30. Tag der Altenpflege. Impulsreferat: Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

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Transkript:

Das Bildelement mit der Beziehungs-ID rid3 wurde in der Datei nicht gefunden. 30. Tag der Altenpflege Impulsreferat: Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 1

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe Pflegebedürftig sind nach 14 Abs. 1 SGB XI Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mind. 6 Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Pflegegrad Pflegebedürftig... sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mind. 6 Monate und mit mind. der in 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 2

Was hat sich verändert? Pflegebedürftigkeit bisher Pflegebedürftigkeit seid 01.01.2017 Drei Pflegestufen Fünf Pflegegrade Hilfebedarf bei Verrichtung des täglichen Lebens Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten Zeit (min.) vierstufige Skala (Punkte zumeist 0 1 2 3) drei Bereiche sechs Module mit Gewichtung 21 Verrichtungen 64 Items/ Merkmale Konzentration auf Grundpflege, Ernährung, Mobilität Zusätzliche Berücksichtigung relevanter Bereiche der elementaren Lebensführung (z. B. kognitive/ kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen/ psychische Problemlagen, Gestaltung des Alltagslebens/ soziale Kontakt etc.) Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 3

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Die fünf Pflegegrade Beeinträchtigung der Selbständigkeit: Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit/ Fähigkeiten Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit/ Fähigkeiten Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit/Fähigkeiten Der Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit/ Fähigkeiten = bisher keine Pflegestufe! = bisher Pflegestufe I erhebliche Pflegebedürftigkeit = bisher Pflegestufe II schwere Pflegebedürftigkeit = bisher Pflegestufe III schwerste Pflegebedürftigkeit Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 4

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Die fünf Pflegegrade Beeinträchtigung der Selbständigkeit: Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit/Fähigkeiten mit besonderer Anforderung an die pflegerische Versorgung = bisher Härtefall schwerste Pflegebedürftigkeit mit außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand oder besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 5

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Automatische Überleitung 01.01.2017 Pflegestufe in Pflegegrad: Zu Pflegende ohne eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegegrad PS I PG 2 PS II PG 3 PS III PG 4 Härtefall PG 5 Zu Pflegende mit eingeschränkter Alltagskompetenz: Pflegegrad PS 0 PG2 PS I PG 3 PS II PG 4 PS III PG 5 Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 6

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit Bisher Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen in den Bereichen: Jetzt Beeinträchtigung der Selbständigkeit/ Fähigkeiten und Abhängigkeit von personeller Hilfe in den Modulen: Modul 1: Mobilität (10%) 1. Körperpflege einschl. Ausscheidung 2. Ernährung 3. Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung Werden zu Wird zu Modul 2: Kognitive u. kommunikative Fähigkeiten (15%) Modul 3: Verhaltensweisen u. psychische Problemlagen (15%) Modul 4: Selbstversorgung (40%) Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits /therapiebedingter Anforderungen (20%) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%) Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten (keine Berücksichtigung bei der Berechnung!) Modul 8: Haushaltsführung (keine Berücksichtigung bei der Berechnung!) Hilfebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 7

Das neue Begutachtungsinstrument Ermittlung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten anhand von acht Modulen: 1. Mobilität Wie selbständig kann der Mensch sich fortbewegen u. seine Körperhaltung ändern? 2. Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen? 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund psychischen Problemen, wie z.b. aggressives oder ängstliches Verhalten? 4. Selbstversorgung Wie selbständig kann sich der Mensch im Alltag bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken etc. selbst versorgen? Schritt für Schritt 8

Das neue Begutachtungsinstrument 5. Umgang mit krankheits /therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Welche Unterstützung wird beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen (z.b. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse) benötigt? 6. Gestaltung des Alltagsleben und soziale Kontakte Wie selbständig kann der Mensch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen? Schritt für Schritt 9

Das neue Begutachtungsinstrument Module ohne Berücksichtigung für den Pflegegrad: 7. Außerhäusliche Aktivitäten (ggf. relevant für die individuelle Versorgungsplanung oder Beratung) Z.B. Verlassen des Wohnbereichs, Fortbewegung außerhalb des Wohnbereichs, Nutzung öffentl. Verkehrsmittel 8. Haushaltsführung Z. B. Einkaufen, Aufräumen, Umgang mit finanziellen Angelegenheiten oder Behördenangelegenheiten Schritt für Schritt 10

Was hat sich verändert? Pflegebedürftigkeit bisher Pflegebedürftigkeit ab 01.01.2017 Laienpflegekraft Personenbezogene Bewertung der Selbständigkeit Häusliches Wohnumfeld Erschwernisfaktoren (u. a. verrichtungsbezogene, krankheitsspezifische Pflegehandlungen) Eingeschränkte Alltagskompetenz Bewertung unabhängig vom (Wohn )Umfeld eingearbeitet in Modul 3 (Verhaltensweisen und psych. Problemlagen) und 5 (Therapiebedingte Anforderungen und Belastungen) eingearbeitet in Modul 2 (Mobilität), 3 (Therapiebedingte Anforderungen und Belastungen) und 6 (Gestaltung des Alltagsleben u. soziale Kontakte) Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 11

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe Orientierung an Zeitvorgaben bei den gesetzlich definierten Verrichtungen Minutenpflege Pflegegrad Fokus auf Selbständigkeit des Einzelnen im Alltag Wie stark ist die Selbständigkeit/ Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltages eingeschränkt? Strukturmodell Einstiegsfragen in der strukturierte Informationssammlung SIS : Was bewegt Sie im Augenblick? Was brauchen Sie? Was können wir für Sie tun? Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 12

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit Aussage zur Selbständigkeit: Selbständigkeit ist definiert als die Fähigkeit einer Person, die jeweilige Handlung bzw. Aktivität alleine, d.h. ohne Unterstützung durch andere Personen, durchführen. Als selbständig gilt eine Person auch dann, wenn sie die jeweilige Handlung bzw. Aktivität nur unter Nutzung von Hilfsmitteln aber ohne Hilfe durch andere Personen durchführen kann. Beeinträchtigung von Selbständigkeit ist abhängig von personeller Hilfe Personelle Hilfe sind alle unterstützenden Handlungen, die eine Person benötigt, um die betreffenden Aktivitäten durchzuführen Was zählt, ist der einzelne Mensch und seine Fähigkeit, seinen Alltag selbständig zu bewältigen Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 13

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit Bisher Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen in den Bereichen: Jetzt Beeinträchtigung der Selbständigkeit/ Fähigkeiten und Abhängigkeit von personeller Hilfe in den Modulen: Modul 1: Mobilität (10%) 1. Körperpflege einschl. Ausscheidung 2. Ernährung 3. Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung Werden zu Wird zu Modul 2: Kognitive u. kommunikative Fähigkeiten (15%) Modul 3: Verhaltensweisen u. psychische Problemlagen (15%) Modul 4: Selbstversorgung (40%) Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits /therapiebedingter Anforderungen (20%) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%) Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten (keine Berücksichtigung bei der Berechnung!) Modul 8: Haushaltsführung (keine Berücksichtigung bei der Berechnung!) Hilfebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 14

Neuer Begriff des Pflegebedürftigkeit Module und Gewichtung Anzahl Items/ Merkmale Bewertung 1. Mobilität (10%) 5Items/ Merkmale Selbständigkeit 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%) 3. Verhaltensweisen/ psychische Problemlagen (15%) 11 Items/ Merkmale Fähigkeiten 13 Items/ Merkmale Häufigkeit 4. Selbstversorgung (40%) 13 Items/ Merkmale Selbständigkeit 5. Umgang mit Krankheits /therapiebedingten Anforderungen/ Belastungen (20%) 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%) 16 Items/ Merkmale Häufigkeit 6Items/ Merkmale Selbständigkeit Schritt für Schritt Elke Erika Rösen & Organisationsentwicklung 15

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit Innerhalb der Module 1,4 und 6 wird Selbständigkeit mittels einer vierstufigen Skala (Punkte) gemessen: Selbständig (0) der zu Pflegende kann die Handlung bzw. Aktivität i. d. Regel selbständig durchführen = keine personelle Hilfe nötig Überwiegend Selbständig (1) der zu Pflegende kann den größten Teil der Aktivität ausführen = geringer/mäßiger Aufwand für die Pflegeperson Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 16

Neues Begutachtungsinstrument Überwiegend Unselbständig (2) der zu Pflegende kann nur einen geringen Teil der Aktivität ausführen = Pflegeperson muss einen erheblichen Teil der Handlungsschritte übernehmen Unselbständig (3) der zu Pflegende kann keinen nennenswerten Teil der Aktivität ausführen = Pflegeperson muss alle/nahezu alle Handlungsschritte durchführen Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 17

Neues Begutachtungsinstrument Beurteilung von Selbständigkeit Zuordnung personeller Hilfe: Selbständig (0): keine personelle Hilfe alleinige sichere Durchführung selbständige Durchführung ggf. erschwert oder verlangsamt Durchführung ggf. nur mit selbständiger Nutzung eines Hilfsmittel möglich Achtung: Ggf. unterschiedliche Sichtweise zu Pflegender, Gutachter und Pflegefachkraft! Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 18

Neues Begutachtungsinstrument Überwiegend selbständig (1) Zuordnung personeller Hilfe: Zurechtlegen, Richten von Gegenständen Aufforderung (ggf. mehrfach), immer wieder Anstoß geben Unterstützung bei der Entscheidungsfindung Partielle Beaufsichtigung und Kontrolle (Einhaltung der Abfolge einer Handlung, korrekte, sichere Durchführung) Punktuelle Übernahme Teilhandlungen (einzelne Handreichungen) Anwesenheit aus Sicherheitsgründen (!) Achtung: Ggf. unterschiedliche Sichtweise zu Pflegender, Gutachter und Pflegefachkraft! Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 19

Neues Begutachtungsinstrument Überwiegend unselbständig (2) Zuordnung personeller Hilfe: Ständige Motivation (motivierende Begleitung) Ständige Anleitung, Handlung demonstrieren, lenkend begleiten, ein Anstoßen der Handlung reicht nicht aus! Ständige Beaufsichtigung und Kontrolle, d. h. ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft ist erforderlich! Übernahme von Teilhandlungen, Übernahme eines erheblichen Teil der Handlungsschritte Achtung: Ggf. unterschiedliche Sichtweise Pflegender, Gutachter und Pflegefachkraft! Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 20

Neues Begutachtungsinstrument Unselbständig (3) Zuordnung personeller Hilfe: Vollständige Übernahme aller/ nahezu aller (Teil ) Handlungen Achtung: Ggf. unterschiedliche Sichtweise Pflegender, Gutachter und Pflegefachkraft! Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 21

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit Auslegungsbeispiele Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 22

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit 4.1.1 Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches Überwiegend selbständig Die Person kann die Aktivität überwiegend selbständig durchführen. Hilfe erforderlich in Form von z. B.: Hilfsmittel bereitstellen gelegentliches Stützen gelegentliches Unterhaken Beobachtung aus Sicherheitsgründen 4.1.1 Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches Überwiegend unselbständig Die Person kann nur wenige Schritte gehen oder sich mit dem Rollstuhl nur wenige Meter fortbewegen. Hilfe erforderlich in Form von z. B.: Stützen Festhalten Fortbewegung ausschließlich durch Krabbeln oder Robben Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 23

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit 4.1.1 Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches Überwiegend selbständig Mögliche Maßnahmen: Rollator bereitstellen, Fr. Beispiel gelegentlich Stützen oder unterhaken, geht selbständig ausreichend sicher 4.1.1 Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches Überwiegend unselbständig Mögliche Maßnahmen: Fr. Beispiel Stützen beim Gehen (unterhaken), auf allen Strecken außerhalb des Zimmers, Fr. B. im Rollstuhl schieben Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 24

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit 4.6.2 Ruhen und Schlafen Überwiegend selbständig Hilfe beim Aufstehen oder Zu Bett Gehen, z. B. Transferhilfen zeitliche Orientierungshilfen beim Wecken oder Aufforderung schlafen zu gehen einzelne Hilfen, z. B. Abdunkeln des Schlafraumen (oder Bettseitenschutz hochstellen, auf Wunsch des zu Pflegenden) nur gelegentlich nächtlicher Hilfebedarf 4.6.2 Ruhen und Schlafen Überwiegend unselbständig regelmäßige Einschlafrituale beruhigende Ansprache regelmäßiger nächtlicher Hilfebedarf, z. B. beim Lagewechsel oder den Toilettengängen in der Nacht Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 25

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit 4.6.3 Sich beschäftigen Überwiegend selbständig Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, z. B. Bastelmaterial, Fernbedienung, Kopfhörer Erinnern an gewohnte Aktivitäten 4.6.2 Sich beschäftigen Überwiegend unselbständig kontinuierliche Anleitung Begleitung motorische Unterstützung Motivation oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung Vorschläge unterbreiten Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 26

Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungsinstrument Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 27

Neues Begutachtungsinstrument Welche Aspekte gibt es zu beachten: Pflege (fach) kräfte benötigen Sicherheit in der Bedeutung des Begriffs der Selbständigkeit Vorsichtiger Einsatz der bisherigen Hilfeformen (U, TÜ, VÜ, A, B) Handlungsleitende Maßnahmenformulierung in Anlehnung an die Ausprägung der Selbständigkeit in den einzelnen Items/ Merkmalen Üben/ Ausprobieren Berechnung eines Pflegegrades Nutzung der Begutachtungsrichtlinien als kostenlose Fachliteratur Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 28

Neues Begutachtungsinstrument Bedenke! Es gibt die Wirklichkeit und an der ist nichts zu rütteln, Wahrheiten aber nämlich in Worte gefasste Meinungen Gibt es unzählige und jede ist so wahr wie sie auch fasch ist! Hermann Hesse Viel Erfolg und gutes Gelingen! Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 29

Das Bildelement mit der Beziehungs-ID rid3 wurde in der Datei nicht gefunden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Elke Erika Rösen Krankenschwester, Pflegesachverständige(TÜV), Qualitätsbeauftragte, Organisationsberaterin, Fachbuchautorin, ehemalige Regionalkoordinatorin des Projektbüro Ein STEP in Berlin, offizielle Multiplikatorin zur Einführung des Strukturmodell (Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) Bültstiege 9, 48429 Rheine Mobil: 0178/2829000 Mail: Info@elkeroesen.de Schritt für Schritt Elke Erika Rösen Fortbildung Beratung & Organisationsentwicklung 30