Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Landeswohlfahrtsverband Hessen Barbara Oerder (Projektleitung TPB, Mitarbeiterin der Steuerung für den Überörtlichen Sozialhilfeträger, Recht, Grundsatz)
Daten aus dem Bundesmodellprojekt
bewilligte Persönliche Budgets Bundesmodellprojekt 10/06 298 Bewilligungen, davon 272 von Sozialhilfeträgern; davon 20 trägerübergreifend -16 mit Pflegeversicherung 12/06 358 Bewilligungen davon 20 trägerübergreifend
12/06 Alter Personenkreis Bundesmodellprojekt zwischen 4 und 79 im Durchschnitt 37, knapp 50 % zwischen 30 und 49 Geschlecht: 167 Frauen, 191 Männer
12/06 (n=358) Art der Behinderung Bundesmodellprojekt psychische Erkr./Beh. (auch Sucht): 48,6% kognitive (geistige) Behinderung: 25,4% Körperbehinderung: 18,2% Sinnesbeeinträchtigung: 3,3% chronische organische Erkrankung: 2,0% drohende Behinderung: 1,7% sonstige Behinderung: 0,8%
derzeitige Lebensumstände Bundesmodellprojekt 302 Personen leben in einer Privatwohnung, davon 177 alleine 76 bei ihrer Familie 32 mit dem Partner (10 mit Kindern) 5 sind alleinerziehend 10 in einer WG 29 leben in einer betreuten Wohnform.
Budgethöhe u. -zusammensetzung Bundesmodellprojekt Durchschnittshöhe 961 55 % weniger als 600 4 Budgets über 10.000 : Sozialhilfe und Pflegeversicherung
Bedarfsermittlung, Budgetbemessung Bundesmodellprojekt individuelle Ermittlung des Bedarfs qualitativ und quantitativ Ermittlung im Gespräch mit dem Antragsteller in Verbindung mit der Zielvereinbarung überwiegend Stundensätze (keine Pauschalen)
Zufriedenheit der BN Bundesmodellprojekt Zusammenfassend lässt sich hierbei zunächst konstatieren, dass insgesamt positiv erlebte Veränderungen überwiegen. (Bericht der Bundesregierung vom 20.12.06)
Erfahrungen aus den hessischen Modellregionen
Bedarfsfeststellung und Budgetbemessung Assessmentverfahren : Gespräch zwischen Vertretern der Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten Bedarf qualitativ und quantitativ Höhe des Budgets entsprechend der notwendigen Hilfen in Zeit und Stundensätzen
Zielvereinbarung und Bescheid Die Zielvereinbarung hält die besprochenen Ziele und - soweit vereinbart -den Weg dorthin fest Der Bescheid entspricht einem Bescheid für Sachleistungen: (sozialhilfe-) rechtliche Notwendigkeiten sind damit erfüllt. Die Sprache ist für Laien verständlich.
Zusammenarbeit der örtlichen und des überörtlichen Sozialhilfeträgers gemeinsames Gespräch (Beauftragter und beteiligter Leistungsträger): Abstimmung bzgl. Ziele, Bedarf, Bemessung gemeinsame Beratung, wie Hilfen gefunden werden können
LWV als Beauftragter Beratung und Gespräch durch Spezialisten Anforderungsprofil und ggf. Weiterbildung für diese Spezialisten engere Begleitung des Budgetnehmers
Kennt der LWV sich mit so etwas überhaupt aus? Umstellung auf personenzentrierte Hilfen in der Planung der Versorgungsstruktur und der Einzelfallhilfe Erfahrung durch Gesamtplangespräche Erfahrung durch Bedarfsermittlung/Hilfeplanung des Fachdienstes
LWV als Lernender beim Persönlichen Budget Orientierung an den Sachleistungen, aber kein Festhalten daran Orientierung an dem bestehenden Angebot an Hilfen, aber Zulassen und Fördern von neuen Ideen, Anbietern, Konstellationen von Hilfe Orientierung an Einschätzungen von Professionellen u.a. Bezugspersonen, aber vor allem an den Zielen und Wünschen des Menschen mit Behinderung
Leistungen der Eingliederungshilfe Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Leistungen zu Hilfen bei der Mobilität Leistungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung Leistungen zur Unterstützung zum Aufbau einer Tagesstruktur/bei der Freizeitgestaltung Leistungen zur Unterstützung bei der Haushaltsführung Leistungen zur Unterstützung bei sozialen Kontakten, zur Unterstützung bei der Kommunikation, bei der Gesundheitsfürsorge, in wirtschaftlichen Angelegenheiten, bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten
Persönliches Budget und Assistenz Arbeitsassistenz eine Leistung des Integrationsamtes zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Persönliche Assistenz Leistung des Sozialhilfeträgers im Rahmen der in Frage kommenden Leistungen der Eingliederungshilfe als PB Budgetassistenz
Budgetassistenz Beratung: Aufgabe von Leistungsträgern, Servicestellen der Rehabilitationsträger, Auskunfts-oder Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden o.ä Organisationen Unterstützung: zusätzliche Elemente von pädagogischen Hilfen auch in den bisherigen Sachleistungen, z.b. Betreutes Wohnen, enthalten Budgetassistenz: evtl. für ein PB zusätzlich benötigte Leistungen -z.b. Lohnbuchhaltung für behinderte ArbeitgeberInnen von persönlichen Assistenten
TPB was fehlt noch? Offenheit aller Beteiligten ( Fehler machen dürfen und gemeinsam verbessern) Wird Budgetassistenz bzw. ein breites Beratungs-und Unterstützungsangebot wie in den Modellregionen gebraucht? rechtliche Eindeutigkeit im Abgleich mit der Werkstättenverordnung Erfahrung!
TPB kein Allheilmittel TPB ist nicht grundsätzlich kostengünstiger für die öffentliche Hand bzw. die Versicherungträger; TPB bietet auf dem Markt der Dienstleistungen keinen einfachen Euro ; TPB passt nicht für alle Menschen, die auf Grund von behinderungsbedingten Einschränkungen Unterstützung, Assistenz, Hilfe brauchen; TPB ersetzt nicht die Verantwortung der Gesellschaft, Barrieren abzubauen, um Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
TPB kein AllHeilmittel TPB erfordert eine Veränderung von Angeboten auf dem Markt der Dienstleistungen, die den bereits von vielen Nutzern und Anbietern eingeschlagenen Weg ambulant vor stationär weiterführt; TPB kann eine selbstbestimmte und selbstverantwortete individuelle Lebensgestaltung durch individuell gestalteten Ausgleich von Einschränkungen unterstützen; TPB kann helfen, die Mittel, die zur Verfügung stehen, besser zu nutzen; TPB kann dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung im Alltag sichtbarer werden.