Gemeinde Lautzenhausen. Bebauungsplan Gewerbepark Lautzenhausen am Flughafen Frankfurt-Hahn. Fachbeitrag Naturschutz



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Transkript:

Bebauungsplan Gewerbepark Lautzenhausen am Flughafen Frankfurt-Hahn Stand:

Gliederung / Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 3 3 Planerische Vorgaben und Grundlagen... 3 3.1 Flächennutzungsplanung / Landschaftsplanung... 3 3.2 Schutzgebiete, geschützte Flächen... 3 3.3 Biotopverbund... 5 4 Beschreibung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft... 5 4.1 Naturräumliche Gliederung... 5 4.2 Heutige potentiell natürliche Vegetation... 6 4.3 Geologie, Morphologie, Boden, Topographie... 6 4.4 Wasserhaushalt... 7 4.5 Klima / Lufthygiene... 7 4.6 Landschaftsbild... 7 4.7 Biotoptypen... 8 4.8 Arten- und Biotopschutz... 8 4.9 Orts- und Landschaftsbild, Erholungsnutzung... Fehler! Textmarke nicht definiert. 5 Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft... 9 6 Zielvorstellungen für Naturschutz und Landespflege... 9 6.1 Boden... 9 6.2 Wasserhaushalt... 9 6.3 Klima / Lufthygiene...10 6.4 Arten- und Biotopschutz...10 6.5 Orts- und Landschaftsbild, Erholungsnutzung...10 7 Darstellung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf Naturhaushalt und Landschaftsbild...11 7.1 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Teilbereich 1 Landesstraße 182...11 7.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Teilbereich 2 Anbindung Kreise und PWC-Anlage...11 7.3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Teilbereich 3 Gewerbegebiet Nord...15 7.4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Teilbereich 4 Gewerbegebiet Konsortium 17 8 Grünordnerische Maßnahmen...20 8.1 M1 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen...20 8.2 M2 Begrünung der Stellplatzanlagen...20 8.3 M3 Begrünung der Parkstreifen entlang der der Planstraße A...20 8.4 M4 Baumreihe entlang der Flächen für die Wasserwirtschaft...20 8.5 M5 Baumreihe entlang der L182...20 8.6 M6 Vegetationsstreifen vor Wald...20 8.7 M7 Hecke entlang der Bundesstraße B50...20 8.8 M8 Begrünung des Lärmschutzwall...21 8.9 M9 Gestaltung der Flächen für die Wasserwirtschaft...21 8.10 M10 Begrünung der PWC-Anlage...21 8.11 Externe landespflegerische Maßnahmen, Ökokontoflächen...21 9 Zusammenfassende Beurteilung und Fazit...23 10 Aufstellungsvermerk...24 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 1 von 24

1 Einleitung Südlich von Lautzenhausen ist die Ausweisung eines großflächigen Gewerbegebietes geplant. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt rund 52,98 ha. Der Geltungsbereich umfasst 4 Teilbereiche, für die die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung differenziert betrachtet werden. Abbildung 1: Lage des Plangebietes 1. Teilbereich Landesstraße L 182 mit einer Fläche von rund 9,21 ha Für den Ausbau der L 182 wurde bereits ein landespflegerischer Planungsbeitrag im Rahmen der Straßenplanung erarbeitet. 1 Die Ergebnisse der Straßenplanung und des Fachbeitrags Naturschutz werden in den hier vorliegenden Bebauungsplan/ übernommen bzw. es wird darauf verwiesen und an dieser Stelle nicht mehr vertiefend dargestellt. 2. Teilbereich PWC-Anlage/Kreisverkehr mit einer Fläche von rund 3,58 ha Die Teilfläche beinhaltet die Planung des LBM Bad Kreuznach für die Anlage eines Parkplatzes mit WC Anlage sowie die Anbindung der L 182 an die Bundesstraße B 50 mittels Kreisverkehr. 3. Teilbereich Gewerbegebiet Nord mit rund 1,20 ha Auf der Teilfläche ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes durch die EGH (EGH- Entwicklungsgesellschaft Hahn mbh) geplant. 4. Teilbereich Gewerbegebiet Süd mit rund 39,00 ha Auf der Teilfläche ist die großflächige Ausweisung eines Gewerbegebietes durch ein Konsortium geplant. 1 Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach, L 182 vierstreifiger Ausbau bei Lautzenhausen, Bad Kreuznach, September 2012 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 2 von 24

Abbildung 2: Teilflächen 2 Rechtliche Grundlagen Mit der hier vorliegenden Planung sind Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des 14 Bundesnaturschutzgesetz sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Nach 15 Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Verfahren zur Eingriffsregelung nach 17 Bundesnaturschutzgesetz sind vom Verursacher ausreichende Angaben nach Art und Umfang zur Beurteilung des Eingriffs zu machen (Fachplan oder landschaftspflegerischer Begleitplan). Das Verhältnis zum Baurecht klärt der 18 Bundesnaturschutzgesetz. Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ( 1a Bundesnaturschutzgesetz ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) zu entscheiden. Die Darstellung der Auswirkungen erfolgt nach 2a Baugesetzbuch im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung. Der hier vorliegende bezieht sich auf die Anforderung des 14 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz, wonach anhand einer Darstellung der vorgesehenen Veränderungen in Text und Karte darzulegen ist, dass Beeinträchtigungen soweit als möglich vermieden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen vorrangig ausgeglichen oder in anderer Weise kompensiert werden. 3 Planerische Vorgaben und Grundlagen 3.1 Flächennutzungsplanung / Landschaftsplanung Abb. Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2006. Quelle: Verbandsgemeinde Kirchberg-Hunsrück BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 3 von 24

Der 2006 genehmigte Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchberg stellt die Flächen des Plangebiets als gewerbliche Bauflächen dar. der nördliche Teil des geplanten Gewerbegebiets (Dreiecksfläche zwischen L 182 und Flugplatzstraße) ist aus Sonderbaufläche dargestellt. Die geplante PWC-Anlage ist von den Darstellungen des derzeit gültigen FNP nicht abgedeckt. Die Verbandsgemeinde betreibt aktuell die 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. Darin aufgenommen ist die Änderung der angesprochenen Sonderbaufläche in gewerbliche Baufläche. Insoweit kann der Bebauungsplan im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Abb. Auszug aus der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Entwurf). Quelle: Verbandsgemeinde Kirchberg-Hunsrück Die PWC-Anlage ist bisher nicht in dem Änderungsverfahren aufgenommen, allerdings kann dies noch im weiteren Verfahren erfolgen. Eine derartige Anlage wäre jedoch auch in einem Gewerbegebiet zulässig und kann somit als vom Entwicklungsgebot abgedeckt angesehen werden. Aufgrund der Größe der Rastanlage wird eine redaktionelle Übernahme in den Flächennutzungsplan derzeit geprüft. 3.2 Schutzgebiete, geschützte Flächen - Naturschutzgebiet: keine Ausweisung - Landschaftsschutzgebiet: keine Ausweisung - Naturpark/Biosphärenreservat: keine Ausweisung - Naturdenkmal: keine Ausweisung - Geschützte Flächen nach 30 BNatSchG: keine Ausweisung - Vogelschutzgebiet: keine Ausweisung - Flora Fauna Habitat Gebiet: Das engere Plangebiet ist nicht Teil eines FFH-Gebietes. In einem Abstand von ca. 800 m zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans grenzt die FFH Fläche 6009-301 Ahringsbachtal an. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 4 von 24

FFH-Gebiet Ahringsbachtal Plangebiet - Wasserschutzgebiet: keine Ausweisung 3.3 Biotopverbund Abbildung Biotopverbund (Abfrage LANIS vom September 2012) Das in Rede stehende Plangebiet liegt außerhalb der Kernflächen des Biotopverbundes. Die Biotopverbundfläche Ahringsbachtal schließt sich ca. 1 km westlich des Plangebietes an. Die Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS) des LUWG RLP, Rhein-Hunsrück-Kreis von 1995 weist für den Planungsraum folgende Entwicklungsziele auf: Entwicklung von Bächen und Bachuferwäldern mit angrenzenden Nass- und Feuchtwiesen, Kleinseggenriedern und mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte für den namenlosen Graben. Biotoptypenverträgliche Nutzung für die Wiesen und Weiden mittlerer Standorte im Bereich zwischen der L 182 und der K 76. Entwicklung von Borstgrasrasen und Zwergstrauchheiden, mageren Wiesen und Weiden. mittlerer Standorte sowie Wiesen und Weiden mittlerer Standorte für den Bereich zwischen der L 182 und der Ortsrandbebauung von Lautzenhausen. 4 Beschreibung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft 4.1 Naturräumliche Gliederung Das Plangebiet gehört zur naturräumlichen Haupteinheit Moselhunsrück (245), hier näher beschrieben als südwestlicher Moselhunsrück (245.1). BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 5 von 24

Abbildung Naturräumliche Einheiten 4.2 Heutige potentiell natürliche Vegetation Abbildung hpnv Die heutige potentielle natürliche Vegetation wird definiert als der hypothetische Zustand der Vegetation, der für ein bestimmtes Gebiet unter den heutigen Umweltbedingungen herrschen beziehungsweise sich einstellen würde, wenn der Mensch nicht mehr eingreifen würde. Bei Unterlassung jeglicher menschlicher Einflussnahme würde sich bei den Standortbedingungen (Boden, Wasserversorgung, Klima) ein Hainsimsen-Buchenwald (BA) auf basenarmen Silikatböden mit einer sehr frischen Variante (Bai) im westlichen Teil des Plangebietes sowie einer mäßig frischen Variante auf mäßig basenarmen Silikatböden (Bab). 4.3 Geologie, Morphologie, Boden, Topographie Die Geologie wird bestimmt durch den Hunsrück mit Quarziten aus dem Unterdevon bestimmt. Die Böden sind Braunerden und Pseudogleye. Der geologische Untergrund wird durch Ton- und Siltstein mit geringmächtigen Einschaltungen von Sandstein des devonischen Hunsrückschiefers gebildet. Im Rahmen der Bodenentwicklung entstanden hieraus östlich der Landesstraße Pseudogleye und Braunerde-Pseudogleye. Diese Böden sind Standorte mit potenziell starkem Stauwassereinfluss und stellen sich überwiegend als Grünland dar. Ihnen wird eine Bedeutung für das BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 6 von 24

Biotopentwicklungspotenzial beigemessen. Westlich der Landesstraße sind aus dem Ausgangsgestein Braunerden und Regosole entstanden. Das Ertragspotential dieser ackerbaulich genutzten Flächen ist als mittel angegeben. Das Wasserrückhaltevermögen der Böden im gesamten Untersuchungsraum ist als mittel, die Erosionsgefährdung als mittel bis hoch angegeben. Die Bodenart im Untersuchungsraum ist sandiger Lehm bis Lehm. Abbildung Höhenverhältnisse Das Plangebiet liegt auf einem nach Westen geneigten Hang, dessen höchste Stelle bei 499 münn liegt; die tiefste Stelle befindet sich im Bereich des Anschlusses an die B50 mit 460 münn. 4.4 Wasserhaushalt Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer zu verzeichnen. Beim Grundwasser handelt sich um einen silikatischen Kluftgrundwasserleiter. Die Durchlässigkeit des oberen Grundwasserleiters ist gering bis äußerst gering; die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung ist als mittel angegeben. Der Untersuchungsraum zählt zum Einzugsgebiet des Hahnenbachs. Quelle: http://www.geoexplorer-wasser.rlp.de 4.5 Klima / Lufthygiene Klimatisch gesehen herrschen im Plangebiet günstigere Verhältnisse als in den sich anschließenden Hochmulden des westlichen Hunsrücks. Der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt zwischen 700 und 750 mm. Die mittleren Januartemperaturen liegen bei 0 C und die Julitemperaturen bei 16 bis 17 C. Die Hauptwindrichtung sind Westund Südwestwinde. Die vorhandenen Vegetationsstrukturen sowie die Geländeverhältnisse bedingen ein kleinräumig wechselndes Geländeklima. Die Grünlandflächen und Äcker zu beiden Seiten der Kreisstraße sind als Kaltluftentstehungsgebiete anzusehen, wobei die entstehende Kaltluft dem Gefälle folgend nach Osten abfließt. Die Siedlungsbereiche, hier insbesondere die Gewerbeflächen im Zufahrtsbereich zur B 50, zeichnen sich infolge des hohen Versiegelungsgrades durch höhere Temperaturextreme sowie durch Immissionsbelastungen aus. 4.6 Landschaftsbild Das Landschaftsbild wird bestimmt von der bewaldeten Kuppe und dem nach Osten hin abfallenden durch Ackerflächen geprägten Hang. Das Plangebiet wird klar abgegrenzt im BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 7 von 24

Norden durch den Waldrand und die Verkehrstrassen im Westen, Süden und Osten. Die Fläche ist weit einsehbar. Aufgrund der ausgeräumten und nahezu gehölzfreien Acker- und Gründlandfluren entlang der L 182 bestehen weiträumige Sichtbeziehungen in die Landschaft. Die Wirtschaftswege im Plangebiet dienen siedlungsnahen Spaziergängen, jedoch ist die Qualität vor allem auf Grund der Immissionsbelastungen (Straßen- und Flugverkehr) stark eingeschränkt. 4.7 Biotoptypen Die Bestandsituation wurde im Rahmen einer örtlichen Kartierung und an Hand von Luftbildern erfasst. Der Bestand ist im Bestandsplan (siehe Anlage) dargestellt. Das nachfolgende Luftbild dient lediglich zur Übersicht der Gesamtsituation. Das engere Plangebiet wird durch intensiven Ackerbau in Hanglage geprägt. Der Bereich ist nahezu ausgeräumt und von befestigten Wirtschaftswegen durchzogen. Der nordwestliche Bereich wird von Wald begrenzt. Der südliche Teil wird von der Bundesstraße B50 begrenzt. Im Norden/Nordwesten schließt sich das Gelände des Flughafens an. Im Osten schließt die Kreisstraße K2 das engere Plangebiet ab. Im Bereich des Anschlusses K2 an die B50 ist die sogenannte Bohrinsel zu verzeichnen. Es handelt sich hierbei um die Flächen einer Tank- und Raststätte des Unternehmers Bohr. 4.8 Arten- und Biotopschutz Auf Grund der fehlenden Biotopstrukturen und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzungen sowie der Beunruhigung durch die Verkehrswege ist im engeren Planungsraum das Vorkommen geschützter Arten eher unwahrscheinlich. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurde zur Prüfung eine artenschutzrechtliche Übersichtskartierung mit Schwerpunkt Fledermaus durchgeführt. 2 In der Zusammenfassung wird an dieser Stelle der Gutachter in seinem Fazit zitiert: Bezügliche Brutvögel: Daher kann zusammenfassend festgestellt werden, dass bezüglich der Brutvogelfauna keine erheblichen Beeinträchtigungen durch die Planung 2 Büro für Landschaftsökologie und Geoinformation, Schöneberg, Ornithologischer Fachbeitrag zur Planung eines Gewerbegebietes bei Lautzenhausen/Hunsrück, Dezember 2009 Fledermausvorkommen im geplanten Gewerbegebiet Lautzenhausen, November 2009 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 8 von 24

zu prognostizieren sind. Bei keiner der festgestellten Brutvogelarten ist hinsichtlich der lokalen Population mit einer Verschlechterung des aktuellen Erhaltungszustandes durch das Vorhaben zu rechnen. Somit ergeben sich hinsichtlich der Brutvogelfauna für das Vorhaben keine zwingenden Restriktionen. Bezügliche Fledermäuse: Die Gutachter begrüßen somit die vorliegende Planung, in der das Gewerbegebiet lediglich auf die Offenlandbereiche beschränkt ist. In diesem Bereich sind weder Quartiere noch Flugstrecken oder Jagdgebiete von dem Vorhaben betroffen. Auf einen fledermausverträglichen Abstand zu den Waldrändern sollte geachtet werden. Unter Berücksichtigung eines möglichst schonenden Eingriffs sind somit insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die nachgewiesenen Fledermausarten zu prognostizieren. Die Flächeninanspruchnahme der Offenlandbereiche ist zusammenfassend als gering beeinträchtigend zu beurteilen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Lebensraumveränderung von Fledermäusen sollten jedoch durchgeführt werden 5 Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft Das Plangebiet wird nahezu flächendeckend von Ackerflächen bestimmt und von intensiven Nutzungen umrahmt. Bedeutsame Biotopstrukturen sind nicht zu verzeichnen. Das Gebiet ist daher in seiner landespflegerischen Bedeutung als gering bis mittel einzustufen. 6 Zielvorstellungen für Naturschutz und Landespflege 6.1 Boden Allgemeine Zielvorstellungen - Die Naturgüter sind, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam zu nutzen... - Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Natürliche oder von Natur aus geschlossene Pflanzendecken sowie die Ufervegetation sind zu sichern. Für nicht land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden, deren Pflanzendecke beseitigt worden ist, ist eine standortgerechte Vegetationsentwicklung zu ermöglichen. Bodenerosionen sind zu vermeiden. - Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. - Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen... ausgehoben wird ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen Konkrete landespflegerische Zielvorstellungen zum Vorhaben - Minimierung der Versiegelung durch Nutzung bereits versiegelter Flächen - Keine Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen 6.2 Wasserhaushalt Allgemeine landespflegerische Zielvorstellungen - Gewässer sind vor Verunreinigungen zu schützen, ihre natürliche Selbstreinigungskraft ist zu erhalten oder wiederherzustellen. - Niederschlagswasser soll in dafür zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt verwertet oder versickert werden kann und die Möglichkeit nicht besteht es in ein oberirdisches Gewässer... abfließen zu lassen. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 9 von 24

Konkrete Landespflegerische Zielvorstellungen zum Vorhaben - Erarbeitung eines Wasserbewirtschaftungskonzepts zum naturnahen Rückhalt von unverschmutztem Oberflächenwasser. - Reduzierung des Versiegelungsgrades in Bereich von Lager- und Stellplatzflächen durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge. 6.3 Klima / Lufthygiene Allgemeine landespflegerische Zielvorstellungen - Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten. - Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern. Konkrete Landespflegerische Zielvorstellungen zum Vorhaben - Durch- und Eingrünung des Plangebiets - Freihaltung von Schneisen für die Durchlüftung (in Verbindung mit den wasserwirtschaftlichen Hauptabflussbereichen) - Extensive Dachbegrünung zur Minimierung der Abstrahlintensität 6.4 Arten- und Biotopschutz Allgemeine landespflegerische Zielvorstellungen - Die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensstätten und Lebensräume (Biotope) sowie ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen. Konkrete landespflegerische Zielvorstellungen zum Vorhaben - Schaffung von Freiflächen als Grünkorridor mit Biotopfunktionen. - Gestaltung der Freiflächen mit einheimischen und standortgerechten Gehölzen. - Naturnahe Gestaltung der Flächen für die Wasserwirtschaft. 6.5 Orts- und Landschaftsbild, Erholungsnutzung Allgemeine landespflegerische Zielvorstellungen - Gestalterische Einbindung (sowohl der baulichen Anlagen als auch der Freiflächen) in das Gesamtareal. - Attraktive Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds. Konkrete Landespflegerische Zielvorstellungen zum Vorhaben - Landschaftliche Einbindung des Plangebiets durch Begrünungsmaßnahmen vor allem im Bereich entlang der K2. - Beschränkung der baulichen Anlagen in Kubatur und Höhe. - Durchgrünung des Plangebiets. - Straßenbegleitgrün. - Schaffung von Grünachsen sowohl im Hinblick auf die Biotopvernetzung als auch im Hinblick auf die Fuß- und Radwegeverbindungen. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 10 von 24

7 Darstellung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf Naturhaushalt und Landschaftsbild Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung Gewerbe- und Industrieflächen sowie von Verkehrsflächen (Ausbau Kreisstraße und Errichtung eines Parkplatzes mit WC-Anlage) vor. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird differenziert nach den in der Einleitung genannten 4 Teilbereichen. 7.1 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Teilbereich 1 Landesstraße 182 Die geplante Flächenaufteilung sieht wie folgt aus: Planung Flächen in m² Geplante Nutzungen im räumlichen Geltungsbereich 92.093 Verkehrsflächen 75.171 Lärmschutzwall 16.922 Für den hier in Rede stehenden Teilbereich liegt ein eigenständiger bereits vor, auf dessen Ergebnisse sich hier bezogen wird. Für den Teilbereich 1 wurde ein externer Ausgleichsbedarf im Umfang von rund 15.500 m² bilanziert. Seitens des LBM kann auf eine externe Ausgleichfläche auf dem Ökokonto Rhaunen verwiesen werden. 7.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Teilbereich 2 Anbindung Kreise und PWC-Anlage Die Planung des Teilbereichs 2 erfolgt durch das LBM Bad Kreuznach. Die Überplanung der Anbindung an die B 50 mittels Kreisverkehr erfolgt über bereits bestehende Verkehrsflächen. Es erfolgt darüber hinaus keine Inanspruchnahme von unbebauten Flächen und Biotopstrukturen. Für diesen Teil sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild festzustellen. Die geplante PWC-Anlage ist auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche unmittelbar im Anschluss an die L 182 geplant. Geplant sind Erschließungs- und Parkierungsflächen für PKW und LKW und eine WC- Anlage. Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung wird der überwiegende Teil der Flächen mit Beton- und Asphaltdecken ausgebildet; Teilflächen werden begrünt. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 11 von 24

Vorentwurf mit Stand Juli 2013 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 12 von 24

Abbildung Teilfläche PWC-Anlage, Kreisel, Bestandssituation, Luftbildaufnahme vom 14.05.2012 Planung Flächen in m² Geplante Nutzungen im räumlichen Geltungsbereich 35.843 PWC-Anlage 30.735 Kreisverkehr Anbindung 5.108 Aus landespflegerischer Sicht ergeben sich mit der Planung folgende Eingriffsbereiche: - Für den Bodenhaushalt Mit der Anlage der Verkehrsflächen und des Gebäudes für die WC-Anlage erfolgt eine dauerhafte Versiegelung von Boden im Umfang von 18.440 m 2. - Für den Wasserhaushalt Mit der Neuversiegelung ergeben sich Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts durch Verlust von Versickerungsflächen. Der Abfluss des Oberflächenwassers wird verschärft. - Für das Klimapotenzial Eine Bebauung stellt zwangsläufig auch immer eine Erhöhung der Wärmeabstrahlung durch neue Wärmequellen dar. - Für das Arten- und Biotoppotenzial Verlust von Teillebensräumen. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 13 von 24

- Für das Orts- und Landschaftsbild Mit der Anlage des großflächigen Parkplatzes und der damit verbundenen topographischen Veränderung des Hangbereichs wird das Landschaftsbild verändert. In Verbindung mit der bereits vorhandenen Tank- und Rastanlage Bohrinsel wird der Teilbereich durch Verkehrsanlagen überprägt. Zusammenfassende Beurteilung der zu erwartenden Eingriffe Größe und die erforderliche flächendeckende Befestigung verursachen erhebliche Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt durch die Neuversiegelung. Auf Grund der bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, fehlender bedeutsamer Biotopstrukturen und der Nähe zu stark belasteten Verkehrsflächen ergeben sich im Hinblick auf den Artenschutz und das Landschaftsbild Auswirkungen in lediglich geringem Maße. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 14 von 24

7.3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Teilbereich 3 Gewerbegebiet Nord Die Planung des Teilbereichs 3 Gewerbegebiet Nord erfolgt im Rahmen der Vorhaben durch die EGH (EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbh). Der Bebauungsplan weist großfläche Gewerbefläche (GE) mit einer Grundflächenzahl von 0,8 aus. Die derzeitige Nutzung ist Grünland. Abbildung Teilfläche GE Teilfläche Nord, Bestandssituation, Luftbildaufnahme vom 14.05.2012 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 15 von 24

Planung Flächen in m² Geplante Nutzungen im räumlichen Geltungsbereich 12.033 Gewerbegebiet 11.428 Wirtschaftsweg 605 Aus landespflegerischer Sicht ergeben sich mit der Planung folgende Eingriffsbereiche: - Für den Bodenhaushalt Mit der Festsetzung als Gewerbefläche und einer GRZ von 0,8 ist von einer maximalen Versiegelung von 9.142 m² auszugehen. - Für den Wasserhaushalt Mit der Neuversiegelung ergeben sich Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts durch Verlust von Versickerungsflächen. Der Abfluss des Oberflächenwassers wird verschärft. - Für das Klimapotenzial Eine Bebauung stellt zwangsläufig auch immer eine Erhöhung der Wärmeabstrahlung durch neue Wärmequellen dar. - Für das Arten- und Biotoppotenzial Verlust von Teillebensräumen, hier Grünland im Umfang von rund 9.000 m². - Für das Orts- und Landschaftsbild Errichtung baulicher Anlagen in Arrondierung bereits bestehender gewerblicher Flächen. Zusammenfassende Beurteilung der zu erwartenden Eingriffe Erhebliche Eingriffe entstehen durch die Neuversiegelung mit Eingriffen in den Bodenhaushalt und den Wasserhaushalt. Auf Grund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung, fehlender bedeutsamer Biotopstrukturen und der Nähe zu stark belasteten Verkehrsflächen ergeben sich im Hinblick auf den Artenschutz und das Landschaftsbild Auswirkungen in geringerem Maße. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 16 von 24

7.4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Teilbereich 4 Gewerbegebiet Konsortium Die Planung des Teilbereichs 4 Gewerbegebiet Süd erfolgt im Auftrag eines Konsortiums. Der Bebauungsplan weist großfläche Gewerbefläche (GE, GI) mit einer Grundflächenzahl von 0,8 aus. Hinzu kommen Erschließungsflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft. Weiter ist im Westen eine Fläche für die Wasserversorgung ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um die Überplanung eines bereits bestehenden Wasserbehälters. Die derzeitige Nutzung ist überwiegend Acker. Abbildung Teilfläche GE Konsortium, B-Plan Vorentwurf mit Stand Juli 2013 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 17 von 24

Abbildung Teilfläche GE Konsortium, Bestandssituation, Luftbildaufnahme vom 14.05.2012 Planung Flächen in m² Geplante Nutzungen im räumlichen Geltungsbereich 389.898 Gewerbegebiet 329.360 Verkehrsflächen 33.352 Flächen für Versorgungsanlagen in Verbindung mit 25.743 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Versorgungsfläche Wasser 1.443 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 18 von 24

Aus landespflegerischer Sicht ergeben sich mit der Planung folgende Eingriffsbereiche: - Für den Bodenhaushalt Mit der Planung ergeben sich Neuversiegelungen im erheblichen Ausmaß. Diese ergeben sich aus den baulichen Anlagen im Gewerbegebiet, aus der Verkehrserschließung sowie aus der Erweiterung der Versorgungsfläche Wasser. Potentielle Versiegelung 297.994 Gewerbegebiet, GRZ 0,8 263.488 Verkehrserschließung 33.352 Versorgungsfläche Wasser 1.154 Abzüglich der Versiegelungen im Bestand (Wirtschaftswege mit rund 10.900 m²) ergibt sich eine Neuversiegelung von rund 287.100 m². - Für den Wasserhaushalt Mit der Neuversiegelung ergeben sich erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts durch Verlust von Versickerungsflächen. Der Abfluss des Oberflächenwassers wird verschärft. - Für das Klimapotential Eine Bebauung stellt zwangsläufig auch immer eine Erhöhung der Wärmeabstrahlung durch neue Wärmequellen dar. - Für das Arten- und Biotoppotenzial Verlust von Teillebensräumen, hier Grünland im Umfang von rund 9.000 m². - Für das Orts- und Landschaftsbild Errichtung baulicher Anlagen in Arrondierung bereits bestehender gewerblicher Flächen. Zusammenfassende Beurteilung der zu erwartenden Eingriffe Erhebliche Eingriffe entstehen durch die sehr hohe Neuversiegelung mit Eingriffen in den Bodenhaushalt und den Wasserhaushalt. Auf Grund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung, fehlender bedeutsamer Biotopstrukturen und der Nähe zu stark belasteten Verkehrsflächen ergeben sich im Hinblick auf den Artenschutz und das Landschaftsbild Auswirkungen in lediglich geringerem Maße. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 19 von 24

8 Grünordnerische Maßnahmen 8.1 M1 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen Mindestens 20% der Grundstücksflächen in den Gewerbe- und Industriegebieten sind unversiegelt zu belassen und zu begrünen. 8.2 M2 Begrünung der Stellplatzanlagen Auf Stellplatzanlagen ist in den Gewerbe- und Industriegebieten je 8 PKW-Stellplätze und in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zu den Stellplätzen mindestens ein großkroniger, hochstämmiger Baum gemäß Artenliste des Fachbeitrags Naturschutz (siehe Kap. D) in mindestens 3xv Qualität und einem Stammumfang von 14-16 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind gleichwertig zu ersetzen. Zur Sicherung ausreichender Wurzelräume und Wuchsbedingungen sind unbefestigte Pflanzflächen in einer Größe von mindestens 4 m2 anzulegen, dauerhaft zu begrünen und erforderlichenfalls gegen Überfahren zu schützen. Soweit dies nicht möglich ist, sind im Einzelfall an Stelle der begrünten Flächen geeignete andere Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Bodenverdichtung wie Baumscheiben mit Rosten, Lochscheiben etc. vorzusehen. 8.3 M3 Begrünung der Parkstreifen entlang der der Planstraße A Auf dem Parkstreifen der Planstraße A sind großkronige Bäume 1. Ordnung gemäß Artenliste des Fachbeitrags Naturschutz (siehe Kap. D) in mindestens 4xv Qualität und einem Stammumfang von 16-18 cm in einem Abstand von 20 m zueinander zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung ausreichender Wurzelräume und Wuchsbedingungen sind unbefestigte Pflanzflächen in einer Größe von mindestens 4 m2 anzulegen, dauerhaft zu begrünen und erforderlichenfalls gegen Überfahren zu schützen. Soweit dies nicht möglich ist, sind im Einzelfall an Stelle der begrünten Flächen geeignete andere Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Bodenverdichtung wie Baumscheiben mit Rosten, Lochscheiben etc. vorzusehen. Durch Einfahrten bedingte Abweichungen sind zulässig, sofern der Abstand von Baum zu Baum 25 m nicht überschreitet. 8.4 M4 Baumreihe entlang der Flächen für die Wasserwirtschaft Innerhalb der Flächen für die Wasserwirtschaft sind auf den hangseitigen Böschungen großkronige Bäume 1. Ordnung gemäß Artenliste des Fachbeitrags Naturschutz (siehe Kap. D) in mindestens 4xv Qualität und einem Stammumfang von 12-14 cm in einem Abstand von 20 m zueinander zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 8.5 M5 Baumreihe entlang der L182 Auf den im Plan gekennzeichneten Flächen entlang der L 182 sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen großkronige Bäume gemäß Artenliste des Fachbeitrags Naturschutz (siehe Kap. D) in mindestens 3xv Qualität, Hochstamm mit einem Stammumfang von 14-16 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Bäume sind in Reihe mit einem Abstand von 15 m zueinander anzuordnen. 8.6 M6 Vegetationsstreifen vor Wald Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind auf 25% der Fläche Sträucher gemäß Artenliste des Fachbeitrags Naturschutz (siehe Kap. D) in Pflanzqualität Strauch verpflanzt, Höhe 125-150 cm in Gruppen zu jeweils 20 Stück, Pflanzdichte 1 Strauch auf 2 m² zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die nicht mit Sträuchern bepflanzten Flächen sind mit einer Saatmischung Landschaftsrasen mit Kräutern anzusäen und 1-mal im Jahr nicht vor Mitte Juli zu mähen. 8.7 M7 Hecke entlang der Bundesstraße B50 Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen entlang der B 50 ist eine 3-reihige Hecke mit Laubgehölzen gemäß Artenliste des BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 20 von 24

Fachbeitrags Naturschutz (siehe Kap. D) in Pflanzqualität Strauch verpflanzt, Höhe 125-150 cm, Pflanzdichte 1 Strauch auf 2 m² zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 8.8 M8 Begrünung des Lärmschutzwall Der auf der Fläche für bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu errichtende Lärmschutzwall ist mit Gehölzen gemäß Artenliste des Fachbeitrags Naturschutz zu begrünen. 8.9 M9 Gestaltung der Flächen für die Wasserwirtschaft Mulden für die Rückhaltung von Niederschlagswasser sind mit Oberboden anzudecken und durch eine Gräser/- Kräutereinsaat zu begrünen. Die Flächen sind je nach Vegetationsentwicklung 1- bis 2-mal pro Jahr zu mähen. Teilbereiche können soweit wasserwirtschaftlich vertretbar ganz der freien Sukzession (keine Pflege) überlassen werden. 8.10 M10 Begrünung der PWC-Anlage 40 % der festgesetzten Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (PWC-Anlage) sind zu begrünen. Dabei sind mindesten 25% der Grünfläche mit Laubgehölzen gemäß Artenliste des Fachbeitrags Naturschutz (siehe Kap. D) in Pflanzqualität Strauch verpflanzt, Höhe 125-150 cm, Pflanzdichte 1 Strauch auf 2 m² zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Im Bereich der PWC-Anlage sind mindestens 10 großkronige Bäume gemäß Artenliste des Fachbeitrags Naturschutz (siehe Kap. D) in mindestens 3xv Qualität, Hochstamm mit einem Stammumfang von 14-16 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Nicht mit Gehölzen bepflanzte Flächen sind als Wiese anzulegen. 8.11 Externe landespflegerische Maßnahmen, Ökokontoflächen Zum derzeitigen Planungsstand werden mehrere Möglichkeiten geprüft: Maßnahmen der Forstverwaltung Simmern im Zuge der Entwicklung von ökologischen wirksamen Flächen auf vom Forst verwalteten Flächen im Bereich des Flugplatzes Hahn. Die im Besitz der Flughafen GmbH befindlichen Flächen sind auf Grund der flugsicherheitstechnisch bedingten Höhenbeschränkungen für eine forstwirtschaftliche Nutzung nicht mehr geeignet. Die entsprechenden Flächen wurden zwischenzeitlich aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (überwiegend Fichtenbestand) genommen. Die Flächen bieten sich vor allem auf Grund des engen funktional-räumlichen Bezugs sehr gut als Kompensationsmaßnahme an. Eine grundsätzliche Eignung wurde im Rahmen einer Ortsbegehung am 02.07.2013 (Forst, Untere Naturschutzbehörde, Planungsbüro) festgestellt. Verfügbarkeit, Maßnahmen und Zuordnung sind noch im Detail zu klären. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 21 von 24

Ökokontoflächen des Landesbetriebs Mobilität Bad Kreuznach südlich von Rhaunen. Die Fläche hat eine Größe von 2,20 ha und dient der Versiegelungskompensation für die L 182 und der PWC-Anlage. Es handelt sich bei der Maßnahme um den Umbau von Nadelwald in naturnahen Laubwald. Luftbildausschnitt, Quelle: LBM Kreisübergreifender Zugriff auf Ökokontoflächen im Kreis Birkenfeld. Hier stehen Flächen zur Verfügung, die bereits langfristig im Hinblick auf die landespflegerische Zielkonzeption entwickelt wurden (Umwandlung von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen in Gehölzflächen. Die genannten Optionen werden zurzeit noch im Hinblick auf Verfügbarkeit, Sicherung und Anrechenbarkeit mit den Fachbehörden geprüft. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 22 von 24

9 Zusammenfassende Beurteilung und Fazit Nach derzeitigem Kenntnisstand ist in der Gesamtbilanz festzustellen, dass auf Grund der Großflächigkeit und der umfangreich versiegelten Flächen durch Bebauung und Erschließung ein erhebliches Eingriffspotential gegeben ist. Zur Kompensation der umfangreichen Eingriffe sind entsprechend hochwertige Kompensationsflächen und maßnahmen erforderlich, die im Rahmen der weiteren Planungsschritte abschließend nachgewiesen und dem hier in Rede stehenden Bebauungsplan zugeordnet werden. BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 23 von 24

10 Aufstellungsvermerk Aufgestellt im Auftrag der Gemeinde Lautzenhausen durch BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Michael Müller Landschaftsarchitekt Kaiserslautern, im Juli 2013 BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Kaiserslautern Seite 24 von 24