Kapitel Übersicht Seite 1



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Transkript:

Kapitel Übersicht Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine LOHN - Deutschland...4 1.1. Installationsformen...5 2. Stammdaten...7 2.1. Betriebsdaten Matchcode...7 2.2. Betriebsstamm...7 2.2.1. Firma...8 2.2.2. Finanzamt... 11 2.2.3. Berufsgenossenschaft...13 2.2.4. abw. Beitragskontonr./U1 Erst.KZ... 14 2.2.5. Erweit.... 15 2.2.6. ATZ... 17 2.3. Finanzämter... 19 2.4. Bemessungsgrundlagenstamm... 19 2.4.1. SV-Werte... 20 2.4.2. Steuer-Werte... 23 2.5. Pfändungsfreigrenzen...25 2.6. Ländertabellen... 25 2.6.1. Kirchensteuer... 26 2.6.2. Kammer... 27 2.7. Krankenkassen Matchcode... 28 2.8. Krankenkassenstamm... 28 2.8.1. Anschrift... 29 2.8.2. Beitragssätze... 31 2.9. Import von Beitragssätzen... 32 2.10. Konstantenmatchcode... 35 2.11. Konstantenstammdaten... 35 2.12. DEÜV - Stamm... 37 2.12.1. Allgemein... 38 2.12.2. Annahmestellen... 40 2.13. AOK - Annahmestellen...43 2.14. Lohnartenmatchcode...43 2.15. Lohnarten - Stamm...44 2.16. Lohnarten - Speicher... 54 2.17. Speicher Matchcode...56 2.18. Lohnartenliste... 57 2.19. Kontierungen... 57 2.20. Speicher... 59 2.21. Lohnformel... 60 2.22. Formel Matchcode... 64 2.22.1. Formel-Fenster... 64 2.22.2. Funktionen der WINLine... 67 2.22.3. Funktionen VB-Script... 75 2.22.4. Variablen... 77 2.23. Fehlzeiten Matchcode...79 2.24. Fehlzeiten... 80 2.25. Arbeitnehmer Matchcode... 85 2.26. Arbeitnehmerstamm Person... 85 2.27. Arbeitnehmerstamm SV - Parameter... 94 2.28. SV 1... 95 2.29. SV 2... 105 2.30. Arbeitnehmerstamm Lohnsteuer... 108 2.31. Arbeitnehmerstamm Lohnarten... 112 2.32. Arbeitnehmerstamm Zusatz... 114 2.33. Arbeitnehmerstamm Erweiterungen... 115

Kapitel Übersicht Seite 2 2.34. Arbeitnehmerstamm Speicher... 119 2.35. Arbeitnehmerstamm Vorjahres-SV... 121 2.36. Arbeitnehmerstamm Info... 124 2.37. Arbeitnehmerstamm VWL... 126 2.38. Arbeitnehmerstamm Flexi/ATZ... 128 2.39. Arbeitnehmerstamm Pfändung... 129 2.40. Arbeitnehmerstamm Profit Center... 134 2.41. Arbeitnehmerstamm Bescheinigungen... 136 2.42. Tarif... 138 2.43. Arbeitnehmerstammblatt... 138 2.44. Arbeitnehmerliste... 139 2.45. Arbeitnehmerinfo... 140 3. Abrechnen... 142 3.1. Abrechnungsparameter... 142 3.2. Bruttolohnerfassung - Tabelle... 143 3.3. Bruttolohnerfassung - Fehlzeiten... 152 3.4. Bruttolohnerfassung - VWL... 153 3.5. Bruttolohnerfassung - Parameter... 154 3.6. Bruttolohnerfassung - Abrechnungsergebnis... 156 3.7. Chaoserfassung... 159 3.8. Stapelabrechnungen... 162 3.9. Erfassungs-EXIM... 165 3.10. Erfassungszeilenprotokoll... 168 3.11. Abrechnungsstapeldruck... 168 3.12. Rückrechnung... 169 3.13. Rollung - Automatisch... 177 3.14. KUG - Sollentgelt Berechnung... 179 3.15. Bewertung von Zeitkonten... 181 3.16. Abrechnungen löschen... 182 4. Auswertungen... 184 4.1. Stammlisten... 184 4.2. Krankenkassenstammliste... 186 4.3. Länderliste... 187 4.4. Jahreslohnkonto... 188 4.5. Lohnjournal... 189 4.6. Buchungsbeleg... 191 4.7. SV-Listen... 193 4.8. Berufsgenossenschaftsliste... 208 4.9. Lohnsteueranmeldung... 209 4.10. Lohnsteuerbescheinigung... 212 4.11. KUG - Abrechnungsliste... 216 4.12. Brutto Lohn - Auswertung... 218 4.13. Abgerechnete Lohnarten... 219 4.14. Arbeitnehmer - Kosten... 220 4.15. Fehlzeitenerfassungsliste... 221 4.16. Report Assistent... 222 4.17. Wert-/Zeitguthabenkontoblatt... 226 4.18. Profit Center Auswertung... 227 5. DEÜV... 231 5.1. DEÜV-Prüflauf... 231 5.2. DEÜV-Ausgabe... 232 5.3. DEÜV-Meldungen... 234 5.3.1. Gesetzliche Grundlagen... 235 5.3.2. Arbeitnehmer... 236 5.3.3. Meldungen... 236 5.4. Automatisiertes Meldeverfahren... 240 5.4.1. LOHN-Parameter... 240

Kapitel Übersicht Seite 3 5.4.2. Allgemeine Einrichtung der Stammdaten... 240 5.4.3. Einzelabrechnung/Fehlzeitenerfassung... 242 5.4.4. DEÜV-Prüflauf/Ausgabe der Meldungen/Vorschau... 242 5.4.5. Monatsabschluss/Protokoll... 243 5.4.6. Jahreslohnkonto... 244 5.4.7. Rückrechnung... 244 6. Abschluss... 245 6.1. Auszahlungen... 245 6.2. Monats-Abschluss... 258 6.3. KORE-Übergabe... 259 6.4. Buchen (LOHN-Stapel)... 262 6.5. Buchungsstapel-EXIM... 263 6.6. Stammdatenprüfung... 264 6.7. LOHN Reorg... 264 6.8. REHADAT-Elan Export... 267

Kapitel Übersicht Seite 4 1. WINLine LOHN - Deutschland Der WINLine LOHN unterstützt Sie bei allen Anforderungen, die in einem mittelständischen Betrieb an das Personalwesen und die -abrechnung gestellt werden. Die für alle MESONIC-Produkte typische Flexibilität macht Sie auch beim LOHN unabhängig - durch frei definierbare Bezüge und Abzüge, Lohnarten und eine umfangreiche, trotzdem intuitive Formelsprache. Die Bruttolohnerfassung ist einfach und schnell zu erledigen, sie kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Abrechnungsperiode erfolgen und natürlich können die Basisdaten der Bruttoabrechnung auch über Zeiterfassungssysteme oder Fremdprogramme gesammelt und anschließend automatisch in den LOHN übergeben werden. Gerade im Bereich des LOHNs sind umfangreiche Auswertungen notwendig und die Zusammenarbeit mit Krankenkassen und dem Finanzamt muss reibungslos funktionieren. Dafür sorgen wir durch die Testierung des LOHNs. Schlussendlich ist der LOHN auch der Angelpunkt und die Grundlage für die Organisation der Human Ressources. Nutzen Sie die offene Datenbank der WINLine mit den frei definierbaren Feldern und das integrierte Archiv, um wichtige Informationen zu sammeln und vor allem auch wieder zu finden. Die Sicherheit des Standards individuell angepasst Was man sich von einer Software am meisten wünscht? Sie soll sicher sein, tausende Anwender, die das Programm bereits einsetzen, sollen dafür garantieren, dass man keine unliebsamen Überraschungen erlebt. Und sie soll sich natürlich auch den Bedürfnissen des Anwenders anpassen - am besten gleich eine maßgeschneiderte Lösung. Ein Widerspruch? Nicht für den WINLine LOHN. Hier genießen Sie die Sicherheit eines Standardprogramms und können trotzdem individuelle Lösungen realisieren. Zum Beispiel mit den pro Lohnart definierbaren Kennzeichen in den Bezügen und Abzügen. Alles ist einstellbar - Direktversicherung, Sachbezüge, Nettolohnvereinbarungen, sonstige Bezüge, mehrjährige Bezüge, pauschale Steuer frei editierbar und wahlweise von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber getragen, vermögenswirksame Leistungen und Kammerbeiträge sind nur einige Beispiele. Und sollte das Programm einmal etwas nicht vorsehen, gibt es immer noch die WINLine Formel - hier können Sie die Berechnungen völlig frei gestalten. Dabei stehen Ihnen alle im WINLine LOHN gespeicherten Werte zur Verfügung, z. B. Grundbezüge, Arbeitstage, Brutto, Netto, Durchschnitte, Stunden, Konstanten, Schnelle und einfache Bruttolohnerfassung Bei der Bruttolohnerfassung geht es um Geschwindigkeit, Komfort und hohe Automatisierung. Genau über diese Eigenschaften verfügen Sie mit dem WINLine LOHN. Die Erfassung der Zeilen erfolgt mit der Tastatur, ohne dass die Maus benutzt werden muss. Oder die jeweils für den Arbeitnehmer vereinbarten Lohnarten werden vom Programm automatisch vorgeschlagen. Dabei wird auch eine Gültigkeitsdauer berücksichtigt, so dass dieser Vorschlag immer in den jeweils richtigen Perioden erfolgt. Sie können Folgelohnarten mit anderen Bezügen verknüpfen. Oder die Daten werden von einer Betriebsdatenerfassung oder sonstigen Zeitaufzeichnung direkt in die Bruttoerfassung importiert. In jedem Fall können Sie natürlich neben dem Import auch noch die monatlichen festen Bezüge aktivieren. Auswerten, zahlen, kommunizieren Nach der Abrechnung des Nettolohns sollte die Hauptarbeit schon getan sein. Alle folgenden Auswertungen, die laufenden Meldungen und die Kommunikation mit den anderen betriebswirtschaftlichen Programmen sollte voll automatisch erfolgen. Und genau so funktioniert das im WINLine LOHN auch. Sobald die

Kapitel Übersicht Seite 5 Nettoabrechnung erfolgt ist, können Sie auf Knopfdruck die Auswertungen für Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung erzeugen. Die Überweisungsträger für die Nettoauszahlung und VWL werden auf Scheck oder Formular gedruckt, oder im Clearingformat ausgegeben. Die Daten der Lohnabrechnung werden automatisch in die FIBU exportiert und gebucht. Die auf Kostenstellen, und/oder Kostenträger erfassten Daten werden automatisch mit den richtigen Kostenarten verknüpft und in die WINLine KORE übergeben. Trotzdem bleiben Sie flexibel. Sollten Änderungen bereits abgeschlossener Perioden notwendig sein, dann können Sie diese jederzeit durchführen. Dank der Rückrechnung sind schon abgeschlossene Perioden genau so einfach und automatisiert abwickelbar wie die aktuelle Periode, wobei die Besonderheit der Märzklausel natürlich vollautomatisch vom Programm erkannt und abgerechnet wird. Und natürlich können Sie alle Daten aller Perioden auch rückwirkend auswerten. Monatsabschlüsse löschen in der WINLine keine Daten, sondern eröffnen lediglich neue Auswerteperioden. Alle erfassten Daten stehen immer zur Verfügung. Sie sehen, der LOHN ist wirklich kommunikativ und einfach. Geprüfte Qualität Gerade im LOHN-Bereich muss intensiv mit Ämtern und Behörden kommuniziert werden. Das Finanzamt und die Krankenkassen erhalten Auswertungen aus dem LOHN und haben sehr genaue Vorstellungen über die Qualität dieser Informationen. Der WINLine LOHN wurde in Abstimmung mit diesen Vorschriften entwickelt und erfüllt sie. So bestätigt die Oberfinanzdirektion, dass das Lohnsteueranmeldungsformular genehmigt ist. Im Gegensatz zu vielen anderen DEÜV-geprüften Softwareprogrammen ist der WINLine LOHN Voll-DEÜV fähig. Dies bedeutet, dass nicht nur Jahresmeldungen, sondern auch Monatsmeldungen (z. B. An- /Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Meldungen wegen Wechsel der Krankenkasse, Meldung bei Beitragsgruppenwechsel, Sondermeldungen, etc.) vom Programm erstellt werden. 1.1. Installationsformen Der WINLine LOHN kann in verschiedenen Konstellationen (in Bezug auf alle anderen WINLine -Programme) installiert werden. WINLine LOHN - Stand Allone In diesem Fall muss für die Installation nichts beachtet werden. Der WINLine LOHN wird in ein eigenes Verzeichnis installiert (es sollte unbedingt ein Neues sein). WINLine LOHN in Verbindung mit anderen WINLine Programmen - gleiche Version Hier sind alle Programme in der gleichen Version vorhanden und greifen auch auf eine zentrale Datenbank zu, wobei die Programme wie WINLine FIBU und/oder WINLine FAKT noch in einer alten vorhanden sind: In diesem Fall werden alle Programme auf die aktuelle Version umgestellt, wobei auch die Datenbanken (Mandanten) auf die aktuelle Datenstandsversion umgestellt werden müssen (Programm WINLine ADMIN). Alle Programme können in einem Verzeichnis verwaltet werden. Die Datenübergabe (wie z. B. FIBU- und KORE-Übergabe) kann direkt in den in den LOHN-Parametern hinterlegten Mandanten übergeben werden. Das ist auch die Installationsform, die von MESONIC empfohlen wird.

Kapitel Übersicht Seite 6 WINLine LOHN in Verbindung mit anderen WINLine Programmen - unterschiedliche Version Das würde bedeuten, dass der WINLine LOHN in der aktuellen Version vorhanden ist, die anderen WINLine Programme aber noch in einer älteren Version betrieben werden. In diesem Fall muss der WINLine LOHN in ein eigenes Verzeichnis installiert werden. Die Datenübergabe (wie z. B. FIBU- und KORE-Übergabe) muss über die Import/Export-Schnittstelle erfolgen, die eine Ausgabe der Buchung- und KORE-Daten in jedem beliebigen Datenformat ermöglicht.

Kapitel Stammdaten Seite 7 2. Stammdaten 2.1. Betriebsdaten Matchcode Der Betriebsdaten-Matchcode dient dazu, bereits angelegte Betriebe zu suchen. In allen Feldern, in denen die Firmennummer verwendet wird, kann über die Matchcodefunktion (F9-Taste oder Anklicken der Lupe) nach Firmen/Betrieben gesucht werden. Man befindet sich im Feld "Firmen-Nr." und möchte nach einer bestimmten Firma suchen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Matchcode aufzurufen: Man gibt den Suchbegriff z. B. "Wilsberg" ein und drückt dann die Taste F9. Resultat: Der Matchcode wird geöffnet, und es wird nach dem gewünschten Begriff gesucht. Wird nur ein Ergebnis gefunden (es gibt nur eine Firma mit der Bezeichnung "Wilsberg") wird dieser Betrieb sofort in das Erfassungsfenster übernommen. Gibt es mehrere Suchergebnisse bleibt das Matchcode-Fenster offen und es kann die gewünschte Firma durch einen Doppelklick übernommen werden. Man drückt zuerst die F9-Taste und gibt erst dann den Suchbegriff ein. Die Suche wird dann durch Drücken der RETURN-Taste ausgelöst. Wird nur ein Ergebnis gefunden (es gibt nur eine Firma mit der Bezeichnung "Wilsberg") wird diese Firma sofort in das Erfassungsfenster übernommen. Gibt es mehrere Suchergebnisse bleibt das Matchcode-Fenster offen und es kann die gewünschte Firma durch einen Doppelklick übernommen werden. 2.2. Betriebsstamm Der WINLine LOHN ist mandantenfähig. Sie können mehrere Mandanten, unabhängig voneinander, einrichten. Jeder Mandant ist durch eine Mandanten-Nummer und einen Firmennamen gekennzeichnet. Diese Daten finden Sie im Mandantenstamm. Sie können nun pro Mandant noch weitere Betriebe einrichten. Es gibt einen Hauptbetrieb und es kann mehrere Betriebsstätten geben. Beispiel Ihr Hauptbetrieb liegt in Frankfurt (Hessen) und eine Filiale liegt in Eisenach (Thüringen). Sie schlüsseln den Hauptbetrieb mit dem entsprechenden Flag und der Bemessung West. Sie legen einen weiteren Betrieb als Betriebsstätte, mit der Bemessung Ost an. Im Arbeitnehmerstamm können Sie nun die Betriebe den Arbeitnehmern zuordnen. Bei der Abrechnung wird berücksichtigt in welchem Rechtskreis (Bemessung) der jeweilige Betrieb liegt und es ist gewährleistet, dass die unterschiedlichen Bemessungsgrenzen, die für Ost und West gelten, für jeden Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die Betriebsdaten werden im Menüpunkt Stammdaten Mandantenstammdaten Betriebsdaten verwaltet und unterteilen sich in folgende Bereiche:

Kapitel Stammdaten Seite 8 2.2.1. Firma Firmen-Nr. Vergeben Sie hier die Firmennummer für Ihren Betrieb. Es können beliebig viele Nummern vergeben werden. Sie können nur einen Betrieb auf den Hauptbetrieb setzen. Dieser Betrieb wird Ihnen im Arbeitnehmerstamm automatisch vorgeschlagen. Bei der Einrichtung weiterer Betriebe werden Sie vom Programm gefragt, ob der Hauptbetrieb bestehen bleiben soll. Sind mehrere Betriebe hinterlegt, können Sie über die Lupenfunktion einen Betrieb auswählen. Akt.Abr.-monat/Abr.-jahr Bei der Ersteinrichtung eines Betriebes werden Sie aufgefordert, die Abrechnungsperiode einzugeben. Danach lässt sich diese Eingabe nicht mehr editieren. Empfehlung Wenn Sie im laufenden Jahr das Programm erstmalig einrichten, empfehlen wir Ihnen immer auf den Januar des laufenden Jahres aufzusetzen und die Monate nach zu erfassen. Ansonsten ist eine korrekte Abrechnung bei Einmalzahlungen nicht mehr gewährleistet. Richten Sie bei einer Ersteinrichtung bitte auch in den Arbeitnehmerstammdaten die SV-Vorjahres-Bezüge ein. BetriebsNr. Hier hinterlegen Sie die Betriebsnummer, die Sie von der Bundesagentur für Arbeit zugeteilt bekommen haben. Diese Nummer wird automatisch auf Gültigkeit geprüft. Zudem wird die Arbeitgeber-Betriebsnummer gegen die Betriebsnummerntabelle der Krankenkasse geprüft, so dass die Arbeitgeber-Betriebsnummer z. B. mit einer Krankenkassen-Betriebsnummer nicht mehr identisch sein kann. Eine Eingabe ist nicht möglich, wenn eine Übereinstimmung vorliegt. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Kapitel Stammdaten Seite 9 Name/Name2/Straße/Straße2 Hinterlegen Sie hier die Firmenkurz- und Langbezeichnung und die Straße mit eventuellem Postfach oder abweichender Straße. LKZ/PLZ/Ort Aus der Auswahlbox kann der Landescode des Staates ausgewählt werden, in dem der Betrieb seinen Standort hat. Die Postleitzahl und der Ort werden mit dem hinterlegten aktuellen Postleitzahlenverzeichnis geprüft. Wenn Sie eine Postleitzahl nicht wissen, können Sie in diesem Verzeichnis die Postleitzahl suchen. Mit der Lupenfunktion gelangen Sie in das hinterlegte Verzeichnis. Geben Sie wiederum nur die Postleitzahl ein, wird Ihnen der Ort automatisch eingestellt. Die zweite Postleitzahl ist für eine eventuelle Postfach- Postleitzahl. Krankenkasse/Umlage Schlüsseln Sie hier, ob Ihr Betrieb am Umlageverfahren teilnimmt. 0:keine Umlage 1:U1/U2 Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeber-Aufwendungen bei Krankheit und bei Mutterschutz 2:U2 Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeber-Aufwendungen bei Mutterschutz Beim Speichern mit der Eingabe "keine Umlage" erscheint die Folgende Meldung: Bestätigen Sie mit "Ja", kann der Eintrag gespeichert werden. Über den Nein-Button bleiben Sie in der Maske und können das entsprechende Umlage-Kennzeichen auswählen. Im Arbeitnehmerstamm/SV 1 wird bei einer Neuanlage das Flag für Umlage automatisch gesetzt, wenn hier als Hauptbetrieb das Umlage-Kennzeichen "1:U1/U2" oder "2:U2" hinterlegt ist. Umlage Krankenkasse Es empfiehlt sich, dieses Feld nicht zu belegen. Bleibt dieses Feld frei, wird im Arbeitnehmerstamm/SV 1 mit der Eingabe der Einzugsstelle diese gleichzeitig in das Feld "Umlage Krankenkasse" eingetragen. Selektieren Sie hier eine Krankenkasse, wird diese im Arbeitnehmerstamm vorgeschlagen. Wenn Sie noch keine Krankenkassen aufgenommen haben, können Sie über die Lupenfunktion eine neue Krankenkasse aufnehmen, um hier eine Umlagekasse schlüsseln zu können. U1-Umlagesatz/-Erstattung Hier können Sie für Ihren Betrieb schlüsseln, welcher Beitrags- und Erstattungssatz grundsätzlich für Ihren Betrieb gilt. Für die Umlage 1 gibt es hier von den Krankenkassen eine Wahlmöglichkeit, von der die Höhe der Beiträge und der Erstattungssatz abhängen.

Kapitel Stammdaten Seite 10 Bundesland Wählen Sie hier das Bundesland aus, zu dem Ihre Betriebsstätte gehört. Hierüber werden die kirchensteuerlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer gesteuert und die Kammerzugehörigkeit der Bundesländer Bremen und Saarland berücksichtigt. Dadurch, dass der Bereich Bremerhaven im Bundesland Bremen eine abweichende Regelung zur Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer hat, ist Bremerhaven als extra Bundesland zu schlüsseln. Telefon/Fax Eingabe der Telefon- bzw. Faxnummer. E-Mail Hier hinterlegen Sie die Mailadresse Ihres Betriebes. Hauptbetrieb Dieses Feld wird selektiert, wenn es sich um Ihren Hauptbetrieb (Zentrale) handelt. Sie können nur einen Betrieb auf den Hauptbetrieb setzen. Dieser Betrieb wird Ihnen im Arbeitnehmerstamm automatisch vorgeschlagen. Bei der Einrichtung weiterer Betriebe werden Sie vom Programm gefragt, ob der Hauptbetrieb bestehen bleiben soll. Jahresausgleich Eine Selektion bewirkt, dass eine Prüfung im Monat 12 erfolgt, ob ein automatischer Jahresausgleich vom Arbeitgeber durchgeführt wird und Erstattungen ggf. auf der Abrechnung 12 erscheinen. Die vorgenommene Selektion wird in den Arbeitnehmerstamm übertragen. Ein automatischer Ausgleich erfolgt nur für Arbeitnehmer, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und das ganze Jahr in einem ständigen Dienstverhältnis gestanden haben. Kein Ausgleich durchgeführt werden darf, wenn folgende Punkte zutreffen: AN-Stamm, Freibetrag im Minus erfasst (gilt dann als Hinzurechnungsbetrag) -kein Ausgleich AN muss vom 01.01.-31.12. beschäftigt sein - wenn nicht, kein Ausgleich AN mit Steuerklassen V oder VI für das ganze oder Teile des Jahres -kein Ausgleich AN mit Steuerklasse III oder IV für ein Teil des Jahres - kein Ausgleich AN mit abgerechneten Lohnarten mit Schema M=Mutterschaftsgeld - kein Ausgleich AN mit abgerechneten Lohnarten mit Schema A=Altersteilzeit -kein Ausgleich AN mit Eintragungen von Unterbrechungen auf der Lst-Karte. Abfrage im Personalstamm. - kein Ausgleich AN muss das ganze Jahr mit der allgemeinen Lohnsteuertabelle abgerechnet worden sein - wenn nicht - kein Ausgleich Weitere Kriterien müssen Sie entscheiden und den Arbeitnehmer aus der Lst-Jahresausgleichs-Prüfung im Arbeitnehmerstamm deselektieren, wie bei: Abrechnung von Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Bundesseuchengesetz, Verlegung des Wohnsitzes auf das Inland oder Ausland im Laufe eines Jahres, dass die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt oder endet, auf Wunsch des AN, Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Rechtskreis Im Menüpunkt Stammdaten Bemessungsgrundlagen sind die aktuellen Beitragsbemessungen für die RV/AV und KV/PV der verschiedenen Rechtskreise hinterlegt. Hier können Sie schlüsseln zu welcher Bemessung/welchem Rechtskreis Ihr Betrieb zugeteilt ist. Hier gibt es folgende Möglichkeiten: W KV / RV West O KV / RV Ost

Kapitel Stammdaten Seite 11 Diese Eingabe wird im Arbeitnehmerstamm im Register SV 1 im Feld Rechtskreis angezeigt. 2.2.2. Finanzamt Name/Straße/Straße2 Hinterlegen Sie hier den Namen des Finanzamtes und die Straße mit eventuellem Postfach oder abweichender Straße. LKZ/PLZ/Ort Aus der Auswahlbox kann der Landescode des Staates ausgewählt werden, in dem das Finanzamt liegt. Die Postleitzahl und der Ort werden mit dem hinterlegten aktuellen Postleitzahlenverzeichnis geprüft. Wenn Sie eine Postleitzahl nicht wissen, können Sie in diesem Verzeichnis die Postleitzahl suchen. Mit der Lupenfunktion gelangen Sie in das hinterlegte Verzeichnis. Geben Sie wiederum nur die Postleitzahl ein, wird Ihnen der Ort automatisch eingestellt. Die zweite Postleitzahl ist für eine eventuelle Postfach-Postleitzahl. BLZ/Konto-Nr. Hinterlegen Sie hier die Bankverbindung des Finanzamtes. Zahl.KZ Hier können Sie schlüsseln, wie Sie die Steuerwerte, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen, begleichen: Beitragseinzug Überweisung Scheck Clearing Je nach Schlüsselung erfolgt ein entsprechender Zahlungsverkehr.

Kapitel Stammdaten Seite 12 Telefon/Fax Eingabe der Telefon- bzw. Faxnummer. E-Mail Hier hinterlegen Sie die Mailadresse Ihres Finanzamtes. Bearbeiter Hier können Sie den Namen Ihres Sachbearbeiters hinterlegen. Steuernummer Geben Sie hier Ihre Steuernummer ein. Automatische Lohnsteueranmeldung Schlüsseln Sie hier, in welchen Zeitabständen die Lohnsteueranmeldung gedruckt werden soll. Im Bereich Auswertungen können Sie eine von der OFD für alle Bundesländer genehmigte automatische Lohnsteueranmeldung drucken. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl: Monatlich Vierteljährlich Jährlich FIBU-Mandant Hier kann eingestellt werden, in welchen Mandanten die Buchungen, die im Zuge der Buchungsübergabe erzeugt werden, gespeichert werden sollen. Diese Information kann pro Betriebsstamm hinterlegt werden. Aus der Auswahlbox kann der gewünschte Mandant gewählt werden. Sollen die Buchungen im gleichen Mandanten gespeichert werden, muss auch die gleiche Mandantennummer eingetragen werden.

Kapitel Stammdaten Seite 13 2.2.3. Berufsgenossenschaft Name/Straße/Straße2 Hinterlegen Sie hier den Namen der Berufsgenossenschaft und die Straße mit eventuellem Postfach oder abweichender Straße. LKZ/PLZ/Ort Aus der Auswahlbox kann der Landescode des Staates ausgewählt werden, in dem die Berufsgenossenschaft liegt. Die Postleitzahl und der Ort werden mit dem hinterlegten aktuellen Postleitzahlenverzeichnis geprüft. Wenn Sie eine Postleitzahl nicht wissen, können Sie in diesem Verzeichnis die Postleitzahl suchen. Mit der Lupenfunktion gelangen Sie in das hinterlegte Verzeichnis. Geben Sie wiederum nur die Postleitzahl ein, wird Ihnen der Ort automatisch eingestellt. Die zweite Postleitzahl ist für eine eventuelle Postfach-Postleitzahl. Telefon/Fax Eingabe der Telefon- bzw. Faxnummer. E-Mail Hier hinterlegen Sie die Mailadresse Ihres Finanzamtes. Mitgliedsnummer Hier tragen Sie Ihre Mitgliedsnummer bei Ihrer Berufsgenossenschaft ein. Entgelt/Jahr Hier geben Sie die Jahresarbeitsverdiensthöchstgrenze ein. Übersteigt der Jahresarbeitsverdienst eines Arbeitnehmers diesen Betrag, wird dieser in der Meldung zur Berufsgenossenschaft auf den eingegebenen Betrag gekappt.

Kapitel Stammdaten Seite 14 Gefahrenklasse/Klasse/Bezeichnung Tragen Sie die für die Unternehmenszweige von Ihrer Berufsgenossenschaft vorgegebenen Gefahrenklassen und deren Bezeichnung ein, die für Sie Gültigkeit haben. Dem Arbeitnehmer wird diese Gefahrenklasse zugeordnet. Dieses ist für die Erstellung der Berufsgenossenschaftsliste erforderlich. 2.2.4. abw. Beitragskontonr./U1 Erst.KZ Beitragskonto-Nummern sind im Normalfall die Betriebsnummern des Betriebes. Unter dieser Nummer werden die Beiträge bei der Krankenkasse geführt. Für Ersatzkassen kann gelten, dass abweichende Beitragskonto-Nummern bestehen. Diese können hier eingerichtet werden. Da die Krankenkassen zu den mandantenübergreifenden Daten gehören, und Beitragskonto-Nummern von den Ersatzkassen pro Betrieb unterschiedlich sein können, wird diese Eingabe hier in den Betriebsdaten getätigt. Krankenkasse/Bezeichnung/Ort In diesen Spalten werden alle eingerichteten Krankenkassen automatisch aufgelistet. Werden hier keine angezeigt, überprüfen Sie im Menü START Parameter Applikations-Parameter/LOHN-Parameter/Allgemein ob Sie einen Zugriff auf einen Mandanten für die Krankenkassen hinterlegt haben, bei dem die Krankenkassen aufgenommen wurden. Beitragskontonummer Hier können Sie Ihre individuelle Beitrags-Konto-Nummer eingeben, wenn Sie eine der Betriebsnummer abweichende Nummer von einer Ersatzkasse zugeteilt bekommen haben. Haben Sie keine abweichenden Konto-Nummern ist eine Eingabe hier nicht erforderlich. Die eingegebene Beitrags-Konto-Nummer wird auf dem Beitragsnachweis berücksichtigt.

Kapitel Stammdaten Seite 15 U1 Erst. Hier können Sie Ihren individuellen U1 Erstattungssatz hinterlegen. 2.2.5. Erweit. KUG-Zeitraum von/bis Wenn Sie mit dem Modul KUG arbeiten, geben Sie hier den KUG-Zeitraum ein, der von der Agentur für Arbeit genehmigt wurde. Gegebenenfalls können Sie einen zweiten Zeitraum für das laufende Jahr angeben. Berechnungsmethode bei KUG-Zeiträumen Es gibt die Möglichkeit feste Bezüge in Teillohnzahlungszeiträumen automatisch vom Programm nach unterschiedlichen Berechnungsmethoden kürzen zu lassen. Die Kürzung in KUG-Zeiträumen kann gesondert festgelegt werden. Es gelten die gleichen sieben unterschiedlichen Methoden, die weiter unten beschrieben sind. Durchschnittl. Monatsarbeitstage Für die automatische Umrechnung fester Bezüge anhand der durchschnittlichen Monatsarbeitstage in Teillohnzahlungszeiträumen, müssen diese Tage hier festgelegt werden. Feste Sollarbeitsstunden/Monat Für die automatische Umrechnung fester Bezüge anhand der festen Sollarbeitsstunden/ Monat in Teillohnzahlungszeiträumen, müssen diese Stunden hier festgelegt werden. Tarifliche Arbeitsstunden/Monat Für die automatische Umrechnung fester Bezüge anhand der festen tariflichen Arbeitsstunden/ Monat in Teillohnzahlungszeiträumen, müssen diese Stunden hier festgelegt werden.

Kapitel Stammdaten Seite 16 Berechnungsmethode bei Teillohnzahl. Zeiträumen Es gibt die Möglichkeit feste Bezüge in Teillohnzahlungszeiträumen automatisch vom Programm nach unterschiedlichen Berechnungsmethoden kürzen zu lassen. Nachfolgende sieben unterschiedliche Methoden können im ersten Feld ausgewählt werden: 01 Kalendertäglich die Kürzung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Kalendertage. 02 Dreißigstel die Kürzung erfolgt immer auf Basis von 30 Tagen. 03 durchschnittliche Monatsarbeitstage die Kürzung erfolgt auf Basis der im Betriebsstamm Register Erweit. hinterlegten durchschnittlichen Monatsarbeitstagen. 04 arbeitstäglich die Kürzung erfolgt auf Basis der Arbeitstage der aktuellen Abrechnungsperiode. 05 stundenweise die Kürzung erfolgt auf Basis der im Arbeitnehmerstamm Register Erweit. hinterlegten Sollarbeitsstunden pro Tag multipliziert mit den Arbeitstagen der aktuellen Abrechnungsperiode. 06 feste Sollarbeitsstunden die Kürzung erfolgt auf Basis der im Betriebsstamm Register Erweit. hinterlegten Sollarbeitsstunden/Monat. Diese können durch die im Arbeitnehmerstamm gespeicherten Sollarbeitsstunden/Monat übersteuert werden. 07 tarifliche Arbeitsstunden die Kürzung erfolgt auf Basis der im Betriebsstamm Register Erweit. hinterlegten tariflichen Arbeitsstunden/Monat. Diese können durch die im Arbeitnehmerstamm gespeicherten tariflichen Arbeitsstunden/Monat übersteuert werden. Im darunter liegenden Feld kann grundsätzlich zwischen dem Bezugs- und dem Abzugsprinzip gewählt werden. Hierbei wird entschieden, welche Einheiten letztlich in der Bruttolohnerfassung Register Parameter im Feld "Tage/Stunden für Teillohnzahlungszeitraum" erfasst werden. Beim Bezugsprinzip werden die gearbeiteten Einheiten, beim Abzugsprinzip die nicht gearbeiteten Einheiten erfasst. Zusätzlich sind die einzelnen Lohnarten, die dieser Aliquotierung unterliegen, im neuen Feld "Aliquotieren" im Lohnartenstamm zu schlüsseln. Bereich Ausgabe elektronischer Beitragsnachweis Datenträgerpfad elek. Beitragsn. Hier legen Sie den Pfad fest, wo die Datei für den Beitragsnachweis und für Ihre DEÜV-Dateien auf der Festplatte abgelegt werden soll. Beitragsnachweis auf Basis Hier legen Sie fest, auf welcher Basis die SV-Beitragsbildung für die Beitragsnachweisdatei durchgeführt werden soll: 0:aktueller Monat 1:Vormonat Maximale Rückrechnungstiefe Periode / Jahr Hier geben Sie die maximale Rückrechnungstiefe ein. Dieses wird von Ihnen mit der Abrechnungsperiode gefüllt, bis zu der bei einer Betriebsprüfung die Prüfung vorgenommen wurde. So soll ausgeschlossen werden, dass für bereits geprüfte Zeiträume Rückrechnungen vorgenommen werden können.

Kapitel Stammdaten Seite 17 Die maximale Rückrechnungstiefe gilt pro Mandant, bzw. pro Hauptbetrieb. Unterbetriebe greifen auf die Einstellungen des Hauptbetriebes zu. Weiterhin müssen Rückrechnungen bei einem möglichen Systemwechsel gesperrt werden können. Alte Abrechnungen, die in die Abrechnungszeit des Vorsystems fallen, dürfen nicht rückgerechnet werden. In diesem Fall setzen Sie hier die Abrechnungsperiode des Systemwechsels. 2.2.6. ATZ ATZ bis 30.06.2004: Die gesetzliche Regelung zur Abrechnung von Altersteilzeit-Fällen, die bis zum 30.06.2004 mit Altersteilzeit begonnen haben, schreibt folgende Kriterien vor: Es ist ein Vollzeit-Arbeitsentgelt brutto vorhanden. Das Teilzeit-Arbeitsentgelt brutto stellt die Hälfte des Vollzeit-Arbeitsentgeltes brutto dar. Die Aufstockung des Arbeitsentgeltes (in der Regel 20 %) wird auf das Teilzeit-AE (brutto) gerechnet und ist ein Nettobezug, steuer/sv-frei. Die Mindestnettolohnprüfung (in der Regel 70 %) ermittelt sich: Es wird aus dem Vollzeit- Arbeitsentgelt (brutto) ein so genanntes "Pauschales Netto" ermittelt. Das Ergebnis wird mit dem Teilzeit-AE (netto, incl. Aufstockung) verglichen, das Teilzeit-AE (netto) darf 70 % des Vollzeit-AE (netto) nicht unterschreiten. Der Unterschiedsbetrag RV (in der Regel 90 %) ist das Vollzeit-AE (brutto) abzüglich Teilzeit-AE (brutto). Hierauf entrichtet der AG RV-Beiträge.

Kapitel Stammdaten Seite 18 Folgende Felder sind zur Abrechnung von Alterteilzeit-Fällen zu hinterlegen, wenn diese bis zum 30.06.2004 mit Altersteilzeit begonnen haben: Entgelt Aufstockung % Legen Sie hier fest, in welcher Höhe der Aufstockungsbetrag gewährt wird, wenn Altersteilzeit abgerechnet werden soll. Dieser Wert bezieht sich auf die Aufstockung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst werden kann, wenn es sich um einen Förderfall handelt. Der Wert ist als Aufstockung auf das Teilzeitentgelt zu sehen und ist steuer- und sv-frei. Mindestnetto - Prozent Mit diesem Wert findet eine automatische Vergleichsberechnung statt. Das Netto aus dem Teilzeitentgelt im Vergleich zum Vollzeitnetto darf nicht unter der angegeben Prozentzahl liegen. Liegt es unter dem angegebenen Wert, muss der Aufstockungsbetrag erhöht werden. RV Aufstockung % Auf die Höhe des Unterschiedsbetrages muss der Arbeitgeber RV-Beiträge entrichten. Der Unterschiedsbetrag ermittelt sich aus der angegebenen Prozentzahl bezogen auf das Vollzeitentgelt, abzüglich des Teilzeitentgeltes. RV Aufstockung in beitragsfreien Zeiträumen Diese Selektion bewirkt eine automatische Ermittlung des Unterschiedsbetrages in beitragsfreien Zeiten. Hier wird der Wert herangezogen, der ohne beitragsfreie Zeit ermittelt wurde. ATZ ab 01.07.2004: Die gesetzliche Regelung zur Abrechnung von Altersteilzeit-Fällen, die ab dem 01.07.2004 mit Altersteilzeit beginnen, schreibt folgende Kriterien vor: Regelarbeitsentgelt (RAE) brutto: Dieses ist das "bisherige" Teilzeit-Arbeitsentgelt brutto. Dazu gehören regelmäßige sv-pfl. LA, kein EGA, keine Mehrarbeit. Ist ein schwankender Wert. Aufstockung (in der Regel 20%): Erhöhung auf das RAE, ist ein Nettobezug, steuer/sv-frei. Mindestnettolohnprüfung (aus der bisherigen Regelung, 70%): fällt weg Zusätzlicher RV-Beitrag AG (ZbE/Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme): Das ist der bisherige Unterschiedsbetrag RV. Ermittelt wird von 80% vom RAE, max. 90% der BBG RV. Ohne EGA. Hierauf entrichtet der AG RV-Beiträge. Folgende Felder sind zur Abrechnung von Alterteilzeit-Fällen zu füllen, wenn der Beginn der Altersteilzeit nach dem 01.07.2004 liegt: Entgelt Aufstockung % Diese Angabe bestimmt die Höhe, in der der Aufstockungsbetrag gewährt wird. Der Wert ist als Aufstockung auf das Teilzeitentgelt zu sehen und ist steuer- und sv-frei. RV Aufstockung % Auf die Höhe des Unterschiedsbetrages muss der Arbeitgeber RV-Beiträge entrichten. Der Unterschiedsbetrag ermittelt sich aus der angegebenen Prozentzahl bezogen auf das Regelarbeitsentgelt. Max.RV Aufstockung % Auf diesen Wert erfolgt eine Prüfung der RV Aufstockung als maximaler Höchstbetrag. Begrenzung RV-Aufstockung erfolgt nicht Dieses Flag muss gesetzt werden, wenn die RV-Aufstockung unbegrenzt sein soll, entgegen der gesetzlichen Regelung.

Kapitel Stammdaten Seite 19 Keine Kappung für Entgelt Aufstockung (SV und LSt Frei) Dieses Flag muss gesetzt werden, wenn die Entgelt Aufstockung unbegrenzt sein soll. 2.3. Finanzämter Der Finanzämter-Matchcode dient dazu, bereits angelegte Finanzämter zu suchen. Dieses ist abhängig von der Schlüsselung des Bundeslandes. In allen Feldern, in denen die Finanzämter verwendet werden, kann über die Matchcodefunktion (F9-Taste oder Anklicken der Lupe) nach Finanzämtern des hinterlegten Bundeslandes gesucht werden. Man befindet sich im Feld "FA-Nr." und möchte nach einem bestimmten Finanzamt suchen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Matchcode aufzurufen: Man gibt den Suchbegriff z. B. "Dachau" ein und drückt dann die Taste F9. Resultat: Der Matchcode wird geöffnet, und es wird nach dem gewünschten Begriff gesucht. Wird nur ein Ergebnis gefunden (es gibt nur ein Finanzamt mit der Bezeichnung "Dachau") wird dieses Finanzamt sofort in das Erfassungsfenster übernommen. Gibt es mehrere Suchergebnisse bleibt das Matchcode-Fenster offen und es kann das gewünschte Finanzamt durch einen Doppelklick übernommen werden. Man drückt zuerst die F9-Taste und gibt erst dann den Suchbegriff ein. Die Suche wird dann durch Drücken der RETURN-Taste ausgelöst. Wird nur ein Ergebnis gefunden (es gibt nur ein Finanzamt mit der Bezeichnung "Dachau") wird dieses Finanzamt sofort in das Erfassungsfenster übernommen. Gibt es mehrere Suchergebnisse bleibt das Matchcode-Fenster offen und es kann das gewünschte Finanzamt durch einen Doppelklick übernommen werden. 2.4. Bemessungsgrundlagenstamm Unter den Bemessungsgrundlagen richten Sie allgemein gültige Werte für die Sozialversicherung und Kirchensteuer ein. Diese gelten übergeordnet, mandantenunabhängig. Je nach Konstellation können Sie unter dem Menü START Parameter Applikations-Parameter/LOHN-Parameter/Allgemein den Zugriff bestimmen, aus welchem Mandanten die Bemessungen kommen sollen. Die Einrichtung der Bemessungsgrundlagen erfolgt im Menü Stammdaten Bemessungsgrundlagen

Kapitel Stammdaten Seite 20 2.4.1. SV-Werte Ab Monat/ab Jahr Hier hinterlegen Sie eine Gültigkeit für die Werte der nebenstehenden Zeile. Dieses ist für Korrekturen unbedingt notwendig. Bei Änderungen in den Bemessungen legen Sie immer eine neue Zeile an, bestehende Zeilen dürfen nicht geändert werden, wenn eine Abrechnungsperiode mit diesen Werten abgeschlossen wurde. Wenn in einen Monat rückgerechnet wird, der in der Bemessung andere Werte hat, als der aktuelle Monat, müssen die derzeit gültigen Bemessungswerte greifen. Beispiel Ab Juli 2006 erhöhten sich die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte (KV %-Satz von 11% auf 13 %, der RV %-Satz von 13 % auf 15 %). Die Zeile für 01.2006 bleibt unverändert bestehen, es wird eine neue Zeile eingegeben ab 07.2006. Alle Werte werden wie in der bestehenden Zeile eingegeben, die gültigen neuen KV-/RV-Sätze GF werden eingetragen. Gültigkeit für aktuelle Abrechnungen ab 07.2006 hat nun der letzte Eintrag, für Rückrechnungen von 01.2006-06.2006 gilt der vorherige Eintrag. RV-Bemessung West/mtl. Eingabe der für die Abrechnung gültigen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung für die alten Bundesländer. RV-Bemessung Ost/mtl. Eingabe der für die Abrechnung gültigen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung für die neuen Bundesländer. KV-Bemessung West/mtl. Eingabe der für die Abrechnung gültigen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für die alten Bundesländer.

Kapitel Stammdaten Seite 21 KV-Bemessung Ost/mtl. Eingabe der für die Abrechnung gültigen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für die neuen Bundesländer. RV-Satz Eingabe des gültigen Prozentsatzes für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung. AV-Satz Eingabe des gültigen Prozentsatzes für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. PV-Satz Eingabe des gültigen Prozentsatzes für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Besonderheit Sachsen: Die Aufteilung der Beiträge beträgt hier für den Arbeitgeber 0,35 % und Arbeitnehmer 1,35 %, da hier kein Feiertag für die 2. Stufe der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Alle anderen Bundesländer werden hälftig aufgeteilt. Die Aufteilung ist im Programm automatisch hinterlegt und braucht von Ihnen nicht extra eingerichtet werden. KV zusätzlicher Prozentsatz Eingabe des gültigen zusätzlichen KV-Beitragssatz. Zum 01.07.2005 traten Neuregelungen zum Zahnersatz in Kraft. Die Versicherung für Zahnersatzleistungen verbleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Damit wurde die ursprüngliche Absicht aufgegeben, die Kosten für Zahnersatz durch eine aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliederte Zusatzversicherung aufzubringen. Die Kosten für die Zahnersatzversicherung tragen die Versicherten allein. Für die Zahnersatzversicherung wird ein Beitragssatz von 0,4 Prozentpunkten erhoben. Vorgesehen war außerdem, dass die gesetzlich Krankenversicherten ab dem 01.01.2006 einen Sonderbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,5% des Arbeitsentgelts entrichten sollten. Dieses Vorhaben wurde mit der Änderung zum Zahnersatz zusammengelegt. Konsequenz ist, dass gesetzlich Krankenversicherte bereits ab dem 01.07.2005 einen um 0,9 Prozentpunkte höheren Beitrag zahlen müssen als ihre Arbeitgeber. Geringverdienergrenze Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dürfen nicht mit den sozialversicherungsfreien geringfügig Beschäftigten verwechselt werden. Geringverdiener sind nämlich aufgrund ihres Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig, allerdings muss der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) allein tragen, wenn die Vergütung die Grenze von 325,- nicht überschreitet. Die Geringverdienergrenze gilt nur noch für Auszubildende (Personengruppenschlüssel 102). Außerdem ist die Geringverdienergrenze einheitlich für die alten und neuen Bundesländer auf 325,- monatlich festgeschrieben. Übersteigt die Ausbildungsvergütung in einem Monat durch die Zahlung einer einmaligen Zuwendung den Betrag von 325,-, so tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag für den Teil des Arbeitslohnes, der 325,- übersteigt, je zur Hälfte; bis zum Betrag von 325,- trägt auch in diesem Fall der Arbeitgeber den Beitrag allein. Geben Sie hier diese Grenze ein, die bei der Abrechnung dieser Beschäftigten mit dem Personengruppenschlüssel 102 abgeprüft werden. Geringfügigkeitsgrenze Die monatliche Entgeltgrenze ist einheitlich für alle Bundsländer in Höhe von 400,00 festgeschrieben. Diese Grenze bezieht sich auf die grundsätzlich sozialversicherungsfreien Geringfügig entlohnt Beschäftigten, für die die Besonderheiten der Neuregelung vom 01.04.1999 gelten. Geben Sie hier diese Grenze ein, die bei der Abrechnung dieser Beschäftigten mit dem Personengruppenschlüssel 109 abgeprüft werden.

Kapitel Stammdaten Seite 22 Gleitzonen-Faktor Hier ist nun der Faktor zu hinterlegen, der für die Berechnung von Gleitzonenfällen gilt. Für die sv-pflichtigen Beschäftigten im Niedriglohnsektor sieht das Hartz II-Paket die so genannte Gleitzone zwischen 400,00 und 800,00 vor. Es gelten besondere Berechnungsmethoden zur Ermittlung der SV-Beiträge. Der AG zahlt den vollen AG-Anteil für das gesamte Arbeitsentgelt. Die zu zahlenden Beiträge des AN steigen linear bis zum vollen AN-Anteil an, bis zur Grenze von 800,00. Hinweis Bitte beachten Sie, dass sich dieses Feld in vorherigen Versionen unter dem Register "Steuer-Werte" befand. Für die Gültigkeit ab 07.2006 tragen Sie bitte erstmalig in dem Register "SV-Werte" den Gleitzonenfaktor ein. Für Rückrechnungen und zurückliegende Gültigkeiten, wird automatisch auf die Eintragungen im Register Steuer-Werte zugegriffen, und der dort eingetragene Gleitzonen-Faktor verwendet. Liegen keine Eintragungen vor, kommt bei der Abrechnung ein entsprechender Hinweis. Durchschnittlicher KV-Prozentsatz Zur Berechnung des Beitragszuschusses für privat krankenversicherte Arbeitnehmer wird der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz vom Gesetzgeber zum 01.01. neu festgelegt, der in alten und neuen Bundesländern gleich ist. Der Eintrag in diesem Feld ist wichtig für die automatische Ermittlung des Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung im KUG-Zeitraum. Arbeitgeberzuschuss Privat-Versicherter West/Ost Bei Arbeitnehmern, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, wird für die Bemessung des Beitragszuschusses der allgemeine Beitragssatz zum 1.1. des Vorjahres zugrunde gelegt. Dieses wird vom Gesetzgeber bekannt gegeben. Hiernach ergibt sich der Beitragszuschuss-Betrag für privatkrankenversicherte Arbeitnehmer. Diesen Betrag tragen Sie hier bitte ein. In der Abrechnung wird dieser Wert auf die Eingabe, die im Feld KV-Betrag (AG Anteil) im Arbeitnehmer- Stamm unter dem Register SV 1 bei privat Versicherten eingegeben wird, abgeprüft. Arbeitgeberzuschuss Privat-Versicherter Vorruheständler West/Ost Tragen Sie bitte hier den zulässigen Arbeitgeberzuschuss für Privat-Versicherte Vorruheständler ein. Bezugsgröße West/Ost Die monatliche Bezugsgröße entspricht dem Entgelt aller in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächst höheren, durch 840 teilbaren Betrag. Die aktuelle Bezugsgröße wird jährlich von der Deutschen Rentenversicherung Bund bestimmt. Dieser Wert ist DEÜV-Bestimmung und ist eine Rechengröße in der Sozialversicherung (z. B. bei der Bemessung bestimmter Beiträge). Tragen Sie bitte hier den derzeit gültigen Wert ein. Mindestbemessung für Geringfügig Beschäftigte Die Mindestbemessung greift bei Arbeitnehmern, die in einer grundsätzlich versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung stehen, aber in der Rentenversicherung auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Dieses ist im Rahmen der Neuregelung der Geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 01. April 1999 entschieden worden. Hat der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet, fällt kein Pauschalbeitrag an. In diesen Fällen ist der aktuelle volle Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Für Arbeitnehmer mit niedrigerem Entgelt gilt hierbei eine Mindestbemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung. Seit 2002 beträgt diese 155,00 ). Das bedeutet, dass mindestens auf diesen Wert eine RV-Verbeitragung vorgenommen wird. Die Beiträge bis zu der Mindestbemessung und den Aufstockungsbeitrag zahlt der Arbeitnehmer alleine. KV%- /RV%-Satz für geringfügig Beschäftigte Für geringfügig entlohnte, versicherungsfreie Beschäftigungen muss der Arbeitgeber seit dem 01.07.2006 einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag von 15 % zur Rentenversicherung und 13 % zur Krankenversicherung bezahlen. Schlüsseln Sie hier die Prozentsätze für diese Berechnung.

Kapitel Stammdaten Seite 23 KVdR-Mindestbemessungsgrenze Es kann eine Mindestgrenze eingegeben werden, die für die besondere Personengruppe für die Krankenversicherung der Rentner gilt. Eine Eintragung bewirkt, dass bis zu dieser Bruttoverdienstgrenze keine Beiträge ermittelt werden. Im Rahmen einer Mehrfachbeschäftigung wird diese allerdings wieder aufgehoben. Wenn im AN-Stamm das Flag Mehrfachbeschäftigung gekennzeichnet ist, wird diese Grenze ignoriert. Bemessungstabelle Dieses ist eine Anzeige, die die verschiedenen Kombinationen der Bemessungen (Rechtskreise) WEST und OST berücksichtigt. KV/RV WEST KV/RV OST BBG KV/mtl. West / BBG RV/mtl. West BBG KV/mtl. Ost / BBG RV/mtl. Ost Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung ist die der Krankenversicherung gleichgesetzt, die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung ist die der Rentenversicherung gleichgesetzt. Die einzelnen Bemessungen werden in den Betriebsdaten und im Arbeitnehmerstamm über das Feld Firmennummer hinterlegt. Nach dieser Eingabe wird die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung bemessen. Ebenso werden die Arbeitgeberzuschüsse privatversicherter Arbeitnehmer gesteuert. 2.4.2. Steuer-Werte Ab Monat/ab Jahr Auch hier hinterlegen Sie eine Gültigkeit für die Werte der nebenstehenden Zeile. Dieses ist für Korrekturen unbedingt notwendig. Bei Änderungen legen Sie immer eine neue Zeile an, bestehende Zeilen dürfen nicht geändert werden.

Kapitel Stammdaten Seite 24 Solidaritätszuschlag Hinterlegen Sie hier den derzeit gültigen Prozentsatz, der zur Ermittlung des Solidaritätszuschlages zur Lohnsteuer erhoben wird. Pauschale LSt. Geringf. Hinterlegen Sie hier, in welcher Höhe die pauschale Steuer für die Personengruppe der geringfügig Beschäftigten herangezogen werden soll. Faktor für Gleitzone Hier war bisher der Faktor zu hinterlegen, der für die Berechnung von Gleitzonenfällen gilt. Für die Gültigkeit ab 07.2006 tragen Sie bitte erstmalig in dem Register "SV-Werte" den Gleitzonenfaktor ein. Für Rückrechnungen und zurückliegende Gültigkeiten, wird automatisch auf die Eintragungen im Register Steuer-Werte zugegriffen, und der dort eingetragene Gleitzonen-Faktor verwendet. Liegen keine Eintragungen vor, kommt bei der Abrechnung ein entsprechender Hinweis. Pauschale Lohnsteuer 1-10 Wenn Sie Bezüge abrechnen, für die eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach festen Pauschalsteuersätzen erfolgen soll, hinterlegen Sie hier die festen Pauschalsteuersätze, die derzeit gültig sind. In den Lohnarten können Sie auf die hier hinterlegten Sätze zugreifen, sodass Sie den Lohnarten unterschiedliche Pauschalsteuersätze zuordnen können. In diesem Falle kann bei der Lohnart ebenfalls geschlüsselt werden, ob der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die pauschale Steuer übernehmen soll. Wollen Sie neue Pauschalsätze ergänzen oder alte abändern, legen Sie bitte immer eine neue Zeile mit einer neuen Gültigkeit an, ansonsten sind korrekte Rückrechnungen nicht mehr gewährleistet. Gültig sind seit 10.2000 folgende Sätze, bitte prüfen Sie die für Sie derzeit aktuelle Gültigkeit: - Abgabe von Mahlzeiten im Betrieb 25 % - Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen - Gewährung von Erholungsbeihilfen - Steuerpflicht. Ersatz von Verpflegungskosten bei Reisekosten - Beschäftigung von Aushilfskräften (kurzfristig Beschäftigte) - Beiträge zur Direktversicherung 20 % - Beiträge zu Gruppenunfallversicherungen - Beschäftigung von Teilzeitkräften (geringfügig entlohnt Beschäftigte) - Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem 15 % Kraftfahrzeug bis zur Höhe der abziehbaren Werbungskosten - Firmenwagengestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zur Höhe der abziehbaren Werbungskosten Beschäftigung von Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft 5 % Gewährung von Sachprämien bei Kundenbindungsprogrammen 2 % Im Kästchen der zweiten Zeile zu einer Gültigkeit, können Sie die Pauschalsteuersätze selektieren, für die der normale Kirchensteuersatz zur Anwendung kommen soll. In der Regel wird bei einer Pauschalierung der Lohnsteuer ebenfalls die Kirchensteuer pauschaliert. Diese Pauschalierung wird dann aber grundsätzlich durchgeführt, auch für Mitarbeiter, die nicht einer hebeberechtigten Konfession angehören. Für die pauschale Kirchensteuer sind in den einzelnen Bundesländern (Ländertabellen) unterschiedlich hohe Sätze festgesetzt. Für einige Länder gilt eine Regelung, dass bestimmte Pauschalsteuersätze von der pauschalen Kirchensteuer ausgeschlossen werden können, und hier der höhere Regelkirchensteuersatz zum Tragen kommt, dann aber auch nur für Mitarbeiter, die einer hebeberechtigten Konfession angehören. Hat sich ihr Betrieb für diese Berechnung entschieden, müssen Sie dieses Flag setzten.

Kapitel Stammdaten Seite 25 Wenn Sie mehrere Mandanten in verschiedenen Bundesländern haben, und hier unterschiedliche Regelungen geschlüsselt werden müssen, sollte der Mandant unter den LOHN-Parametern in dem Zugriff Bemessungen auf sich selbst verweisen. 2.5. Pfändungsfreigrenzen In den Pfändungsfreigrenzen legen Sie fest, wie hoch die Freigrenzen sind, die für die Berechnung herangezogen werden müssen. Dieses ist unterteilt nach monatlichen, wöchentlichen und täglichen Grenzen und bezogen auf die Unterhaltspflicht, die beim Schuldner besteht. Es gelten die Nettowerte. Der jeweils überschießende Betrag ist voll pfändbar. 2.6. Ländertabellen In den Ländertabellen legen Sie die Werte zur Ermittlung der Kirchensteuer im Bereich "normale Kirchensteuer" (Regelkirchensteuer) mit Mindestkirchensteuer und Kappung und im Bereich "pauschale Kirchensteuer" mit Aufteilung fest. Je nach Bundesland gelten hier unterschiedliche Werte. Das Land wird dem jeweiligen Betrieb hinterlegt. Für die Berechnung der Kirchensteuer gilt immer, wo der Betrieb ansässig ist, nicht der Wohnort (das Bundesland) des Mitarbeiters. Folgende Bundesländer sind fest hinterlegt: Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Bremerhaven