Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick: SEPA-Lastschrift-Mandate - Worst-Praxis-Fälle Durch die SEPA-Lande geistern derzeit zahlreiche SEPA-Lastschrift- Mandate, die nicht den Anforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) entsprechen. Insbesondere bei der SEPA-Firmen-Lastschrift besteht auf Seiten des Zahlers ein höheres Risiko. Im Mandatstext verzichtet der Zahler hierbei auf sein Rückgaberecht. In dieser Ausgabe wollen wir einige Beispiele falscher SEPA- Mandate aufzeigen, damit Sie als Einreicher keiner verlängerten Rückgabefrist unterliegen (ungültiges Mandat = 13 Monate nach Fälligkeit), als Zahler nicht unbeabsichtigt auf Rechte verzichten (Widerspruch). 1. Beispiel Unvollständiges B2B-Mandat 1. 2. 1.: Im Text des Mandats muss zusätzlich zur Kopfzeile eindeutig stehen, wie der Name des Einreichers/Zahlungsempfängers lautet (Firmenname des Gläubigers anstatt Sie ). 2.: Fehlender Passus: Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. e b l @ v b e r k e l e n z. d e Seite 1
2. Beispiel Was ist gewünscht? 1. 3. 2. 1. Aus der Überschrift geht eindeutig hervor, dass es sich um ein SEPA-Basislastschrift- Mandat handeln soll. 2. Der Text im Hinweisfeld deutet auf ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat hin: auf Konten von Unternehmen sowie Ich / Wir sind nicht berechtigt. 3. Im Text des Mandats muss zusätzlich zur Kopfzeile eindeutig stehen, wie der Name des Einreichers/Zahlungsempfängers lautet (Firmenname anstatt die unten genannte Zahlungsempfängerin ). 3. Beispiel Abbedingung der Pre-Notification-Frist Die Pre-Notification-Frist (Vorabinformation) beträgt mindestens 14 Kalendertage. Individuelle Vereinbarungen können diese Frist auf maximal 1 Tag reduzieren. Die Abbedingung, nämlich der Verzicht auf eine Vorabinformation, ist nicht rechtens. e b l @ v b e r k e l e n z. d e Seite 2
4. Beispiel Vom Standard abweichende Mandatsformulierungen a) Richtig muss es heißen: 1. Ich ermächtige/wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. 2. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Formuliert wurde: 1. Auf Hinweise wie:.. aus dem beleglosen Datenträgeraustausch, spesenfrei und im sogenannten SEPA-Firmenverfahren sollte verzichtet werden. Die Nutzung solcher Zusätze kann zur Zurückweisung durch die Bank des Zahlers führen, der eine Kopie des Mandats einzureichen ist. 2. Die Formulierung: Ein Widerspruchsrecht gegen bereits erfolgte Abbuchungen besteht nicht. Ich kann mein/wir können unser Kreditinstitut anweisen, keine Abbuchung vor Erreichen des vereinbarten Fälligkeitsdatums einer Lastschrift einzulösen. ist nicht zu verwenden, da Belastungen grundsätzlich erst am Fälligkeitsdatum vorgenommen werden. e b l @ v b e r k e l e n z. d e Seite 3
b) Die Überschrift vermischt zwei verschiedene Lastschriftverfahren. Was ist vom Kunden gewünscht? Der 1. Hinweistext (Satz 1) weist darauf hin, dass Lastschriften ausschließlich von Nicht- Verbrauchern eingezogen werden sollen. Im 2. Satz des 1. Hinweistextes darf der Bezogene einer Belastung widersprechen, sofern die Lastschrift nicht in Ordnung war. Wann ist eine Lastschrift nicht in Ordnung und wer entscheidet darüber? Bei SEPA-Firmen-Lastschriften ist ein Widerspruch nach erfolgter Belastung grundsätzlich nicht möglich. Was wird mit dem 2. Hinweistext bezweckt? Warum wird kein konkretes Fälligkeitsdatum benannt? Anzugeben wäre hier z. B. Die Belastung erfolgt am 9. eines Monats bzw. am darauf folgenden Werktag. Soll damit ein Umgehen der Vorabinformationspflicht erreicht werden, können wir hier nur sagen, Ziel verfehlt! Die korrekte Vorabinformation enthält neben Gläubiger-ID und Mandats-Referenz den konkreten Fälligkeitstag sowie den entsprechenden Betrag. e b l @ v b e r k e l e n z. d e Seite 4
Nochmals unsere grundsätzlichen Empfehlungen: Sie sollten auf keinen Fall Mandatstexte verwenden, deren Wortlaut von dem der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) abweicht und als Zahlungspflichtiger solche auch nicht akzeptieren. e b l @ v b e r k e l e n z. d e Seite 5
Haben Sie Bedarf an Übersetzungen der offiziellen Mandatstexte, wählen Sie bitte für: SEPA-Lastschrift-Mandate http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandate http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations Zusätzliche Vereinbarungen, wie z. B. Verkürzung der Pre-Notification-Frist, sollten auf einem separaten Blatt getroffen werden, das von beiden Beteiligten - Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger - zu unterschreiben ist. Wenn diese aber auf dem Mandat angegeben ist, sollte diese Zusatzvereinbarung - unterhalb des eigentlichen Mandatstextes - separat von beiden Beteiligten unterschrieben werden. SEPA-Hotline Um Sie bei der SEPA-Umstellung zu unterstützen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen an die E-Mail-Adresse: ebl@vberkelenz.de zu senden. Ihr SEPA-Team Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2014 mit der finalen Umstellung auf SEPA. Ihr SEPA-Team e b l @ v b e r k e l e n z. d e Seite 6