Übung zur Vorlesung Steuer VII / Steuerliches Verfahrensrecht WS 11/12. Prof. Dr. Volker Breithecker Dipl.-Kfm. Martin Berg

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Transkript:

Übung zur Vorlesung Steuer VII / Steuerliches Verfahrensrecht WS 11/12 Prof. Dr. Volker Breithecker Dipl.-Kfm. Martin Berg

Aufgabe 1 (Creditpointklausur SS 2005) Der Steuerpflichtige Christoph Beck mit Wohnsitz in Starnberg ist als Kommanditist an der Schmidt Warenhandels KG in Bielefeld beteiligt. Außerdem übt er in sehr geringem Umfang eine freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in München aus. Am 3. Juni 2007 erhielt der Steuerpflichtige Christoph Beck den Feststellungsbescheid der KG für 2006. Irrtümlicherweise hat die Finanzbehörde die von Beck geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben in Höhe von 10.000,-- nicht berücksichtigt. Der Steuerpflichtige bemerkte den Irrtum sofort, blieb aber untätig. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides konnte man im Übrigen nicht lesen, weil der Drucker des Finanzamtes sie vollständig verschmiert hatte. Am 28. April 2008 wird der Einkommensteuerbescheid des Beck vom zuständigen Finanzamt zur Post gegeben. Neben zu hohen gewerblichen Einkünften (aufgrund des Fehlers im Feststellungsbescheid) entdeckt der Steuerpflichtige am 29. April 2008 einen weiteren Fehler: seine nachgewiesenen außergewöhnlichen Belastungen wurden nicht berücksichtigt. Er fährt jedoch erst einmal in den Urlaub. Anschließend reagiert er auf den Einkommensteuerbescheid und reicht bei der zuständigen Finanzbehörde Einspruch gegen sämtliche Fehler ein. Der Einspruch ist dort am 2. Juni 2008 eingegangen. Hat der Einspruch Aussicht auf Erfolg? - 2 -

Aufgabe 2 Die Eheleute Albert und Bertha Claus, die zusammenveranlagt werden, wohnen in einer gemieteten Wohnung in Duisburg-Neudorf (FA Du-Süd). Sie sind seit 2 Jahren gemeinsame Eigentümer eines in Duisburg Duissern (FA Du-Süd) gelegenen Mietwohngrundstücks. Albert Claus betreibt seit 9 Jahren in gemieteten Räumen ein Blumengeschäft in Duisburg-Ruhrort (FA Du-West). Er ist seit 12 Jahren als Kommanditist an der Primelnvertriebs KG mit Sitz in Duisburg-Meiderich (FA Du-Hamborn) beteiligt. Seine Ehefrau Bertha Claus ist als Rechtsanwältin in einer angemieteten Praxis in Duisburg-Marxloh (FA Du-Hamborn) seit 5 Jahren freiberuflich tätig. a) Welches Finanzamt ist für die Umsatzsteuer von Albert und Bertha Claus örtlich zuständig? b) Welches Finanzamt ist für die Einkommensbesteuerung der Eheleute Claus örtlich zuständig? Welche Feststellungsbescheide müssen als Grundlagenbescheide für die Einkommensteuerveranlagung der Eheleute Claus ergehen und welche Finanzämter sind hierfür örtlich zuständig? c) Wer ist für die Gewerbesteuer des Gewerbebetriebs von Albert Claus örtlich zuständig? - 3 -

Aufgabe 3 (Creditpointklausur WS 07/08) (1) Sie haben nach dem Studium als Beratungsassistent bei einer kleineren Kanzlei angefangen. Auf Ihrem Schreibtisch stapeln sich am Montag, dem 25. Februar 2008 folgende Vorgänge: Geben Sie im Detail (unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften und Erfolgsaussichten) an, was Sie bis zu welchem Zeitpunkt erledigen müssen. Soweit Sie mehrere Möglichkeiten sehen, geben Sie auch die Unterschiede dieser Möglichkeiten an und nehmen Sie eine erkennbare Abwägung vor. a. Der ESt-Bescheid 2006 Ihres Mandanten Albert, den Sie am Freitag überprüft hatten und einen Fehler zu Lasten von Albert (deutlich erkennbarer Rechenfehler mit einer Auswirkung von 400 ) und einen zu Gunsten von Albert (falsche Auslegung einer Gesetzesbestimmung mit einer Auswirkung von 256 ) erkannt haben. Der ESt- Bescheid war durch das Finanzamt am 11. Februar zur Post gegeben worden, jedoch erst am 15. Februar durch den Postboten persönlich übergeben worden. b. Ein ESt-Bescheid 2006 des Mandanten Bert. Sie haben den darin enthaltenen Abwägungsfehler erst sehr spät entdeckt, da der Mandant im Urlaub war. Die Bekanntgabe erfolgte am 21. Januar, Ihr Mandant war jedoch als Karnevalsflüchtling vom 18. Januar bis zum 19. Februar im Urlaub gewesen und hatte Ihnen den Bescheid erst am 22. Februar übergeben. - 4 -

Aufgabe 3 (Creditpointklausur WS 07/08) (2) c. Ein Schreiben des Finanzamts, in dem der Einspruch gegen den ESt-Bescheid 2005 von Caroline wegen Fristüberschreitung zurückgewiesen wird. Sie hatten den Einspruch rechtzeitig (mit mehreren Tagen Luft) formuliert und der als sehr zuverlässig bekannten Bürokraft für die Versendung übergeben. Durch einen eitrigen Weisheitszahn schwer beeinträchtigt verlegte sie jedoch den Einspruch, weshalb der Einspruch mit 5-tägiger Verspätung erst am 18. Februar zum Finanzamt ging. Der Fehler wurde trotz bester Überwachung nicht rechtzeitig erkannt. d. Eine Aktennotiz über ein Gespräch mit Ihrem Mandanten Daniel. Daniel achtet immer darauf, dass Sie sehr schnell arbeiten, deshalb bearbeiten Sie Steuererklärungen auch stets innerhalb von drei Monaten. Nun gibt es jedoch ein Problem. Trotz Ihrer ordnungsgemäßen Deklaration wurde eine Grundstücksveräußerung in dem Umsatzsteuerbescheid für 2000 als umsatzsteuerfrei behandelt. Erst jetzt wird endgültig geklärt, dass der Vorgang als von der Grunderwerbsteuer befreit gilt. Das Finanzamt hat daher die bisherige vorläufige Grunderwerbsteuerfestsetzung am 7. Februar (Aufgabe zur Post) geändert. Detlev fragt Sie, ob das Finanzamt den USt-Bescheid jetzt noch ändern kann. Der USt-Bescheid war unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Jahr 2001 ergangen. - 5 -

Aufgabe 3 (Creditpointklausur WS 07/08) (3) e. Sie wollen erstmals die ESt-Erklärung 2007 für die neue Mandantin Elli bearbeiten. Kürzlich haben Sie bei einem Glas Rotwein mit ihr vereinbart, dass Ihr Mandat alle steuerlichen Pflichten, welche von Elli wahrzunehmen sind, umfasst. Diese wohnt im Süden von Duisburg (Finanzamtsbezirk Duisburg-Süd), unterhält eine Tierarztpraxis in Geldern, ist an einer Tierfutter-KG mit Sitz in Duisburg- Hochfeld (Finanzamtsbezirk Duisburg-West) und einer Tierbedarfs-GmbH mit Sitz in Essen-Werder (Finanzamtsbezirk Essen-Süd) beteiligt. Weiter hat Sie Ende 2007 ein eigenes Zoogeschäft in Meiderich (Finanzamtsbezirk Duisburg- Hamborn) eröffnet. Sie fragen sich nun, welche Erklärungen Sie bis wann an welches Finanzamt senden müssen. - 6 -

Aufgabe 4 Dem Fabrikanten Claus C. wurde am 15.5.2008 vom zuständigen Finanzamt der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 bekannt gegeben. Claus C. ist mit der festgesetzten Einkommensteuerschuld nicht einverstanden. Außerdem vermisst er eine Entscheidung über den von ihm bereits Anfang 2007 beantragten Erlass seiner Einkommensteuerschuld 2006. Deshalb sendet er nach Rücksprache mit seinem Steuerberater am 12.6.2008 ein Schreiben an das zuständige Finanzamt: Hiermit widerspreche in meinem Einkommensteuerbescheid 2007, weil [ ] Das versehentlich von Claus C. nicht unterschriebene Schriftstück geht am 13.6.2008 im Finanzamt ein. Eine Woche später fällt ihm jedoch ein, dass er in seiner schriftlichen Bestätigung die vermisste Entscheidung über den Erlass seiner Steuerschuld aus dem Jahr 2006 nicht erwähnt hat. Das diesbezüglich verfasste und unterschriebene Schreiben geht am 23.6.2008 im Finanzamt ein. Wurden Einsprüche von Claus C. form- und fristgerecht eingelegt? - 7 -

Die Einkommensteuererklärung 2001 des ledigen Steuerpflichtigen S ging im Jahr 2003 beim zuständigen Finanzamt ein. S ist freiberuflich tätiger Rechtsanwalt und ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß 4 Abs. 3 EStG. Für 2001 wurde eine Steuer in Höhe von 50.000 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt. Auf Grund einer ordnungsgemäßen Prüfungsanordnung wurde im Dezember 2007 bei dem Steuerpflichtigen S für die Jahre 2001 bis 2003 eine Außenprüfung durchgeführt. Die Außenprüfung führte zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen. Dies wurde dem Steuerpflichtigen am 17.01.2008 (Montag) schriftlich mitgeteilt. Am gleichen Tag wurde ihm die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung bekannt gegeben. Am 06.03.2008 (Donnerstag) findet die neue Freundin des S, die kompetente Fachanwältin für Steuerrecht K, beim Aufräumen den Steuerbescheid für das Jahr 2001. Sie entdeckt einen Fehler zuungunsten des Steuerpflichtigen S. Sie teilt dem S mit, dass es sich bei diesem Fehler unstrittig um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des 129 AO handelt, welche eine Änderung unabhängig von einem Einspruch ermöglicht. Jedoch wäre es für eine Änderung des Steuerbescheides jetzt zu spät. Wie beurteilen Sie die Rechtslage? Aufgabe 5-8 -