1. Einführung in das Bauzeichnen

Ähnliche Dokumente
Baunutzungsverordnung

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Teil 2 Bauleitplanung: Erläuterung der Fachbegriffe

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237)

Einführung in das Technische Zeichnen

Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

Inhaltsübersicht. ERSTER ABSCHNITT Art der baulichen Nutzung

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Präambel. Teil B Text

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS)

GEMEINDE ASBACH- BÄUMENHEIM

ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE

Urbane Gebiete. Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht/AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Kompetenz durch Spezialisierung

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Stadt Esens Landkreis Wittmund

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Bayern FNP ist schön!

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Baunutzungsverordnung

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Informationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf.

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Stadt Wülfrath verkauft freie Wohnbaugrundstücke. Bieterwettbewerb, Gebotsabgabefrist Dienstag, den , 12:00 Uhr

Das öffentliche Baurecht

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom

Spannungsfeld Lärm zwischen Gewerbe und Wohnen. Urbanes Gebiet. Änderung der BauNVO, TA Lärm und 18. BImSchV. Klaus Meyer

>> HÜTTENSBERG - MITTE<<

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Europacity / Heidestraße. Bebauungspläne 1-62 und Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63

Entwicklungsziele Gemeinde Wangerooge

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Baugebiet Backhausgewann II

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)

Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

Grundlagen des Öffentlichen Baurechts

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

Stadt Büren. Bebauungsplan Nr. 16 Goldammerweg Bebauungsplan Nr. 17 Hermannstraße Informationsveranstaltung,

Satzung über die Erhebung von Kanalbeiträgen (Kanalbeitragssatzung) der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom

Abgabe digitaler Bauleitpläne zur Nutzung in Geographischen Informationssystemen (GIS)

A n d e r B i e s e l h e i d e

Amtliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 900

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Fachrichtung Zimmerer

Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte für die Bereiche des Landkreises Hersfeld-Rotenburg und der Stadt Bad Hersfeld haben die in der Anlage

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

Städtebauliche Begründung

Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

FAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,

Regierungspräsidium Ref. 46 -Luftverkehr- Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 4. Antrag

BRW-Legende Stand: 25. Mai 2011 Allgemeine Hinweise zur Anwendung der Bodenrichtwerte (2001; 2002; 2004; 2006)

Bebauungsplan. mit integriertem Grünordnungsplan Markt Dietmannsried Baugebiet "Richolfstraße Nord" OT Reicholzried

P r o t o k o l l 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße -

Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis

Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung) (7.5) Tel /

Schalltechnische Untersuchung

Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung

Änderung Verfahren Bauanträge Wohnen und Gewerbe

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR BUNGERN - Begründung

2.3 Linienarten und Linienbreiten nach DIN 15 T1

Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung. Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

Transkript:

1. Einführung in das Bauzeichnen 5

6 1.1 Vorbereitungen Viele Menschen träumen von ihren eigenen vier Wänden, von einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung. Doch bevor man sich einen solchen Traum verwirklichen kann, gibt es eine Menge Vorbereitungen, die man treffen muss. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein dicht besiedeltes Land. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Baumaßnahmen in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Damit nicht einfach etwas gebaut wird, was sich dann später negativ auf die Landschaft, das Stadtbild oder auch auf die Menschen auswirkt, gibt es im Bauwesen Gesetze und Verordnungen. Diese Reglungen teilen sich ein in: Gesetze des Bundes (z. B. Baugesetzbuch), Gesetze der Länder und Verordnungen der Städte und Gemeinden. 1. Einführung in das Bauzeichnen Die Gesetze des Bundes legen die Schritte für die Raum - planung fest. Jedes Bundesland ist verpflichtet, für seine Regionen einen Regionalplan bzw. einen Landesentwicklungsplan zu entwerfen. Dabei sind die Bundesländer an die Vorgaben des Bundes gebunden. Die Kommunen erarbeiten dann ihren Flächennutzungsplan (siehe Abb. 1-1). Dieser Flächennutzungsplan muss wiederum die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes erfüllen und ist außerdem mit den Nachbargemeinden abzustimmen. In einem Flächennutzungsplan wird die Nutzung der Bauflächen festgelegt und durch Symbole und Farben dargestellt. Im Baugesetzbuch (BauGB) und in den einzelnen Baunutzungsverordnungen (BauNVO) sind die Symbole für die Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen Flächen beschrieben. Es können z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen und Sonderbauflä- Abb. 1-1 Flächennutzungsplan

1.1 Vorbereitungen 7 chen entstehen. Die Tabelle 1-2 zeigt eine Auswahl der Flächennutzung. Allerdings berücksichtigt sie nur eine Auswahl der zulässigen Bebauungsart. Detaillier tere Infor ma ti onen findet man in der Baunutzungsverordnung. Nachdem der Plan öffentlich ausgelegt und diskutiert wurde, wird er beschlossen. Solch ein Plan hat eine Gültigkeit von etwa zehn Jahren. Im nächsten Schritt müssen nun für die einzelnen Teilflächen des Flächennutzungsplanes sogenannte Bebauungspläne (siehe Abb. 1-2) erarbeitet werden. Hier werden den einzelnen Bauflächen die Einzelheiten der jeweiligen Bebauung zugewiesen. An diese Festlegungen muss sich jeder Bauherr halten. Die wichtigsten Symbole sind in Tab. 1.1 und 1.2 erklärt. Baugebiet Grundflächenzahl GRZ b = besondere, o = offene Bauweise Tab. 1-1 Bauliche Nutzung Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ DN 30 35 Die Kenngrößen in Tab. 1.1 haben folgende Bedeutung: Baugebiet = Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse = Höchstgrenze der Anzahl der zu bauenden Geschosse, II bedeutet dann Erdgeschoss + 1. Obergeschoss maximal, III D würde bedeuten 3 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss maximal. Wohn- bau- Flächen W Kleinsiedlungsgebiete (WS) Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA) Beson dere Wohngebiete (WB) Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten. Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Spei sewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Wohngebäude, Läden, Betrie be des Beherbergungsgewerbes, Schankund Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude Gemischte Flächen M G S Dorfgebiete (MD) Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandels betriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Be herber gungsgewerbes und Vergnügungsstätten, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe Gewerbliche Bauflächen Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Sonderbauflächen Sondergebiete (SO) Tab. 1-2 Art der baulichen Nutzung Wirtschaftsstellen landund forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude Wohngebäude, Geschäftsund Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schankund Speisewirtschaften sowie Be triebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbe betriebe Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke Als Sondergebiete, die der Er holung dienen, kommen ins besondere in Betracht Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete. SO werden aber auch für Bauten mit großem Platzbedarf wie Kliniken, Hochschulen, Häfen und Einkaufszentren ausgeschrieben.

8 Die Grundflächenzahl (GRZ) beschreibt, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Das würde bei einer GRZ von 0,5 bedeuten, dass 50 % der Fläche innerhalb der Grundstücksgrenze bebaut werden dürfen. Eine weitere Größe ist die Geschossflächenzahl GFZ. Sie sagt aus, dass bei einer GFZ von 0,8 beispielsweise die Fläche aller Vollgeschosse 80 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen darf. Die Position Offene Bauweise gibt an, dass Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser gebaut werden dürfen, deren Gesamtlänge 50 Meter nicht überschreitet. Bei der Geschlossenen Bauweise müssen die Häuser so auf die Grenze gebaut werden, dass sich die Wände der Gebäude berühren. Weitere Vorschriften regeln die Dacheindeckung, die Dachneigung (DN), die Firstrichtung und z. B. Bepflanzungsvorschriften. Die Abbildung 1-2 zeigt einen Auszug aus einem Bebauungsplan. zu pflanzende Bäume Firstrichtung Verkehrsflächen Fuß- und Radwege Abb. 1-3 Details der Bebauung 1. Einführung in das Bauzeichnen zu erhaltende Bäume Die letzten Details der Bebauung zeigt dann der Lageplan (Abb. 1-4). Hier werden die Größe und die genaue Lage des Gebäudes auf dem Grundstück eingezeichnet. Des Weiteren erscheinen die Flurnummer und die Flurstücknummer. Abb. 1-4 Lageplan Abb. 1-2 Bebauungsplan Der Bebauungsplan in Abbildung 1-2 zeigt noch weitere Details der Bebauung. So sind hier z. B. die Baugrenzen und die Grundstücksgrößen eingezeichnet. Außerdem findet man die Bepflanzung, Straßen und Wege, Grünflächen, Spielplätze, Fuß- und Radwege. Bevor jedoch der Lageplan erarbeitet wird, muss natürlich erst eine Zeichnung des Hauses angelegt werden. Das ist die Aufgabe des Architekten. Zusammen mit den Bauherren entwirft und zeichnet er das Wunschhaus der Auftraggeber natürlich in Übereinstimmung mit den Vorschriften und den Gegebenheiten vor Ort.

1.2 Bauzeichnungen 9 1.2 Bauzeichnungen Zuerst werden Vorplanungen durchgeführt. Der Architekt entwirft Skizzen und Zeichnungen, wie das Gebäude aussehen soll. Hier werden Bäume, Fahrzeuge und Menschen eingezeichnet, um eine Vorstellung vom zukünftigen Objekt entstehen zu lassen. Solche Ergänzungen beleben die Darstellung und binden das Objekt in die Umgebung ein. Dabei wird das Haus von verschiedenen Seiten gezeichnet (Abb. 1-5). Ansicht von Süd-Westen (Weg) Abb. 1-6 Horizontalschnitt oder Grundriss Eine weitere Möglichkeit, in das Innere eines Gebäudes zu schauen, ist der Vertikalschnitt. Bei dieser Methode liegt die Schnittebene senkrecht (Abb. 1-7). Ansicht von Süd-Osten (Garten) Abb. 1-5 Verschiedene Ansichten Solche Außenansichten zeigen die architektonische Wirkung des Hauses. Für die Baufirma, die das Haus errichten soll, reicht das aber bei Weitem nicht aus. Die komplexen Innenformen des Hauses müssen noch sichtbar gemacht werden. Um das zu erreichen, wird das Bauwerk aufgeschnitten. Schnittdarstellungen werden im Exkurs nach diesem Kapitel erläutert (Seite 15 ff.). Beim Bauzeichnen unterscheidet man zwei Schnittarten. Dabei ist der Horizontalschnitt die häufiger angewendete Schnittart. Bei dieser Schnittart wird die Schnittebene waagerecht angeordnet (Abb. 1-6). Man kann mit diesem Schnitt von oben in ein Gebäude sehen. Mit dieser Methode werden alle Räume, die sich auf der Höhe der Schnittebene befinden, sichtbar gemacht. So entsteht der Grundriss eines Hauses. Liegt beim Schnitt durch ein Gebäude die Schnittebene horizontal, so bezeichnet man das als Horizontalschnitt. Ein Horizontalschnitt wird auch Grundriss genannt. Abb. 1-7 Vertikalschnitt In dieser Ansicht sieht man die Anzahl der Stockwerke, die Höhe der Räume und beispielsweise die Treppen. Liegt beim Schnitt durch ein Gebäude die Schnittebene vertikal, so bezeichnet man das als Vertikalschnitt. Die Schnittebenen werden so angeordnet, dass man möglichst viel erkennen kann. Sie gehen durch Fenster, Türen, Schornsteine und Treppen. Außerdem erkennt man die Wandstärke, die Dicke der Geschossdecken, den Aufbau der Wand und die Tiefe des Fundamentes. Die Schnittebene wird nach Bedarf angeordnet. Beim Bauen werden viele verschiedene Materialien eingesetzt. Diese Tatsache muss auch bei der Erstellung der Bauzeichnungen berücksichtigt werden. So kommen für die verschiedenen Materialien unterschiedliche Schraffuren und Farben zum Einsatz. Verwendet man keine standardisierten Schraffuren, muss man eine Legen de anfertigen. In der Abbildung 1-8 ist ein Gebäude im Vertikalschnitt dargestellt. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, kommen für das Mauerwerk drei Varianten der Schraffur zur Anwendung.

10 1.3 Bemaßung 1. Einführung in das Bauzeichnen Im Bauzeichnen gibt es einige Besonderheiten, die die Darstellung und die Maßeintragung von der Zeichnung im Maschinenbau unterscheidet. Im Grundriss in Abbildung 1-11 sind einige dieser Besonderheiten zu sehen. So werden im Bauzeichnen geschlossene Maßketten verwendet. Dabei entstehen oft Doppelbemaßungen, sodass die Maßpfeile durch Maßstriche ersetzt werden. Abb. 1-8 Gebäude im Vertikalschnitt Schmale Flächen werden komplett geschwärzt, Flächen mittlerer Größe bleiben offen und große Flächen werden schraffiert (Abb. 1-9). Abb. 1-9 Schraffur von Schnittflächen Für die anderen Bauelemente zeigt die Abbildung 1-10 eine kleine Auswahl üblicher Schraffuren. Abb. 1-11 Grundriss Abb. 1-10 Schraffuren Maßstriche erlauben es, für mehrere Maßlinien eine Maßlinienbegrenzung zu verwenden. Aber auch Maßpfeile sind im Bauzeichnen möglich. Sie werden bei Kreis- und Winkelmaßen bevorzugt. Gelegentlich werden auch Maßpunkte verwendet. Auf einer Zeichnung ist aber immer nur eine Form der Maßlinienbegrenzung zu verwenden. Ausschlaggebend für die Maßlinienbegrenzung sind die vorhandenen Platzverhältnisse auf der Zeichnung. Maße in Bauzeichnungen können in m, cm, aber auch in mm angegeben werden. Die Maßeinheit ist im Schriftfeld zu vermerken. Grundsätzlich gilt, dass die Regeln so eingehalten werden, dass die Klarheit und Verständlichkeit der Zeichnung bestehen bleibt.

1.4 Bauelemente 11 Oft werden Höhenmarken gesetzt, die die Hö hendifferenz zu angrenzenden Flächen angeben (Abb. 1-12). Dabei wird die Höhe des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss auf +/ 0,0 gesetzt. werden (s. Abb. 1-11, 1-21). Zusätzliche Informationen wie Wärmeschutzgläser, Schallschutzgläser, Sicherheitsgläser usw. werden in der Bauzeichnung zusätzlich vermerkt. In der Abbildung 1-14 ist außerdem noch die zeichnerische Darstellung für verschiedene Kamine oder Schornsteine abgebildet. Abb. 1-12 Höhenmarken 1.4 Bauelemente Für die Darstellung der verschiedenen Bauele mente und Bauteile existiert eine Vielzahl von Symbolen und Zeichen. In den folgenden Abbildungen ist eine kleine Auswahl dieser Teile dargestellt. So gibt es für verschiedene Fenster und Türen Symbole (Abb. 1-13 und Abb. 1-14). Abb. 1-14 Fenster und Kamine Eine weitere Besonderheit stellen die Linienbreiten dar. Zusätzlich zu den schmalen und breiten Volllinien wird eine weitere Linienart, die sehr breite Volllinie, eingesetzt. Die Breite der Linien vergrößert sich etwa im Verhältnis 1 : 2 : 4. Außerdem ändert sich die Linien breite zusätzlich noch mit dem Maßstab der Bauzeichnung. Für die Linien der Liniengruppe 0,7 würden sich im Maßstab 1 : 10 folgende Größenverhältnisse ergeben: schmale Volllinien 0,35 breite Volllinie 0,7 sehr breite Volllinie 1,4 Abb. 1-13 Türdarstellung Fenster werden im Bauzeichnen wie in Abbildung 1-14 dargestellt. In der Zeichnung des Hauses wird die Fensteröffnung im Mauerwerk bemaßt. Wie bei Türen können auch bei Fenstern Höhe und Breite mit eingetragen Sehr breite Volllinien werden für die Begrenzung von großen Flächen geschnittener Bauteile eingesetzt. Hier sind hauptsächlich solche geschnittenen Flächen gemeint, die nicht schraffiert werden. Die Verwendung der Linienarten ist ähnlich der Verwendung im Maschinenbau. Für schulische Zwecke sollen hier keine spezielleren Anwendungen herausgearbeitet werden.

12 Die Abbildung 1-15 zeigt verschiedene Varianten von Treppen, die in Häusern eingebaut sind. Der Pfeil zeigt immer die Laufrichtung nach oben an. Bei gewinkelten, gewendelten und Spindeltreppen unterscheidet man zwischen Links- und Rechtstreppen. Bei Linkstreppen geht man linksherum nach oben, während man bei Rechtstreppen rechtsherum nach oben steigt. 1.5 Innenausbau 1. Einführung in das Bauzeichnen Bei der Innengestaltung kann der Bauherr selbst gestalterisch tätig werden. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Programmen, die dem zukünftigen Hausbesitzer dabei helfen. Dies geschieht meist in Einzelschritten. Zuerst wird die jeweilige Etage konstruiert. Die Abbildung 1-16 zeigt die fertig konstruierte Etage eines Wohnhauses. Abb. 1-15 Treppen Bauzeichnungen werden fast nur noch mit dem PC erstellt. Es gibt eine große Auswahl an Programmen, mit denen Bauwerke konstruiert werden können. Sie enthalten sogenannte Bib liotheken mit verschiedenen Bauelementen und Bauteilen, die in die Zeichnung eingesetzt werden. Diese Aufgabe übernimmt der Architekt, der auch alle statischen Berechnungen durchführt. Der Bauherr bespricht mit dem Architekten seine Vorstellungen von seinem zukünftigen Haus. Abb. 1-16 2D-Konstruktion der Etage eines Hauses Im nächsten Schritt werden im sogenannten 2D-Modus die Einrichtungsgegenstände in den Zimmern angeordnet (Abb. 1-17). Je nach verwendetem Programm sind hier Möbel der verschiedensten Hersteller zu finden. Nachdem der Bauherr alle Möbel nach seinen Vorstellungen angeordnet hat, kann er seine Wohnung im 3D- Modus betrachten. Die räumliche Darstellung (Abb. 1-18) ermöglicht es, eine viel bessere Vorstellung der zukünftigen Wohnung zu erhalten als die 2D-Darstellung. Abb. 1-17 2D-Einrichtung