Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp

Ähnliche Dokumente
Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp

Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp

INHALT. Vorwort Rechtliche Grundlagen... 5

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013

Dosen machen keine Flügel

LEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt

Richtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Fleisch, Fleischerzeugnisse MERKBLATT

Errungenschaften für Verbraucher

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Milch und Milchprodukte MERKBLATT

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT

Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben

Kennzeichnungspflichten Lebensmittel. Darf vegane Wurst überhaupt Wurst heißen?

Kennzeichnung von Fruchtaufstrichen

MERKBLATT. für Selbstvermarkter von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen

Kernsätze für die Folien zum Thema MHD Stand vom

Der Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln muss bei der Abgabe an Verbraucher wie folgt kenntlich gemacht werden:

"Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272)"

Produkte für die Direktvermarktung korrekt deklarieren

Zucker in Lebensmitteln klar und transparent gekennzeichnet

Klassen von Zusatzstoffen: Stand: August Industrie- und Handelskammer Erfurt

DIE NÄHRWERT- KENNZEICHNUNG

Merkblatt. Kennzeichnung von fertig verpackten Lebensmitteln

Lebensmittelkennzeichnung da weiß ich was drin ist! Gentechnik welche Kennzeichnung ist Pflicht?

Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Getreide, Mehl, Brot und Backwaren MERKBLATT

ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE THEMA: NEUE KENNZEICHNUNG FÜR LEBENSMITTEL

bewusster zu konsumieren

Was muss, was kann gekennzeichnet werden?

Information über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches

Gentechnisch verändert?

DIS 2276 Nahrungsergänzungsmittel Verpackung und Etikettierung (einschließlich Vermarktungsnormen) [2276] v1

Nährwertdeklaration nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Essen & Trinken im Alter. Tipps für den Alltag

LEBENSMITTEL- RETTER LEBENSMITTELRETTER

Sportlerlebensmittel Allgemeine Grundlagen

BUNDESENTSCHEID GENUSSOLYMPIADE 2017

Versteckter Alkohol: Ein Tröpfchen in Ehren?

Info Direktvermarktung

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors

Der Absender des Materials

Merkblatt Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich für die Direktvermarktung

Merkblatt für Selbstvermarkter von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen

Muss das sein? Lebensmittel auf dem Müll

Drittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe

Produktspezifikation. Eigelb, dunkel ALLGEMEINE INFORMATION 2. SENSORIK 3. ZUSAMMENSETZUNG 4. NÄHRWERTE

2.8.1 Checkliste Kennzeichnungsvorgaben auf Speise- und Getränkekarten

Vollkost; glutenfrei; ovo-vegetabil; alkoholfrei

Neue Allergen-Kennzeichnungspflicht. EU-weit und einheitlich: Allergen-Kenneichung

52100_Beerenteller_GV

Foodguard.org. Allgemein Informationen

Was muss der Verbraucher über meine Lebensmittel wissen? Lebensmittelkennzeichnung im Online-Handel

Essig (z.b. Apfelessig) Obstart muss angegeben werden

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

Klarer Fall: Gäbe es bei uns schon gentechnisch verändertes Obst und Gemüse zu kaufen, dann müsste es gekennzeichnet werden - ohne wenn und aber.

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV

Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen und nichttierischen Ursprungs. (für Lebensmittelproduzenten und Direktvermarkter) MERKBLATT

Teller oder Tonne? Informationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Der Oberbürgermeister. Schad dröm. Schad dröm. Mit gutem Beispiel voran und weniger Lebensmittel wegwerfen!

Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch

Inhalt. Einleitung 4. Lernziele und Zeitbedarf 4. Möglicher Unterrichtsverlauf 5. Ideenbörse 6. Fachinformation Das Wichtigste in Kürze!

Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln

Unterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

FREIWILLIGE NÄHRWERT- UND GDA-KENNZEICHNUNG IN DER PRAXIS

Vollkost; glutenfrei; ovo-vegetabil; alkoholfrei

Vorwort... 5 Die Autoren... 7

VO (EU) 1169/2011 vom betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV. Täuschungsschutz einst: Täuschungsschutz jetzt:

EIBUFFET Eier, gekocht und geschält, 140er Stück in Lake im Eimer Ei-Buffet Eier gekocht und geschält. Einfacher geht`s nicht!

Tipps für Imkerinnen und Imker. Thema: Etikettierung von Honiggläsern (Stand August 2017)

Wir sind dabei! Die MLUR-Kampagne gegen Lebensmittelverschwendung

Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht

Kenntlichmachung von in Lebensmitteln enthaltenen Zusatzstoffen. (gemäß 9 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV) MERKBLATT

1. Zutaten & Zusatzstoffe Was ist drin?

MOZARTKNÖDEL. Knödel gefüllt mit echten Salzburger Mozartkugeln. ohne Geschmacksverstärker ohne Aromen

Staatliche und kollektive Kennzeichnung

DIE BRANCHE DER ZUKUNFT: E-FOOD-COMMERCE

Cocktails. Granini Lime Juice. Gordon s Dry Gin. deklarationspflichtigen Allergene enthalten

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN IN DER LEBENSMITTELINDUSTRIE

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

Merkblatt Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit

Allgemeines Musteretikett klein

Fragenkatalog zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011)

Foodguard.org. Allgemein Informationen

1. Zutaten & Zusatzstoffe Was ist drin?

Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

2272 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2017

Name des Verfassers: Anita Schütz Bearbeitet am: Durchwahl: 089 / IHK-Service: Tel. 089 /

VEGANE SCHLUTZKRAPFEN MIT KÜRBISFÜLLE

bewusster zu konsumieren

Kennzeichnung von Fruchtsaft, einigen ähnlichen Erzeugnissen und Fruchtnektar (Fruchtsaftverordnung)

frei von Gluten Fragen und Antworten

HÜMMERICH & BISCHOFF. Hinweise zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung und Informationen über aktuelle Vorschriften und Vorgaben

VO (EU) Nr. 1169/2011. wen betrifft es?

Transkript:

Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp

Vorab Auf manchen Verpackungen herrscht ein regelrechter Informationsdschungel. Doch es gibt klare Regeln: Sieben Angaben müssen grundsätzlich auf jeder Fertigpackung stehen und zwar gut lesbar: Außerdem müssen der Endpreis auf oder neben der Ware angebracht sein sowie der Grundpreis, zum Beispiel der Preis pro Kilogramm. Gleich ob Pflichtkennzeichnung oder Werbung, für alle Informationen auf Lebensmitteln gilt: Sie dürfen die Verbraucher nicht täuschen. 2 www.aid.de

Der Name: Was ist das eigentlich? Jedes Lebensmittel muss einen Namen tragen, die so genannte Bezeichnung, früher auch Verkehrsbezeichnung genannt. Sie erklärt, um was für ein Produkt es sich handelt, zum Beispiel Fruchtsaft oder Erfrischungsgetränk. Häufig stehen auf den Packungen auch Markennamen oder Fantasiebezeichnungen wie Tropennektar oder Piratenbrause. Diese Namen sind kein Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung. Tipp: Die Bezeichnung muss im selben Sichtfeld wie die Füllmenge stehen. www.aid.de 3

Was ist drin? Die Zutatenliste informiert darüber, was im Produkt enthalten ist. An erster Stelle steht die Hauptzutat, an letzter Stelle die Zutat mit der geringsten Menge. Wird eine Zutat, zum Beispiel durch eine Abbildung, besonders hervorgehoben, dann muss auch ihre Menge in der Zutatenliste angegeben werden. Sind allergene Zutaten wie Milch, Erdnuss oder Soja im Produkt enthalten, müssen sie auf jeden Fall erkennbar sein in der Zutatenliste, über die Bezeichnung oder durch einen extra Hinweis. Ab Ende 2014 müssen sie in der Zutatenliste optisch hervorgehoben werden. 4 www.aid.de

Auch die Zusatzstoffe finden Sie in der Zutatenliste. Sie tragen meist zwei Bezeichnungen: Der Klassenname verrät, welche Aufgabe der Stoff im Lebensmittel übernimmt, zum Beispiel Säuerungsmittel. Die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer gibt an, um welchen Stoff es sich genau handelt, zum Beispiel Ascorbinsäure oder E 300. E steht für EU, aber auch für essbar. Die Zusatzstoffe wurden auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft und dürfen überall in Europa verwendet werden. www.aid.de 5

Wie lange ist s haltbar? Die Angabe Mindestens haltbar bis bedeutet: Bis zu diesem Datum schmeckt und riecht das Lebensmittel noch wie geplant vorausgesetzt es ist original verpackt und wurde richtig gelagert. Danach können Sie am Geruch und Geschmack testen, ob das Produkt noch in Ordnung ist. Viele Lebensmittel sind länger haltbar als angegeben. Anders ist das beim Verbrauchsdatum. Auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch finden Sie den Hinweis verbrauchen bis. Auch wenn man es nicht riecht oder schmeckt, das Produkt kann nach Ablauf des Datums schon verdorben sein. Das heißt: Bitte nicht mehr essen! 6 www.aid.de

Wo kommt s her? Auf der Packung muss stehen, wer für das Produkt verantwortlich ist mit Name und Anschrift. Das ist nicht immer der Hersteller, es kann auch der Verpacker oder Verkäufer sein. Um Produkte eindeutig zuordnen zu können, müssen sie auch eine Los- oder Chargen nummer tragen. Alternativ ist auch die Angabe eines ausführlichen Mindesthaltbarkeits datums möglich, das mindestens Tag und Monat ausweist. Bei Obst, Gemüse, Rindfleisch, Fisch und Eiern muss jetzt schon das Ursprungsland angegeben werden. Für frisches vorverpacktes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch ist die Herkunftsangabe ab April 2015 verpflichtend. www.aid.de 7

Wie viel ist drin? Feste Lebensmittel müssen nach Gewicht, flüssige Lebensmittel nach Volumen gekennzeichnet werden, so die Regel. In einigen Fällen darf alternativ die Stückzahl angegeben werden. 8 www.aid.de

Bei Lebensmitteln, die in Flüssigkeiten angeboten werden, müssen Hersteller nicht nur die Gesamtfüllmenge, sondern auch das Abtropfgewicht angeben, beispielsweise bei Obstund Gemüsekonserven oder Schafskäse in Salzlake. Viel Aufgussflüssigkeit und wenig drin? Das wäre eine klassische Mogelpackung. www.aid.de 9

Was ist mit Alkohol in Lebensmitteln? Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumen prozent muss der Alkoholgehalt auf dem Etikett stehen. Für feste Lebensmittel, etwa Weinbrand-Bohnen, gibt es diese spezielle Kennzeichnungspflicht nicht. Nur der Blick auf die Zutatenliste verrät, ob in einem Produkt Alkohol enthalten ist, über die Menge erfahren Sie in der Regel nichts. 10 www.aid.de

Und wie ist s hergestellt? In manchen Fällen steht auf dem Produkt, wie es hergestellt wurde, zum Beispiel bei Bioprodukten. Wer sich mit dem Zusatz Bio oder Öko schmückt, muss die Vorgaben der europäischen Öko-Verordnung erfüllen. Gesetzlich geregelt ist auch, dass genetisch veränderte Zutaten gekennzeichnet werden müssen. Es ist außerdem festgelegt unter welchen Bedingungen Hersteller den Hinweis ohne Gentechnik nutzen dürfen. www.aid.de 11

Nährwerttabellen bald verpflichtend Wie viel Fett ist im Keks? Wie viel Zucker ist im Müsli? Schauen Sie auf die Nährwerttabelle. Sie finden sie schon jetzt auf vielen Etiketten. Ab 2016 ist diese Angabe für fast alle vorverpackten Produkte Pflicht. Hinweise auf einen besonderen Nährwert Auch für Werbeaussagen gibt es Regeln. Ob fettreduziert, vitaminreich oder light Hinweise auf einen besonderen Nährwert sind nur erlaubt, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Steht zum Beispiel light auf der Packung, muss erklärt werden, warum das Produkt leichter ist als ein vergleichbares. Das Geschäft mit der Gesundheit Gesundheitsangaben wie Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei müssen wissenschaftlich belegt sein. Lebensmittel mit Gesundheitsaussagen müssen außerdem eine Verzehrsempfehlung tragen, denn die erwünschte Wirkung tritt in der Regel nur ein, wenn das Produkt in bestimmten Mengen über einen längeren Zeitraum gegessen wird. 12 www.aid.de

Eine Gesundheitsaussage allein macht noch kein hochwertiges Lebensmittel. Auch zucker- und kalorienreiche Produkte dürfen derzeit noch mit Gesundheitsaussagen oder mit einem besonderen Nährwert beworben werden, so lange die Aussage selbst richtig ist. Auf EU-Ebene ist jedoch vorgesehen, dass künftig nur solche Lebensmittel Gesundheitsangaben tragen dürfen, die bestimmte Höchstgehalte an Salz, Fett oder Zucker nicht überschreiten. www.aid.de 13

Und unverpackte Ware? Auch lose Ware kommt nicht ganz ohne Kennzeichnung aus. Wurden Zusatzstoffe eingesetzt, dann muss darauf hingewiesen werden, zu welchem Zweck, also zum Beispiel mit Konservierungsstoff, gewachst oder mit Farbstoff. Bei Obst und Gemüse muss das Ursprungsland auf einem Schild neben der Ware stehen. Zum Ende des Jahres 2014 muss auch bei unverpackten Lebensmitteln über die allergenen Zutaten informiert werden. Nie fehlen dürfen die Preis- und die Grundpreisangabe. 14 www.aid.de

Wer hilft bei Fragen und Problemen? Erste Anlaufstelle bei Beanstandungen ist das Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben. Gibt es dort keine Hilfe, dann können Sie sich an den Hersteller oder Verkäufer wenden, der auf der Packung steht. Oder direkt an die amtliche Lebensmittelüberwachung. Die Adresse erhalten Sie bei Ihrer Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung. Viele Antworten auf Fragen rund um das Thema Lebensmittel und Ernährung finden Sie auch in den Foren auf www.was-wir-essen.de. www.aid.de 15

aid infodienst Wissen in Bestform Ihr Informationsanbieter rund um Landwirtschaft, Lebensmittel und Ernährung. Wir bereiten Fakten verständlich auf und bieten für jeden den passenden Service. Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung. unabhängig praxisorientiert wissenschaftlich fundiert Impressum 0391/2014 Herausgegeben vom aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn, www.aid.de Text: Dr. Christina Rempe, Berlin Redaktion: Gesa Maschkowski, aid Fotos (U4 v.o.n.u.): Irochka, Wladimir Tolstich, dpaint alle Fotolia.com Illustrationen: Nik Ebert Grafik: Arnout van Son, 53347 Alfter Druck: Lokay e. K., 64354 Reinheim Diesen Flyer können Sie kostenfrei unter www.aid.de herunterladen oder im 10er Pack gegen eine Schutzgebühr zzgl. Versandkosten bestellen 3. Auflage www.aid.de