Präventionsgesetz Chancen und Risiken für die Arbeitsmedizin 13. Bundesweiter Betriebsärztetag 25. und 26. März 2017 Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Interessenskonflikte Hochschullehrer (ASU und IfL): Forschungsprojekte (z.b. Modellvorhaben im Rahmen des Präventionsgesetztes) Lehre Beratung politischer Gremien (RLP, Bund) Gutachten (BGn, Gerichte, Ärztekammern,...) akademische Gremien (DFG, Fachbereichsrat, Senat,...) Nebentätigkeit: Vorträge z.t. gegen Honorar (heute 250.-- Honorar für 2 Vorträge) Sonstiges: Vizepräsident der DGAUM (Aktivitäten zum Präventionsgesetz) Vorsitzender von zwei Ethik-Kommissionen (LÄK, BAuA) Herausgeber Handbuch für Arbeitsmedizin Redaktion verschiedener Fachzeitschriften 2 1
Gliederung Allgemeines zur arbeitsmedizinischen Prävention, BGM und BGF Präventionsgesetz Chancen und Risiken für die Arbeitsmedizin Modellprojekt von BARMER GEK und DGAUM Ausblick Arbeitsmedizin: Definition Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren sowie die berufsfördernde Rehabilitation. 4 2
Gesundheitsförderung (Arbeits)Medizinische Prävention Primärprävention Sekundärprävention Tertiärprävention Quartäre Prävention Stephan Letzel, 2016 Gemeinsame Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung Stärkung persönlicher Kompetenzen Verbesserung der Arbeitsorganisation Verbesserung der Arbeitsbedingungen Primärprävention Gesundheitsförderung (Arbeits)Medizinische Prävention Sekundärprävention Tertiärprävention Quartäre Prävention Stephan Letzel, 2016 3
Gesundheitsförderung (Arbeits)Medizinische Prävention Primärprävention Sekundärprävention Tertiärprävention Schadensverhütung Beratung Hinwirken auf Umsetzung Verhaltensprävention Verhältnisprävention unspezifisch spezifische Quartäre Prävention Stephan Letzel, 2016 Gesundheitsförderung (Arbeits)Medizinische Prävention Primärprävention Schadensverhütung Beratung Hinwirken auf Umsetzung Verhaltensprävention Verhältnisprävention unspezifisch spezifische Sekundärprävention Maßnahmen der Verhaltensprävention Information, Aufklärung, Beratung Schulung, Unterweisung Zeitmanagement Stressmanagement Kompetenztraining Freizeitverhalten Ernährung Bewegung Genussmittelkonsum (Rauchen, Alkohol,...) Impfungen... Tertiärprävention Maßnahmen der Verhältnisprävention Raumangebot Ausstattung Lärmschutz Hygiene Ergonomische Gestaltung der Arbeitsumgebung Technisches Schutzmaßnahmen Optimierung der Arbeitsorganisation Erweiterung von Handlungsspielräumen Impfungen... Quartäre Prävention Stephan Letzel, 2016 4
Gesundheitsförderung (Arbeits)Medizinische Prävention Primärprävention Sekundärprävention Tertiärprävention Schadensverhütung Schadensbegrenzung Beratung Hinwirken auf Umsetzung Verhaltensprävention Verhältnisprävention unspezifisch spezifische Erkennen von Risikofaktoren Früherkennung von Erkrankungen (Akuttherapie) Quartäre Prävention Stephan Letzel, 2016 Gesundheitsförderung (Arbeits)Medizinische Prävention Primärprävention Sekundärprävention Tertiärprävention Schadensverhütung Schadensbegrenzung Schadensrevision Beratung Hinwirken auf Umsetzung Verhaltensprävention Verhältnisprävention unspezifisch spezifische Erkennen von Risikofaktoren Früherkennung von Erkrankungen (Akuttherapie) medizinische Rehabilitation berufliche Rehabilitation Quartäre Prävention Stephan Letzel, 2016 5
Gesundheitsförderung (Arbeits)Medizinische Prävention Primärprävention Sekundärprävention Tertiärprävention Schadensverhütung Schadensbegrenzung Schadensrevision Beratung Hinwirken auf Umsetzung Verhaltensprävention Verhältnisprävention unspezifisch spezifische Erkennen von Risikofaktoren Früherkennung von Erkrankungen (Akuttherapie) medizinische Rehabilitation berufliche Rehabilitation Quartäre Prävention Verhinderung von unnötigen und unnützen medizinischen/präventiven Maßnahmen Kosteneinsparung durch Prävention Quelle: https://www.welt.de/print-welt/article240423/praevention-ist-eine-sache-der-ethik-aber-nicht-der-kosteneinsparung.html 12 6
Grundverständnis von BGM und BGF Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) BGF umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): BGM ist die systematische, zielorientierte und kontinuierliche Steuerung aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel, Gesundheit, Leistung und Erfolg für den Betrieb und alle seine Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Wichtig: BGF ist eine Teilmenge von BGM 13 Grundverständnis von BGM und BGF 7
Gesetzesentwürfe für ein PrävG: 2005, 2008, 2013 und 2015 Verabschiedung des PrävG im Bundesrat am 20. Juli 2015 Das PrävG trat am 25. Juli 2015 in Kraft Vollständige Umsetzung seit dem 01. Januar 2016 15 Institut für Arbeits-, Sozial- - Rechtliche Verankerung - Artikelgesetz: Änderungen und Ergänzungen folgender Gesetze: Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung) Sozialgesetzbuch VII (Gesetzliche Unfallversicherung) Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) Infektionsschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz... 16 8
Institut für Arbeits-, Sozial- - Ziele - Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten 17 Institut für Arbeits-, Sozial- - Lebenswelten - Definition der Lebenswelten (SGB V 20a Abs. 1 Satz 1): Lebenswelten... sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. 18 9
Institut für Arbeits-, Sozial- - Lebenswelten - Definition der Lebenswelten (SGB V 20a Abs. 1 Satz 1): Lebenswelten... sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Arbeitswelt fehlt in der Aufzählung des 20a, hierfür gibt es aber im Präventionsgesetz besondere Regelungen 19 Institut für Arbeits-, Sozial- - Ziele - Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Verzahnung mit dem Arbeitsschutz Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger 20 10
Institut für Arbeits-, Sozial- - Ziele - Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Verzahnung mit dem Arbeitsschutz Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger Verbesserung der Kooperation und Koordination zwischen Sozialversicherungsträgern, Ländern, Kommunen,... 21 Institut für Arbeits-, Sozial- - Ziele - Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Verzahnung mit dem Arbeitsschutz Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger Verbesserung der Kooperation und Koordination zwischen Sozialversicherungsträgern, Ländern, Kommunen,... Stärkung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen 22 11
Institut für Arbeits-, Sozial- - Ziele - Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Verzahnung mit dem Arbeitsschutz Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger Verbesserung der Kooperation und Koordination zwischen Sozialversicherungsträgern, Ländern, Kommunen,... Stärkung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen Erhöhung der Impfquoten in Deutschland 23 Institut für Arbeits-, Sozial- - Änderung 20 SGB V - Leistungen der Krankenkassen zur...... Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention)... Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) 24 12
Institut für Arbeits-, Sozial- - Änderung 20 SGB V - Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt für die Leistungen fest (u.a.)...... einheitliche Handlungsfelder und Kriterien... Zielgruppen... Qualität... Gesundheitsziele für Gesundheitsförderung und Prävention: 1. Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln, 2. Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen, 3. Tabakkonsum reduzieren, 4. gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung, 5. gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken, 6. depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln, 7. gesund älter werden und 8. Alkoholkonsum reduzieren. Zusätzlich Berücksichtigung der Arbeitsschutzziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) Zusätzlich Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) 25 Institut für Arbeits-, Sozial- - Änderung 20 SGB V - Erbringung von Leistungen...... zur verhaltensbezogenen Prävention... zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten der Krankenversicherung... zur Gesundheitsförderung in Betrieben 26 13
Institut für Arbeits-, Sozial- Ausgaben der Krankenkassen für die Aufgaben gemäß PrävG: 2015: 3,17 (Ausgabenrichtwert pro Versichertem und Jahr) 2016: 7,-- (Ausgabenrichtwert pro Versichertem und Jahr) Institut für Arbeits-, Sozial- Ausgaben der Krankenkassen für die Aufgaben gemäß PrävG: 2015: 3,17 (Ausgabenrichtwert pro Versichertem und Jahr) 2016: 7,-- (Ausgabenrichtwert pro Versichertem und Jahr) Festlegung von Mindestwerten für Leistungen für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten mindestens 2.-- je Versicherten/Jahr für betriebliche Gesundheitsförderung mindestens 2.-- je Versicherten/Jahr für stationäre Pflegeeinrichtungen mindestens 0,30 je Versichertem/Jahr 14
Institut für Arbeits-, Sozial- Ausgaben der Krankenkassen für die Aufgaben gemäß PrävG: 2015: 3,17 (Ausgabenrichtwert pro Versichertem und Jahr) 2016: 7,-- (Ausgabenrichtwert pro Versichertem und Jahr) Festlegung von Mindestwerten für Leistungen für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten mindestens 2.-- je Versicherten/Jahr für betriebliche Gesundheitsförderung mindestens 2.-- je Versicherten/Jahr für stationäre Pflegeeinrichtungen mindestens 0,30 je Versichertem/Jahr Werden die entsprechenden Gelder nicht für die vorgegebenen Leistungen verausgabt, stehen diese Mittel im Folgejahr zusätzlich für Leistungen nach 20 zur Verfügung Institut für Arbeits-, Sozial- Ausgaben der Krankenkassen für die Aufgaben gemäß PrävG: 2015: 3,17 (Ausgabenrichtwert pro Versichertem und Jahr) 2016: 7,-- (Ausgabenrichtwert pro Versichertem und Jahr) Festlegung von Mindestwerten für Leistungen für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten mindestens 2.-- je Versicherten/Jahr für betriebliche Gesundheitsförderung mindestens 2.-- je Versicherten/Jahr für stationäre Pflegeeinrichtungen mindestens 0,30 je Versichertem/Jahr Werden die entsprechenden Gelder nicht für die vorgegebenen Leistungen verausgabt, stehen diese Mittel im Folgejahr zusätzlich für Leistungen nach 20 zur Verfügung Zusätzlich sonstige präventive Leistungen (Impfungen, Checkup,...) 15
Institut für Arbeits-, Sozial- Allgemeine präventive Leistungen (z.b. BGF) Individuelle präventive Leistungen (z.b. Impfungen) Kosten können ggf. übergeordnet von eine Krankenkasse für Versicherte verschiedener Krankenkassen übernommen werden Kosten können jeweils nur von der eigenen Krankenkasse für jeden/jede Versicherten/Versicherte übernommen werden Institut für Arbeits-, Sozial- - Änderung 20a SGB V - Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (u.a.): Kontrolle, Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit durch Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jährliche Kostenerstattung durch die Kassen von 32 Millionen ) 32 16
Institut für Arbeits-, Sozial- - Änderung 20a SGB V - Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (u.a.): Kontrolle, Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit durch Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jährliche Kostenerstattung durch die Kassen von 32 Millionen ) Die Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. 33 Präventionsgesetz und Arbeitsmedizin 132f SGB V Vorsorge durch Betriebsärzte (u.a.): Die Krankenkassen oder ihre Verbände können in Ergänzung zur vertragsärztlichen Versorgung und unter Berücksichtigung der Richtlinien nach 25 Absatz 4 Satz 2 mit geeigneten Fachärzten für Arbeitsmedizin oder den über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin verfügenden Ärzten oder deren Gemeinschaften Verträge (abschließen) über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen nach 25 Absatz 1, über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, über Präventionsempfehlungen, Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen und über die Heilmittelversorgung schließen, soweit diese in Ergänzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erbracht werden. 34 17
Präventionsgesetz und Arbeitsmedizin Chancen und Risiken für die Arbeitsmedizin 35 Chancen des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Nutzung des größten Präventionssettings für die Prävention und Gesundheitsförderung Förderung der Präventionskultur im betrieblichen Umfeld Nutzung bestehender Präventionsstrukturen (Betriebsarzt als Gesundheitslotse und neutraler Berater) Schaffung niederschwelliger Zugänge für betriebliche Gesundheitsförderung (besonders für KMU) Engere Verzahnung der kurativen und präventiven Medizin Nutzung der Kompetenz von Betriebsärzten bei der Durchführung von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Checkup) und Impfungen Besseres Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention Keine finanziellen Interessen an der Behandlung von Auffälligkeiten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erkannt werden 36 18
Chancen des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Nutzung des größten Präventionssettings für die Prävention und Gesundheitsförderung Förderung der Präventionskultur im betrieblichen Umfeld Nutzung bestehender Präventionsstrukturen (Betriebsarzt als Gesundheitslotse und neutraler Berater) Schaffung niederschwelliger Zugänge für betriebliche Gesundheitsförderung (besonders für KMU) Engere Verzahnung der kurativen und präventiven Medizin Nutzung der Kompetenz von Betriebsärzten bei der Durchführung von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Checkup) und Impfungen Besseres Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention Keine finanziellen Interessen an der Behandlung von Auffälligkeiten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erkannt werden 37 Chancen des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Nutzung des größten Präventionssettings für die Prävention und Gesundheitsförderung Förderung der Präventionskultur im betrieblichen Umfeld Nutzung bestehender Präventionsstrukturen (Betriebsarzt als Gesundheitslotse und neutraler Berater) Schaffung niederschwelliger Zugänge für betriebliche Gesundheitsförderung (besonders für KMU) Engere Verzahnung der kurativen und präventiven Medizin Nutzung der Kompetenz von Betriebsärzten bei der Durchführung von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Checkup) und Impfungen Besseres Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention Keine finanziellen Interessen an der Behandlung von Auffälligkeiten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erkannt werden 38 19
Chancen des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Nutzung des größten Präventionssettings für die Prävention und Gesundheitsförderung Förderung der Präventionskultur im betrieblichen Umfeld Nutzung bestehender Präventionsstrukturen (Betriebsarzt als Gesundheitslotse und neutraler Berater) Schaffung niederschwelliger Zugänge für betriebliche Gesundheitsförderung (besonders für KMU) Engere Verzahnung der kurativen und präventiven Medizin Nutzung der Kompetenz von Betriebsärzten bei der Durchführung von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Checkup) und Impfungen Besseres Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention Keine finanziellen Interessen an der Behandlung von Auffälligkeiten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erkannt werden 39 Chancen des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Nutzung des größten Präventionssettings für die Prävention und Gesundheitsförderung Förderung der Präventionskultur im betrieblichen Umfeld Nutzung bestehender Präventionsstrukturen (Betriebsarzt als Gesundheitslotse und neutraler Berater) Schaffung niederschwelliger Zugänge für betriebliche Gesundheitsförderung (besonders für KMU) Engere Verzahnung der kurativen und präventiven Medizin Nutzung der Kompetenz von Betriebsärzten bei der Durchführung von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Checkup) und Impfungen Besseres Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention Keine finanziellen Interessen an der Behandlung von Auffälligkeiten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erkannt werden 40 20
Chancen des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Nutzung des größten Präventionssettings für die Prävention und Gesundheitsförderung Förderung der Präventionskultur im betrieblichen Umfeld Nutzung bestehender Präventionsstrukturen (Betriebsarzt als Gesundheitslotse und neutraler Berater) Schaffung niederschwelliger Zugänge für betriebliche Gesundheitsförderung (besonders für KMU) Engere Verzahnung der kurativen und präventiven Medizin Nutzung der Kompetenz von Betriebsärzten bei der Durchführung von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Checkup) und Impfungen Besseres Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention Keine finanziellen Interessen an der Behandlung von Auffälligkeiten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erkannt werden 41 Chancen des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Nutzung des größten Präventionssettings für die Prävention und Gesundheitsförderung Förderung der Präventionskultur im betrieblichen Umfeld Nutzung bestehender Präventionsstrukturen (Betriebsarzt als Gesundheitslotse und neutraler Berater) Schaffung niederschwelliger Zugänge für betriebliche Gesundheitsförderung (besonders für KMU) Engere Verzahnung der kurativen und präventiven Medizin Nutzung der Kompetenz von Betriebsärzten bei der Durchführung von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Checkup) und Impfungen Besseres Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention Keine finanziellen Interessen an der Behandlung von Auffälligkeiten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erkannt werden 42 21
Chancen des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Nutzung des größten Präventionssettings für die Prävention und Gesundheitsförderung Förderung der Präventionskultur im betrieblichen Umfeld Nutzung bestehender Präventionsstrukturen (Betriebsarzt als Gesundheitslotse und neutraler Berater) Schaffung niederschwelliger Zugänge für betriebliche Gesundheitsförderung (besonders für KMU) Engere Verzahnung der kurativen und präventiven Medizin Nutzung der Kompetenz von Betriebsärzten bei der Durchführung von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (z. B. Checkup) und Impfungen Besseres Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention Keine finanziellen Interessen an der Behandlung von Auffälligkeiten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erkannt werden 43 Risiken des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Vernachlässigung originärer arbeitsmedizinischer Aufgaben Zusätzliche finanzielle Interessen durch Erbringung von Leistungen nach dem PrävG Mögliche Fehlentwicklung vom Betriebsarzt hin zum Hausarzt im Betrieb Ggf. unklare Strukturen im betrieblichen Alltag können zu einer Desorientierung und Verunsicherung der Beschäftigten führen (Vermischung von betriebsärztlichen Aufgaben und Aufgaben nach dem PrävG) Ressourcenfrage bei zusätzlichen Aufgaben für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Ungleichbehandlung von unterschiedlich Versicherten (z. B. gesetzliche versus private Krankenversicherung) Konkurrenzsituation zu niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen 44 22
Risiken des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Vernachlässigung originärer arbeitsmedizinischer Aufgaben Zusätzliche finanzielle Interessen durch Erbringung von Leistungen nach dem PrävG Mögliche Fehlentwicklung vom Betriebsarzt hin zum Hausarzt im Betrieb Ggf. unklare Strukturen im betrieblichen Alltag können zu einer Desorientierung und Verunsicherung der Beschäftigten führen (Vermischung von betriebsärztlichen Aufgaben und Aufgaben nach dem PrävG) Ressourcenfrage bei zusätzlichen Aufgaben für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Ungleichbehandlung von unterschiedlich Versicherten (z. B. gesetzliche versus private Krankenversicherung) Konkurrenzsituation zu niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen 45 Risiken des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Vernachlässigung originärer arbeitsmedizinischer Aufgaben Zusätzliche finanzielle Interessen durch Erbringung von Leistungen nach dem PrävG Mögliche Fehlentwicklung vom Betriebsarzt hin zum Hausarzt im Betrieb Ggf. unklare Strukturen im betrieblichen Alltag können zu einer Desorientierung und Verunsicherung der Beschäftigten führen (Vermischung von betriebsärztlichen Aufgaben und Aufgaben nach dem PrävG) Ressourcenfrage bei zusätzlichen Aufgaben für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Ungleichbehandlung von unterschiedlich Versicherten (z. B. gesetzliche versus private Krankenversicherung) Konkurrenzsituation zu niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen 46 23
Risiken des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Vernachlässigung originärer arbeitsmedizinischer Aufgaben Zusätzliche finanzielle Interessen durch Erbringung von Leistungen nach dem PrävG Mögliche Fehlentwicklung vom Betriebsarzt hin zum Hausarzt im Betrieb Ggf. unklare Strukturen im betrieblichen Alltag können zu einer Desorientierung und Verunsicherung der Beschäftigten führen (Vermischung von betriebsärztlichen Aufgaben und Aufgaben nach dem PrävG) Ressourcenfrage bei zusätzlichen Aufgaben für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Ungleichbehandlung von unterschiedlich Versicherten (z. B. gesetzliche versus private Krankenversicherung) Konkurrenzsituation zu niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen 47 Risiken des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Vernachlässigung originärer arbeitsmedizinischer Aufgaben Zusätzliche finanzielle Interessen durch Erbringung von Leistungen nach dem PrävG Mögliche Fehlentwicklung vom Betriebsarzt hin zum Hausarzt im Betrieb Ggf. unklare Strukturen im betrieblichen Alltag können zu einer Desorientierung und Verunsicherung der Beschäftigten führen (Vermischung von betriebsärztlichen Aufgaben und Aufgaben nach dem PrävG) Ressourcenfrage bei zusätzlichen Aufgaben für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Ungleichbehandlung von unterschiedlich Versicherten (z. B. gesetzliche versus private Krankenversicherung) Konkurrenzsituation zu niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen 48 24
Arbeitsmedizinische Fachkunde in Deutschland seit 1976 14000 12000 10704 11131 11585 1177212034 12776 1287313033 12470 13395 EDV-Umstellung 12209 12236 12430 12661 12267122801226612271 12233 11991 Schätzung!!! 11361 12222 1243012489 12.363 10000 8000 7442 8052 8068 6645 6000 4000 2000 0 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 49 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 12.363 50 25
51 52 26
Risiken des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Vernachlässigung originärer arbeitsmedizinischer Aufgaben Zusätzliche finanzielle Interessen durch Erbringung von Leistungen nach dem PrävG Mögliche Fehlentwicklung vom Betriebsarzt hin zum Hausarzt im Betrieb Ggf. unklare Strukturen im betrieblichen Alltag können zu einer Desorientierung und Verunsicherung der Beschäftigten führen (Vermischung von betriebsärztlichen Aufgaben und Aufgaben nach dem PrävG) Ressourcenfrage bei zusätzlichen Aufgaben für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Ungleichbehandlung von unterschiedlich Versicherten (z. B. gesetzliche versus private Krankenversicherung) Konkurrenzsituation zu niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen 53 Risiken des PrävG für die Arbeitsmedizin (u. a.) Vernachlässigung originärer arbeitsmedizinischer Aufgaben Zusätzliche finanzielle Interessen durch Erbringung von Leistungen nach dem PrävG Mögliche Fehlentwicklung vom Betriebsarzt hin zum Hausarzt im Betrieb Ggf. unklare Strukturen im betrieblichen Alltag können zu einer Desorientierung und Verunsicherung der Beschäftigten führen (Vermischung von betriebsärztlichen Aufgaben und Aufgaben nach dem PrävG) Ressourcenfrage bei zusätzlichen Aufgaben für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Ungleichbehandlung von unterschiedlich Versicherten (z. B. gesetzliche versus private Krankenversicherung) Konkurrenzsituation zu niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen 54 27
Institut für Arbeits-, Sozial- - Änderung 20g SGB V - 20g SGB V Modellvorhaben (u.a.): Anhand der Modellvorhaben soll die Qualität und Effizienz der Versorgung mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und mit Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung verbessert werden. Die Modellvorhaben können auch der wissenschaftlich fundierten Auswahl geeigneter Maßnahmen der Zusammenarbeit dienen. Die Modellvorhaben sind im Regelfall auf fünf Jahre zu befristen und nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. 55 GESUND ARBEITEN IN THÜRINGEN Ein Modellvorhaben zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Rahmen des Präventionsgesetzes 56 28
Projektziele des Modellvorhabens Gesund arbeiten in Thüringen Verbesserung von BGM und BGF Gewinn neuer Erkenntnisse für andere Regionen in Deutschland 57 Projektpartner Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts Dienstleistungen: Krankenversicherung Pflegeversicherung Kunden: 9,4 Millionen Versicherte Standorte: über 400 Geschäftsstellen bundesweit Rechtsform: eingetragener Verein Mitglieder: ca. 1.070 Ärzte, Naturwissenschaftler, Psychologen,... Aufgabe: wissenschaftliche Fachgesellschaft Geschäftsstelle: München 58 29
Warum Modellvorhaben in Thüringen? ca. 2,15 Millionen Einwohner Altersdurchschnitt 2014 : Thüringen: 46,9 Jahre Deutschland: 44,3 Jahre Bevölkerungsstruktur 2015 : Großstädte: Erfurt: 210.000 Einwohner Jena: 109.000 Einwohner (Gera: 96.000 Einwohner) strukturschwache Regionen Großunternehmen KMU s 59 Zielgruppe des Modellvorhabens Zielegruppe des Modellprojektes sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Thüringen Quelle: https://www.kmudiamant.ch/wp-content/uploads/2015/01/ueber-uns-e1441375720284.jpg 60 30
Handlungsfelder Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes von BGF/BGM bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern, SV-Trägern, Betriebsärzten, niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen und Therapeuten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, privaten Anbieter u.a. Verbesserung von Qualität, Effizienz und Akzeptanz in BGF/BGM: Fokus Schnittstelle betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention nach dem Präventionsgesetz Verbreitung von BGF-/ BGM-Maßnahmen insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen Etablierung von Strukturen der Qualitätssicherung im betriebsärztlichen Bereich und Verbesserung der Schnittstelle Prävention-Kuration Übertragungvon Projekterkenntnissen aus Thüringen auf andere Regionen in Deutschland 61 Leitfragen u.a.: Welche Akteure sind bei BGF/BGM in Thüringen involviert?? Wo bestehen Defizite und welche Best-Practice-Beispiele existieren? Wie können die Defizite eliminiert und die bereits bestehenden BGF-/BGM-Maßnahmen optimiert und weiter ausgebaut werden? Wie können Informations- und Kommunikationsstrukturen für BGF und BGM in Thüringen verbessert werden? Welche präventivmedizinischen Angebote sind im betrieblichen Umfeld inhaltlich und wirtschaftlich sinnvoll? 62 31
Rahmenbedingungen Modellvorhaben im Kontext PrävG 20g SGB V Kooperation DGAUM und BARMER Schirmherrschaft: Heike Werner (Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie) Dauer: 01.01.2017 31.12.2021 Berücksichtigung der nationalen Gesundheitsziele Auftaktveranstaltung am 06. April 2017 in Erfurt 63 Zeitplan 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Planungsphase Konzeptentwicklung Ist-Zustand: Erhebung von Kennzahlen der Versorgung und Vernetzung Ist- Zustand: Präventivmedizinische Qualitätssicherung im betrieblichen Umfeld Sichtung und inhaltliche Bewertung von BGF-und BGM-Modulen Durchführung qualitativer Interviews Aufbau neuer Versorgungsangebote (Telemedizin/Telematik) Umsetzungsphase 1 Identifizierung der zu beteiligenden KMU sowie Betriebsärzte und weiterer Teilnehmer Umsetzung des Konzepts Optimierung Prozess- und Ergebnisqualität Beratungsangebote und Entwicklung weiterer leistungsfähiger und telemedizinischer Ansätze und Methoden Weitere wissenschaftliche und medizinische Begleitung Evaluierungsphase Qual. Interviews mit repräsentativ ausgewählten Akteuren aus KMU, BGF und kurativer Medizin Quant. Befragung an KMU Überarbeitung der entwickelten Konzepte und Ansätze Projektbegleitende Kommunikation Umsetzungsphase 2 Entwicklung und Anwendung von Empfehlungen für eine optimierte Versorgung im Projektgebiet Finale Prüfung des Erreichens der Ziele Evaluation Vermarktung der Ergebnisse mit Kernaussagen Übertragung auf weitere Gebiete 32
Zeitplan 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Planungsphase Umsetzungsphase 1 Evaluierungsphase Umsetzungsphase 2 Konzeptentwicklung Ist-Zustand: Erhebung von Kennzahlen der Versorgung und Vernetzung Ist- Zustand: Präventivmedizinische Qualitätssicherung im betrieblichen Umfeld Sichtung und inhaltliche Bewertung von BGF-und BGM-Modulen Durchführung qualitativer Interviews Aufbau neuer Versorgungsangebote (Telemedizin/Telematik) Identifizierung der zu beteiligenden KMU sowie Betriebsärzte und weiterer Teilnehmer Umsetzung des Konzepts Optimierung Prozess- und Ergebnisqualität Beratungsangebote und Entwicklung weiterer leistungsfähiger und telemedizinischer Ansätze und Methoden Weitere wissenschaftliche und medizinische Begleitung Qual. Interviews mit repräsentativ ausgewählten Akteuren aus KMU, BGF und kurativer Medizin Quant. Befragung an KMU Überarbeitung der entwickelten Konzepte und Ansätze Projektbegleitende Kommunikation Entwicklung und Anwendung von Empfehlungen für eine optimierte Versorgung im Projektgebiet Finale Prüfung des Erreichens der Ziele Evaluation Vermarktung der Ergebnisse mit Kernaussagen Übertragung auf weitere Gebiete Zeitplan 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Planungsphase Umsetzungsphase 1 Evaluierungsphase Umsetzungsphase 2 Konzeptentwicklung Ist-Zustand: Erhebung von Kennzahlen der Versorgung und Vernetzung Ist- Zustand: Präventivmedizinische Qualitätssicherung im betrieblichen Umfeld Sichtung und inhaltliche Bewertung von BGF-und BGM-Modulen Durchführung qualitativer Interviews Aufbau neuer Versorgungsangebote (Telemedizin/Telematik) Identifizierung der zu beteiligenden KMU sowie Betriebsärzte und weiterer Teilnehmer Umsetzung des Konzepts Optimierung Prozess- und Ergebnisqualität Beratungsangebote und Weiterentwicklung leistungsfähiger und telemedizinischer Ansätze und Methoden Weitere wissenschaftliche und medizinische Begleitung Qual. Interviews mit repräsentativ ausgewählten Akteuren aus KMU, BGF und kurativer Medizin Quant. Befragung an KMU Überarbeitung der entwickelten Konzepte und Ansätze Projektbegleitende Kommunikation Entwicklung und Anwendung von Empfehlungen für eine optimierte Versorgung im Projektgebiet Finale Prüfung des Erreichens der Ziele Evaluation Vermarktung der Ergebnisse mit Kernaussagen Übertragung auf weitere Gebiete 33
Zeitplan 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Planungsphase Umsetzungsphase 1 Evaluierungsphase Umsetzungsphase 2 Konzeptentwicklung Ist-Zustand: Erhebung von Kennzahlen der Versorgung und Vernetzung Ist- Zustand: Präventivmedizinische Qualitätssicherung im betrieblichen Umfeld Sichtung und inhaltliche Bewertung von BGF-und BGM-Modulen Durchführung qualitativer Interviews Aufbau neuer Versorgungsangebote (Telemedizin/Telematik) Identifizierung der zu beteiligenden KMU sowie Betriebsärzte und weiterer Teilnehmer Umsetzung des Konzepts Optimierung Prozess- und Ergebnisqualität Beratungsangebote und Weiterentwicklung leistungsfähiger und telemedizinischer Ansätze und Methoden Weitere wissenschaftliche und medizinische Begleitung Qualitative Interviews mit repräsentativ ausgewählten Akteuren u.a. aus KMU, BGF-Anbietern und kurativer Medizin Quantitative Befragung an KMU Überarbeitung der entwickelten Konzepte und Ansätze Projektbegleitende Kommunikation Entwicklung und Anwendung von Empfehlungen für eine optimierte Versorgung im Projektgebiet Finale Prüfung des Erreichens der Ziele Evaluation Vermarktung der Ergebnisse mit Kernaussagen Übertragung auf weitere Gebiete Zeitplan 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Planungsphase Umsetzungsphase 1 Evaluierungsphase Umsetzungsphase 2 Konzeptentwicklung Ist-Zustand: Erhebung von Kennzahlen der Versorgung und Vernetzung Ist- Zustand: Präventivmedizinische Qualitätssicherung im betrieblichen Umfeld Sichtung und inhaltliche Bewertung von BGF-und BGM-Modulen Durchführung qualitativer Interviews Aufbau neuer Versorgungsangebote (Telemedizin/Telematik) Identifizierung der zu beteiligenden KMU sowie Betriebsärzte und weiterer Teilnehmer Umsetzung des Konzepts Optimierung Prozess- und Ergebnisqualität Beratungsangebote und Weiterentwicklung leistungsfähiger und telemedizinischer Ansätze und Methoden Weitere wissenschaftliche und medizinische Begleitung Qualitative Interviews mit repräsentativ ausgewählten Akteuren u.a. aus KMU, BGF-Anbietern und kurativer Medizin Quantitative Befragung an KMU Überarbeitung der entwickelten Konzepte und Ansätze Projektbegleitende Kommunikation Entwicklung und Anwendung von Empfehlungen für eine optimierte Versorgung im Projektgebiet Finale Prüfung des Erreichens der Ziele Evaluation Vermarktung der Ergebnisse mit Kernaussagen Übertragung auf weitere Gebiete 34
Begleitung des Modellvorhabens Arbeitsgruppen von DGAUM und BARMER Modellvorhaben (u.a.): Begleitung des Modellvorhabens Zielerreichung von Meilensteinen Impfen und Qualitätssicherung (u.a.): Definition und Umfang der Impfleistungen Beschaffung von Impfstoff und Bedarfsplanung Qualitätssicherung arbeitsmedizinischer Leistungen nach PrävG Honorierung (kassenidividuelle Abrechnung) und Impfstoffbezug Allgemeine Präventionsangebote Kommunikation 69 Arbeitsmedizinische Prävention - PrävG 35
Institut für Arbeits-, Sozial- - Änderung 25 SGB V - 25 SGB V Gesundheitsuntersuchungen (u.a.): Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf alters-, geschlechter- und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, zur Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung, einschließlich einer Überprüfung des Impfstatus im Hinblick auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission nach 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes. 71 Institut für Arbeits-, Sozial- - Änderung 23a Infektionschutzgesetz - 23a Personenbezogene Daten von Beschäftigten: Wenn und soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten im Sinne des 3 Absatz 11 des Bundesdatenschutzgesetzes über dessen Impfstatus und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. 72 36
AfAMed: FAQ zu 23a Infektionsschutzgesetz 1.49. Ergeben sich für den Betriebsarzt Pflichten aus 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG)? Nein. 23a IfSG ist eine Ausprägung des Fragerechts des Arbeitgebers gegenüber dem Beschäftigten. Die Erhebung des Impf- oder Serostatus zur Erbringung des Nachweises nach 23a IfSG ist keine Aufgabe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Übernimmt der Betriebsarzt die Erhebung des Impf- oder Serostatus (Eignungsfeststellung), muss sie klar von der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV getrennt werden. Der Betriebsarzt muss den Beschäftigten über den Zweck aufklären und ihm den Impf- oder Serostatus unabhängig von der Vorsorgebescheinigung attestieren. Die Schweigepflicht des Betriebsarztes gegenüber dem Arbeitgeber bleibt bestehen. dient dem Patientenschutz betrifft nur impfpräventable Krankheiten (z.b. Hepatitis B) Achtung: in Deutschland gibt es keine Impfpflicht 73 Ausblick: Was ist zu tun? u.a.: Definition der Leistungen der Arbeitsmedizin gem. 132 SGB V 37
Ausblick: Was ist zu tun? u.a.: Definition der Leistungen der Arbeitsmedizin gem. 132 SGB V Abschluss von möglichst einheitlichen Verträgen mit den Krankenkassen Ausblick: Was ist zu tun? u.a.: Definition der Leistungen der Arbeitsmedizin gem. 132 SGB V Abschluss von möglichst einheitlichen Verträgen mit den Krankenkassen Durchführung von Modellprojekten 38
Ausblick: Was ist zu tun? u.a.: Definition der Leistungen der Arbeitsmedizin gem. 132 SGB V Abschluss von möglichst einheitlichen Verträgen mit den Krankenkassen Durchführung von Modellprojekten Schaffung von Strukturen zur Abrechnung Ausblick: Was ist zu tun? u.a.: Definition der Leistungen der Arbeitsmedizin gem. 132 SGB V Abschluss von möglichst einheitlichen Verträgen mit den Krankenkassen Durchführung von Modellprojekten Schaffung von Strukturen zur Abrechnung Klärung des Zugangs zu Impfstoffen 39
Ausblick: Was ist zu tun? u.a.: Definition der Leistungen der Arbeitsmedizin gem. 132 SGB V Abschluss von möglichst einheitlichen Verträgen mit den Krankenkassen Durchführung von Modellprojekten Schaffung von Strukturen zur Abrechnung Klärung des Zugangs zu Impfstoffen Information für Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner Ausblick: Was ist zu tun? u.a.: Definition der Leistungen der Arbeitsmedizin gem. 132 SGB V Abschluss von möglichst einheitlichen Verträgen mit den Krankenkassen Durchführung von Modellprojekten Schaffung von Strukturen zur Abrechnung Klärung des Zugangs zu Impfstoffen Information für Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen für Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner 40
Wird s besser? Wird s schlimmer? Fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich! Erich Kästner Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! 81 41