Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER



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Transkript:

Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER

Vortragsinhalt Überblick Rechtsformen unter besonderer Berücksichtigung der GmbH-Regelungen Entscheidungshilfen für eine Rechtsformwahl

Motive für die Rechtsformwahl Steuerbelastung und sonstige Kosten Haftung Gesellschafter: Teilung Know-How + Finanzierung Mitsprachemöglichkeit nach Betriebsübergabe

Überblick über die häufigsten Rechtsformen Einzelunternehmen Personengesellschaften (OG, KG, Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht, stille Gesellschaft) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Vereine GmbH ist nach Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform

Personengesellschaften (OG, KG, Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht=GesBR) Nachteile: Volle Haftung der Gesellschafter bzw. bei KG zumindest eines Gesellschafters (=Komplementär) Gesellschafterwechsel bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter Vorteile: Relativ einfache und kostengünstige Gründung bis zu bestimmten Umsatzschwellen nur Einnahmen/Ausgabenrechnung Steuerlich auch bei geringeren Gewinnsituationen rentabler als GmbH -im Detail siehe dazu Vortrag von Fr. Mag. (FH) Brindl Einfachere Liquidation als bei einer GmbH GesBR: Alle Gesellschafter benötigen Gewerbeberechtigung

Firmenwortlaut von im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften Darf nicht verwechslungsfähig oder irreführend sein Siehe auch Firmenbuchrichtlinien der www.wko.at Das neue Firmenrecht nach dem Unternehmensgesetzbuch ins Suchfeld eingeben Gutachten der WK im Zweifelsfall

Eckpunkte eines Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft Formvorschriften: Keine auch mündliche Vereinbarung wirksam; auch keine Hinterlegung beim Firmenbuch vorgesehen. Schriftlichkeit aber unbedingt ratsam! Eckpunkte: Gesellschafter, Unternehmensgegenstand, Firmenname Interne Geschäftsaufteilung Einlagen, Gewinnaufteilung, Gewinnvorgriff Kündigungsfristen, Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens, Regelung bei Tod eines Gesellschafters Ein einfaches Muster siehe auch in der Broschüre der WKW Personengesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Kapitalgesellschaft mit Mindestgründungskapital (=Stammeinlage) Kein persönlich haftender Gesellschafter Andere Besteuerung als Personengesellschaften und Einzelunternehmen (siehe Vortrag von Frau Mag. (FH) Brindl) Siehe auch Broschüre der WKW Gmbh-Reform seit letztem Jahr (2014) siehe nächste Folie

Grundsätzliches zur Reform Es handelt sich n i c h t um eine neue eigenständige Gesellschaft, sondern die bestehende GmbH wurde reformiert

Die Neuerungen seit 1.3.2014 Seit 1.3.2014 Stammkapital zwar wie immer- EUR 35 000; jedoch: Bei der Gründung müssen bloß EUR 10 000 (in bar) aufgebracht werden, nur die Hälfte (EUR 5000) davon sofort Innerhalb von 10 Jahren Aufstockung auf EUR 35 000 verpflichtend, sonst danach Haftung für den Differenzbetrag Die Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung bei der Gründung entfällt Besonders günstiger Tarif bei Ein-Personen-GmbH s, die unter das NEUFÖG fallen, wenn der Vertrag keiner Änderung bedarf (siehe Muster WK!) MindestKöst EUR 500 p.a., nach 5 Jahren EUR 1000, nach 10 Jahren EUR 1750

Sonstige Änderungen - Gläubigerschutz Bei einer Kapitalgesellschaft ohne organschaftlichen Vertreter muss auch der Mehrheitsgesellschafter bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Insolvenzantrag stellen Beträgt die Eigenmittelquote weniger als 8% oder die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so ist eine Generalversammlung einzuberufen und dies dem Firmenbuch mitzuteilen

Gibt es bei der GmbH überhaupt kein Haftungsrisiko? Bei Kreditvergaben verlangt die Bank so gut wie immer eine persönliche Bürgschaft Der handelsrechtliche Geschäftsführer und der Mehrheitsgesellschafter haften verschuldensunabhängig - für den Kostenvorschuss des Insolvenzantrages bis zu EUR 4000 neben der Gesellschaft Auch der Mehrheitsgesellschafter muss bei einer führungslosen GmbH den Insolvenzantrag stellen

Haftung II Zu einer vollen Haftung des Geschäftsführers kann es bei verschuldetem Nicht-Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern führen Ebenso bei Verschulden (zb bei grob fahrlässig herbeigeführter Insolvenz) kann es zu einer privatrechtlichen vollen Haftung des Geschäftsführers kommen Bei nicht voll einbezahlter Stammeinlage haften die Gesellschafter für den nicht einbezahlten Betrag

Was sonst noch bei der GmbH zu beachten ist Verpflichtung zur Bilanzierung (Kosten!) Die Jahresabschlüsse müssen binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht offengelegt werden es drohen empfindliche Strafen! Mindeststrafe von 2x EUR 700, welche alle 2 Monate neu verhängt und erhöht wird Die Liquidation einer GmbH ist mit nicht unerheblichen Kosten (Schlussbilanz, Notar) verbunden

Umstrukturierungen Zu beachten ist vor allem, dass eine wesentliche Änderung der Machtverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG zu einer Anhebung des Mietzinses führen kann Die Frage der Rechtsnachfolge und allfälliger Änderungen bei der Mitsprachemöglichkeit ist zu klären und vertraglich zu fixieren Tritt jemand als persönlich haftender Gesellschafter in eine bestehende OG oder KG ein, so haftet er zwingend auch für die Altverbindlichkeiten!

Schlussresumée Es gibt nicht die optimale Rechtsform sondern wie ein Kleid muss das passende für die Gelegenheit ausgesucht und an die Bedürfnisse angepasst werden Im Zweifel Rat von Expertinnen und Experten einholen

Abkürzungsverzeichnis + Hinweis AG=Aktiengesellschaft GmbH=Gesellschaft mit beschränkter Haftung GesBR=Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht KG=Kommanditgesellschaft Köst=Körperschaftssteuer MRG=Mietrechtsgesetz NEUFÖG=Neugründungsförderungsgesetz OG= Offene Gesellschaft Ö=Österreich SV=Sozialversicherung WK=Wirtschaftskammer Geschlechterbezogene Angaben beziehen sich auf beide Geschlechter

Weitere Auskünfte zum Thema Abteilung Rechtspolitik der WKW www.wko.at/wien E rechtspolitik@wkw.at Tel. 51450-1615, Fax DW 1483 Nähere Hinweise zum Gesellschaftsrecht etc. unter www.wko.at Service / Wirtschafts- und Gewerberecht / Gesellschaftsrecht Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Die Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht

Steuerliche Grundprinzipien einzelner Rechtsformen als Grundlage für Steueroptimierungsmodelle GmbH Trennungsprinzip Personengesellschaft Durchgriffsprinzip Natürliche Person progressiver Steuersatz Versteuerung der Summe aller (max. 7) Einkunftsarten steuern@wkw.at

Gewinnbesteuerung GmbH - Trennungsprinzip GmbH und Gesellschafter sind jeweils eigenständige Rechts- und Steuersubjekte Unternehmensgewinn direkt in der GmbH besteuert GmbH 25% KÖSt Gewinn vor KÖSt 100-25% KÖST - 25 Gewinn nach KÖSt 75 Gewinnausschüttung: (nochmalige) Besteuerung bei Gesellschaftern nach Steuerreform: 27,5 % (derzeit noch: 25%) 27,5% KESt 27,5% KESt Gewinn nach KÖSt 75-27,5% KESt (von 75) - 20,63 Nettogewinnausschüttung 54,37 Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung 45,63% (derzeit noch 43,75%) steuern@wkw.at

Kapitalertragsteuer (KEST) = Einkommensteuer mit Besonderheiten : Steuersatz: fix derzeit: 25% voraussichtlich ab 2016: 27,5% Art der Einhebung: Vor Gewinnausschüttung von der Gesellschaft einzubehalten und abzuführen Endbesteuerungswirkung: Gewinnausschüttung in ESt-Erklärung/- Bescheid nicht berücksichtigt obwohl Einkommen beim Gesellschafter steuern@wkw.at

Besonderheit bei GmbH: Mindest-KÖSt Auch bei Verlusten/niedrigen Gewinnen ist Gewinnsteuer zu bezahlen Mindest-Körperschaftsteuer beträgt: für alle nach 1.7.2013 gegründeten GmbH s: im 1.-5.Jahr: 500 /Jahr im 6.-10.Jahr: 1.000 /Jahr ab 11.Jahr + alle alten GmbH s: 1.750 /Jahr Wirkt wie eine Vorauszahlung auf die KÖSt späterer Gewinne (wenn es in späteren Jahren Gewinne gibt!) steuern@wkw.at

Gewinnbesteuerung GmbH - Trennungsprinzip Gegenseitige Vertragsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sind mit steuerlicher Wirkung möglich (Fremdüblichkeit!) z.b.: Dienstvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, etc. GmbH und Gesellschafter sind jeweils eigenständige Rechts- und Steuersubjekte Gehalt, Honorar, Miete, reduziert KÖSt-pflichtigen Gewinn der GmbH (Betriebsausgabe) Gehalt, Honorar, Miete, ist Einnahme beim Gesellschafter (entsprechende Einkunftsart > ESt) 0 11.000 18.000 31.000 60.000 90.000 1.000.000 steuern@wkw.at

Gewinnbesteuerung OG, KG Durchgriffsprinzip Gewinn wird in der OG/KG nur berechnet ( festgestellt ), den Gesellschaftern anteilsmäßig zugerechnet und direkt bei diesen besteuert Personengesellschaft ist kein Steuersubjekt Vertragsverhältnisse zw. Gesellschaft und Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung NICHT MÖGLICH Gewinn der Personengesellschaft lt. EAR od. Bilanz 0% 25% 35% 42% 48% 50% 55% 0% 25% 35% 42% 48% 50% 55% 0 11.000 18.000 31.000 60.000 90.000 1.000.000 0 11.000 18.000 31.000 60.000 90.000 1.000.000 ESt ESt steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

Steuerbelastung Natürliche Person (EU, OG-,KG-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer) ab 01.01.2016 gültig Grenzsteuersatz 0% 25% 35% 42% 48% 50% 55% 0 11.000 18.000 31.000 60.000 90.000 1.000.000 Einkommen 39.530 277.000 Durchschnittssteuersatz 25% 45,6% steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

Steuerbelastung Natürliche Person (EU, OG-,KG-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer) bis 31.12.2015 gültig Grenzsteuersatz 0% 36,5% 43,2% 50% Einkommen 0 11.000 25.000 60.000 31.500 20,4% 33,7% 156.000 Durchschnittssteuersatz 25% 43,75% steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

Gewinn GmbH Gewinn EU/Pers.Ges 1. Gewinnermittlungsart: GmbH: zwingend Bilanzierung EU/Pers.Ges.bis 700.000 Umsatz: Freiwillig Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach Zufluss-Abflussprinzip (ausgenommen Anlagevermögen) 2. Steuerbegünstigung Gewinnfreibetrag GmbH: kein GFB EU/Pers.Ges: GFB 13%

Gewinnfreibetrag (nicht für GmbH!) 13% Grundfreibetrag für die ersten 30.000 Gewinn kein Investitionserfordernis maximal 3.900 Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Gewinnanteile über 30.000 Investitionserfordernis (nur bestimmte Wirtschaftsgüter!*) bzw. Wohnbauanleihen) % - Staffelung: bis 175.000 Gewinn: 13% darüber bis 350.000 Gewinn: 7% darüber bis 580.000 Gewinn: 4,5% Maximaler Freibetrag: 45.350 *)neu/abnutzbar/körperlich/4 J.ND NICHT PKW! steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

Beispiel Unterschied Gewinn GmbH Gewinn EU GmbH: Gewinn lt.bilanz: 40.000 25% KÖSt = 10.000 EU: Gewinn 40.000 -Basis-GFB - 3.900 -Invest.bedingt. GFB - 1.300 Steuerlicher Gewinn 34.800 EST = 7.896 (ab 1.1.2016) (bis 31.12.2015: 9.344 )

Entscheidungshilfe EU oder GmbH Ab welchem Gewinn steuerlich günstiger?* Einzelunternehmen steuerlich günstiger * ab 2016, unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages GmbH steuerlich günstiger Gewinn Vollthesaurierung Nur ein Teil des Gewinns wird ausgeschüttet 49.165 321.233 volle Gewinnausschüttung EU GmbH 49.165 49.165-3.900 45.265 EST= 12.291 25% KÖST=12.291 EU GmbH 321.233 321.233-3.900 317.333 * unter 45,62% Berücksichtigung KÖSt + KESt = des ESt = 146.547 146.547 * Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

Entscheidungshilfe EU/Pers.Ges. - GmbH Geringer Gewinn / Verlust Nachhaltig hohe Gewinne (wachsendes Unternehmen) Gewinne sollen im Unternehmen verbleiben ( Thesaurierung ) EU/ Pers.Ges X GmbH X X (Privat-) Entnahmen so hoch als möglich Ausnutzung GFB durch höchstmögliche Investitionen Unternehmer/Gesellschafter hat zusätzlich andere Einkunftsarten mit Verlusten (>>> Verlustausgleich) X Gestaltungsvarianten Geschäftsführerbezug (Ausnutzung ESt-Freibetrag beim GF) Abschluss von steuerlich wirksamen Verträgen mit dem eigenen Unternehmen (z.b. Mietvertrag, Darlehensvertrag) X X X X steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

Berechnungsbeispiel Nettoeinkommensvergleich* GmbH Gewinn vor GF-Bezug 105.000 Einzelunternehmen Gewinn vor SV u. GFB 105.000 - GF-Bezug - 70.000-8% LNK - 5.600 BMGrl KÖSt 29.400-25% KÖST - 7.350 Ausschüttbarer Gewinn 22.050-27,5% KEST - 6.064 Gewinnausschüttung netto 15.986 GF-Bezug 70.000 - SV - 18.863 - ESt** ) - 11.356* ) GF-Bezug netto 39.781 - SV - 18.863 (BMGrl.GFB 86.137) - 13% GFB - 11.198 BMGrl ESt 74.939 - ESt - 25.651 Nettoeinkommen 60.486 *) Neue Rechtslage (nach Steuerreform) **) Berechnung EST: 70.000 GF-Bezug - 4.200 6% Betriebsausgabenpauschale - 3.900 maximaler Grund-Gewinnfreibetrag - 18.863 SV (Höchstbeitrag) 43.037 BMGrl EST Nettoeinkommen gesamt 55.767 steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

Abkürzungsverzeichnis AV BMGrl ESt EU GFB GF-Bezug KESt KG KÖSt LNK OG Pers.Ges. SV Anlagevermögen Bemessungsgrundlage Einkommensteuer Einzelunternehmen Gewinnfreibetrag Geschäftsführer-Bezug Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft Körperschaftsteuer Lohnnebenkosten Offene Gesellschaft Personengesellschaft Sozialversicherung steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

Fragen zu Steuern? Abteilung Finanzpolitik T 01/514 50-1625 F 01/514 50-1482 E steuern@wkw.at steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik