Beitragsinformationen 2011



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Transkript:

Anlage 1 Beitragsinformationen 2011 Name und Anschrift der Betriebskrankenkasse Servicetelefon: Servicefax: E-Mail: BKK Braun-Gillette, Westerbachstraße 23 a, 61476 Kronberg 06173 / 30 1963 oder 01803 999 4444 (9 ct./min. aus dem dtsch. Festnetz) 06173 / 30 1987 Sabine.Schulze@bkkbraun-gillette.de Betriebsnummer der BKK: Institutionskennzeichen der BKK: Bezeichnung der Bank: Bankleitzahl: Kontonummer: IBAN: BIC/SWIFT: Alte Bundesländer 450 941 99 105 330 157 SEB AG Frankfurt 500 101 11 1509 344 800 DE67 5001 0111 15093448 00 ESSEDE5F Neue Bundesländer 010 850 82 105 328 415 SEB AG Frankfurt 500 101 11 1509 344 801 DE40 5001 0111 1509 3448 01 ESSEDE5F Krankenversicherung Allgemeiner Ermäßigter für Versorgungsbezüge Beitragsgruppe 1/-/-/- 3/-/-/- Gesamt 15,50% 14,90% 15,50% Beitragssätze Anteil Arbeitnehmer 8,20% 7,90% Anteil Arbeitgeber 7,30% 7,00% Rentenversicherung -/1/-/- 19,90% 9,95% 9,95% Arbeitsförderung -/-/1/- 3,00% 1,50% 1,50% Pflegeversicherung Mitglieder mit Kind(er) -/-/-/1 Mitglieder ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr -/-/-/1 Bundesland Sachsen Mitglieder mit Kind(er) -/-/-/1 Mitglieder ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr -/-/-/1 1,95% 0,975% 0,975% 2,20% 1,225% 0,975% 1,95% 2,20% 1,475% 1,725% 0,475% 0,475% Insolvenzgeldumlage Umlagesatz (voraussichtlich) -/-/5/- 0,00% 0,00% Umlagekasse U 1 (Erstattung der Aufwendungen zu 40 %) U 1 (Erstattung der Aufwendungen zu 60 %) U 1 (Erstattung der Aufwendungen zu 80 %) U 2 (Erstattung der Aufwendungen zu 100 %) U2 1,20 % 1,70 % 2,90 % 0,29 % Fälligkeitstage für GSV-Beiträge und Termine für die Vorlage der Beitragsnachweise im Jahr 2010 Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Vorlage Beitragsnachweis bei der Krankenkasse bis zum (2. Arbeitstag vor Fälligkeit um 0:00 Uhr) Fälligkeitstage für GSV-Beiträge (Drittletzter Bankarbeitstag) 25. 22. 25. 21. 25. 24. 25. 25. 26. 27. 24. 29. 27. 27. 28. 27. 29. 28. 25. (bzw. 24.) 27. (bzw. 26.) 24. 23. 28. 28. Gleitzone Bei Beschäftigungen in der Gleitzone (monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro) erfolgt die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme nach besonderen Regelungen. Die Höhe des hierbei zu berücksichtigenden Faktors "F" ist ab 01.01.2011 mit 0,7435 festgelegt worden.

Beitragsübersicht Kanken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte und Studenten monatlicher Gesamtbeitrag Freiwillig versicherte Arbeitnehmer (JAE-Überschreiter) Beiträge werden für den Monat maximal berechnet aus 3.712,50 Krankenversicherung allgemeiner 15,50% 575,44 Krankenversicherung ermäßigter 14,90% 553,16 Pflegeversicherung, mit Kind(er) 1,95% 72,39 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,20% 81,68 Sonstige freiwillige Mitglieder mit beitragspflichtigen Einnahmen bis 1/3tel der monatlichen Bezugsgröße Mindestbeitragsbemessungsgrundlage monatlich 851,67 Krankenversicherung ermäßigter 14,90% 126,90 Pflegeversicherung, mit Kind(er) 1,95% 16,61 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,20% 18,74 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige mit beitragspflichtigen Einnahmen über BBG Beiträge werden für den Monat maximal berechnet aus 3.712,50 Krankenversicherung mit Anspruch auf Wahltarifkrankengeld allgemeiner 15,50% 575,44 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld ermäßigter 14,90% 553,16 Pflegeversicherung, mit Kind(er) 1,95% 72,39 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,20% 81,68 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige mit geringeren beitragspflichtigen Einnahmen als BBG Mindestbeitragsbemessungsgrundlage monatlich 1.916,25 Krankenversicherung mit Anspruch auf Wahltarifkrankengeld allgemeiner 15,50% 297,02 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld ermäßigter 14,90% 285,52 Pflegeversicherung, mit Kind(er) 1,95% 37,37 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,20% 42,16 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige mit sozialer Härte oder Existenzgründer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage monatlich 1.277,50 Krankenversicherung mit Anspruch auf Wahltarifkrankengeld allgemeiner 15,50% 198,01 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld ermäßigter 14,90% 190,35 Pflegeversicherung, mit Kind(er) 1,95% 24,91 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,20% 28,11 Anwartschaftsversicherung Mindestbeitragsbemessungsgrundlage monatlich 255,50 Krankenversicherung allgemeiner 15,50% 39,60 Pflegeversicherung, mit Kind(er) 1,95% 4,98 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,20% 5,62 Examenskandidaten Mindestbeitragsbemessungsgrundlage monatlich 851,67 Krankenversicherung ermäßigter 10,85% 92,41 Pflegeversicherung, mit Kind(er) 1,95% 16,61 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,20% 18,74 Studenten ab 01.01.2011 Beiträge werden für den Monat berechnet aus 512,00 Krankenversicherung 10,85% 55,55 Pflegeversicherung, mit Kind(er) 1,95% 9,98 Pflegeversicherung, ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 2,20% 11,26 Studenten Semesterbeitrag ab WS 2010/2011 für Mitglieder mit Kind(er) 393,18 für Mitglieder ohne Kind(er) und älter 23. Lebensjahr 400,86

Übersicht SV-Rechengrößen Jährlich Monatlich Wöchentlich Kalendertäglich Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung Alte und neue Bundesländer 44.550,00 3.712,50 866,25 123,75 Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung Allgemeine JAE-Grenze nach 6 Abs. 6 SGB V 49.500,00 4.125,00 962,50 137,50 Besondere JAE-Grenze nach 6 Abs. 7 SGB V 44.550,00 3.712,50 866,25 123,75 (PKV am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze 2002) Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitsförderung Alte Bundesländer 66.000,00 5.500,00 1.283,33 183,33 Neue Bundesländer 57.600,00 4.800,00 1.120,00 160,00 Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung Alte Bundesländer 81.000,00 6.750,00 1.575,00 225,00 Neue Bundesländer 70.800,00 5.900,00 1.376,67 196,67 Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung Alte und neue Bundesländer 30.660,00 2.555,00 596,17 85,17 Bezugsgröße in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitsförderung Alte Bundesländer 30.660,00 2.555,00 596,17 85,17 Neue Bundesländer 26.880,00 2.240,00 522,67 74,67 Geringfügigkeitsgrenze Alte und neue Bundesländer 4.800,00 400,00 93,33 13,33 Einkommensgrenze für Familienversicherung Alte und neue Bundesländer 4.380,00 365,00 85,17 12,17 Geringverdienergrenze gilt nur für Auszubildende, alte und neue Bundesländer 325,00 75,83 10,83 Sachbezugswerte Sachbezugswerte gesamt 5.076,00 423,00 98,70 14,10 Verpflegung insgesamt 2.604,00 217,00 50,63 7,23 Frühstück 564,00 47,00 10,97 1,57 Mittagessen 1.020,00 85,00 19,83 2,83 Abendessen 1.020,00 85,00 19,83 2,83 Unterkunft / Miete 2.472,00 206,00 48,07 6,87 gemieteter Wohnraum 3,59 pro m² gemieteter Wohnraum, einfache Wohnung 2,91 pro m² Beitragsfreigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen beitragsfrei bis maximal 127,75 29,81 4,26 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Behinderte Rentenversicherung Alte Bundesländer 2.044,00 476,93 68,13 Neue Bundesländer 1.792,00 418,13 59,73 KV / PV Alte und neue Bundesländer 511,00 119,23 17,03 Höchstzuschuss für freiwillig bzw. privat versicherte Arbeitnehmer private Krankenversicherung - allg. 271,01 63,24 9,03 private Krankenversicherung - erm. 259,88 60,64 8,66 private Pflegeversicherung 36,20 8,45 1,21 private Pflegeversicherung Sachsen 17,63 4,11 0,59

Übersicht Sachbezugswerte (detailiert) Frühstück Mittagessen Abendessen insgesamt Freie Verpflegung (alte und neue Bundesländer) Arbeitnehmer einschließlich mtl. 47,00 85,00 85,00 217,00 Jugendliche und Auszubildende ktgl. 1,57 2,83 2,83 7,23 volljährige Familienangehörige mtl. 47,00 85,00 85,00 217,00 ktgl. 1,57 2,83 2,83 7,23 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 37,60 68,00 68,00 173,60 des 18. Lebensjahres ktgl. 1,25 2,27 2,27 5,79 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 18,80 34,00 34,00 86,80 des 14. Lebensjahres ktgl. 0,63 1,13 1,13 2,89 Familienangehörige vor Vollendung mtl. 14,10 25,50 25,50 65,10 des 7. Lebensjahres ktgl. 0,47 0,85 0,85 2,17 volljährige Arbeitnehmer Jugendliche/Auszubildende Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/Gemeinschaftsunterkunft Freie Unterkunft (alte und neue Bundesländer) Unterkunft belegt mit 1 Beschäftigten mtl. 206,00 175,10 175,10 144,20 ktgl. 6,87 5,84 5,84 4,81 Unterkunft belegt mit 2 Beschäftigten mtl. 123,60 92,70 92,70 61,80 ktgl. 4,12 3,09 3,09 2,06 Unterkunft belegt mit 3 Beschäftigten mtl. 103,00 72,10 72,10 41,20 ktgl. 3,43 2,40 2,40 1,37 Unterkunft belegt mit mehr als 3 Beschäftigten mtl. 82,40 51,50 51,50 20,60 ktgl. 2,75 1,72 1,72 0,69 Erläuterungen Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren. Beispiel: ein Arbeitnehmer (17 Jahre) nimmt am 15.01. eine Beschäftigung auf und wird bei feier Verpflegung und freier Unterkunft in den Arbeigeberhaushalt aufgenommen. Verpflegung 7,23 x 17 Tage = 122,91 Unterkunft 4,81 x 17 Tage = 81,77 Sachbezugswert insgesamt 204,68 Wäre es nach Lage des Einzelfalles unbillig, den Wert der Unterkunft nach den vorstehenden Tabellenwerten zu bestimmen, kann die Unterkunft nach 2 Abs. 3 Satz 3 der Sozialversicherungsentgeltverordnung mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden. Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt Eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sowohl in die Wohnungs- als auch in die Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird. Bei ausschließlicher Zurverfügungstellung von Unterkunft liegt dagegen keine Aufnahme" in den Arbeitgeberhaushalt vor, so dass der ungekürzte Unterkunftswert anzusetzen ist. Gemeinschaftsunterkunft Eine Gemeinschaftsunterkunft stellen z. B. Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime, Kasernen etc. dar. Charakteristisch für Gemeinschaftsunterkünfte sind gemeinschaftlich zu nutzende Wasch- bzw. Duschräume, Toiletten und ggf. Gemeinschaftsküche oder Kantine. Allein eine Mehrfachbelegung einer Unterkunft hat dagegen nicht die Bewertung als Gemeinschaftsunterkunft zur Folge; vielmehr wird der Mehrfachbelegung bereits durch gesonderte Abschläge Rechnung getragen.

Übersicht Sachbezugswerte (detailiert) Freie Wohnung Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt z. B. ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor. Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,55 monatlich je Quadratmeter bzw. bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,88 monatlich je Quadratmeter bewertet werden. Mahlzeiten im Betrieb Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb ( 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen: Frühstück 1,57 Mittag-/Abendessen 2,83