Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg Telefon 040-4 28 54-34 48 Telefax 040-42 79-01 54 1 E-Mail Baupruefabteilung@hamburgmitte.hamburg.de Ansprechpartner: Zimmer Telefon 040-4 28 54 - Telefax E-Mail GZ.: M/BP/00146/2013 Hamburg, den 2. Juli 2015 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang 18.01.2013 Grundstück Belegenheit Baublock 118-009 Flurstücke 938, 00938 in der Gemarkung: Hamm Marsch Nutzungsänderung: Einrichtung einer Autolackier-Selbsthilfewerkstatt und eines Autohandels ÄNDERUNGSBESCHEID Nummer 1 zum Genehmigungsbescheid vom 06.08.2013 über die Errichtung / Ertüchtigung von Brandwandersatzwänden anstelle von Brandwänden Sprechzeiten: Mo, Di, Do 09.00-15.00 Uhr Fr 09.00-12.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße Die technische Sachbearbeitung (Bauprüfung) erreichen Sie nur nach Terminvereinbarung
Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 21 Brandschutztechnische Stellungnahme v. Ing. T. Wackermann vom 22.04.2015 Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichungen werden nach 69 HBauO zugelassen 1.1. für die Ausbildung einer Brandwandersatzwand (einschalig, F 60 für GK 3) mechan. Beanspr.) im westlichen Bereich zwischen der Halle und dem Nachbargrundstück (Fl.-st.: 657). 1.2. für die Ausbildung einer Brandwandersatzwand (einschalig, F 60 für GK 3) mechan. Beanspr.) im östlichen Bereich zwischen der Halle und dem Recyclinghof auf einer Länge von ca. 41,45 m. 1.3. für die Ausbildung einer Brandwandersatzwand (einschalig, F 60 für GK 3) mechan. Beanspr.) im südlichen Bereich zwischen der Halle und dem Bürotrakt. 1.4. Bedingungen für die Abweichungen unter Ziff. 1.1. bis 1.3. 1.4.1. konstruktive Ertüchtigung der Brandwandersatzwände - die Wände sind bis unter die Dachhaut zu führen - Leitungsdurchführungen in diesen Wänden sind brandschutztechnisch zu verschliessen (analog zur S bzw. R 60 - Schottung) - gleiches gilt für Außenwände auf einer Länge von 5 Metern, die auf eine innere Ecke zulaufen 1.4.2. Kompensationsmaßnahmen: Der gesamte Gebäudekomplex (Recyclingbetrieb und Autolackierwerkstatt, Autohandel) ist mit einer gemeinsamen Brandmeldeanlage der Kategorie 1, Vollschutz, mit akustischer und optischer Alarmierung und Aufschaltung zur Feuerwehrleitstelle auszustatten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). M/BP/00146/2013 Seite 2 von 5
Der Bescheid umfasst auch die Nebenbestimmungen und Hinweise entsprechend der Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage 2 - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG M/BP/00146/2013 Seite 3 von 5
Anlage 1 zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE AUFLAGEN Nutzungsbeginn 2. Mit der Anzeige über den Nutzungsbeginn sind folgende Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen: 2.1. Bescheinigung nach 15 Abs. 1 PVO eines behördlich anerkannten Prüfsachverständigen über die jeweils vollständig durchgeführte Prüfung folgender technischer Anlagen und Einrichtungen: - Alarmierungsanlage - Brandmeldeanlage Bei Erstinbetriebnahme sowie bei einer Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen ist die Prüfung gemäß 15 Abs. 2 PVO durch die Bauherrin oder den Bauherren gemäß 54 HBauO zu beauftragen. Auf die Verpflichtung des Betreibers zur Veranlassung der wiederkehrenden Prüfungen der o.g. technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß 15 Abs. 2 PVO wird hingewiesen. M/BP/00146/2013 Seite 4 von 5
Anlage 2 STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Zahl der Vollgeschosse: Nutzungsänderung Nichtwohngebäude 1 Vollgeschoss M/BP/00146/2013 Seite 5 von 5