Dialog Ortsmitte Gilching Bürgerschaftliche Empfehlungen zum Bebauungsplangebiet Vorlage in der Lenkungsgruppe am 29. April 2015 Dialoggestaltung: Ingegerd Schäuble, Oranna Erb Schäuble Institut für Sozialforschung Baumstraße 4 80469 München Tel. 089 / 202 18 06 Fax 089 / 202 18 10 info@schaeuble-institut.de www.schaeuble-institut.de
Seite 2 1. Art der Nutzung (Baugebiete) Grundsätzlich werden außer folgende Nutzungen im Planungsgebiet gewünscht: Frequenzbringer (z.b. qualitätsvoller Lebensmittelmarkt, Ärztehaus, Hotel) kleinere Läden, z.b. Jugend-/Kinder-Bekleidung, Technik-Markt, Bäckerei, Metzgerei, Blumen, Parfümerie, Schuhe, Kurzwaren soziales, kulturelles und gastronomisches Angebot (z.b. Jugendtreff, Band-Probenraum, Veranstaltungsraum, Kegel- / Bowling-Bahn) Bereich hinter der heutigen Grünfläche und Hochhaus -Grundstück Frequenzbringer (siehe Grundsätzliches), in den Obergeschossen auch Eckgrundstück Römer- / (neben Rossmann) Geschäftshaus (siehe Grundsätzliches) und Weiterer Verlauf der Römerstraße Richtung S-Bahn-Unterführung Erdgeschosse: gewerbliche Nutzung (siehe Grundsätzliches), zur Straße hin kein Wohnen Obergeschosse: gewerbliche Nutzungen (siehe Grundsätzliches) und Hinterlieger-Grundstücke: gewerbliche Nutzungen und
Seite 3 2. Bebauung: Höhe, Baufluchten, Gestaltung Bereich hinter der heutigen Grünfläche eingeschossige Bebauung (nur Erdgeschoss) mit Flachdach siehe Konzept PLANKREIS Bereich Hochhaus -Grundstück 4-geschossige Bebauung (EG + III) siehe Konzept PLANKREIS Eckgrundstück Römer- / (neben Rossmann) Gebäudehöhe wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Reformhaus) keine Festlegung der Dachform Weiterer Verlauf der Römerstraße Richtung S-Bahn-Unterführung Gebäudehöhen wie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Bauflucht wie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Bauflucht wie im Städtebaulichen Konzept des PLANKREIS dargestellt (Bestand) 3. Verkehrsflächen-Gestaltung Römerstraße keine Festsetzung der Straßen-Profilierung im Bebauungsplan, aber in der Begründung: gute Bedingungen und attraktive Gestaltung für alle Verkehrsarten, zugleich auch Verkehrsberuhigung und Berücksichtigung neuer Tendenzen des Mobilitätsverhaltens guter Übergang für FußgängerInnen / RadlerInnen sowohl im Kreuzungsbereich Rathaus- / Römerstraße als auch im weiteren Verlauf
Seite 4 Parken für Frequenzbringer in einer Tiefgarage unter dem Neubau, evtl. kleinere Erweiterung unter der Zufahrt zum Pausenhof (ohne den Sportplatz zu tangieren); Erschließung von der Römerstraße aus keine konkrete Empfehlung zu den Varianten Schräg-/ Längsparken des PLANKREIS nach Möglichkeit keine Tiefgaragen-Zufahrten von der aus Festsetzung als Verkehrsberuhigter Bereich: keine klare Empfehlung 4. Grün heutige gemeindliche Grünfläche als künftigen Vorbereich vor dem Neubau und damit Teil des Platzbereiches qualitätsvoll gestalten Erhalt der Bäume soweit dies möglich ist; ansonsten Nachpflanzen von Ersatz für kranke Bäume Römerstraße allee-artige Bepflanzung im Straßenraum Bäume auf öffentlichem Grund pflanzen 5. Flächenzuordnungen (Verkehrsfläche / Grünfläche / Sportplatz) Sportplatz: soll erhalten bleiben; keine Unterbauung mit Parkdeck heutige gemeindliche Grünfläche: als Platzfläche gestalten (s. Pkt. 4) heutiger Parkplatz hinter der Grünfläche: Bebauung (s. Pkt. 4)
Seite 5 6. Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll so bleiben wie bisher (vorbehaltlich kleiner Erweiterung TG) Die planerische Umsetzung der obigen Bürgerschaftlichen Empfehlungen könnte sich wie folgt niederschlagen: