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Seite 1 S I T Z U N G Gremium: Sitzungstag: Sitzungsort: Beginn: Ende: Stadtrat Dienstag, den 21.03.2017 Rathaus, Sitzungssaal 19:00 Uhr 20:40 Uhr Von den 25 ordnungsgemäß geladenen Mitgliedern des Stadtrates waren 25 anwesend, 0 entschuldigt, 0 nicht entschuldigt, so dass die beschlussfähige Zahl, nämlich mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, anwesend war. T a g e s o r d n u n g : Öffentlicher Teil 1. Vorlage der Jahresrechnung der Stadt Bad Staffelstein für das Haushaltsjahr 2016 2. Beschluss über die Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und allen Anlagen 3. Beschluss über den Finanzplan 2016 bis 2020 mit Investitionsprogramm der Stadt Bad Staffelstein 4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterzettlitz - Am Stadtweg"; Aufstellungsbeschluss 5. Sonstiges öffentlich Nicht öffentlicher Teil

Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2017 Seite 2 Begrüßung Erster Bürgermeister Kohmann eröffnete die Sitzung und stellte nach Begrüßung der Anwesenden die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Öffentlicher Teil TOP 1 Vorlage der Jahresrechnung der Stadt Bad Staffelstein für das Haushaltsjahr 2016 Sachverhalt / Rechtslage: Die Kämmerei hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 am 07.03.2017 gelegt. Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung dem Stadtrat bekannt zu geben. Im Einzelnen betragen die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll- Ausgaben der Haushaltsrechnung 2016 im Verwaltungshaushalt 2.150.794,10 im Vermögenshaushalt (mit Haushaltsresten aus 2015) 6.766.539,06 Zusammen 28.917.333,16 Rücklagen (Stand 31.12.2016) Allgemeine Rücklage (davon Sollüberschuss 74.171,07 ) 2.847.232,19 Sonderrücklage Adam-Ludwig-Stiftung 48.168,33 Insgesamt 2.895.400.52 Schulden Zum 31. Dezember 2016 waren tatsächlich aufgenommen: 17.923.216,67 Zuführung zum Vermögenshaushalt Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt betrug 3.493.848,06 Im Haushaltsplan 2016 war eine Zuführung zum Vermögenshaushalt i. H. v. 2.033.000 veranschlagt. Überschuss/Fehlbetrag Die Jahresrechnung 2016 schließt mit einem Sollüberschuss von 74.171,07 ab. Dieser Betrag wurde der Allgemeinen Rücklage zugeführt und kann in den kommenden Haushaltsjahren zur Deckung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wieder entnommen werden.

Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2017 Seite 3 Beschluss: Die Jahresrechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gem. Art. 103 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) beauftragt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 TOP 2 Beschluss über die Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und allen Anlagen Sachverhalt / Rechtslage: Der Finanzausschuss konnte nach zwei Vorberatungen in seiner Sitzung vom 14.02.2017 die Beschlussempfehlung für den Haushalt an den Stadtrat aussprechen. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2017 beträgt 31.136.000 und ist damit ein neuer Rekordhaushalt in der Geschichte der Stadt Bad Staffelstein. Der Gesamthaushalt gliedert sich in den Verwaltungshaushalt mit 21.773.000 und dem Vermögenshaushalt mit 9.363.000. Der Verwaltungshaushalt wird bestimmt durch die großen Einnahmen wie Gewerbesteuer 3.000.000, Einkommensteueranteil 4.600.000 und Schlüsselzuweisungen 1.700.000. Demgegenüber steht die Umlagezahlung an den Landkreis Lichtenfels mit 4.570.000. Wie erst nach der Beschlussempfehlung im Finanzausschuss bekannt wurde, beabsichtigt der Landkreis Lichtenfels den Hebesatz für die Kreisumlage um 1,5 Prozent-Punkte auf 43,0 v.h. abzusenken. Dennoch erhält die Kreiskasse 270.000 mehr von uns als im Jahr 2016. Zusammengefasst erwirtschaftet der Verwaltungshaushalt so hohe Einnahmen, dass eine Zuführung an den Vermögenshaushalt i.h.v. 1.620.000 möglich ist. Damit werden neben der ordentlichen Tilgung (819.600 ) auch die Ausgaben für Investitionen zum Teil abgedeckt. Hierfür ist aber außerdem das Abschmelzen der Rücklage um 1.644.000 sowie eine Darlehensaufnahme i.h.v. 2.771.800 notwendig. Das entspricht einer Nettoneuverschuldung von 1.952.200. Erster Bürgermeister Kohmann schlug vor, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zusammen zu beraten und anschließend getrennt zu beschließen. Gegen diese Vorgehensweise wurden vom Gremium keine Einwände erhoben. Der Haushalt 2017 enthält ein anspruchsvolles und ausgewogenes Programm mit vielen wichtigen Investitionen in den Bereichen Bildung und Erziehung, Sicherheit und Weiterentwicklung der Stadt und ihrer Ortssteile, stellt Erster Bürgermeister Kohmann fest. Insbesondere spricht er die Kindertagesstätten und Schulen, die Beschaffungen für die Feuerwehren, die Dorferneuerung in Stublang, Romansthal und Wolfsdorf an. Weitere wichtige Projekte auch in der Finanzplanung sind der Hochwasserschutz, die Entwicklungen im Bereich des Schwarzen Bären und des Bahnhofes, der Ausbau der Bahnhofstraße Teile IV und V sowie die Nord-Ost-Spange. Hohe Investitionen finden sich auch im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Anschließend erteilt er Kämmerin Ramer das Wort. Frau Ramer stellt dem Stadtrat den Haushalt mit folgenden Eckpunkten vor:

Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2017 Seite 4 Verwaltungshaushalt: Schlüsselzuweisungen 1.700.000 Gewerbesteuer 3.000.000 Einkommenssteuerbeteiligung 4.600.000 Kreisumlage (43,0 v. H.) 4.570.000 Gewerbesteuerumlage 590.000 Zuführung Vermögenshaushalt 1.620.000 Ausgaben Verwaltungshaushalt: Personalausgaben 20 % Sachaufwand 34 % Zuweisungen u. Zuschüsse 12 % Kreisumlage 22 % Zuführung Vermögenshaushalt 7 % Sonstige Finanzausgaben 5 % Ausgaben Vermögenshaushalt: Grunderwerb für Bauland 1.200.000 Sanierung Adam-Riese-Schule 1.300.000 (gesamt: 3.291.000 ) Dorferneuerung Stublang 800.000 (gesamt: 1.950.000 ) Kreditaufnahme: Schuldenstand zum 01.01.2017 17.923.216 ordentliche Tilgung 819.600 geplante Neuverschuldung 2.771.800 Nettoneuverschuldung 1.952.200 Schuldenstand zum 31.12.2017 19.875.416 Rücklagen: Stand zum 01.01.2017 2.895.400 Entnahme 2017 1.644.000 Zuführung 600 Stand zum 31.12.2017 1.252.000 Hebesätze unverändert: Grundsteuer A 330 v.h. Grundsteuer B 330 v.h. Gewerbesteuer 350 v.h. Verpflichtungsermächtigung: (Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen) 250.000 Höchstrahmen Kassenkredit: 3.600.000 Finanzplanung: ehem. Gasthof Zum Schwarzen Bären Neubau der evangelischen Kindertagestätte Nord-Ost-Spange Bahnhofstraße BA IV/V Auflassung der Kläranlage Frauendorf Alle Fraktionen bedankten sich bei der Kämmerin und ihrem Team für die detaillierte Ausarbeitung des Haushalts- und Finanzplanes und auch bei allen HVA-Mitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit. StR Hagel sieht den Haushalt 2017 als Rekordhaushalt, insbesondere aufgrund der vielen Investitionen. Besonders erfreulich ist die Berücksichtigung von Ausgaben für neues Bauland. Eine weitere Erhöhung der Einnahmen durch Steuererhöhungen sei den Bürgern jedoch nicht

Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2017 Seite 5 zuzumuten, da bereits die Gebühren für Wasser und Kanal stark angehoben wurden. Für die CSU-Fraktion signalisierte StR Hagel die Zustimmung zum Haushalts- und Finanzplan. StR Ziegler stellt fest, dass der Haushalt viele wichtige und unaufschiebbare Investitionen vorsieht. Die Steigerung der Attraktivität und die Schaffung von Möglichkeiten zur Gewerbeansiedlung sollte nicht vernachlässigt werden. Er schlug vor, im laufenden Jahr die Steuersätze mit anderen Gemeinden des Landkreises zu vergleichen. Dem vorliegenden Haushalts- und Finanzplan würde die Junge Bürger Fraktion zustimmen. Nach Ansicht von StR Leicht ist es wichtig, die Schulden so gering wie möglich zu halten. Erfreulich nannte er die Berücksichtigung zusätzlicher Mittel für Bauland für junge Familien. Es sollte jedoch mit der Landschaft verantwortungsvoll umgegangen werden. Anstatt Neues zu bauen, lieber auch in Bestehendes investieren. Mit den vorliegenden Beschlussvorschlägen besteht von Seiten der SPD-Fraktion Einverständnis. StR W. Ernst ist mit den hohen, teils dringend notwendigen Investitionen im Bereich Kindererziehung, Bildung und Schaffung von Bauplätzen einverstanden. Die Planungen der Dorferneuerung Stublang sehen seiner Meinung nach auch Investitionen vor, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt gehören. Die Verwaltung bittet er um Einhaltung und Überwachung der geplanten Ausgaben in diesem Bereich. Er verweist auf die Darlehensaufnahme, die Prokopfverschuldung von 2000 sowie auf die nicht berücksichtigten Ausgaben für den weiteren Hochwasserschutz in der Finanzplanung. Der Schuldenstand muss restriktiv betrachtet werden. Nach Ansicht der Fraktion der Freien Wähler wurde die Verbesserung der Einnahmen durch Abgabenerhöhung jedoch nicht berücksichtigt, was dazu führt, dass die Fraktion den Haushalt und die Finanzplanung ablehnt. Ein besonderes Anliegen ist StR Freitag die Belebung und Steigerung der Attraktivität der Innenstadt und auch der Dörfer. Insbesondere das Rathausumfeld ist seiner Meinung nach, verglichen mit anderen Bad-Städten, noch ausbaufähig. Den Bau der Nord-Ost-Spange lehnen die Staffelsteiner Bürger für Umwelt und Naturschutz ab. Die Fraktion stimmt dennoch den Beschlussvorschlägen zu. Beschluss: Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bad Staffelstein folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.773.000 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.363.000 EUR ab.

Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2017 Seite 6 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.771.800 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 250.000 EUR festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 330 v.h. b) für die Grundstücke (B) 330 v.h. 2. Gewerbesteuer 350 v.h 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.600.000 EUR festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Bad Staffelstein, den Stadt Bad Staffelstein K o h m a n n Erster Bürgermeister Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 6

Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2017 Seite 7 TOP 3 Beschluss über den Finanzplan 2016 bis 2020 mit Investitionsprogramm der Stadt Bad Staffelstein Sachverhalt / Rechtslage: Im Lauf der Haushaltsberatungen wurde auch die Finanzplanung in den kommenden Jahren eingehend im Hauptverwaltungsausschuss besprochen und in der vorliegenden Fassung dem Stadtrat zum Beschluss empfohlen. Der Finanzplan ist im beiliegenden Haushalt auf den Seiten 353 ff. abgebildet. Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Finanzplan 2016 bis 2020 mit Investitionsprogramm. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 6 TOP 4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterzettlitz - Am Stadtweg"; Aufstellungsbeschluss Sachverhalt / Rechtslage: Aufgrund aktueller Entwicklungen ergibt sich für die Stadt Bad Staffelstein die Möglichkeit, entlang des östlichen Ortsrandes des Stadtteiles Unterzettlitz zeitnah neues Bauland auszuweisen. Zur bedarfsgerechten Schaffung neuer Bauplätze im Stadtgebiet und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes angezeigt. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Stadtrat ( 2 Abs. 1 BauGB, Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO). Das Plangebiet schließt sich an den östlichen Ortsrand des Stadtteiles Unterzettlitz mit einer Gesamtfläche von ca. 29.650 m² an und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 69/Teilfl., 99, 99/3, 99/8, 100, 100/1 Teilfl., 100/2 Teilfl., 101/Teilfl., 101/3, 101/4, 120/Teilfl., 121/Teilfl. Gemarkung Unterzettlitz. Als Gebietstyp wird ein allgemeines Wohngebiet ( 4 BauNVO) festgelegt. Für die Durchführung der Planung wäre ein geeignetes Planungsbüro zu wählen und zu beauftragen. Erster Bürgermeister Kohmann erklärte, dass in dem Gebiet 27 bis 30 Bauplätze entstehen könnten. Wenn noch dieses Jahr der Bebauungsplan rechtskräftig werden würde, wäre eine Bebauung ab 2018 möglich. Bauamtsleiter Hess erläuterte kurz die Lage des geplanten Baugebietes. Die Erschließung erfolge über den Hutweg mit zwei Straßen mit Wendehammer. Nördlich befinde sich die Bahnlinie. Die Nachfrage beim Landratsamt Lichtenfels ergab, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, die Richtwerte bei Nacht jedoch nicht. Ein Lärmschutzwall müsse jedoch nicht gebaut werden. Passive Lärmschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von Lärmschutzfenstern, sei ausreichend. StR Hagel bedankte sich bei Ersten Bürgermeister Kohmann für die positiven Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern. Beschluss: Der Stadtrat beschließt zur bedarfsgerechten Schaffung neuer Bauplätze im Stadtgebiet und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungs-

Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2017 Seite 8 planes Unterzettlitz Am Stadtweg gemäß 2 Abs. 1 BauGB, Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO). Das Plangebiet schließt sich an den östlichen Ortsrand des Stadtteiles Unterzettlitz mit einer Gesamtfläche von ca. 29.650 m² an und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 69/Teilfl., 99, 99/3, 99/8, 100, 100/1 Teilfl., 100/2 Teilfl., 101/Teilfl., 101/3, 101/4, 120/Teilfl., 121/Teilfl. Gemarkung Unterzettlitz. Als Gebietstyp wird ein allgemeines Wohngebiet ( 4 BauNVO) festgelegt. Die Bauverwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der Planung ein geeignetes Planungsbüro auszuwählen, um alsbald einen auslegungsfähigen Entwurf vorlegen zu können. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 TOP 5 Sonstiges öffentlich Erster Bürgermeister Kohmann informierte über zwei Termine: 30.03.2017 19.00 Uhr Bürgerversammlung im Mehrzweckraum der Adam-Riese-Halle 07.04.2017 20.00 Uhr Eröffnung Bad Staffelstein leuchtet, Treffpunkt Alte Darre Nicht öffentlicher Teil Im Anschluss folgte die nichtöffentliche Sitzung.