangenen 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich Bekanntmachung der Genehmigung am 02.12.2008 -, wird die Darstellung einer städtebaulichen Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung am Ende der jetzt offenen Echinger Straße als Allgemeines Wohngebiet aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf sieht eine Verlängerung der Echinger Straße vor, um die Erschließung des geplanten Wohngebietes sicher zu stellen. Mit dieser Erweiterung wird ein geringfügiger Zuwachs an Wohneinheiten erfolgen, so dass eine Neubewertung der im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes anvisierten Ziele zur Bevölkerungsentwicklung nicht mehr durchgeführt werden muss. Mit gerade mal 7 zusätzlichen Wohneinheiten als Folge der aktuellen Flächennutzungsplanänderung sind keine Bevölkerungszuwächse zu erwarten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die städtebauliche Entwicklung der Stadt in den letzten 10 Jahren (ab der Verbindlichkeitserklärung des neuen Flächennutzungsplanes) vorwiegend im Rahmen einer Innenentwicklung vollzogen hat. Die neuen Baugebiete, die im Zuge des derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans ausgewiesen werden, werden durch diese Flächennutzungsplanänderung nicht in Frage gestellt. Das Planungsgebiet liegt nicht im Einwirkungsbereich von Schall- und Lichtemissionen aus dem Betrieb verschiedener vorhandener und geplanter Sportanlagen. Deshalb wird bei dieser Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Erstellung weiterer Schallschutzgutachten verzichtet. Seite 2 von 6

2. Änderung 2.1 Darstellung eines Allgemeinen Wohngebiets im nordwestlichen Bereich von Lohhof-Süd als Ortsabrundung, Ausweisung von Ausgleichsflächen und Umwidmung einer Fläche für die Landwirtschaft als Grünfläche zur Sicherung der Erschließung und Gestaltung des Ortsrandbereiches Begründung: Die Stadt Unterschleißheim folgt mit dieser Neuausweisung den Festsetzungen des dazugehörigen Bebauungsplanes Nr. 141 Wohngebiet zwischen Sportpark und Neufahrner Straße, welcher westlich der geplanten Erschließungsstraße als Fortsetzung der Echinger Straße eine Erweiterung des Wohngebietes festsetzte. Hinweise: Im gesamten Gebiet liegen Leitungen der Gasversorgung. Diese dürfen nicht ohne Erlaubnis überbaut werden. Abstandsflächen bei Bepflanzung sind einzuhalten. Die Versorgung des Baugebietes mit Frischwasser kann durch den Ausbau des bereits vorhandenen Leitungsnetzes des Wasserwerks Unterschleißheim erfolgen. Die Versorgung mit Strom wird über das Netz der EON AG sichergestellt. Die Versorgung mit Erdgas kann durch die Erdgas Südbayern erfolgen. Die Abwasserbeseitigung wird durch den Anschluss an das Kanalisationsnetz des Abwasserzweckverbandes Unterschleißheim-Eching-Neufahrn gewährleistet. Im Rahmen der weiteren Planungen sollen die Belange der Deutschen Telekom Berücksichtigung finden. Bei der baulichen Umsetzung des Wohngebietes wird sich die Verwaltung daran halten, der Deutschen Telekom die Grundlagen für eine Risikokalkulation zur Verfügung zu stellen. Für die Erschließung des Baugebietes mit Abwassereinrichtungen ist im Rahmen der weiteren Planung eine Fläche für die vorgesehene Pumpstation vorzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten Beeinträchtigungen hervorgerufen werden, die von den künftigen Anwohnern hinzunehmen sind. Im Zuge der weiteren Planung ist eine ungehinderte Ausübung der Landwirtschaft in diesem Bereich zu gewährleisten. Seite 3 von 6

Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist weiterhin sicherzustellen. Insbesondere sind Immissionen, wie sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft (Staub, Lärm, Gerüche etc.) entstehen können, zu tolerieren. Die Zufahrt zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen darf nicht behindert werden. Im Bebauungsplanverfahren sind die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes zum Niederschlagwasser und zur Tiefgaragenplanung zu beachten. Im gesamten Gebiet können bei Bauvorhaben Bodendenkmäler zu Tage gefördert werden. Diese sind unverzüglich dem Amt für Denkmalschutz zu melden. Die Vorschriften gemäß Art. 8 Abs 1 und 8 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz sind im Rahmen der weiteren Planung (Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Umweltbelange: Im Umweltbericht zum dazugehörigen Bebauungsplan wird hinsichtlich der Umweltbelange Folgendes aufgeführt: Die Planung versucht den im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplanes eintretenden Beeinträchtigungen durch im Bebauungsplan festgesetzte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu begegnen. Dies geschieht im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen: Naturhaushalt Großzügige Durchgrünung des Baugebiets. Festsetzung versickerungsoffener Beläge und Versickerung des Niederschlagswassers im Bereich der Gartengrundstücke. Festsetzung naturnaher Pflanzflächen am Ortsrand sowie entlang der Tennisanlage (Lärmschutzwall). Verbot tiergruppenschädigender Anlagen und Bauteile. Der ermittelte Ausgleichsbedarf wird auf einer externen Fläche nördlich des Unterschleißheimer Sees erfolgen. Die Fläche wird derzeit ackerbaulich genutzt. Das Entwicklungsziel der Ausgleichsfläche ist ein Mischwaldbestand. Mensch, Immissionen Gestaltung des Erschließungskonzeptes mit großzügiger Ausweisung verkehrsberuhigter Straßen. Gestaltung Quartier verbindender Fußwege zwischen den Gartengrundstücken. Überstellung der Parkplätze und Straßen mit Großgrün. Beschattung großer Teile der Seite 4 von 6

Befestigungsflächen durch Baumpflanzungen. Schallschutzmaßnahmen zu den Tennisplätzen und zur Skateranlage. Landschaftsbild Durch die Lage, die städtebauliche Konzeption und die an den Rändern festgesetzten Grünflächen entsteht ein organischer Ortsrand mit ruhiger Gebäudesilhouette. Blickbeziehungen zu das Landschaftsbild prägenden Elementen werden nicht gestört. Ergebnis: Verbleibende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter können nach Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen in der Summe als mäßig bis gering bewertet werden. Schutzgut Bewertung der Umwelterheblichkeit Arten und Lebensräume: mäßig Boden: mäßig Wasser: gering Klima/ Luft: gering Landschaftsbild, Erholung: gering Mensch/Lärm :mäßig Kultur- u. Sachgüter: gering. Auswirkungen der Planung Mit Verwirklichung des Baugebietes entstehen im Wohngebiet max. 7 Einzelhäuser bzw. Wohneinheiten. Insgesamt ist demnach mit einem Zuwachs von ca. 7 Haushalten und einem Zuwachs von etwa 20 Einwohnern zu rechnen. Seite 5 von 6

3. Flächenbilanz Bestand Änderung Flächenbilanz in qm in qm Fläche für die Landwirtschaft 8.400 0 Summe 8.400 0 Grünfläche (Ortsrand) 0 1.900 Wohngebiet 6.500 Summe 0 8.400 Ausgleichsfläche ( 1a BauGB) 1.300 Gesamtfläche 8.400 8.400 Unterschleißheim, den 11.07.2011 17.10.2011 Rolf Zeitler Erster Bürgermeister Seite 6 von 6