Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Ähnliche Dokumente
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Das Bundesteilhabegesetz Kernforderungen der Lebenshilfe

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Auswirkungen auf Strukturen und Finanzierung der Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie

Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege - Versuch einer Abgrenzung

Zukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung

Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht. Dr. Edna Rasch

Ambulantisierung der stationären Pflege. Leistungsrecht an der Nahtstelle zwischen ges. Kranken- und Pflegeversicherung

Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Was bringt die Pflegereform für Menschen mit Behinderung und was bringt sie nicht? Claudia Zinke

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial

Kooperation Ambulante Pflege und BeWo. Am Beispiel der Hauswohngemeinschaft Auerhahnweg der Diakonischen Stiftung Wittekindshof

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET

Vorzüge und Überdenkenswertes zum Persönlichen Budget aus Sicht des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe

Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Fachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Auflösung der Leistungsformen: ambulant, teilstationär und stationär

Inhalt / Ablauf. Begrüßung und kurze Vorstellung des Pflegestützpunkts. Zahlen & Fakten zur Pflege. Bisherige Leistungsgrundsätze

Hauswirtschaftliche Versorgung, Abgrenzung Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege, Fußpflege, Hausnotruf

Was regelt das BTHG neu?

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Modell der Zukunft: das ambulante Heim

Überblick: Gesetzliche Grundlagen

Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Reha vor Pflege? Zum Verhältnis Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege

Beschreibung der Produktgruppe

Inklusive Leistungsorganisation von Eingliederungshilfe und Pflege

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017

PSG II. Änderungen ab dem

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Bayern. wasch dich doch selbst Leben und gepflegt werden im Quartier. Tagung 26./27. Februar 2016 Heilsbronn

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat /

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Finanzierungsgrundlagen in den Offenen Hilfen und die Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft?

sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen.

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus

Strukturierte Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen der Pflegeberatung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Das persönliche Budget. Wir machen s einfach

Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen

So stärken wir die Pflege.

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu...

Personenzentrierung ja, aber!

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland Impulse und Perspektiven. Carl-Wilhelm Rößler ZsL Köln

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017

Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur

Workshop Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro

Behinderte Menschen im Alter. Visionen zur Gestaltung und Entwicklung der Angebotsstruktur

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Pflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/14 K

Das Persönliche Budget in Hamburg. Mathias Westecker LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG 12. Januar 2009

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

Das Bundesteilhabegesetz

Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung

Vorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen...

Rund um die Pflege. Details zu den Inhalten der Sozialversicherung

AG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen

Titel Sozialamt der Präsentation Folie: 1. Ämterangabe über Landeshauptstadt. Landeshauptstadt Dresden

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule

Wohnen aus Sicht des BTHG. 29. Oktober 2017

(Drucksachen 18/10523 und 18/10510) Stand Nur zum internen Gebrauch -

So können Sie unsere Angebote finanzieren

Akademie für soziale Berufe

Alles wird gut oder?

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH5. Name der befragenden Behörde. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ

Für die ganze Familie da, wenn es um Pflege geht.

Transkript:

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Mittelweg 147, 20148 Hamburg Tel.: 040/414601-0 Tel.: 0511/8988 14-16 Fax: 040/414601-11 Internet: www.hohage-may.de e-mail: hohage@hohage-may.de

Ambulante Angebote Grenzen und Chancen in Niedersachsen

Kennen ambulante Leistungen Grenzen? Inhaltlich: Nein Finanziell und strukturell: Ja Sollte zukünftig nicht besser von bedarfsgerechten Unterstützungsleistungen die Rede sein?

Ambulante Angebote Wann sind ambulante Angebote zukunftsträchtig? Beurteilungsmaßstab: Ausgangspunkt können nur die Bedarfe der Menschen mit Behinderung auf Selbstbestimmung, Selbstbildung durch Teilhabe an den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sein! Ist-Situation verbessern - Strukturen - Finanzen - Planungssicherheit Vergangenheitsorientiert Prototypen zur Realisierung von Inklusion bzgl. - Unterstützungsangeboten - Gesellschaftlichen Strukturen Zukunftsorientiert

Ambulante Angebote Vergangenheit Ist: Gegenwart Realisierung Zukunft Saugende Bilder: Stationäre Infrastruktur Pauschale Finanzierung Komplexleistungen Sondereinrichtungen Mensch mit Behinderung muss sich anpassen (Eingliederung) Ambulant Persönl. Budgets? Gibt es Mehrwert? oder nur alter Wein in neue Schläuchen? Inklusive Gesellschaft Selbstbestimmung Selbstbildung Teilhabe

Ambulante Angebote Grundthese für zukunftsfähige Angebote? Ausgangspunkt aller neuen und innovativen Wohn- und Betreuungsformen muss der Mensch mit Behinderung mit seinen individuellen Selbstbildungs- und Teilhabebedürfnissen sein und nicht die Erhaltung des bestehenden in anderer Form.

Gibt es dafür eine Normierung? Art 24 UN-BRK Erweiterter Bildungs- und Teilhabebegriff

Art. 24 UN-BRK: Neues Bildungsverständnis Die Ver-tragsstaaten anerken-nen das Recht von Men-schen mit Behin-derun-gen auf Bil-dung. Um dieses Recht ohne Diskri-m-inierung und auf der Grund-lage der Chan-cen-gle-ich-heit zu ver-wirk-liche gewährleis-ten die Ver-tragsstaaten ein inte-gra-tives Bil-dungssysauf allen Ebe-nen und lebenslanges Ler-nen mit dem Ziel,

1. die men-schlichen Möglichkeiten sowie das Bewusst-sein der Würde und das Selb-st-wert-ge-fühl des Men-schen voll zur Ent-fal-tung zu brin-gen und die Achtung vor den Men-schen-rechten, den Grund-frei-heiten und der men-schlich Vielfalt zu stärken; 2. Men-schen mit Behin-derun-gen ihre Per-sön-lichkeit, ihre Begabun-gen und ihre Kreativ-ität sowie ihre geisti-gen und kör-per-lichen Fähigkeiten voll zur Ent-fal-tung brin-gen zu lasse 3. Men-schen mit Behin-derun-gen zur wirk-lichen Teil-habe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

Gesetzliche Grundlagen: Ambulant Stationär, 13 SGB XII Zur Zeit noch Abgrenzung stationär ambulant notwendig BSG, Urteil vom 23. 7. 2015 B 8 SO 7/14 R Wesentlich für den Einrichtungsbegriff ist nämlich ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dient Prägend für die "verantwortliche Trägerschaft" im Sinne des Einrichtungsbegriffs ist, dass der

Gesetzliche Grundlagen: Zur Zeit noch Abgrenzung stationär ambulant notwendig BSG, Urteil vom 23. 7. 2015 B 8 SO 7/14 R Einrichtungsträger die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung des Leistungsberechtigten übernimmt. Die Hilfeleistung in einer Einrichtung kann sich also schon per se nicht auf eine einzelne Verrichtung beschränken, sondern umfasst schon durch die Eingliederung des Hilfebedürftigen in die Räumlichkeiten des Trägers die gesamte Betreuung des Leistungsberechtigten, solange sich dieser in der Einrichtung aufhält.

Leistungsrechtlich stationär = Verantwortlich sein für das Wohl und Wehe der Menschen mit Behinderung Die Anwendung des Heimgesetzes richtet sich teilweise nach Anderen Kriterien, da es sich um Ordnungsrecht handelt Verbraucherschutz richtet sich wiederum nach anderen Kriterien

Abgrenzung Lebensunterhalt und Unterstützungsmaßnahmen Lebensunterhalt: - Wohnung - Verpflegung Unterstützungsmaßnahmen um Selbstbildung und Teilhabe zu ermöglichen.

Anspruchsgrundlagen aus der EGH: 53, 54 SGB XII i.v.m. SGB IX 33 SGB IX Wesentliche Voraussetzungen gemäß 2 SGB IX: Wesentliche Behinderung und deshalb Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt

Die Eingliederungshilfeleistungen beziehen sich auf alle Lebensbereich in denen eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt, wie z.b.: - Wohnen - Gesundheit - Arbeit - Freizeit Die Normen des SGB XII sind im Lichte der UN-BRK auszulegen.

Umfang und Grenzen der EGH-Leistungen Der vom Sozialhilfeträger finanzierende Leistungsumfang der Eingliederungshilfe ist insoweit unbegrenzt, soweit die Leistungen geeignet sind, die Teilhabe zu ermöglichen. Grenzen: SGB XII: 9 Mehrkostenvorbehalt SGB II: 2 Vorrang anderer Leistungsansprüche

SGB XI Leistungen SGB V Leistungen SGB XII Leistungen 28a Leistungen Pflegegrad 1 33 Hilfsmittel 53 ff. i.v.m. SGB IX 36, 45a Pflegesach- und Betreuungsleistungen 38a Wohngruppenzuschlag usw. 39 Verhinderungspflege 41 Tag- bzw. Nachtpflege 42 Kurzzeitpflege 45b Entlastungsbetrag 40 Pflegehilfmittel 37 Häusliche Krankenpflege

Chancen: Leistungskumulation Beispiel: EGH-Wohnstätte: 20 Bewohner mit ea Bedarfsanalyse: a) EGH - 6 Bewohner LBG 3; 12 Bewohner LBG 4 b) Pflege - 6 Bewohner Pflegestufe 1; 3 Bewohner Pflegestufe 2, 9 Bewohner Pflegestufe 3

Chancen: Leistungskumulation Beispiel: EGH-Wohnstätte: 20 Bewohner a) Erlössituation EGH: aa) Bereich Wohnen 6 x LBG 3 = 11.683,00 12x LBG 4 = 33.317,00 = 45.000,--/Monat GMP x 12 = 540.000,00 Euro/Jahr

Chancen: Leistungskumulation b) Erlössituation Pflege: aa) 36 SGB XI 6 x PG 3 1.298 = 7.788,00 3 x PG 4 1.612 = 4.836,00 9 x PG 5 1.995 = 17.955,00 = 30.579,--/Monat SGB XI x 12 = 366.948,00 Euro/Jahr bb) 38a SGB XI 20 x 214 x 12 = 51.360,00 Euro/Jahr cc) 37 SGB V 20 x 150 x 12 = 36.000,00 Euro/Jahr

Chancen: Leistungskumulation b) Erlössituation Pflege: dd) 45 b Entlastungsbetrag: 20 x 125 x 12 = 30.000,00 Euro/Jahr Gesamt-Versicherungsleistungen = 484.308,00 Euro/Jahr Hinzu kommt: aa) Grundsicherung 20 x 399 x 12 = 95.760,00 Euro/Jahr bb) EGH 1 Fachleistungsstunde pro Monat pro Bewohner = 50 x 20 x 12 = 12.000,-- Euro/Jahr Gesamtfinanzierung = 592.068 Euro/Jahr, d.h 52.068,00 Euro mehr!

Geld ist nicht Alles! Es gibt auch Grenzen des Machbaren Wer berät die Angehörigen und Menschen mit Behinderung? Wer organisiert die Leistungen? Wer erfüllt die leistungsrechtlichen Voraussetzungen? Wer schult die Mitarbeiter? usw. Viel Spaß im Labor!