Baureferat Verwaltung und Recht Tiefbau

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Transkript:

Telefon: 233-6 02 50 elefon: 233-6 12 00 Telefax: 233-6 02 35 233-6 12 05 Telefax: Baureferat Verwaltung und Recht Tiefbau Änderung der Straßenreinigungssatzung Anschlussverzeichnis Erhöhung der Anzahl der Mülleimer im Innenstadtbereich Antrag Nr. 08-14 / A 00064 von Herrn Stadtrat Josef Schmid, Herrn Stadtrat Richard Quaas und Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom 13.06.2008 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 05084 Anlagen - Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung (Anlage 1) - Stellungnahmen der Bezirksausschüsse 1, 2, 3, 5, 9, 13, 21 und 25 (Anlagen 2-9) - Antrag Nr. 08-14 / A 00064 (Anlage 10) Beschluss des Bauausschusses vom 28.09.2010 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Vorbemerkung Das Baureferat hat über einen längeren Zeitraum hinweg im Bereich des Vollanschlussgebietes alle Beschwerden und Hinweise von den Bürgerinnen und Bürgern bzw. von den Bezirksausschüssen sowie eigene Erfahrungen und Feststellungen bezüglich der Verschmutzungssituation im Vollanschlussgebiet gesammelt und ausgewertet. In diesem Zusammenhang wurde auch dem Stadtratsantrag Nr. 08-14 / A 00064 von Herrn Stadtrat Josef Schmid, Herrn Stadtrat Richard Quaas und Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer nachgegangen. Dieser Antrag lautete wie folgt: 1. Das Baureferat wird beauftragt, im Innenstadtbereich, insbesondere im Bereich des Tales und der Fußgängerzone sowie im Umgriff des Gärtner - platzviertels zu sätzliche Abfallbehälter aufzustellen.

Seite 2 2. Es wird geprüft, die zusätzlichen Abfallbehälter so zu gestalten, dass eine klei ne Mülltrennung (Papier, Plastik und Restmüll) möglich ist. 3. Sollten sich die Mülltrennungsabfallbehälter bewähren, so ist im Zuge der Ersatzbeschaffung für die vorhandenen Abfallbehälter zukünftig auf diese zurück zugreifen. Auf diesen Antrag wird im Einzelnen unter Ziffer 6 eingegangen. Allgemein ist zur Verschmutzungssituation in Straßen folgendes auszufüh - ren: Um eine belastbare Aussage darüber zu treffen, ob und wie die Verschmutzungs- situati on sich geändert hat, war es notwendig, die Entwicklung über einen längeren Zeitraum zu beobachten. Vor diesem Hintergrund konnte die Antwort auf den Stadtratsantrag nicht vor Abschluss der durchgeführten Ermittlung erfolgen. Das Ergebnis der Überprüfung des Baureferates war, dass in einigen Straßen ein intensiverer Reinigungsbedarf besteht. Es ist daher erforderlich, die Reinigungsklassen dieser Straßen entspre chend dem gestiegenen Bedarf in eine höhere Reinigungsklasse anzuhe ben. Damit kann der tatsächlichen Verschmutzungssi tuation durch die Erhöhung der Reinigungsqualität ent - sprochen wer den. 2. Änderungen der Reinigungsklassen: Von der Änderung der Reinigungsklassen sind neben den Stadtbezirken 3, 5, 9, 13, 21, 25 überwiegend Straßen im Stadtbezirk 1 und 2 betroffen, was der anliegenden Änderung der Satzung (Anlage 1) entnommen werden kann. Die Verschmutzungssituation sowie die daraus abgeleiteten Änderungen bei den Reinigungsklassen bzw. des Reinigungsaufwandes wurden allen betrof - fenen Bezirksausschüssen separat vorgestellt, diskutiert und durch die Bezirksausschüsse bei Bedarf zusätzlich ergänzt. Sämtliche betroffenen Bezirksausschüsse haben jeweils durch einen Beschluss den genannten Änderungen der Reinigungsklassen und somit des Anschlussverzeich nisses zugestimm t. 3. Neuaufnahme, Herausnahme von Straßen bzw. Straßenteilstrecken: 3.1 Die Röntgenstraße zwischen Delp- und Mühlbaurstraße (südlicher Bereich) liegt innerhalb des Vollanschlussgebietes der städtischen Straßenreini gung und war bisher nicht in das Anschlussverzeichnis

Seite 3 aufgenommen. Der nördliche Teil der Röntgenstraße zwischen Galileiplatz und Delpstraße ist bereits im Anschlussverzeichnis aufgeführt, in Reinigungs klasse 3 eingestuft und wird von der Straßenreinigung betreut. Um ein einheitlich sauberes Erscheinungs bild des gesamten Straßenzuges sowie den Winterdienst auf den Gehwegen sicherzustellen, soll nunmehr auch der südli che Bereich der Röntgen straße - wie bereits der nördliche Teil - in das Anschlussverzeichnis aufge nommen und in Reinigungs - klasse 3 eingestuft werden. Aus demselben Grund sollen in Pasing die Ebenböckstraße zwischen der Bäckerstraße und der Planegger Straße sowie die Spiegelstraße in Reini gungsklasse 3 aufgenommen werden. Die betroffenen Bezirksausschüsse haben den Änderungen zugestimmt. 3.2 Die ehemalige Meiserstraße, die in Reinigungsklasse 2 eingestuft ist, wurde in Katharina- von- Bora- Straße umbenannt. Deswegen ist das Verzeichnis redaktionell zu ändern. Die Katharina- von- Bora- Straße wird in das Anschlussverzeichnis neu auf genommen. Die Meiserstraße wird aus dem Anschlussverzeichnis gestri chen. 4. Beteiligung der Bezirksausschüsse Wie bereits erwähnt, haben die betroffenen Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 1, 2, 3, 5, 9, 13, 21 und 25 den unter 1. und 2. genannten Änderungen des Anschlussverzeichnisses jeweils zugestimmt. Die Zustimmungsschreiben sind in der Anlage aufgeführt (Anlagen 2-9). 5. Sonstiges Verfahren Die Beschlussvorlage ist insoweit mit dem Direktorium - Rechtsabteilung, das die formel le Prüfung der Änderungssatzung durchgeführt hat, abgestimmt. 6. Erhöhung der Anzahl der Mülleimer im Innenstadtbereich Antrag Nr. 08-14 / A 00064 von Herrn Stadtrat Josef Schmid, Herrn Stadtrat Richard Quaas und Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom

Seite 4 13.06.2008 Herr Stadtrat Josef Schmid, Herr Stadtrat Richard Quaas und Herr Stadtrat Georg Schlagbauer haben am 13.06.2008 den Antrag (Anlage 10) gestellt, wonach die Anzahl der Mülleimer im Münchner Innenstadtbereich erhöht werden soll sowie spezielle Abfallbehälter mit Mülltrennungsfunktion aufgestellt werden sollen. Das Baureferat führt dazu Folgendes aus: Wie mit Beschluss des Bauausschusses Aktion saubere Stadt Öffentlichkeits- kampagne und Maßnahmenkonzept vom 27.03.2007 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 06697) festgelegt wurde, beobachtet die Straßenreinigung im Vollan schlussgebiet die Entwicklung der Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen, um situationsbezogen vor Ort reagieren zu können. Diese Datengrundlage wird durch die Hinweise der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerin nen und Bürger auf einzelne Problemstellen ergänzt. Das Baureferat verfolgt hierbei folgende Ansätze: Bei flächenhafter Verschmutzung einzelner Stellen im Vollanschlussgebiet werden probeweise zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt. Die Stellen werden beobachtet und die Änderungen analysiert. Bei Abnahme der Flächenver - schmutzung bleiben die Abfallbehälter stehen. Erfolgreiche Versuche wurden an einzelnen Stellen im Hauptbahnhofbereich in der Schützen-, Bayer-, Arnulfstraße und am Bahnhofsplatz durchgeführt. Die im Beschluss genannten zehn zusätzlichen Behälter in der Leopoldstraße wur den aufgestellt, außerdem wurden zusätzliche Behälter u.a. am Gärtner - platz, Willy- Brandt- Platz, Platz der Menschenrechte, Max- Joseph- Platz und am Wiener Platz aufgestellt. In der Fußgängerzone stehen derzeit 200 Abfallbehälter der städtischen Straßenreinigung und weitere Behälter der Stadtwerke München GmbH und der Hauptabteilung Gartenbau des Baureferates im Umfeld der Fußgängerzone. Die Abfallbehälter in der Fußgängerzone werden von der Straßenreinigung dreimal täglich und bei Bedarf auch öfters geleert. Im Tal und am Gärtnerplatz ist entsprechend der Einstufung in Reinigungs - klasse 1 nur eine einmalige Entleerung der Abfallbehälter vorgegeben. Tatsächlich wurde die Entleerungsfrequenz wegen des Abfallanfalls erhöht, wodurch die Behälter von Mon tag bis Samstag zweimal und am Sonntag einmal entleert werden. Das Baureferat überprüft und passt die Anzahl, Kapazität und Entleerungs - häufigkeit der Abfallbehälter im Stadtgebiet laufend und situationsgerecht an. Das Baureferat ist sich bewusst, dass es einzelne Stellen im Innenstadtbereich gibt, wo die

Seite 5 vorhan denen Abfallbehälter besonders schnell voll sind und der hohe Entleerungsturnus an seine Grenzen stößt. Deshalb ist das Baureferat mit dem Hersteller der vorhandenen Abfallbehälter im Gespräch und prüft die versuchsweise Aufstellung von ca. doppelt so großen Abfallbehältern, die jedoch exakt so gestaltet sind wie die vor handenen Behälter. Somit wären die wirtschaftlichen und stadtgestalte - rischen Aspekte berücksichtigt. Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im Bereich Abfallbehälter sind derzeit nicht veranlasst. Durch die unter Punkt 1 ausgeführte Aufstufung der Reinigungsklassen in den einzelnen Straßen wird nicht nur die Reinigungsleistung sondern auch die Entleerungs häufigkeit der Abfallbehälter insbesondere im Innenstadtbereich erhöht. Eine Mülltrennung am Abfallbehälter zieht zwangsläufig auch eine Mülltrennung bei der Entleerungs- und Entsorgungslogistik nach sich. Die zur Abfallbehälterentleerung eingesetzten Fahrzeuge müssten ebenfalls eine Mülltrennung im Sammelbehälter haben. Im Bereich der städtischen Straßenreinigung werden derzeit sechs Leichtmüll - verdichter und vier Kleintransporter zur Abfallbehälterentleerung eingesetzt. Diese Fahrzeuge sind lediglich mit einem Müllsammelraum ausgestattet. Bei einer Müll trennung sind die Leichtmüllverdichter und Kleintransporter nur noch für jeweils eine Sammelfraktion in der Entleerungstour einsetzbar. Entweder müssten die Entleerungs- Turnusse erhöht werden, weil die Abfallbehälter dreimal zur Entleerung angefahren werden müssten oder das Fahrzeugkonzept müsste komplett geändert und die Fahrzeuge ausgetauscht werden. Dies würde sich aber auch auf die personelle Situation auswirken, da die Fahrzeuge ohne einen Leichtmüll - verdichter ausgestattet wären und somit die derzeitige Transportkapazität nicht mehr erreicht werden könnte. Der zusätzliche Aufwand für die Trennung setzt sich bei der Zwischenlagerung und bei der Entsorgung fort. Die erforderlichen Änderungen im Betriebsablauf in Verbindung mit der Fahrzeugneubeschaffung und den personellen Auswirkungen würden eine Kostenerhö - hung bedeuten, die sich erheblich auf die Gebührensituation auswirken würde. Die Entleerungskosten für die Abfallbehälter würden sich fast verdreifachen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass eine Vervielfachung der Entleerungs fahrten wegen der kleinen Behältervolumen, der einzelnen Abfallfrak - tionen oder des reduzierten Transportvolumens wegen der hohen Passantenfrequenz in der Innenstadt nicht möglich sind. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Nallinger, die Verwaltungs-

Seite 6 beirätin der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Frau Stadträtin Renner, und die Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Tiefbau, Frau Stadträtin Dr. Söllner- Schaar, haben Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Vom Beschlussvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung der Landeshauptstadt München (Straßenreinigungssatzung) gemäß Anlage 1 wird beschlossen. 3. Das Baureferat wird aus wirtschaftlichen, logistischen und organisatorischen Gründen keine neuen Abfallbehälter und Fahrzeuge mit Mülltrennung beschaffen. Durch die im Beschlussvortrag ausgeführte Aufstufung der Reinigungsklassen in den einzelnen Straßen wird auch die Entleerungshäufigkeit der Abfallbehälter insbesondere im Innenstadtbereich erhöht. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00064 von Herrn Stadtrat Josef Schmid, Herrn Stadtrat Richard Quaas und Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom 13.06.2008 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgül tig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder Rosemarie Hingerl 3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin

Seite 7 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium R (3 x) an das Direktorium HA II/V an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt zur Kenntnis. V. Wv. beim Baureferat RG 4 zur weiteren Veranlassung Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Bezirksausschüsse 1, 2, 3, 5, 9, 13, 21, 25 3. An das Kommunalreferat 4. An das Kreisverwaltungsreferat 5. An das Personal- und Organisationsreferat 6. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung 8. An die Stadtwerke München GmbH 9. An das Baureferat T, T 0 (3 x), T 2 (6 x), H, H 85, G 10. An das Baureferat RG 2, RG 4, RZ, RB 11. An das Baureferat V, VR 12. An das Baureferat VV (6 x) zur Kenntnis. 12. Mit Vorgang zurück an das Baureferat VV Am... Baureferat / RG 4 I.A.