Traumhafte Lage am Dobersdorfer See Schlesen 2. Bauabschnitt B-Plan Nr. 4b der Gemeinde Schlesen Armin Stoltenberg Bauträger und- Erschließungsgesellschaft mbh Dorfstraße 34, 24217 Fiefbergen Jan Stoltenberg Tel. 04344/4163-16 Ilona Brede Tel. 04344/4163-15 Fax 04344/418140 www.stoltenberg-gruppe.de info@stoltenberg-gruppe.de
Reizvoll gelegene Baugrundstücke am Dobersdorfer See in Schlesen das Baugebiet in Schlesen Lüttsche Koppel wird östlich der Bebauung Seebrook 7-11a und südlich der Bebauung Lüttsche Koppel 10 und 11, 2. Bauabschnitt erschlossen. Sehr gute Verkehrsanbindung (Entfernung nach Kiel ca. 20 km, nach Raisdorf ca. 10 km, nach Preetz ca. 10 km, nach Schönberg ca. 9 km, nach Selent ca. 9 km) auch über die Buslinien der L 211 Schlesen und Umgebung bieten: Aktive Dorfgemeinschaft einen Kindergarten mit kostenlosem Fahrdienst in der Nachbargemeinde Stoltenberg alle Schulen in der Nähe z. B. in Selent, Preetz, Schönberg reizvolle Rad- und Wanderwege rund um den Dobersdorfer See und durch Felder und Wälder eine Badestelle mit Badeinsel einen Angelverein eine freiwillige Feuerwehr VDSL-Verfügbarkeit bis 50000 bit/s weiteres unter www.schlesen.com unverbaubarer Blick nach Süden Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbh
Im Kaufpreis enthalten sind: alle Entsorgungsleitungen vorgestreckt auf dem Grundstück (ohne Hausanschlussschächte) alle Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Trinkwasser, Telefon) verlegt am Grundstück im Bereich der Zuwegung der Wegebau Nicht enthalten sind: jeweils ein Übergabekontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser (diese werden im Zuge der Erschließung auf jedem Grundstück gesetzt und gesondert berechnet) die anteiligen Vermessungskosten die jeweiligen Hausanschlusskosten die üblichen Anschlussbeiträge bzw. Baukostenzuschüsse lt. Satzung der jeweiligen Erheber (Gas, Strom, Abwasser, Trinkwasser, Telefon) Sonstiges: keine Bauträgerbindung keine zeitliche Vorgabe für den Baubeginn keine Maklerkosten / keine Provisionen Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbh
B-Plan Nr. 4b der Gemeinde Schlesen Lüttsche Koppel Straße Hausnummer Grdst.- Nr. Flurst. Nr. qm Kaufpreis Lüttsche Koppel 15 4b 329 588 58.212,00 ** incl. Flächenanteil für Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen gemäß Bebauungsplan Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbh
4 HsNr. 7 HsNr. 10 HsNr. 11 HsNr. 2 58 16 311 310 303 309 304 305 302 HsNr. 4 300 290 301 HsNr. 3 294 HsNr. 6 HsNr. 8 6 297 291 Lüttsche Koppel HsNr. 5 HsNr. 9 HsNr. 13 299 292 8 298 296 295 293 HsNr. 15 HsNr. 12 HsNr. 14 HsNr. 16 Ottenland = verkauft 308 Die angegebenen Maße sind gemessen bzw. gerechnet. Es sind KEINE Angaben aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters. Gemarkung: Schlesen Gemeinde: Schlesen Kreis: Plön Ges.Bu.Nr.:17860SVLP Maßstab:1:500 in DIN A3 Stand: 01.09.2016 Bearbeiter:Jankowicz Tel:04321-9120-24 Dipl.-Ing. C.de Vries Nachtredder 32 24537 Neumünster Tel.: 04321/15515 Fax : 04321/13430 E-Mail:CVries@aol.com www.vermessung-devries.de
B-Plan Nr. 4b der Gemeinde Schlesen A) Kosten, die zusätzlich zum Grundstückspreis anfallen und nach der Beurkundung des Kaufvertrages fällig werden: Anteilige Vermessungskosten je m² Grundstücksfläche 2,74 Im Zuge der Erschließung wurden bereits gesetzt: 1 Übergabekontrollschacht für Schmutzwasser auf dem jeweiligen Grundstück 1.900,00 1 Übergabekontrollschacht für Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück 1.800,00 Grunderwerbsteuer 6,5 % Notarkosten (mit Grundschulden) ~ 2 % (~2,5%) B) Kosten, die später beim Bauantrag / Baugenehmigung oder Anschluss fällig werden z.b. Anschlussbeiträge bzw. Baukostenzuschüsse der Ver- und Entsorgungsträger (jeweils unverbindlich zu Ihrer Information) Die folgenden Kosten fallen laut Aussage der unten aufgeführten Ver- bzw. Entsorgungsträger an. Die Hausanschlüsse sind dort jeweils direkt zu beantragen. Strom-Hausanschluss (Schleswig-Holstein Netz AG) incl. 19 % Mwst Hausanschlusskosten je Haus 890,12 je lfdm Kabel je m 15,47 Netzanschluss Baustrom 249,90 Baukostenzuschuss (BKZ) ab 35 kva 176,83 Inbetriebsetzung pro Netzanschluss 50,58 Kontakt: Herr Dost Tel. 04523 98422321 Gas-Hausanschluss (Schleswig-Holstein Netz AG) incl. 19 % Mwst Hausanschlusskosten je Haus 934,15 je lfdm Kabel je m 22,61 Inbetriebsetzung pro Netzanschluss 50,58 Kontakt: Herr Dost Tel. 04523 98422321 Telefon (Telekom) incl. 19 % Mwst Hauseinführung und Montage des Anschlusspunktes im Gebäude, Hausanschlussleitung Telekomkunden, incl. Erdarbeiten bis 15,00 m 399,95 Mehrmeter pro lfdm 22,65 Hausanschlussleitung Nicht-Telekomkunden, incl. Erdarbeiten pro lfdm unbefestigte Fläche 22,65 pro lfdm befestigte Fläche 76,30 Kontakt: Tel. 0800 3301000 Trinkwasseranschlussbeitrag (WBV Panker-Giekau) je m² Wohnfläche 5,50 Trinkwasseranschluss (WBV Panker-Giekau) ohne Erdarbeiten 500,00-900,00 Kontakt: Herr Struve / Herr Lamp Tel. 04344 9543 Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbh
B-Plan Nr. 4b der Gemeinde Schlesen Höhe baulicher Anlagen gemäß Satzung der Gemeinde Schlesen Ziffer 3 Teil B: Text HBP (Höhenbezugspunkt) + maximal zulässige Gebäudehöhe von 9,00 m über dem jeweiligen HBP Grundstück Nr. Grundstücksbezogener Höhenbezugspunkt HBP über N.N. max. zulässige Gebäudehöhe über dem jeweiligen HBP gemäß Ziffer 3 des B-Plan Teil B maximal zulässige Gebäudehöhe gem. Ziffer 3 des B-Plan Teil B 1b 22,40 m + 9,00 m 31,40 m NN 2b 22,30 m + 9,00 m 31,30 m NN 3b 22,50 m + 9,00 m 31,50 m NN 4b 23,35 m + 9,00 m 32,35 m NN
1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 1, 4 BauNVO ) In dem Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO die nach 4 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauNVO zulässigen Nutzungen nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für sportliche Zwecke und die nach 4 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht zulässig. Die nach 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässige Nutzung der Versorgung des Gebiets dienenden Läden ist nur ausnahmsweise zulässig. 2. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in den Wohngebäuden ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) In dem Allgemeinen Wohngebiet [WA] sind pro Einzelhaus zwei [2] Wohnungen zulässig. Die zweite Wohnung ist nur zulässig, wenn das Baugrundstück eine Mindestgrundstücksgröße von 700m² hat. 3. Höhe baulicher Anlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 16 abs. 2 + 3, 18 und 20 BauNVO) Die jeweils maximal festgesetzte Gebäudehöhe wird gemessen von dem jeweiligen für das Grundstück festgesetzten Höhenbezugspunkt bis zum höchsten Punkt des Daches, einschließlich der Gauben und Dachaufbauten. Die jeweils maximal festgesetzte Gebäudehöhe darf ausnahmsweise durch untergeordnete Bauteile oder technische Anlagen (Schornsteine, Antennenanlagen, Lüftungsanlagen) um maximal 1,00 m überschritten werden. Eine Unterschreitung des Höhenbezugspunktes mit der OKFFB EG (Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses) ist um maximal 0,25 m zulässig 4. Gestaltung der baulichen Anlagen ( 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 84 LBO S.-H.) 4.1 Fassaden Als Fassadenmaterial ist Sichtmauerwerk, Putz und Holz in den Farben Rot, Rotbraun, Weiß, Gelb und Grau zulässig. Bei Holzfassaden ist außerdem die naturbelassene Farbe zulässig. 4.2 Dacheindeckungen Als Dacheindeckungen sind nur nicht hochglänzende Dachziegel und Dachsteine in den Farben Rot, Rotbraun oder Anthrazit und begrünte (lebende Pflanzen) Dächer zulässig. Photovoltaikanlagen und Solaranlagen sind zulässig. 5. Stellplätze, Überdachte Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.v.m. 12 und 14 BauNVO ) Der Abstand zwischen Stellplätzen, überdachten Stellplätzen (Carports), Garagen und Nebenanlagen, auch der genehmigungsfreien gemäß LBO SH, und der das Grundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche muss mindestens 6,0 m betragen. 6. Mit Rechten zu belastende Flächen ( 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 6.1 Die als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 1 (GFL 1) festgesetzten Flächen sind mit einem Geh-, Fahrund Leitungsrecht zugunsten der Anlieger, der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger, der Rettungsdienste sowie der Gemeinde Schlesen belastet. 6.2 Die als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 2 (GFL 2) festgesetzten Flächen sind mit einem Geh-, Fahrund Leitungsrecht zugunsten der Anlieger, der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger, der Rettungsdienste sowie der Gemeinde Schlesen belastet. 7. Grünordnung ( 9 BauGB i.v. 8 BNatSchG und 1 BauGB) 7.1 Umgrenzung von Flächen, zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Das Allgemeine Wohngebiet (WA) ist als Abgrenzung zur freien Landschaft an seiner südlichen Grenze gemäß landschaftsplanerischem Fachbeitrag einzugrünen und von jeglicher baulicher Nutzung, auch solcher die nach der LBO genehmigungsfrei ist, Versiegelungen und Ablagerungen sowie intensiver gärtnerischer Nutzung freizuhalten. 7.2 Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor schädlichen Veränderungen ( 9 Abs. 1 Nr. 17 und Nr. 20 BauGB) Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise (Aufbau, z.b. Sickerpflaster, Pflasterklinker mit großem Fugenanteil, wassergebundene Decken) herzustellen. Hinweis zur Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Für den Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft wurden Maßnahmen auf dem Flurstück 92/7, Flur 7, Gemarkung und Gemeinde Schlesen als Sammelausgleich für die Bebauungspläne Nr. 4a, 4b und 4c der Gemeinde Schlesen durchgeführt.